Budget und EDV. An die Direktionen der Bundesschulen in Wien. Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtägige Schulveranstaltungen ER I: 211 ER II: 250

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Budget und EDV. An die Direktionen der Bundesschulen in Wien. Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtägige Schulveranstaltungen ER I: 211 ER II: 250"

Transkript

1 Budget und EDV An die Direktionen der Bundesschulen in Wien Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn TEL Datum Ihre Nachricht /47-budget/2012 Robert Mitterbauer DW FAX Verrechnung von Kostenbeiträgen für mehrtägige Schulveranstaltungen Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! ER I: 211 ER II: 250 Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften ( 41 Bundeshaushaltsverordnung 2009 BHV 2009 in Verbindung mit 71 Abs. 2 Bundeshaushaltsgesetz - BHG) sind Kostenbeiträge für die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen ausschließlich mittels PSK-Nebenkonten/NEU einzuheben. Die Verwendung anderer als der genannten bundeseinheitlichen Konten ist unzulässig. Gemäß 41 BHV 2009 bedarf die Eröffnung eines anderen Kontos bei der ÖPSK, ÖNB oder eines sonstigen Kontos bei einer Kreditunternehmung (Bank) der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen. AUSGENOMMEN von dieser Regelung sind alle Schulveranstaltungen die, ohne Tätigwerden der Schulleitung, von den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt über einen schulfremden privaten Veranstalter abgewickelt werden. A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ;

2 Die Schule verwendet zu ihrem schuleigenen PSK-Konto (5230.***) ein oder mehrere PSK- Nebenkonten/NEU, lautend auf die verschiedenen Schulveranstaltungen und wickelt darüber die jeweiligen Einnahmen- u. Ausgabenzahlungen der betreffenden Schulveranstaltungen ab. Die PSK-Nebenkonten/NEU sind nach Beendigung und Abrechnung der Schulveranstaltung auf Null zu stellen und können danach für die nächste Schulveranstaltung, allenfalls mit oder ohne Änderung der Zeichnungsberechtigung, weiterverwendet werden. Einzelzeichnungsberechtigungen sind möglich. Das bedeutet, dass jeder auf diesem Konto Zeichnungsberechtigte voll verfügungsberechtigt und verantwortlich ist. Mehrere Einzelzeichnungsberechtigte ermöglichen, dass die Handlungsunfähigkeit auch bei Verhinderung eines Zeichnungsberechtigten (Vorschlag: Schulleitung als Ersatz- Einzelzeichnungsberechtigte) erhalten bleibt. Das Vieraugenprinzip muss aber jedenfalls bei der Abrechnung der Schulveranstaltung gewahrt sein. Die Schulveranstaltungsleitung hat die Veranstaltung abzurechnen. Die eingelangten Kontoauszüge werden zusammen mit den dazugehörigen Belegen der Schulveranstaltungsleitung zur weiteren Bearbeitung übermittelt (Kontrolle der Höhe und Vollständigkeit der Beiträge, Einmahnung offener Beiträge usw.). Durch die Rechnungsführung erfolgt eine summarische Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Durchlauferkonto. Die Verbuchung erfolgt für jedes der geführten PSK-Nebenkonten/NEU, einnahmen- wie auch ausgabenseitig summarisch (je eine Einnahmen- und eine Ausgabenbuchung pro PSK- Nebenkonto/NEU, auf einem separaten Durchlauferkonto/Schulveranstaltungen (3690/Schulveranstaltung 1, 2, 3, 4, usw.). Der Antrag auf Genehmigung für die Eröffnung von PSK-Nebenkonten/NEU ist über die Buchhaltungsagentur des Bundes an das Bundesministerium für Finanzen zu stellen. Bei der Abrechnung einer Schulveranstaltung sind folgende Punkte zu beachten: 1. Für die gesamte Gebarung also sämtliche Ein- und Auszahlungen zur Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen sind in der Schulbuchhaltung, in der durchlaufenden Verrechnung, Konten mit der Bezeichnung 3690/... anzulegen; Jede Schulveranstaltung ist mit einer laufenden Nummer zu kennzeichnen, die als Untergliederung des Kontos 3690 dient und somit die eindeutige Zuordnung der Einund Auszahlungen für die betreffende Veranstaltung ermöglicht. 2. Die Belegtauglichkeit für Zahlungen und Abrechnung muss von der Schulveranstaltungsleitung überprüft werden. 3. Bei allen Zahlungen an Beherbergungsbetriebe, Liftgesellschaften und Transportunternehmen (ausgenommen Bundesbahn) etc. IM INLAND, die im Einzelfall 7.000,00 übersteigen, ist zur Sicherung von Abgabenforderungen des Bundes nach den dazu vom Bundesminister für Finanzen erlassenen Richtlinien

