Reihungskriterien für die Aufnahme in die 1. Klassen der AHS regionales Konzept für die Wiener AHS / schulautonome Reihungskriterien

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1 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL Datum Ihre Nachricht /0218-kanz2/2006 Mag. Franz Tranninger DW FAX ER II: 304 Reihungskriterien die n der AHS regionales Konzept die Wiener AHS / schulautonome Reihungskriterien Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Mit dem Schulpaket 2 wurde der 5 SchUG, mit welchem die Aufnahme in die erste Schulstufe der einzelnen Schularten geregelt ist, neu gefasst. Das BM:BWK hat nunmehr die Aufnahmsverfahrensverordnung erlassen und somit nähere Bestimmungen über das Aufnahmsverfahren an öffentlichen Schulen festgelegt (BGBl. Nr. 317/2006). Die Reihung der Aufnahmewerber/innen in eine AHS erfolgt nach den Kriterien der Aufnahmsverfahrensverordnung: Gemäß 5 und 6 der Aufnahmsverfahrensverordnung hat die Reihung von Aufnahmswerber/innen nach Maßgabe der Eignung, der Wohnortnähe und des Besuchs der Schule durch mindestens eine Schwester oder einen Bruder in einem regional sinnvollen Verhältnis dieser Kriterien zueinander und nachvollziehbar zu erfolgen. Die Landesschulräte / der Stadtschulrat Wien wurden aufgefordert, regionale Konzepte zu erstellen und die Schulgemeinschaftsausschüsse wurden ermächtigt, schulautonome Reihungskriterien zu beschließen. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ; Seite 1 von 4

2 1. Das regionale Konzept die Aufnahme in die ersten Klassen der AHS in Wien Für den Ballungsraum Wien hat der Stadtschulrat Wien gemäß 6 (1) ein regionales Konzept die Aufnahme in die ersten Klassen der AHS erstellt. Sollte eine größere Anzahl von Kindern, deren Schulnachricht in Deutsch, Lesen, Schreiben und in Mathematik keine schlechtere Beurteilung als Gut aufweist ( AHS-Reife ), sich um die Aufnahme an eine Schule bewerben als Schulplätze zur Verfügung stehen, so sieht das Wiener regionale Konzept folgende Vorgangsweise vor: In erster Linie sind jene Kinder mit AHS- Reife aufzunehmen sind, deren Bruder oder Schwester bereits die betreffende Schule besucht. In zweiter Linie sind jene Kinder mit AHS-Reife aufzunehmen, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Schule wohnen. In dritter Linie sind jene Kinder aufzunehmen, deren Schulnachricht nur Sehr gut enthält (beste Eignung), auch wenn sie in größerer Entfernung von der Schule wohnen, wobei bei Überhang die Erreichbarkeit einer anderen Schule gleicher Schulart (Schulform, Fachrichtung) zu berücksichtigen ist. In vierter Linie sind jene Kinder mit "AHS-Reife in der Reihenfolge ihrer Eignung aufzunehmen, die in größerer Entfernung von der Schule wohnen, aber ein oder mehrere Gut in der Schulnachricht aufweisen, wobei den Leistungen in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik größeres Gewicht zukommt. Schulen können auf der Grundlage dieses Konzepts nähere schulautonome Reihungskriterien im Schulgemeinschaftsausschuss beschließen (Siehe Punkt 3). 2. Aufnahme in Klassen mit besonderen (Eignungs-) Voraussetzungen Für Sonderformen (z.b. das Wiener Musikgymnasium), Schulversuche (z. B. Bilinguale Klassen), Integrationsklassen, vom SSR genehmigte Schwerpunkte (z.b. Sport-Klassen, DLP- Klassen) gelten besondere Richtlinien. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ; Seite 2 von 4

