SCHÜLERBEIHILFENREFERAT 1010 Wien, Wipplingerstraße 28

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1 SCHÜLERBEIHILFENREFERAT 1010 Wien, Wipplingerstraße 28 BearbeiterIn AD Kases Petra An alle allgemeinbildenden höheren Schulen mit ganztägiger Schulform und Schülerheime ER II: 290 Tel DW Fax Unser Zeichen/GZ /0133-kanz0/2014 Datum Ganztägige Schulformen (Tagesbetreuung, Nachmittagsbetreuung) Sehr geehrter Herr Direktor! Sehr geehrte Frau Direktorin! Anmeldeverfahren Gemäß 12a SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung, bedarf der Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen einer Anmeldung. Die Anmeldung kann anlässlich der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule sowie innerhalb einer von der Schulleitung einzuräumenden Frist von mindestens drei Tagen und längstens einer Woche (wobei diese Frist einen Sonntag einzuschließen hat) erfolgen; nach dieser Frist ist eine Anmeldung zulässig, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist. Die Anmeldung kann sich bei ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles auf alle Schultage oder auf einzelne Tage der Woche beziehen. Sie gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr. Die Anmeldung für ganztägige Schulformen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles kann sich nur auf alle Schultage erstrecken. Sie gilt für die Dauer des Besuches der betreffenden Schule. Es wird ersucht, ausschließlich die neu aufgelegten Anmeldeformulare zu verwenden und von den Erziehungsberechtigten in 2-facher Ausfertigung ausfüllen und unterfertigen zu lassen: 1 Exemplar ist den Erziehungsberechtigten auszuhändigen, 1 Exemplar verbleibt an der Schule. Die aktualisierten Anmeldeformulare stehen auf der Homepage unter zur Verfügung. In diesem Anmeldeformular sind die wesentlichen Informationen über An-, Um- und Abmeldeformalitäten sowie die einzuhaltenden Fristen enthalten. Die/Der Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass sie die dort genannten Bedingungen zur Kenntnis genommen und das Informationsblatt des Stadtschulrates für Wien über die ganztägigen Schulformen erhalten haben. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; DVR ;

2 2 Die Erziehungsberechtigten können die SchülerInnen für 1 bis 5 Nachmittage pro Woche, für ganztägige Schulformen mit getrennter Abfolge, mit Hilfe des vom Stadtschulrat für Wien aufgelegten und den Schulen direkt übermittelten Anmeldeformulars anmelden. Sofern es sich um eine ganztägige Schulform mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles handelt, kann sich die Anmeldung nur auf alle Schultage erstrecken. Betreuungsbeitrag Von der Schulgeldfreiheit sind Beiträge für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in öffentlichen Schülerheimen sowie im Betreuungsteil (ausgenommen die Lernzeiten) öffentlicher ganztägiger Schulformen ausgenommen. Für den Besuch einer ganztägigen Schulform ist gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen, BGBl. Nr. 428/1994, in der geltenden Fassung, ein Beitrag zu entrichten. Dieser Elternbeitrag besteht aus dem Betreuungsbeitrag für Unterbringung und Nachmittagsbetreuung (ausgenommen die Lernzeiten) und dem Verpflegungsbeitrag (soweit Verpflegung angeboten wird). Die Betreuungsbeiträge für Unterbringung und Nachmittagsbetreuung sind 10x je Unterrichtsjahr und zwar per 15. des Monates zu entrichten. Der Verpflegungsbeitrag ist mit der Schule direkt zu verrechnen. Gemäß 43 Abs. 1 SchUG, BGBl. Nr. 472/1986, in der geltenden Fassung, sind die SchülerInnen verpflichtet, den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind, pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Unabhängig vom tatsächlichen Besuch des Betreuungsteiles sind die Erziehungsberechtigten aufgrund der Anmeldung zur Leistung des gesamten Betreuungsbeitrages für das gesamte Unterrichtsjahr verpflichtet. Die Schulleitung wird ersucht, den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu bringen, dass die Bezahlung des Betreuungsbeitrages möglichst mittels SEPA-Lastschrift-Mandat zu erfolgen hat. Der/Die Nachmittagsbetreuungs-Leiter/in ist verpflichtet, die Kopien der Anmeldeformulare gesammelt in einem Kuvert mit dem Vermerk Nachmittagsbetreuung an den Stadtschulrat für Wien, Abteilung Budget und EDV, bis spätestens 05. Oktober des laufenden Schuljahres zu schicken bzw. am Tag der Schulung für die Tagesbetreuung persönlich abzugeben. All jene Erziehungsberechtigten, die ihr Einverständnis zum SEPA-Lastschrift-Mandat nicht abgeben, erhalten von der Abteilung Budget und EDV Zahlungsanweisungen zugesandt. Im Falle der Anmeldung während des Unterrichtsjahres sind die Beiträge nur für den verbleibenden Rest des Unterrichtsjahres zu entrichten. Bei der Abmeldung entfällt der Beitrag für die noch nicht begonnenen Monate.