3 vorzugehen (Eilnachrichtenverfahren). Teilzahlungen zur Umgehung dieser Richtlinien sind unzulässig. 4. Bei ähnlich gelagerten Zahlungen IM AUSLAND entfällt das Eilnachrichtenverfahren. Zahlungen für Leistungen, die im Ausland erbracht und nicht nach Österreich importiert werden, sind inkl. der MwSt. zu bezahlen. 5. Die Schulveranstaltung ist längstens drei Wochen nach deren Ende vom Veranstaltungsleiter abzurechnen. Nach erfolgter Abrechnung der Veranstaltung, das heißt, wenn kein Restsaldo mehr vorhanden und das Konto auf null gestellt ist, kann die frei gewordene Kontoblatt- Nummer für eine weitere Veranstaltung verwendet werden. Um den Saldo einer Schulveranstaltung auf null zu stellen, ist es möglich und zulässig, (wenn dies zweckmäßig erscheint bzw. die Bereinigung von Rundungs- und Aufteilungsdifferenzen erleichtert) Kreditmittel der Schule (aus der reellen Gebarung ) zu verwenden. Dabei kann es sich jedoch nur um geringfügige Beträge handeln. 6. Wenn für bestimmte Schulveranstaltungen eingezahlte Kostenbeiträge nicht zur Gänze verbraucht wurden, so sind diese Restbeträge nach durchgeführter Schulveranstaltung den Einzahlern, gegen Empfangsbestätigung, umgehend zurückzuerstatten. Es kann jedoch vereinbart werden, dass geringfügige Restbeträge (SGA Beschluss) entweder im Zuge der Veranstaltung (z.b. für die Freizeitgestaltung) oder am Ende der Veranstaltung anderwärtig (z.b. Übergabe an den Elternverein, Neuanschaffungen etc.) aufgebraucht werden. 7. Zur Abrechnung der Schulveranstaltung ist von der Leitung der Schulveranstaltung eine Gegenüberstellung der Einzahlungen und der Ausgaben in übersichtlicher Form (Excel-Tabelle/Muster Beilage 1) anzufertigen, aus der auch die Verwendung bzw. Rückzahlung der Restbeträge ersichtlich sein muss. Die zu der jeweiligen Schulveranstaltung gehörigen Originalausgabenbelege sind dieser Gegenüberstellung anzuschließen, sodass die Gebarungsvorgänge im Zuge der Kassarevisionen von der Buchhaltungsagentur des Bundes geprüft werden können. 8. Die Kontoabrechnungen sind von der Schulveranstaltungsleitung sachlich richtig zu bestätigen. 9. Auf Wunsch ist den Schulpartnern Einsicht in die Abrechnung der Veranstaltungen zu geben. 10. Die Nachkontrolle im Sinne der Bundeshaushaltsverordnung 2009 erfolgt durch die Buchhaltungsagentur des Bundes im Zuge der Kassenrevisionen. Eine Einhebung von Kostenbeiträgen für Bankspesen und Trinkgelder bei Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen ist aufgrund der Schulgeldfreiheit gemäß 5 Schulorganisationsgesetz und 3 Schulveranstaltungsverordnung 1995 nicht zulässig.

4 Die Erlässe GZ /0075-fm/2006 und GZ /76/2006 vom betreffend Verrechnung von Kostenbeiträge für mehrtägige Schulveranstaltungen werden mit diesem Erlass aktualisiert und sind daher aus der Erlassregistratur zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen. Für die Amtsführende Präsidentin: Dr. Eva Schantl-Wurz, MSc eh. Stadtschulratsdirektorin Beilage: Ergänzung zur Verrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen mit der Zl /46-budget/2012

5 Budget und EDV An die Direktionen der Bundesschulen in Wien Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn TEL Datum Ihre Nachricht /46-budget/2012 Adelheid Ruprechter DW FAX Ergänzung zur Verrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! Der Stadtschulrat für Wien - Abteilung Budget und EDV - übermittelt die aktualisierten, ab sofort gültigen Arbeitsbehelfe für die Abrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen als Ergänzung zu den gültigen Erlässen ER I: 211 und ER II: 250. Die Arbeitsbehelfe sind im Schulenintranet unter: Abteilung Budget und EDV / Budget / Budgetbewirtschaftung / Schulveranstaltungen jederzeit abrufbar. Es wird ersucht, allen mit der Abrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen beauftragten Personen diese Arbeitsbehelfe nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Mit freundlichen Grüßen Für die Amtsführende Präsidentin: Robert Mitterbauer eh. Budget und EDV Abteilungsleitung Beilagen: Arbeitsbehelf für SVA Leitung, Arbeitsbehelf für Rechnungsführung A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: DVR ;