3 Die Überprüfung der Eignung diese Klassen soll, sofern eine solche vorgesehen ist, vor der Anmeldewoche, also noch im ersten Semester erfolgen. In diesen Fällen tritt die Eignung als Aufnahmekriterium neben der AHS-Reife an die erste Stelle. Für den Schulversuch Kooperative Mittelschule gilt die AHS-Reife gemäß der Schulversuchsbeschreibung nicht als Aufnahmekriterium. 3. Schulautonome Reihungskriterien Gemäß 7 der Aufnahmsverfahrensverordnung kann der SGA unter Bedachtnahme auf die Aufgabe der betreffenden Schulart (Form, Fachrichtung) sowie unter Zugrundelegung eines allfälligen regionalen Konzeptes und allenfalls bestehender Schulprogramme, schulautonomer Schwerpunktsetzungen und Profilbildungen oder Schulkooperationen nähere Bestimmungen über die Reihung festlegen. Diesen schulautonomen Reihungskriterien ist das regionale Konzept die Aufnahme in die ersten Klassen der AHS in Wien zugrunde zu legen. Nähere Bestimmungen können z.b. eine den jeweiligen Schulstandort angemessene Definition der unmittelbaren Nachbarschaft der Schule oder eine genauere Beschreibung der Eignung, die bei gleichwertigen Zeugnissen und gleichem Schulweg zum Tragen kommt, enthalten. 4. Beschlussfassung im SGA Die Direktionen werden ersucht, die Schulgemeinschaftsausschüsse sowohl über das regionale Konzept als auch über die Möglichkeiten schulautonomer Reihungskriterien zu informieren. Sollte kein Bedarf an schulautonomen Reihungskriterien bestehen, wird dringend empfohlen, das regionale Konzept unverändert zu beschließen. Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die SGA-Sitzung sollte rechtzeitig vor den Tagen der Offenen Tür, spätestens jedoch bis zum 1. Dezember 2006 erfolgen. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem / der zuständigen LSI ist notwendig. T!: Der SGA-Beschluss ist unverzüglich dem Stadtschulrat Wien (dem/der zuständigen LSI und in Kopie an Frau Krüglstein) zu übermitteln. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ; Seite 3 von 4

4 Erfolgt kein SGA-Beschluss (weder über das regionale Konzept noch über schulautonome Reihungs-Kriterien) und gibt es mehr Schulplatzsuchende als freie Plätze, so muss die Direktion ein genaues und jederzeit nachvollziehbares Verfahren durchführen und bei jedem einzelnen Kind (außer es hat einen Bruder oder eine Schwester, die bereits die Schule besuchen) überprüfen, ob der Schulweg zu einer anderen Schule näher oder weniger gefährlich ist. Erst wenn dieses Verfahren durchgeführt wurde und damit nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden konnte, erfolgt eine Reihung nach Leistung ohne Rücksicht auf etwaige Geschwister, welche die Schule besuchen, oder auf die Länge/Sicherheit des Schulweges. 5. Information der Erziehungsberechtigten Um eine möglichst korrekte Information der Erziehungsberechtigten sicherzustellen, werden diese von den Volksschulen ersucht werden, sich an den jeweiligen AHS-Standorten nach den schulautonomen Reihungskriterien und besonderen Eignungsvoraussetzungen sowie Terminen Eignungsgespräche zu erkundigen. Beilagen: Informationsblatt Schulleiter/innen zur Aufnahme-Neu in die 5. Schulstufe der Sekundarstufe 1 Aufnahme Neu Elterninfo (Handout zur Power-Point Präsentation) Für die Amtsführende Präsidentin: Mag. Johanna RASCH eh. Abteilungsleiterin A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ; Seite 4 von 4

5 Eckpunkte des neuen Aufnahmeverfahrens die 5. Schulstufe (1. Klasse )

6 Was ist neu am Aufnahmeverfahren die 5. Schulstufe (1. Klassen AHS/HS/KMS)? Der Antrag auf Aufnahme (=Anmeldung) muss an der 1. Wunschschule in der ersten Woche des 2. Semesters (Montag, bis Freitag, 16.2) erfolgen. Diese Anmeldung wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht durch die Schulleitung vermerkt. Die Anmeldedaten werden elektronisch erfasst und anschließend der Schulbehörde übermittelt. Eltern können am Erhebungsblatt weitere Schulen angeben, die bei einer Ablehnung an der 1.Wunschschule noch in Frage kämen. Diese weiteren Schulwünsche werden bei der Anmeldung an der 1. Wunschschule aufgenommen. Eine weitere persönliche Anmeldung ist nur bei niederösterreichischen Schulen nötig!

7 Aufnahmeverfahren NEU: An der 1. Wunschschule 1. Woche nach den Semesterferien Montag, bis Freitag, Vormittags Uhr, am Dienstag, und am Donnerstag, zusätzlich auch von Uhr). Anmeldung an der 1. Wunschschule = Antrag auf Aufnahme durch die Erziehungsberechtigten. Es können noch weitere, allenfalls gewünschte Schulen angegeben werden. Unterlagen: Schulnachricht, Kopie der Schulnachricht, Erhebungsblatt mit vermerkten weiteren Schulwünschen. Wenn der Erstwunsch eine AHS ist: 2 Kuverts, beschriftet mit der eigenen Adresse und frankiert.