3 3 Gemäß 8 lit. j Schulorganisationsgesetz besteht der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, also Schulen, an denen neben dem Unterrichtsteil eine Tagesbetreuung angeboten wird, aus folgenden Bereichen: aa) gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder bb) individuelle Lernzeit sowie cc) jedenfalls Freizeit (einschließlich Verpflegung). Wie aus dem oben angeführten Gesetzestext hervorgeht, handelt es sich bei der Tagesbetreuung um eine Einheit, die aus Lernzeit und Freizeit (einschließlich Verpflegung) besteht. Gemäß Ziffer 1 des Aufsichtserlasses des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, RS Nr. 15/2005, vom , unterliegt die Freizeit (einschließlich die Zeit für die Verabreichung der Verpflegung in der Mittagspause) im Betreuungsteil einer ganztägigen Schulform der Aufsichtspflicht. Die Anmeldung zum Betreuungsteil beinhaltet daher stets eine Anmeldung zu Lernzeit und Freizeit. Dementsprechend ist der Betreuungsbeitrag für das gesamte Angebot der Nachmittagsbetreuung zu entrichten, egal ob dieses voll in Anspruch genommen wird oder nicht. D.h. auch wenn nur das Mittagessen in Anspruch genommen wird, ist der Betreuungsbeitrag für den vollen Tag zu bezahlen. Höhe des Betreuungsbeitrages: Der Betreuungsbeitrag beträgt monatlich 88,-- bei einer Anmeldung für 5 Tage. Sofern der Schüler/die Schülerin an ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils nur für einzelne Tage der Woche angemeldet ist, beträgt der Betreuungsbeitrag bei einer Anmeldung für: Höhe: 1 Tag 30 v. H. 2 Tage 40 v. H. 3 Tage 60 v. H. 4 Tage 80 v. H. Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages Gemäß 6 der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen, BGBl. Nr. 428/1994, in der derzeit geltenden Fassung, ist ein Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Leitung der ganztägig geführten Schule einzubringen (bzw. bei Aufnahme während des Schuljahres: innerhalb eines Monats nach Aufnahme). Bei verschränkten Schulformen ist der Antrag auf Ermäßigung vor Beginn des Schuljahres zu stellen. Für den Antrag auf Ermäßigung ist ausschließlich das vom Bundesministerium für Bildung und Frauen aufgelegte Formular (GSF) zu verwenden. Das Antragsformular ist vom Erziehungsberechtigten entsprechend auszufüllen; die am Wegweiser angeführten Nachweise sind dem Antrag beizulegen. Nur das Ankreuzen auf dem Anmeldeformular des Stadtschulrates, dass um Ermäßigung für die Nachmittagsbetreuung angesucht wird, ist nicht ausreichend.

4 4 Weiters soll den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden, dass für jedes Schuljahr neu um Ermäßigung angesucht werden muss. Bis zur Entscheidung über die Ermäßigung durch die Schülerbeihilfenbehörde wird die Entrichtung des Betreuungsbeitrages im ersten Schuljahr gestundet; in den folgenden Schuljahren ist bis zur Entscheidung über den neuerlichen Ermäßigungsantrag der Betreuungsbeitrag in der Höhe des vergangenen Jahres zu leisten. Nach Überprüfung des Anspruchs ergeht ein Bescheid des Schülerbeihilfenreferates an die Erziehungsberechtigten und in Durchschrift an die Abteilung Budget und EDV des Stadtschulrates für Wien. Der Betreuungsbeitrag ermäßigt sich wie folgt: bei einer jährlichen Bemessungsgrundlage Betreuungsbeitrag monatlich Ermäßigung in % bis , von ,-- bis ,99 90 von ,-- bis ,99 80 von ,-- bis ,99 70 von ,-- bis ,99 60 von ,-- bis ,99 50 von ,-- bis ,99 40 von ,-- bis ,99 30 von ,-- bis ,99 20 von ,-- bis ,00 10 ab ,01 0 Nichtbezahlung trotz Mahnung Wenn der Betreuungsbeitrag trotz Mahnung durch drei Monate hindurch nicht bezahlt worden ist, darf der Schüler/die Schülerin an ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge nicht mehr am Betreuungsteil teilnehmen. An ganztägigen Schulformen mit verschränkter Abfolge scheidet der Schüler nicht nur aus dem Betreuungsteil aus, sondern auch aus dem Unterrichtsteil ( 33 Abs. 7a SchUG). Der aushaftende Betrag bis zum Ausschluss ist aber in jedem Fall zu erstatten. Es wird ersucht, die Eltern darüber zu informieren, dass im Falle der Nichtzahlung des Elternbeitrages trotz Mahnung durch den Stadtschulrat für Wien der aushaftende Betreuungsbeitrag im Exekutionswege hereingebracht werden muss.

5 5 Abmeldung und Ummeldung Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung oder Ummeldung (Reduktion der Betreuungstage) vom Betreuungsteil gemäß 12a Abs. 2 SchUG in folgenden Fällen erfolgen: 1) Eine Abmeldung oder Ummeldung zum Ende des ersten Semesters hat spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters zu erfolgen. 2) Eine Abmeldung oder Ummeldung zu einem anderen Zeitpunkt ist bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe möglich. In beiden Fällen muss die Abmeldung oder Ummeldung bei der jeweiligen Schulleitung beantragt werden, die darüber gemäß 12a SchUG in Verbindung mit 70 Abs. 1 lit. c SchUG entscheidet. Bei negativer Entscheidung ist eine schriftliche Entscheidung mit folgender Rechtsmittelbelehrung auszustellen: Gegen diese Entscheidung ist Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit ) innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung der Entscheidung bei der Schule einzubringen. Über den Widerspruch entscheidet der Stadtschulrat. Dieser Erlass ersetzt folgende Erlässe des Stadtschulrates für Wien, die aus der Erlassregistratur zu entfernen sind: Erlass des SSR vom , Zl /47-kanz0/2006 und Erlass des SSR vom , Zl / kanz0/2006. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Dr. Susanne Schöberl Abteilungsleiterin (elektronisch gefertigt)

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