6 LEITUNG der SVA Arbeitsbehelf für die Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster - Es dürfen keine Trinkgelder eingesammelt und verrechnet werden. - F Z I -- ist zur Sicherung von Abgabenforderungen des Bundes nach den vom BMF erlassenen Richtlinien vorzugehen (Eilnachrichtenverfahren) Bezeichnung der Schule, Art der Schulveranstaltung, Angabe der Klassen, Termin und Ort, Namen der SVA-Leitung, Namen aller Begleitlehrer und schulfremden Personen, Datum. - Anschluss des Elternbriefes; dadurch wird dokumentiert bis zu welchem Restbetrag eine Rückzahlung an die Schüler vereinbart wurde und was mit einem allfälligen Restbetrag geschehen soll. (Die Höhe von allfälligen Restbeträgen, die nicht an die Schüler zurückbezahlt sondern in der zweckgebunden Gebarung verbucht werden und für Klassenaktivitäten bzw. Neuanschaffungen verwendet werden, muss jedes Schuljahr vom SGA beschlossen werden). - Darstellung der Einnahmen, Ausgaben, BelegNr. und der Nummer des Kontoauszuges in Form einer Excel-Tabelle. - Auflistung der Einnahmen, getrennt nach Einzahlungen von Schülern, Lehrern, EV- Kostenübernahme für Schüler und schulfremde Personen (Studenten), Rückerstattungen, bar und unbar sowie sonstige Einnahmen mit laufender Belegnummer. Alle Einnahmen müssen belegt werden bzw. bei den Einzahlungen ist die entsprechende KontoauszugsNr. anzuführen. - Auflistung aller Ausgaben mit fortlaufender Belegnummer und Beleg. - Für jede Ausgabe ist ein Originalbeleg inkl. Zahlungsbestätigung und Begründung erforderlich T P T - Klare Deklaration der Freiplatzinanspruchnahme für Unterkunft und Reisekosten (Teilansprüche oder zur Gänze müssen in der Aufstellung aller teilnehmenden Personen ersichtlich sein). - R R E I V -U nicht anerkannt werden. - Ein Ausdruck des SAP-Kontoblattes (erstellt die Rechnungsführung) ist der Abrechnung anzuschließen. Der Abschluss mit 0 ist dadurch dokumentiert. - Die Abrechnungen sind von der Schulveranstaltungsleitung sachlich richtig zu bestätigen. - Die Abrechnung der SVA ist bis spätestens 3 Wochen nach Stattfinden vorzulegen und ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Legung der Reiserechnung.

7 WSW Kleinarl, Schulstempel: LEITUNG: Prof. Mag. MUSTER KLASSEN: 2A,2B BelegNr./ KtoAuszg. Einnahmen Ausgaben Anzlg. 2A - S -- lt. Aufstellung 1/ ,00 Anzlg. 2B - S -- lt. Aufstellung 2/ ,00 A L -- lt. Aufstellung 3/ ,00 EV B -- 4/ 9 120,00 EV, Unterstützg. Schüler lt. Beilage 5/ 9 300,00 Anzahlung Quartier lt. Vorabrechnung 6/ ,00 Restzlg. 2A,B - S -- lt. Aufstellung 7/ ,00 R L -- lt. Aufstellung 8/ ,00 Busfahrt lt. Rechnung 9/ ,00 Liftkosten lt. Rechnung 10/ ,00 Kosten f. Taxi lt. Beleg 11/ 20 14,00 Dienstl. Telefonate lt. Rechnung 12/ 20 19,55 Preise f. Wettbewerbe lt. Rechnung 13/ 19 38,45 Restzlg. Quartier lt. Rechnung 14/ ,00 Rückzlg. Schüler Meier (Verletzung) 15/ ,00 Rückzlg. Lehrer lt. Empfangsbestätigung 16/ 21 10,00 Rückzlg. Schüler lt. Auszahlungsliste 17/ , , ,00 Abgeschlossen am: Sachlich und rechnerisch geprüft am: Unterschift SVA-Leitung: Unterschrift Dienststellenleitung:

8 RECHNUNGSFÜHRUNG Arbeitsbehelf für die Abrechnung von Schulveranstaltungen - Es dürfen keine Trinkgelder eingesammelt und verrechnet werden. - Vorlage durch die SVA-Leitung bis längstens 3 Wochen nach Beendigung der SVA. - P D K - Eine Kopie des ausgestellten Formblattes SSR 202 c/98/e (Ein- und Mehrtägige Schulveranstaltung) ist der Abrechnung beizulegen. - Kontospesen sind ab sofort mittels Umbuchung von der reellen Gebarung 1/30.08/ zu bedecken (siehe Muster). Bitte zur Sicherheit vom Veranstaltungsleiter den Kontoauszug per 1. des jeweiligen Quartals aushändigen lassen um die Höhe des Betrages der Kontospesen sicherzustellen. Es könnten zufällig auch Rückzahlungen an Schüler im Buchungsbetrag der BHAG enthalten sein, die wären wie üblich zu verbuchen. Referenz: (Bezug Ktoauszug) Text: Ausgleich Spesen Kontierung Soll Haben , , , ,70 1/30.08/ , , , ,70 Gesamtbetrag 0 88,20 - Die PSK-B B Gebarung zu bedecken. Beispiel: Barabhebung der SVA-L -- Referenz: (Bezug Ktoauszug) Text: Ausgleich Spesen Kontierung Soll Haben , ,58 1/30.08/6572 0, , , ,16 - Ausdruck des SAP-Kontoblattes mit Wert 0. - Meldung per Mail an die BHAG zum Ausgleich des SVA-Kontos.

Arbeitsbehelf für die. LEITUNG der SVA. Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster

Arbeitsbehelf für die. LEITUNG der SVA. Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster Arbeitsbehelf Arbeitsbehelf für die LEITUNG der SVA Abrechnung von Schulveranstaltungen lt. Muster - Es dürfen keine Trinkgelder eingesammelt und verrechnet werden. - Für Zahlungen im Inland über 7.000,--

Mehr

Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn Tel. 525 25 Datum 071.002/18-budget/2014 AL Robert Mitterbauer DW 77901 14.02.2014 office@ssr-wien.gv.

Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn Tel. 525 25 Datum 071.002/18-budget/2014 AL Robert Mitterbauer DW 77901 14.02.2014 office@ssr-wien.gv. An die Direktionen der öffentlichen Bundesschulen Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn Tel. 525 25 071.002/18-budget/2014 AL Robert Mitterbauer DW 77901 14.02.2014 office@ssr-wien.gv.at Fax 99-77999 Verrechnung

Mehr

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A9-5/

Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom A9-5/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Anstalten für Lehrer-

Mehr

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT 1010 Wien, Wipplingerstraße 28

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT 1010 Wien, Wipplingerstraße 28 SCHÜLERBEIHILFENREFERAT 1010 Wien, Wipplingerstraße 28 BearbeiterIn AD Kases Petra petra.kases@ssr-wien.gv.at An alle allgemeinbildenden höheren Schulen mit ganztägiger Schulform und Schülerheime ER II:

Mehr

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT

SCHÜLERBEIHILFENREFERAT SCHÜLERBEIHILFENREFERAT An die allgemein bildenden höheren Schulen, ER I: 307 berufsbildenden mittleren und ER II: 316 höheren Schulen sowie mittleren und höheren ER III: 316 Anstalten der Lehrer- und

Mehr

Ihr Zeichen, DW FAX Information. arbeiten wird. Ich bitte. ersten

Ihr Zeichen, DW FAX Information. arbeiten wird. Ich bitte. ersten An a l l e Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn TEL 525 25 Datum Ihre Nachricht 000.500/0082-kanz0/2012 SSR-Dir. Eva Schantl-Wurz,MSc office@ssr-wien.gv.at DW 77035 FAX 99-77999 15.06.2012

Mehr

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen.

Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. INFOBLATT für REISERECHNUNGEN Reisegebühren sind für LehrerInnen auf Grund eines Dienstauftrages für eine a) Schulveranstaltung b) Dienstreise abzurechnen. ACHTUNG: Für schulbezogene Veranstaltungen ist

Mehr

MITTEILUNG. "LM-Leichtathletik Mannschaftsmehrkampf der Schulen 2008/09 Oberstufe"

MITTEILUNG. LM-Leichtathletik Mannschaftsmehrkampf der Schulen 2008/09 Oberstufe An die allgemein bildenden höheren Schulen berufsbildenden höheren Schulen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Zentrallehranstalten fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at

Mehr

6490/J. vom (XXV.GP) Anfrage. der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen BEGRÜNDUNG

6490/J. vom (XXV.GP) Anfrage. der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen BEGRÜNDUNG 6490/J vom 17.09.2015 (XXV.GP) 1 von 4 Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen betreffend das Schulveranstaltungsabrechnungsdilemma BEGRÜNDUNG

Mehr

R U N D S C H R E I B E N - Nr. 44/1995

R U N D S C H R E I B E N - Nr. 44/1995 Sachbearbeiter: MinRat Dr. Josef MÜLLER-FEMBECK Telefon: 0222/53120-4269 Dw. GZ. 14.180/36-2/95 Kostenbeiträge zu Schulveranstaltungen; Neufassung R U N D S C H R E I B E N - Nr. 44/1995 Verteiler: VII,

Mehr

MITTEILUNG ORGANISATION DES SCHULSCHWIMMENS IM SCHULJAHR 2014/2015. Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!

MITTEILUNG ORGANISATION DES SCHULSCHWIMMENS IM SCHULJAHR 2014/2015. Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor! fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at An die allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Mehr

M I T T E I L U N G. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen)

M I T T E I L U N G. Für die Benützung von Frequenzscheinen ist folgende Vorgangsweise einzuhalten: (Schulen der Gemeinde Wien und Bundesschulen) fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at An alle Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Bearbeiter/in Tel.: 525 25 Datum Ihre Nachricht 005.200/5-kanz0/2012 FI Mag. Dr.

Mehr

Landesmeisterschaften 2007/2008 Badminton-Schulcup AUSSCHREIBUNG MITTEILUNG

Landesmeisterschaften 2007/2008 Badminton-Schulcup AUSSCHREIBUNG MITTEILUNG An a l l e Schulen und Zentrallehranstalten (ausgenommen VS + BS) fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Bearbeiterin Tel.: 525 25 Datum

Mehr

Reihungskriterien für die Aufnahme in die 1. Klassen der AHS regionales Konzept für die Wiener AHS / schulautonome Reihungskriterien

Reihungskriterien für die Aufnahme in die 1. Klassen der AHS regionales Konzept für die Wiener AHS / schulautonome Reihungskriterien Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL 525 25 Datum Ihre Nachricht 240.120/0218-kanz2/2006 Mag. Franz Tranninger DW 77 222 05.10.2006 office@ssr-wien.gv.at

Mehr

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3

Mehr

Sehr geehrte Damen! ER I: 211 und 307 Sehr geehrte Herren!

