Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht. FI Mag. Dr. Martin Molecz

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1 fachinspektorat für bewegungserziehung & sport An die allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik VIS Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht FI Mag. Dr. Martin Molecz DW /2-kanz0/2013 FI Mag. Sonja Spendelhofer DW Fax ORGANISATION DES SCHULSCHWIMMENS IM SCHULJAHR 2013/2014 MITTEILUNG Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Für die Organisation des Schulschwimmens im Schuljahr 2013/14 wurde vom Stadtschulrat für Wien und den Bädererhaltern folgender Organisationsablauf festgelegt: Meldung der gewünschten Schwimmzeiten durch die Schulen mittels beiliegendem Meldeblatt bis spätestens 15. Februar 2013 an das Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport, Stadtschulrat für Wien, per Fax oder per an Die gesammelten Meldungen werden vom Stadtschulrat für Wien an den jeweiligen Baderhalter weitergeleitet. Die Bäderverwaltungen treffen die Einteilung in direktem Kontakt mit dem Stadtschulrat. Städtische Bäder: MA 44, Herr LOOS (60112/44160) Bundesblindenbad: FI f. BESP, Frau Tittel (52 525/77 243) Bei Überschreitung der in den Bädern zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden jene Schulen vorrangig berücksichtigt, die über zu wenig Turnsaalräumlichkeiten verfügen oder Schwimmzeiten mit einer zweiten Schule teilen (z. B. Monats-/Semesterrhythmus). Die Schulen werden Ende Mai 2013 vom Stadtschulrat über die zugeteilten Schwimmzeiten informiert. Sollten zugeteilte Termine von den Schulen im nächsten Schuljahr nicht in Anspruch genommen werden, ist dies unverzüglich dem Stadtschulrat zu melden, damit für diese Termine noch andere Schulen berücksichtigt werden können. Auch der zeitweilige Entfall des Badbesuches während des Schuljahres ist der Bäderverwaltung bekannt zu geben. Außerhalb der zugeteilten Zeiten ist der Badbesuch von Schulklassen nicht gestattet. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: ; DVR ;

2 Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Badeordnung für die städtischen Hallenbäder unbedingt einzuhalten sind. Das Tragen von Straßenbekleidung im Hallenbereich ist demnach nicht erlaubt. Schüler/innen, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, sowie Aufsichtspersonen haben Sporthallenbekleidung zu tragen (Siehe auch Erlass /1-kanz0/2010 vom ). Um einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherzustellen, werden die Direktionen gebeten, für jedes Bad ein eigenes Formblatt auszufüllen. Es sind die Zeiten von der Schlüsselentgegennahme bis zur Schlüsselrückgabe (ohne Wegzeit) anzuführen. VERRECHNUNG UND KOSTEN: STÄDTISCHE BÄDER (Preise lt. Tarif vom vorbehaltlich Tarifänderungen) 1. Gruppentarif für Bundesschulen (bei Verwendung der Schwimmscheine) Die Schwimmscheine (grün für Kinder bis 14 Jahre, rosa für Jugendliche ab 15 Jahre) können bei der MA 44, Bäderverwaltung, Reumannplatz 23, 1100 Wien per Fax: per angefordert werden und werden den Schulen zugeschickt. Diese Regelung gilt nicht für Privatschulen! Die Scheine gelten nur für den Besuch der zugeteilten Hallenbadzeiten und nicht für die Benützung von Freibädern! Drei begleitende Lehrkräfte sind in diesem Gruppentarif inkludiert! Der Gruppentarif kann von Bundesschulen für den lehrplanmäßigen Schwimmunterricht im Rahmen des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport in Anspruch genommen werden, nicht aber für Unverbindliche Übungen. Die Verrechnung wird von der Verwaltung der Städtischen Bäder direkt mit den Schulen erfolgen: Schülergruppen bis maximal 35 Kinder (bis inkl. 9. Schulstufe) 16,50 pro Badbesuch Schülergruppen bis maximal 35 Jugendliche (ab 10. Schulstufe) 24,10 pro Badbesuch 2. Monatskarten: Für alle städtischen Hallen-, Sommer- und Kombibäder: Monatskarte für Kinder (7 bis 14 Jahre) 6,70 Monatskarte für Jugendliche (15 bis 18 Jahre) 11,00 Monatskarten berechtigen die Schüler/innen auch außerhalb des Schwimmunterrichtes zum Eintritt in alle städtischen Hallen-, Sommer (z.b. Gänsehäufel) und Kombibäder (gültig ohne Badezeitbeschränkung, inkl. Kästchen, exkl. Sauna-, Wannen- und Brausebad, exkl. Warmbaden). Monatskarten werden im jeweiligen Bad ausgestellt. Bei Diebstahl oder Verlust erfolgt die Ausstellung eines Duplikates (Foto erforderlich) ebenfalls im jeweiligen Bad gegen eine Gebühr von 11,00. Nähere Informationen über die Ausstellung von Monatskarten erhalten Sie an den Kassen der städtischen Hallen- und Kombinationsbäder. Auch bei Klassen, die Monatskarten oder Einzeleintrittskarten benützen, sind 3 begleitende Lehrkräfte ohne Lösung einer Badekarte eintrittsberechtigt.