8 AHS APS Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieser Anmeldewoche hat keine Auswirkung auf eine allfällige Reihung. Bei zu vielen Anträgen auf Aufnahme erfolgt eine Reihung der Aufnahmewerber/innen. In der AHS erfolgt diese Reihung nach den Kriterien der Aufnahmsverfahrensverordnung (Geschwister an der Schule, Wohnort und Eignung in einem regional sinnvollen Konzept zueinander, sowie schulautonome Reihungskriterien). Die jeweilige Schule gibt Auskunft über dieses regionale Konzept und die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen schulautonomen Reihungskriterien. Die Reihung der Aufnahmewerber/innen in eine APS erfolgt nach den Kriterien des 46 Abs. 2 des Wiener Schulgesetzes (Geschwister, die im nächsten Schuljahr noch die Schule besuchen; Erreichbarkeit der Schule bzw. Wohnortnähe; Ganztagsbetreuungsbedarf).

9 AHS Im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens dürfen an den AHS nur Erstwünsche berücksichtigt werden. Im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens dürfen nur AHS reife Kinder berücksichtigt werden. Alle Schulen weisen bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien vorläufig Schulplätze zu und verschicken Zubzw. Absagen an die Erziehungsberechtigten. APS In den APS können in diesem ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens bereits auch weitere Wunschschulen berücksichtigt werden, sofern es sich um APS-Schulen eines Wiener Gemeindebezirkes handelt. Die Anmeldeunterlagen der Nichtaufgenommenen werden dem Stadtschulrat Wien übermittelt.

10 Aufnahmeverfahren NEU: An der 1. Wunschschule Bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien Auswahl der Schüler/innen gemäß Verordnung bei AHS durch Schulleitung, bei APS durch Bezirksschulinspektor/in. An der AHS dürfen nur die Erstwünsche an der 1. Wunschschule berücksichtigt werden. An der AHS dürfen nur Kinder mit AHS-Reife berücksichtigt werden. Vorläufige Aufnahme Keine vorläufige Aufnahme Zusage an die Eltern Anmeldeunterlagen an SSRfWien Absage an die Eltern

11 AHS Der 2. Durchgang des Aufnahmeverfahrens liegt beim Stadtschulrat Wien. Dieser gleicht die weiteren Schulwünsche mit den offenen Schulplätzen ab und teilt diese gemäß Verordnung zu. Kindern ohne AHS-Reife werden nach Maßgabe der freien Plätze ebenfalls vorläufige Schulplätze durch den Stadtschulrat zugewiesen. Während des 2. Aufnahmedurchgangs dürfen Schulen mit freien Plätzen keine Schüler/innen aufnehmen. Der Stadtschulrat Wien übermittelt die Anmeldeunterlagen den zugewiesenen Schulen und diese informieren die Eltern.

12 Aufnahmeverfahren NEU: Im Stadtschulrat Bis spätestens Ende April Der SSRfWien gleicht die Wünsche mit den offenen Plätzen ab und teilt diese gemäß den Reihungskriterien zu. AHS Kindern ohne AHS-Reife werden nach Maßgabe der freien Plätze ebenfalls vorläufige Schulplätze zugewiesen Übermittlung der Anmeldeunterlagen an die zugeteilten Schulen; diese informieren die Eltern

13 AHS APS AHS Nach Information der Erziehungsberechtigten über den vom SSRfWien zugewiesenen Schulplatz, müssen diese ihre Kinder an der zugewiesenen Schule persönlich anmelden. Bis spätestens Ende April muss die Zuweisung der Schulplätze abgeschlossen sein. Durch die Abgabe der AHS-Reife Erklärung an der AHS in der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. In einer APS wird durch den positiven Abschluss der 4. Schulstufe die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. Allfällige Aufnahmsprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche statt.

14 Aufnahmeverfahren NEU: An der zugewiesenen Schule Anmeldung durch die Eltern am zugewiesenen Standort; Schulen nehmen die Kinder vorläufig auf. AHS Für ALLE an der AHS vorläufig Aufgenommenen gilt: Durch die Abgabe der AHS-Reife-Erklärung an der AHS in der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. Allfällige Aufnahmsprüfungen finden Dienstag, und Mittwoch, in der letzten Schulwoche statt.