Sehr geehrte Damen! ER I: 211 und 307 Sehr geehrte Herren! An die Direktionen der Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiterin Tel. 525 25 Datum Ihre Nachricht vom 100042/31/2006 Gerrit Lasar

Mehr

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes:

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes: An die Volksschulen, Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Fachinspektorin Tel.: 525

Mehr

MITTEILUNG. Wiener Schulmeisterschaften Aquathlon 2008/09

MITTEILUNG. Wiener Schulmeisterschaften Aquathlon 2008/09 An die Hauptschulen allgemein bildenden höheren Schulen berufsbildenden höheren Schulen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik Zentrallehranstalten fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at

Mehr

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht. FI Mag. Dr. Martin Molecz

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht. FI Mag. Dr. Martin Molecz fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at An die allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 4/2017. Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden. Direktionen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

R U N D S C H R E I B E N Nr. 4/2017. Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden. Direktionen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten Minoritenplatz 5, 1010 Wien www.bmb.gv.at DVR 0064301 Sachbearbeiter/in: Mag. Cornelia Haselberger, BA Abteilung Präs.6 Tel.: +43 1 531 20-4277 Fax: +43 1 531 20-814277 cornelia.haselberger@bmb.gv.at Antwortschreiben

Mehr

Kassenordnung des CER e.v. Kassenordnung. Stand: von 8

Kassenordnung des CER e.v. Kassenordnung. Stand: von 8 Kassenordnung Stand: 07.11.2010 1 von 8 Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz für den Umgang mit Zahlungsmitteln... 3 II. Bereitstellung und Verwendung von Bargeld... 3 III. Führung der Kasse... 3 IV. Belegwesen...

Mehr

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL Datum Ihre Nachricht. Dipl. Päd. Ing. Mag. Bruno Kremer DW

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL Datum Ihre Nachricht. Dipl. Päd. Ing. Mag. Bruno Kremer DW Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL 525 25 Datum Ihre Nachricht Dipl. Päd. Ing. Mag. Bruno Kremer DW 77 471 240.123/0035-kanz2/2009 HR Mag.

Mehr

ELTERNINFORMATION. Stand Mai 2013 vorbehaltlich einer allfälligen Gesetzesänderung bzw. Wertanpassung

ELTERNINFORMATION. Stand Mai 2013 vorbehaltlich einer allfälligen Gesetzesänderung bzw. Wertanpassung Ganztägige Schulformen (Nachmittagsbetreuung, Tagesbetreuung, AHS-Ganztagsschule) ELTERNINFORMATION Aufgrund der Verordnung über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen (BGBl. II Nr. 218/2007

Mehr

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht. FI Mag. Dr. Martin Molecz

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter/in Tel.: Datum Ihre Nachricht. FI Mag. Dr. Martin Molecz An die allgemein bildenden höheren Schulen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Bundesanstalten für Kindergartenpädagogik Zentrallehranstalten fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at

Mehr

An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren!

An alle Schulen. Schülermatrik. SM Online Meldungen mit 15. des laufenden Monats Erhebungsblätter/ Schülerblätter. Sehr geehrte Damen und Herren! BearbeiterIn VB Knapp Alexander office@ssr-wien.gv.at An alle Schulen Tel. 525 25 DW 77980 Fax 99-77999 Unser Zeichen/GZ 000.003/0099-AD/2016 Datum 03.05.2016 Schülermatrik SM Online Meldungen mit 15.

Mehr

M I T T E I L U N G. Datentransfer Kindergarten Volksschule bzw. Hort - Volksschule

M I T T E I L U N G. Datentransfer Kindergarten Volksschule bzw. Hort - Volksschule An alle Öffentlichen Volksschulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL 525 25 Datum Ihre Nachricht 100.094/0144-kanz1/2012 Sepp Resinger, MSc DW 77121 30.11.2012 sepp.resinger@ssr-wien.gv.at FAX

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 31 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-2/15

Mehr

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes:

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes: An die Volksschulen, Neuen und Wiener Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Fachinspektorin

Mehr

Reisekostenordnung des BVS Sachsen

Reisekostenordnung des BVS Sachsen Reisekostenordnung des BVS Sachsen Der Vorstand des BVS Sachsen hat mit Wirkung zum 01.01.2014 folgende Reisekostenordnung beschlossen: 1 Grundsätze 1. Die Tätigkeit der Verbandsorgane ist ehrenamtlich

Mehr

Ganztägige Schulformen (Nachmittagsbetreuung, Tagesbetreuung, AHS-Ganztagsschule) ELTERNINFORMATION

Ganztägige Schulformen (Nachmittagsbetreuung, Tagesbetreuung, AHS-Ganztagsschule) ELTERNINFORMATION Ganztägige Schulformen (Nachmittagsbetreuung, Tagesbetreuung, AHS-Ganztagsschule) ELTERNINFORMATION Aufgrund der Verordnung über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen (BGBl. II Nr. 218/2007

Mehr

Abwicklung Förderungen

Abwicklung Förderungen Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen.

Mehr

Richtlinien von Eurasia-Pacific Uninet Projekten für das Jahr 2013

Richtlinien von Eurasia-Pacific Uninet Projekten für das Jahr 2013 1. Auszahlung Richtlinien von Eurasia-Pacific Uninet Projekten für das Jahr 2013 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt entsprechend den Angaben auf Ihrer Annahmeerklärung und ist durch den/die institutionelle/n

Mehr

VORLAGE für Forderungsklage nach Art. 244 ff. ZPO (Streitwert bis maximal Fr. 30'000.00; Vereinfachte Klage) KLAGE. In Sachen

VORLAGE für Forderungsklage nach Art. 244 ff. ZPO (Streitwert bis maximal Fr. 30'000.00; Vereinfachte Klage) KLAGE. In Sachen VORLAGE für Forderungsklage nach Art. 244 ff. ZPO (Streitwert bis maximal Fr. 30'000.00; Vereinfachte Klage) Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Einschreiben Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO Allgemeine Geschäftsordnung für Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften der DEGRO 1 Grundlagen (1) Gemäß 12 Abs. 8 der Satzung der DEGRO vom 4. Juli 2014 kann der Vorstand der DEGRO (nachfolgend