3 Beilagen: Benützungszeiten Meldeblatt Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Mag. Dr. Martin Molecz Mag. Sonja Spendelhofer Fachinspektoren für Bewegungserziehung und Sport Elektronisch abgefertigt

4 Benützungszeiten Hallenbäder 2013/14 AMALIENBAD Große Halle: max. Schülerzahl pro Bad Dienstag 8,00 12,45 Uhr 35 12,45 16,00 Uhr 70 Mittwoch 8,00 12,45 Uhr 35 12,45 16,00 Uhr 70 Donnerstag 8,00 16,00 Uhr 70 Freitag 8,00 16,00 Uhr 70 Samstag 8,00 12,00 Uhr 70 Trainingsbecken: (2m Wassertiefe nur für Schwimmer): Dienstag 9,30 15,00 Uhr 70 Mittwoch 8,00 14,00 Uhr 70 Donnerstag 9,30 14,00 Uhr 70 Freitag 9,30 14,00 Uhr 70 BRIGITTENAUER BAD Mittwoch 8,00 9,00 Uhr 35 12,45 17,00 Uhr 60 Donnerstag 12,45 17,00 Uhr 60 Freitag 8,00 16,00 Uhr 60 DÖBLINGER BAD Mittwoch 12,45 17,00 Uhr 60 Donnerstag 12,45 17,00 Uhr 60 Freitag 8,00 17,00 Uhr 60 FLORIDSDORFER BAD Dienstag 8,00 12,45 Uhr 50 Mittwoch 8,00 12,45 Uhr 50 Donnerstag 8,00 12,45 Uhr 50 12,45 17,00 Uhr 60 Freitag 8,00 12,45 Uhr 50 Samstag 8,00 12,00 Uhr 70

5 HALLENBAD DONAUSTADT max. Schülerzahl pro Bad Montag 12,45 17,00 Uhr 60 Dienstag 12,45 17,00 Uhr 60 Donnerstag 8,00 17,00 Uhr 60 Freitag 12,45 17,00 Uhr 60 Samstag 8,00 12,00 Uhr 60 HALLENBAD GROSSFELDSIEDLUNG Dienstag 8,00 17,00 Uhr 60 Mittwoch 8,00 17,00 Uhr 60 Freitag 8,00 16,00 Uhr 60 HIETZINGER BAD Montag 8,00-12,00 Uhr 30 Warmbadebetrieb Dienstag 12,00 16,00 Uhr 60 Mittwoch 8,00 16,00 Uhr 60 Donnerstag 8,00 16,00 Uhr 60 Freitag 12,45 16,00 Uhr 60 HÜTTELDORFER BAD Montag 12,45-17,00 Uhr 60 Dienstag 8,00 16,00 Uhr 60 Mittwoch 13,00 17,00 Uhr 60 Donnerstag 12,45 16,00 Uhr 60 Freitag 8,00 16,00 Uhr 60 JÖRGERBAD Dienstag 8,00 9,00 Uhr 35 12,00 12,45 Uhr 35 12,45 16,00 Uhr 70 Donnerstag 8,00 16,00 Uhr 70 Freitag 8,00 9,00 Uhr 35 12,00 12,45 Uhr 35 12,45 16,00 Uhr 70 Samstag 8,00 12,00 Uhr 60

6 OTTAKRINGER BAD Dienstag 8,00 17,00 Uhr 100 (kein öffentlicher Badebetrieb*) Donnerstag 8,00 16,00 Uhr 60 Freitag 8,00 17,00 Uhr 60 * Zeiten ohne öffentlichen Badebetrieb sind bevorzugt in Anspruch zu nehmen! SIMMERINGER BAD max. Schülerzahl pro Bad Dienstag 12,45 16,00 Uhr 60 Mittwoch 8,00 16,00 Uhr 60 Donnerstag 12,45 16,00 Uhr 60 Freitag 12,45 16,00 Uhr 60 Samstag 8,00 12,00 Uhr 60 THERESIENBAD Dienstag 8,00 12,45 Uhr 55 Mittwoch 8,00 12,45 Uhr 55 Donnerstag 8,00 12,45 Uhr 55 Freitag 8,00 12,45 Uhr 55 Samstag 8,00 12,00 Uhr 70 STADTHALLENBAD (voraussichtlich im Schuljahr 2013/14 gesperrt) BAD d. BUNDESBLINDENERZIEHUNGSINSTITUTES Montag 8,00 15,00 Uhr 60 Dienstag 8,00 18,00 Uhr 60 Mittwoch 8,00 15,30 Uhr 60 Donnerstag 8,00 10,30 Uhr 60 Freitag 8,00 14,00 Uhr 60 Hinweis: Neben den Bädern des Bundes und der Stadt Wien stehen noch folgende Hallenbäder privater Betreiber zur Verfügung. Der Besuch dieser Bäder muss mit der jeweiligen Badverwaltung abgesprochen werden. Private Hallenbäder in Wien: Dianabad: 1020 Wien, Lilienbrunngasse 7 Tel.: Badeschiff: Donaukanallände zwischen Schwedenplatz und Urania Tel.: oder

