Freiwillige Radfahrprüfung und Schulungskurse für 4. Klassen VS und ZIS

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1 BearbeiterIn Dipl. Päd. Elfriede Novak Tel An alle DW Volksschulen und Fax Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik Unser Zeichen/GZ /0067-kanz1/2018 Datum Freiwillige Radfahrprüfung und Schulungskurse für 4. Klassen VS und ZIS Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Die Landespolizeidirektion Wien/Landesverkehrsabteilung bietet im Schuljahr 18/19 den Wiener Schüler/innen der 4. Klassen VS sowie den Klassen ZIS zur Erlangung des Radfahrausweises die Möglichkeit für Schulungen, Trainings und Prüfungen in den Schulverkehrsgärten der Stadt Wien an. Freiwillige Radfahrprüfung Ziel ist es, den Schüler/innen auf Grund von 65 Abs. 2 StVO die Möglichkeit zu geben, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nach einer abgelegten Prüfung und auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Fahrrad in der Verkehrswirklichkeit mit gesetzlicher Genehmigung benutzen zu dürfen. Der Radfahrausweis berechtigt Kinder ab dem vollendeten 10. bis zum 12. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson mit dem Fahrrad im Straßenverkehr zu fahren ( 65 StVO). Zur Erlangung des Radfahrausweises ist es wichtig, dass Kinder ein fachgerechtes, fundiertes Wissen über Verkehrsvorschriften und Verhaltensregeln gewinnen und lernen, ihr Wissen richtig anzuwenden. Erziehung zu einem sicheren und bewussten Verhalten im Straßenverkehr und die Förderung einer gesundheits- und umweltverträglichen Mobilität sind Anliegen schulischer Verkehrserziehung. Anmeldung Landespolizeidirektion Wien-Landesverkehrsabteilung Hr. KontrInsp Roland HANIFL;1090 Wien; Schlickplatz 6 Tel.: (01) 31310/32470 DW; Fax: (01) / roland.hanifl@polizei.gv.at

2 Für das Schuljahr 2017/2018 erfolgt die Anmeldung mit beiliegendem Formblatt bis spätestens Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Termine für Ihre Klassen vom jeweiligen Schulverkehrsgarten direkt mittels Mail zugesandt. Für weitere Informationen und Änderungen ist der zugeteilte Schulverkehrsgarten zuständig. Sollten Sie einen Elternabend bzw. Vortrag zum Thema Radfahrprüfung planen, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Verkehrserziehungsgruppe, nach Absprache mit Hr. KontrInsp Hanifl gerne zur Verfügung. Besuch des Schulverkehrsgartens Die Schulungen, Trainings und Prüfungen finden in den zwei Schulverkehrsgärten der Stadt Wien statt. Die Zuweisung erfolgt durch den Terminkoordinator der Verkehrserziehungsgruppe / LVA-Wien (Grundsätzlich wird der günstigste Anfahrtsweg berücksichtigt). Schulverkehrsgarten im Prater: 2. Bezirk; Prater-Hauptallee gegenüber Vivariumstraße, neben der Abfahrtsstelle der Liliputbahn - Anfahrt mit U1 und U2 bis Praterstern od. Schnellbahn lpd-w-lva-1-1-veg-prater@polizei.gv.at Schulverkehrsgarten in Floridsdorf: 21. Bezirk, Tetmajergasse, an der Einmündung der Nord- Brücke in die Prager Straße - Anfahrt mit der U6 od. Schnellbahn bis Floridsdorf und Linie 26 bis Nordbrücke lpd-w-lva-1-1-veg-floridsdorf@polizei.gv.at Laut 68 Abs. 6 StVO müssen Kinder bis zum 12. Lebensjahr einen Radfahrhelm tragen. Die Schüler/innen sollen (falls vorhanden) ihren eigenen Helm mitbringen, damit die richtige Einstellung und das richtige Tragen des Helmes geübt werden kann. Die Schulverkehrsgärten sind mit Fahrrädern und Radhelmen ausgestattet. Es gibt die Möglichkeit, Helme für die Schüler/innen mittels einer Sammelbestellung zu einem Aktionspreis zu erwerben. Informationsmaterial und eine Sammelbestellliste werden mit den Terminen (im Anhang) mitgeschickt. Zur Kleiderablage und für die theoretische Schulung stehen entsprechende Räume zur Verfügung. Den Kindern wird sportliche und witterungsbedingte Kleidung (z.b. bei Kälte und Regen) empfohlen. Sollte aus unvorhergesehenen Gründen eine Klasse an der Radfahrschulung nicht teilnehmen können, bzw. zweifelhafte Wetterbedingungen vorherrschen, bitten wir Sie, sich mit dem zuständigen Schulverkehrsgarten in Verbindung zu setzen. Schulverkehrsgarten Prater: (01) /DW Schulverkehrsgarten Floridsdorf: (01) /DW Schulungskurse Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie gefährlich es ist, wenn Kinder im Vertrauen auf ihre Fahrkünste ohne entsprechende Schulung dem Großstadtverkehr als Fahrradfahrer/innen ausgesetzt sind. Die Verkehrsschulungen werden von Beamten/innen der LVA-Wien/Verkehrserziehungsgruppe (VEG) durchgeführt.

