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1 An a l l e Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn TEL Datum Ihre Nachricht /0082-kanz0/2012 SSR-Dir. Eva Schantl-Wurz,MSc office@ssr-wien.gv.at DW FAX Pilotprojekt Schülerfreifahrt 2012/2013; Information Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiener Linienn führen im Schuljahrr 2012/2013 ein neuess kostengünstiges Jugendticket ein. Dazu werden in der Anlage Informationen weitergeleitet (Informationn der Wiener Linien und Ansuchen um Rückzahlung eines bereits geleisteten Selbstbehaltes). Die Wiener Linien arbeiten derzeit zudem an einer Elterninformation, die Ihnen so bald wie möglich zugehen wird. Ich bitte Sie, über die Aktion zu informieren und diese zu unterstützen. Es sind kein Antragsformular Beih 81 und kein Zahlschein zur Entrichtungg des Selbstbehaltes für die Schülerfreifahrt mehr erforderlich. Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, benötigen die Schüler/innen nur einen Schülerausweis, auf dem d Postleitzahl und Wohnort vermerkt sind. Da derzeit noch nicht alle Schülerinnen und Schüler einen Schülerausweis besitzen, wird es nach Auskunft der Verkehrsunternehmen einen Übergangszeitraumm in den ersten Schulwochen geben, während dem nochh kein Ausweis verlangt wird. Beii Fahrten muss von den Schülerinnen und Schülern aber zumindest ein gültiges Ticket mitgeführt werden. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; DVR ; t

2 In jenen Fällen, in denen der Selbstbehalt von 19,60 für das Schuljahr 2012/13 bereits auf das Konto des Familienministeriums einbezahlt wurde, kann die Rückzahlung beim Finanzamt Wien 3/11, Schwechat und Gerasdorf, Kundenteam Freifahrten/Schulbücher (Erdbergstraße , 1030 Wien) beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Dr. Eva Schantl-Wurz, MSc eh. Stadtschulratsdirektorin Beilagen: Pilotprojekt Schülerfreifahrt 2012/2013; Information

3 Die Stadt gehört Dir. Jugendtickets 2012/13 Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor! Auf Initiative der Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie kommt es mit dem Schuljahr 2012/2013 zu einer wesentlichen Vereinfachung und Neugestaltung der SchülerInnenfreifahrt. Ab dem kommenden Schuljahr entfällt die mühsame Abwicklung mittels Antragsformular (Austeilen, Ausfüllen, Einsammeln, etc.) und Zahlschein für den Selbstbehalt. Zudem wird ein neuer Tarif angeboten: Ab dem Schuljahr 2012/13 erhalten SchülerInnen das Top-Jugendticket zum sehr günstigen Preis von 60,00 Mit diesem Ticket können SchülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr das ganze Schuljahr (September bis inkl. August des Folgejahrs) das gesamte Verbund-Verkehrsnetz von Wien, Niederösterreich und Burgenland benützen. Das neue Top-Jugendticket hat folgende Vorteile: Ersparnis von knapp 20 Euro gegenüber den bisherigen Zusatzkarten und erweiterte Gültigkeit in Niederösterreich und Burgenland Gültigkeit für alle SchülerInnen an Schulen mit Freifahrtsberechtigung, also auch für viele, die bisher keinen Anspruch hatten (z.b. Wohnort zu nahe bei der Schule, kein Familienbeihilfenbezug) Vereinfachte Abwicklung für alle Beteiligten Kein Anstellen in Erdberg und keine Sammeleinreichung SchülerInnen können bereits vor Schulbeginn das Ticket erwerben Vereinfachung bei Schulausflügen, weil mehr SchülerInnen bereits ein gültiges Ticket besitzen Bei der Fahrscheinkontrolle wird der österreichische Schülerausweis freifahrtsberechtigter Schulen mit eingetragenen Wohnort (PLZ+Ort) anerkannt, der zusätzlich zum Schülerticket mitzuführen ist. Wir möchten Sie ersuchen, an alle SchülerInnen Ihrer Schule bei Bedarf Schülerausweise auszugeben. Wenn SchülerInnen weiterhin nur zwischen Wohn- und Schulort unterwegs sein wollen, können sie dies mit einem Jugendticket zum Preis von 19,60. Zudem gilt auch weiterhin die Freifahrtsregelung (jetzt neu bis 24 Jahre) an Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien. Beide Tickets werden ab Mitte August 2012 ohne bürokratischen Aufwand an unseren Vorverkaufsstellen, Fahrscheinautomaten in U-Bahn-Stationen und in fast allen Wiener Trafiken erhältlich sein: Noch bequemer von zu Hause bereits ab 2.Juli 2012 im Online-Ticketshop der Wiener Linien (mehrmaliges Ausdrucken bei Verlust möglich). Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website unter auch unsere MitarbeiterInnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: 01/ oder Mit freundlichen Grüßen Mag.a. Alexandra Reinagl Geschäftsführerin für den kaufmännischen Bereich