7 Bitte zurücksenden bis spätestens 15. Februar 2013 an: Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport per Fax: oder per Anmeldung zum SCHULSCHWIMMEN Schuljahr 2013/14 fachinspektorat für bewegungserziehung & sport SCHULE ADRESSE TELEFON FAX ANSPRECHPARTNER/IN (in der Schule) für Rückfragen erreichbar (ev. Handy) Die Direktion beantragt für das Schuljahr 2013/14 die Benutzung des SCHWIMMBADES / HALLE (Bitte für jedes Schwimmbad und jede Halle ein eigenes Anmeldeblatt ausfüllen) zu folgenden Zeiten: (Zeiteinteilung bitte bis auf Viertelstunden genau angeben; z.b. 9,15-10,30) Wochentag Nutzungszeit (von Schlüsselübernahme bis Schlüsselrückgabe) voraussichtliche Schülerzahl betroffene Klassen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Anmerkung: Datum Rundsiegel Direktion

8 fachinspektorat für bewegungserziehung & sport An die allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik VIS Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht FI Mag. Dr. Martin Molecz DW zu /2-kanz0/2013 FI Mag. Sonja Spendelhofer DW Fax ORGANISATION DES SCHULSCHWIMMENS IM SCHULJAHR 2013/14 ERGÄNZUNG MITTEILUNG Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! In Ergänzung zur Mittelung vom teilt der Stadtschulrat für Wien mit, dass im Schuljahr 2013/14 noch zusätzliche Schwimmbäder dem Schulschwimmen zur Verfügung stehen werden. 1. Bad des pgrgorg 21/Anton Böckgasse 37 Konkrete Rahmenzeiten können noch nicht bekannt gegeben werden. Geplant ist, dass interessierte Schulen bis ca. 15,30 Uhr das Bad (bzw. einzelne Schwimmbahnen) nützen können. Die Kosten werden jene der öffentlichen Bäder nicht übersteigen. Im Hinblick auf eine Optimierung der Badnutzung werden jene Schulen, die Interesse am Besuch des Bades haben, gebeten, beigefügtes Meldeblatt an das Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport zu senden. Es wird gebeten, dass vor allem solche Schulen, die bereits jetzt einen Badbesuch mit privatem Bustransport organisiert haben, das Angebot in Erwägung ziehen. 2. Bad des USZ-Schmelz Auch im Schwimmbad des USZ-Schmelz werden im Schuljahr 2013/14 voraussichtlich Schwimmzeiten durch die Schulen genützt werden können. Rahmenzeiten stehen auch in diesem Fall noch nicht zur Verfügung. Trotzdem werden Schulen, die Interesse an einer Nutzung haben, gebeten, beiliegendes Meldeblatt an das Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport zu senden. Für Schulen, die gemäß Rundschreiben 1/2009 (Richtlinien zur Durchführung bewegungserziehlicher Schulveranstaltungen) zur Vorbereitung von Sportwochen das Schwimmkönnen der Schülerinnen und Schüler in Anlehnung an das Allroundschwimmerabzeichen überprüfen wollen, wird im Monat September die Möglichkeit bestehen, das Bad an einzelnen Tagen zu nützen. Diesbezügliche Wünsche führen Sie bitte am beigefügtem Meldeblatt an. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: ; DVR ;

9 Es wird gebeten, für jedes Schwimmbad und auch für das Angebot im USZ-Bad im September ein eigenes Meldeblatt auszufüllen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass nur jene Meldungen berücksichtigt werden können, die bis spätestens 13. März 2013 per Fax oder per an im Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport einlangen. Beilage: Meldeblatt Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Mag. Dr. Martin Molecz Fachinspektor für Bewegungserziehung und Sport Elektronisch gefertigt

10 Bitte zurücksenden bis spätestens 13. März 2013 an: Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport per Fax: oder per Anmeldung zum SCHULSCHWIMMEN Schuljahr 2013/14 Ergänzung fachinspektorat für bewegungserziehung & sport SCHULE ADRESSE TELEFON FAX ANSPRECHPARTNER/IN (in der Schule) für Rückfragen erreichbar (ev. Handy) Die Direktion beantragt für das Schuljahr 2013/14 die Benutzung des SCHWIMMBADES / HALLE (Bitte für jedes Schwimmbad ein eigenes Anmeldeblatt ausfüllen) zu folgenden Zeiten: (Zeiteinteilung bitte bis auf Viertelstunden genau angeben; z.b. 9,15-10,30) Wochentag Nutzungszeit (von Schlüsselübernahme bis Schlüsselrückgabe) voraussichtliche Schülerzahl betroffene Klassen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag *) zutreffendes bitte ankreuzen Anmerkung: Datum Rundsiegel Direktion

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