3 Ablauf der Schulungskurse Jede Klasse erhält insgesamt drei Termine im zugewiesenen Schulverkehrsgarten: Termin 1: Technisches Radfahrtraining findet im Herbst des laufenden Schuljahres statt. Folgende Zeiten sind vorgesehen: 8:45 10:30 Uhr, 10:30 12:15 Uhr und für Klassen mit Nachmittagsunterricht von 13:30 15:15 Uhr. Termin 2: Wiederholung der Theorie und praktische Übungen findet im Frühjahr des laufenden Schuljahres statt. Zum zweiten Termin sind das vom Erziehungsberechtigten ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) und ein Foto (max. Größe H 3 cm x B 2,5 cm) unbedingt mitzubringen. Das entsprechende Formular zur Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist im Schüler/innenheft (Lernunterlage des ÖJRK) zu finden und herauszutrennen. Termin 3: Prüfungstermin ca. 1-2 Wochen nach Termin 2 und wird in Absprache mit den begleitenden Lehrer/Innen beim zweiten Termin ausgemacht. Prüfungstermine sind grundsätzlich am Nachmittag von 13:30 bis ca. 15:15. Den Lehrer/innen, die die Klassen begleiten, obliegt die Unterstützung der Polizeibeamten/innen bei der Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulverkehrsgarten (Aufsichtspflicht). Damit die Übungszeiten voll ausgenützt werden können, wird um Pünktlichkeit gebeten (wenn möglich 5 Minuten vor der angegebenen Zeit). Es wird empfohlen, die Radfahrprüfung im Klassen- bzw. Schulforum zur schulbezogenen Veranstaltung zu erklären! Lernunterlagen: Die Lern- und Prüfungsunterlagen werden Ihnen und den Kindern beim 1. Termin übergeben. Diese sind bis zum 2. Termin mit den Schüler/innen verbindlich durchzuarbeiten. An jedem Schulstandort befinden sich zwei Lehrer/innenmappen zur freiwilligen Radfahrprüfung, sowie eine interaktive CD vom Österreichischen Jugendrotkreuz. Einen speziellen Schwerpunkt bilden dabei die ausführliche Erarbeitung der Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sowie die Bewusstseinsbildung zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr. Auf der Homepage des ÖJRK finden Sie Zusatzmaterialien zur Vorbereitung Ihrer Schüler/innen. Prüfungen (Theorie und Praxis) werden Montag bis Donnerstag um Uhr in den beiden Schulverkehrsgärten von der Exekutive abgenommen (Ende ca Uhr).

4 Um sich auf die praktische Prüfung besser und intensiver vorzubereiten, besteht die Möglichkeit von September bis Dezember: Montag bis Freitag, von bis Uhr in den Schulverkehrsgärten zu üben. Voranmeldung dazu, unter den Telefonnummern und Mailadressen der Schulverkehrsgärten bis spätestens 1 Tag vor dem gewünschten Termin! Radfahrausweis Der Ausweis sowie ein Zahlschein über die Verwaltungsabgabe von 3,27 werden jenen Schüler/innen, die die Radfahrprüfung positiv absolvieren und das 10. Lebensjahr bereits erreicht haben, vor Ort ausgestellt. Kinder, die zum Zeitpunkt der erfolgreich abgelegten Prüfung noch nicht 10 Jahre alt sind, können den Radfahrausweis Mo-Fr; 8:00 bis 15:00 Uhr ab dem 10. Geburtstag selbst oder durch eine/n Erziehungsberechtigte/n abholen lassen. Der Stadtschulrat für Wien empfiehlt, diese Angebote der Landespolizeidirektion Wien zu nützen, um durch die praktische Verkehrserziehung in den Schulverkehrsgärten eine kritische, verantwortungsvolle Einstellung zum Straßenverkehr zu wecken und ein sicheres Verhalten als Radfahrer/in zu erreichen. Mit besten Grüßen Für den Bildungsdirektor: LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel Abteilungsleiter (elektronisch gefertigt)

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