4 Vor dem Ausfüllen unbedingt die Erläuterungen auf der Rückseite lesen (Name und Anschrift des Absenders) Finanzamt Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf Kundenteam Freifahrten/Schulbücher Erdbergstraße Wien Betrifft: Beilagen: Ansuchen um Rückzahlung eines geleisteten Selbstbehaltes für Schülerfreifahrt* / Lehrlingsfreifahrt* / Schulbücher*...Zahlungsbeleg(e) (siehe Erläuterungen umseitig) Ich ersuche um Rückzahlung des für den Schüler/Lehrling*..., geb...., geleisteten Selbstbehaltes in Höhe von... (Betrag einsetzen), auf das Konto Nr.... bei der... BLZ...., lautend auf.. Begründung: (eine genaue, verständliche Begründung ist unbedingt erforderlich siehe Erläuterungen umseitig) Die Einzahlung des Selbstbehaltes erfolgte irrtümlich, weil Für allfällige Rückfragen bin ich tagsüber unter der Tel.Nr.... erreichbar. -Adresse: (Datum und Unterschrift) (*Nichtzutreffendes streichen)

5 Erläuterungen Auf die Rückzahlung des Selbstbehaltes besteht kein Rechtsanspruch. Eine Rückzahlung ist nur möglich - wenn der Vordruck vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, - die Begründung gut verständlich formuliert ist - und die notwendigen Zahlungsnachweise angeschlossen sind. Die Richtigkeit der Angaben wird vom Finanzamt Wien 3/11, Kundenteam Freifahrten/Schulbücher, überprüft. Zahlungsnachweise: Es ist der Original-Zahlungsbeleg oder eine gut lesbare Kopie des Beleges beizulegen. Bei Doppelzahlungen sind beide Zahlungsbelege oder deren Kopien beizulegen. Bei Lehrlingen ist der Originalerlagschein und bei Banküberweisung eine Kopie des Kontoauszuges beizulegen. Mögliche Begründungen: Es wurde ein falscher Betrag einbezahlt. Es wurde der Selbstbehalt irrtümlich doppelt bezahlt. Es wurde keine Schülerfreifahrt beantragt, - da die Schule ohne Verkehrsmittel erreichbar ist, - da die Strecke zur Berufsschule mit der Strecke zur Ausbildungsstätte ident ist, - da der Schüler während des Schulbesuches im Internat untergebracht ist oder in der Nähe der Schule eine Zweitunterkunft bewohnt. - da das Kind bei Schulbeginn noch keine 6 Jahre war. (nur bei Wr. Linien) - da keine Familienbeihilfe bezogen wird - da der Wohnsitz des Schülers im Ausland gelegen ist Es wurde keine Lehrlingsfreifahrt beantragt, - da die Ausbildungsstätte ohne Verkehrsmittel erreichbar ist - irrtümlich Lehrlingsfreifahrt statt der Schülerfreifahrt einbezahlt wurde - da keine Familienbeihilfe bezogen wird Das Ansuchen senden Sie bitte an: Finanzamt Wien 3/11, Schwechat und Gerasdorf Kundenteam Freifahrten/Schulbücher Erdbergstraße Wien oder per Fax: FAX: 01/

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