Mehr

Das Team Freifahrten/Schulbücher des Finanzamtes Linz hat mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt:

Das Team Freifahrten/Schulbücher des Finanzamtes Linz hat mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt: LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen, der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren

Mehr

Unser Zeichen/GZ /0002-FIBESP/2015 Datum Betreff: Organisation des Schulschwimmens im Schuljahr 2015/16

Unser Zeichen/GZ /0002-FIBESP/2015 Datum Betreff: Organisation des Schulschwimmens im Schuljahr 2015/16 An allgemein bildende höhere Schulen berufsbildende mittlere und höhere Schulen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik VIS Bearbeiterin FI Mag. Sonja Spendelhofer sonja.spendelhofer@ssr-wien.gv.at

Mehr

*900000_ * ERI : ERII : Reisegebührenverrechnung Einführung der ÖBB Businesscard

*900000_ * ERI : ERII : Reisegebührenverrechnung Einführung der ÖBB Businesscard Allgemein bildenden höhere Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Lehranstalten, Pädagogische Institute und Akademien, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Bundesanstalt für Leibeserziehung,

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 47 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 7-3/15

Mehr

Mehranstaltenkurse und muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2006/07

Mehranstaltenkurse und muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2006/07 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter TEL 525 25 Datum Ihre Nachricht LSI Dr. Karl Blüml DW 77 233 240.127/0008-kanz2/2006 14.06.2006 Mag. Franz Tranninger

Mehr

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V.

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. ------------------------------------------------------------------------------------- gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom 04. November 2014) 1. Grundsatz Die Kassen-

Mehr

II.3.3 Kassenführung und Abrechnung von Verfügungsgeld. Dokument: Ziel und Zweck

II.3.3 Kassenführung und Abrechnung von Verfügungsgeld. Dokument: Ziel und Zweck Dokument: II.3.3 Kassenführung und Abrechnung von Ziel und Zweck Ziel und Zweck des Prozesses ist, die Kassen gemäß den Kassenführungsrichtlinien sachlich und rechnerisch richtig zu führen. Weiterhin regelt

Mehr

An allgemein bildende höhere Schulen berufsbildende mittlere und höhere Schulen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik VIS

An allgemein bildende höhere Schulen berufsbildende mittlere und höhere Schulen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik VIS An allgemein bildende höhere Schulen berufsbildende mittlere und höhere Schulen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik VIS Bearbeiterin VB Monika Tittel monika.tittel@ssr-wien.gv.at Tel.: 525 25 DW 77243

Mehr

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes:

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung eines Schulwettkampfes des Wiener Landesschwimmverbandes: An die Volksschulen, Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Fachinspektorin Tel.: 525

Mehr

Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen

Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen

Mehr

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung für den

MITTEILUNG. Der Stadtschulrat für Wien übersendet in der Beilage die Ausschreibung für den An a l l e Schulen fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at Ihr Zeichen, Unser Zeichen/Zl. Fachinspektorin Tel.: 525 25 Datum Ihre Nachricht 005.100/3-kanz0/2011 Mag. Sonja

Mehr

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiterin Tel.: Datum Ihre Nachricht /30-kanz0/2010 FI Mag. Sonja Spendelhofer DW

Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiterin Tel.: Datum Ihre Nachricht /30-kanz0/2010 FI Mag. Sonja Spendelhofer DW fachinspektorat für bewegungserziehung & sport www.bewegungserziehung.at An a l l e Schulen (ohne VS + BS) Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiterin Tel.: 525 25 Datum Ihre Nachricht 005.100/30-kanz0/2010

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 2/2018. Beobachtung, Beschreibung und Beurteilung der Unterrichtspraktikant/inn/en und Vertragslehrer/innen Wiederverlautbarung

RUNDSCHREIBEN Nr. 2/2018. Beobachtung, Beschreibung und Beurteilung der Unterrichtspraktikant/inn/en und Vertragslehrer/innen Wiederverlautbarung 8. Februar 2018 Zahl: 90.27/0055-allg/2018 Sachbearbeiter: OR Dr. Armin Andergassen LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner E-Mail: a.andergassen@lsr-t.gv.at t.plankensteiner@lsr-t.gv.at Tel: 0512 520 33-318

Mehr

CHECKLISTE UND MUSTER

CHECKLISTE UND MUSTER CHECKLISTE UND MUSTER Wir freuen uns über Ihr Interesse am Stadtteilfonds. Mit dieser Checkliste erhalten Sie wichtige Hinweise zum Verfahren und zur Abrechnung. BEWILLIGUNG Wenn die Stadtteilfondsjury

Mehr

stadtschulrat ERl: 112 ERII: 600 ERIIIB: 600 An a 11 e Schulen

stadtschulrat ERl: 112 ERII: 600 ERIIIB: 600 An a 11 e Schulen stadtschulrat für Wien An a 11 e Schulen ERl: 112 ERII: 600 ERIIIB: 600 Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ Bearbeiter Tel. 525 25 Datum Ihre Nachricht 000.008/00I3-kanzo/2004 Dipl.-Päd. Ing. Mag. Bruno Kremer

Mehr

Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten

Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten 543 Richtlinien zur finanziellen Abwicklung von Freizeiten Vom 13. November 2013 (KABl. 2014 S. 6) Die Verantwortung für Freizeiten liegt beim Leitungsorgan.