15 Information Schulleiter/innen zur Aufnahme-Neu in die 5.Schulstufe der Sekundarstufe I Was müssen die Eltern der Volksschüler/innen über das neue Aufnahmeverfahren wissen? Die Erziehungsberechtigten erhalten die notwendigen Informationen und Unterlagen wie bisher an der Volksschule. Auf dem Erhebungsblatt muss die Schule, deren Besuch angestrebt wird, angegeben werden. Es können noch weitere, allenfalls gewünschte Schulen angegeben werden. Antrag auf Aufnahme direkt an der Wunschschule (Erstwunsch) in der ersten Woche des 2. Semesters (Montag, bis Freitag, Vormittags Uhr, am Dienstag, und am Donnerstag, zusätzlich auch von 14: Uhr). Mitzubringen: Schulnachricht, Kopie der Schulnachricht, Erhebungsblatt mit vermerkten Schulwünschen. Wenn der Erstwunsch eine AHS ist: 2 Kuverts, beschriftet mit der eigenen Adresse und frankiert. Die Reihenfolge der Anmeldung am Schulstandort im oben angeführten Zeitraum ist kein Kriterium eine bevorzugte Aufnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung an einem Schulstandort nicht die endgültige Aufnahme an dieser Schule bedeutet. Eltern können bei der Anmeldung in der Erstwunschschule andere Schulen angeben, die sie auch in Frage kämen. (Es ist günstig, als Zweitwunsch eine Schule anzugeben, in der normalerweise freie Plätze zur Verfügung stehen.) Die Anmeldung an der Erstschule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schulleitung bestätigt. (Stempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift). Die Anmeldedaten werden elektronisch erfasst und anschließend der Schulbehörde übermittelt. Im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens direkt an der Wunschschule werden an den AHS nur Erstwünsche berücksichtigt. In den APS werden im ersten Durchgang des Aufnahmeverfahrens bereits auch weitere Wunschschulen berücksichtigt, sofern es sich um APS-Schulen handelt. Dieser erste Durchgang des Aufnahmeverfahrens muss bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien abgeschlossen sein. Im ersten Durchgang des Verfahrens dürfen laut Verordnung des bm:bwk an AHS-Standorten ausschließlich AHS-reife Kinder berücksichtigt werden. Kinder mit 3 oder 4 in Deutsch und/ oder Mathematik bekommen erst im zweiten Durchgang und nach Maßgabe der freien Plätze einen vorläufigen Erstellt von der Abteilung-APS und der Abteilung-AHS des SSRfWien

16 Information Schulleiter/innen zur Aufnahme-Neu in die 5.Schulstufe der Sekundarstufe I AHS-Schulplatz zugewiesen (Verständigung der Eltern bis spätestens Ende April). In der AHS erfolgt die Reihung der Aufnahmewerber/innen nach den Kriterien der Aufnahmsverfahrensverordnung (Geschwister an der Schule, Wohnort und Eignung in einem regional sinnvollen Konzept zueinander, sowie schulautonome Reihungskriterien).. Die jeweilige Schule gibt Auskunft über dieses regionale Konzept und die vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen schulautonomen Reihungskriterien. Die Reihung der Aufnahmewerber/innen in eine APS erfolgt nach den Kriterien des 46 Abs. 2 des Wiener Schulgesetzes (Geschwister, die im nächsten Schuljahr noch die Schule besuchen; Erreichbarkeit der Schule bzw. Wohnortnähe; Ganztagsbetreuungsbedarf). Spätestens am 4. Montag nach den Semesterferien werden die Eltern schriftlich verständigt, ob ihr Kind einen vorläufigen Schulplatz an der Wunschschule (AHS, APS) zugewiesen bekommt. Kinder, die an der Erstwunschschule (AHS, APS) keinen Platz bekommen haben, bekommen vom Stadtschulrat Wien nach Maßgabe der freien Plätze einen vorläufigen Schulplatz zugewiesen (Verständigung der Eltern bis spätestens Ende April). Kinder, die in einer AHS angemeldet wurden und laut Schulnachricht nicht die AHS-Reife haben, bekommen ebenfalls nach Maßgabe der freien Plätze vom Stadtschulrat Wien einen vorläufigen Schulplatz zugewiesen. (Verständigung der Eltern bis spätestens Ende April). Die Kinder, deren Erstwunsch (AHS, APS) nicht erfüllt werden konnte, müssen anschließend an der vom Stadtschulrat Wien zugewiesenen Schule von den Eltern angemeldet werden. Durch die Abgabe der AHS-Reife Erklärung an der AHS in der vorletzten Schulwoche wird die vorläufige Schulplatzzusage zu einer definitiven Schulplatzzusage. In einer APS wird durch den positiven Abschluss der 4. Schulstufe die vorläufige Schulplatzzusage automatisch zu einer definitiven. Aufnahmsprüfungen die AHS finden Dienstag, und Mittwoch, , also in der letzten Schulwoche statt. Der Stadtschulrat Wien wird den Schulleiter/innen demnächst unterstützendes Material die Elterninformation zur Verfügung stellen.! Es wird darauf hingewiesen, dass diese schriftliche Information grundsätzlich Sie als Schulleiter/innen gedacht ist und nicht als Elterninformationsblatt die Erziehungsberechtigten Verwendung finden soll. Erstellt von der Abteilung-APS und der Abteilung-AHS des SSRfWien

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