Mehr

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/

_ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-55/ LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Kolleg für Sozialpädagogik Bearbeiter:

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Zugehörigkeit von Schiffen zur Rheinschifffahrt (Rheinzugehörigkeitsverordnung)

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Zugehörigkeit von Schiffen zur Rheinschifffahrt (Rheinzugehörigkeitsverordnung) Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Zugehörigkeit von Schiffen zur Rheinschifffahrt (Rheinzugehörigkeitsverordnung) Auf Grund des 9 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr.

Mehr

Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung

Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung Die Kassenprüfung findet jährlich im Oktober also nach dem Ende des Geschäftsjahres statt. Der Schatzmeister stimmt den Termin spätestens bis

Mehr

FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012

FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 (Mai 2012) FÖRDERRICHTLINIEN Begabtenförderung Aktion 2012 1. FörderungswerberInnen LehrabsolventInnen unter 35 Jahren Die Begabtenförderung der gewerblichen

Mehr

LE Soziale Angelegenheiten ABRECHNUNGSSCHULUNG. Graz,

LE Soziale Angelegenheiten ABRECHNUNGSSCHULUNG. Graz, LE 14-20 Soziale Angelegenheiten ABRECHNUNGSSCHULUNG Graz, 31.01.2019 TAGESORDNUNG Einleitung und allgemeine Informationen Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellungen und Teil-/ Endberichte Rechnungsmerkmale

Mehr

Information zur Rufnummernmitnahme

Information zur Rufnummernmitnahme Herr Für Rückfragen: 0650 650 650 Wien, am 14.12.2016 Information zur nmitnahme Sehr geehrter Herr Kuri, wunschgemäß übersenden wir Ihnen Informationen zur mobilen nmitnahme. Gemäß 4 (3) Nummernübertragungsverordnung

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen

RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014. Durchführung von empirischen Untersuchungen an Schulen 13. Oktober 2014 Zahl: 113.08/0063-allg/2014 SachbearbeiterIn: Mag. Dr. Christina Wallas E-Mail: c.wallas@lsr-t.gv.at Tel: 0512 520 33-113 RUNDSCHREIBEN Nr. 9/2014 Sachgebiet: Inhalt: Ergeht an: Allgemeine

Mehr

DVR: Im Falle 5.3 Bezeichnung bzw. laufende Nummer(n) der registrierten Datenanwendung(en) sowie Grund der Streichung. Datum, Unterschrift, Stempel

DVR: Im Falle 5.3 Bezeichnung bzw. laufende Nummer(n) der registrierten Datenanwendung(en) sowie Grund der Streichung. Datum, Unterschrift, Stempel REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 1. August 2004 Datenverarbeitungsregister A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. (01) 531 15 / 4043 Fax: (01) 531 15 / 4016 E-Mail: dvr@dsk.gv.at

Mehr

GZ: BMASK /0010-VI/B/1/2017 Wien,

GZ: BMASK /0010-VI/B/1/2017 Wien, 11045/AB vom 30.03.2017 zu 11721/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien ALOIS STÖGER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156

Mehr

Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden

Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Ausfüllhilfe zum Antrag für Gemeinden Angaben zur antragstellenden Gemeinde Name, Gemeindekennzahl bzw. Gemeindekennziffer (GKZ) und Anschrift der antragstellenden Gemeinde sind anzugeben. Bei der Anschrift

Mehr

LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20

LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Handelsakademien und Handelsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Reiter Tel: 0732 / 7071-3112 Fax: 0732 / 7071-3090

Mehr

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO 0 Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund V 1.00 Genehmigt 13.9.2001 ECG Beilage zu

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen

Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen

Mehr

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO Version 1.0 AB-BKO (Version 1.0) Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund 0.1 Einreichung

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014 Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift

Mehr

Finanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:

Finanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am: Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am: 13.04.2016 Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. 1 Grundsatz 1. Die dem Verein zur Verfügung

Mehr

Reisekostenverordnung des BVSV e.v.

Reisekostenverordnung des BVSV e.v. Reisekostenverordnung des BVSV e.v. 2016 by Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.v. Jeder Nachdruck und jede Vervielfältigung, ob in elektronischer oder anderer Form,

Mehr

F I N A N Z O R D N U N G

F I N A N Z O R D N U N G F I N A N Z O R D N U N G 1. Geschäftsjahr Geschäftsjahr des BFSVN ist das Kalenderjahr. 2. Haushaltsplan Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des BFSVN. Die

Mehr

Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV BGBl. II Nr. 520/1999)

Meldung einer Datenanwendung (gemäß Anlage 2 DVRV BGBl. II Nr. 520/1999) REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 10. Oktober 2002 Datenverarbeitungsregister A-10 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. () 531 15 / 4043 Fax: () 531 15 / 46 E-Mail: dvrpost@bka.gv.at

Mehr

RUNDSCHREIBEN Nr. 3/2011

RUNDSCHREIBEN Nr. 3/2011 A-6020 Innsbruck, Innrain 1, Andechshof Telefon 0512/52033-0, Fax 0512/52033-7. Februar 2011 Bei Rückfragen: Durchwahl 305 SachbearbeiterIn: HR Mag. Karin Brandl E-Mail: k.brandl@lsr-t.gv.at Zahl: 146.01/93-11

Mehr

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen Vom 1. März 2009 1. Schulfahrten 1.1 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, bei denen Schule für Klassen oder Gruppen über mehrere Tage an einem anderen Lernort

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. Wiener Netze GmbH, Maßnahmenbekanntgabe zu. Wien Energie GmbH und Wiener Netze GmbH,

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. Wiener Netze GmbH, Maßnahmenbekanntgabe zu. Wien Energie GmbH und Wiener Netze GmbH, TO 62 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - GU

Mehr

Vorblatt zum Protokollbuch

Vorblatt zum Protokollbuch Vorblatt zum Protokollbuch Anlage 3 Anleitung 1 Die Schiedsperson hat das Vorblatt zum Protokollbuch nach dem anliegenden Muster 3 laufend zu führen. 2 In Spalte 4 trägt die Schiedsperson die Höhe des

Mehr

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v.

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.04.2005 1. Allgemeines: 1.1. Die Kassen- und Vermögensverwaltung des KSB Hildburghausen e.v. inkl. der

Mehr

Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni Stück

Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1653 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 30. Juni 1982 134. Stück 318. Verordnung: Durchführung des Abkommens

Mehr

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen Handbuch Ziffer II-3.12 Stand: Februar 2009 Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Mehr

Aktuelle Berichtsperiode eintragen. Federführender Forschungspartner/federführende Forschungspartnerin. Name Vorname Titel. Strasse.

Aktuelle Berichtsperiode eintragen. Federführender Forschungspartner/federführende Forschungspartnerin. Name Vorname Titel. Strasse. ProjektNr.: Zwischenbericht [ ] Schlussbericht [ ] Projektnummer gemäss KTI Bewilligung Aktuelle Berichtsperiode eintragen Zwischen oder Schlussbericht ankreuzen Berichtsperiode vom bis Federführender

Mehr

HRM2 - Einführungsinstruktion 4

HRM2 - Einführungsinstruktion 4 Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2 - Einführungsinstruktion 4 Fokus II: Nachtragskredit- und Verpflichtungskreditkontrolle 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 1 Themen / Zielsetzung

Mehr

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Um den Zahlungseingang eines Kunden über ein PayPal-Konto mit Abzug von PayPal- Gebühren in Ihrer QuickBooks-Firmendatei zu erfassen, sind mehrere

Mehr

Vom 9. Juli 1996 (GMBl. Saar S.161), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2010 (Amtsbl. II S. 358)

Vom 9. Juli 1996 (GMBl. Saar S.161), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2010 (Amtsbl. II S. 358) Erlass über die Reisekostenvergütung und die Festsetzung von Aufwands- und Pauschvergütungen gemäß 17, 18 des Saarländischen Reisekostengesetzes (SRKG) bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen Vom

Mehr

Angaben zum Auftraggeber (gemäß Anlage 1 DVRV 2002 BGBl II Nr. 24/2002) DVR:

Angaben zum Auftraggeber (gemäß Anlage 1 DVRV 2002 BGBl II Nr. 24/2002) DVR: REPUBLIK ÖSTERREICH DATENSCHUTZKOMMISSION DVR: 0000027 Stand: 1. August 2004 Datenverarbeitungsregister A-1010 Wien, Hohenstaufengasse 3 Tel. (01) 531 15 / 4043 Fax: (01) 531 15 / 4016 E-Mail: dvr@dsk.gv.at

Mehr

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V.

FINANZRICHTLINIE. Des Thüringer Schwimmverband e. V. FINANZRICHTLINIE Des Thüringer Schwimmverband e. V. Beschlossen am 02.10.2015 Gültig ab 01.01.2016 1. Geltungsbereich Die Finanzrichtlinie des TSV ist bei Abrechnungen von Reisekosten, Wettkämpfen/Veranstaltungen,

Mehr

Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung des folgenden Projekts:

Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung des folgenden Projekts: Niedersachsen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) Zentrale Steuerung, Koordinierung - Fachaufgaben NVL Podbielskistraße 331 30659 Hannover Eingangsstempel Zuwendungen nach der Richtlinie

Mehr

A N T R A G. auf Projektförderung I. ANTRAGSTELLER:

A N T R A G. auf Projektförderung I. ANTRAGSTELLER: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 5 Gesundheit und Pflege SG Gesundheitsförderung u. Krankheitsvermeidung Herrn Franz Wutte Bahnhofplatz 5/2 9020 Klagenfurt am Wörthersee A N T R A G auf Projektförderung

Mehr

An das Bundesministerium für Finanzen z.h. Herrn MR Dr. Anton MATZINGER Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien (GZ. BMF /0004-II/3/2011)

An das Bundesministerium für Finanzen z.h. Herrn MR Dr. Anton MATZINGER Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien (GZ. BMF /0004-II/3/2011) Ständiges Komitee im Sinne des Übereinkommens vom 28. Juni 1974 hinsichtlich Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften 1010 Wien, Schenkenstraße 4 TELEFON: 01/535 37 61 TELEFAX: 01/535

Mehr

A N T R A G Kleingewerbeförderung

A N T R A G Kleingewerbeförderung A N T R A G Kleingewerbeförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens: Anschrift

Mehr

Förderansuchen 2019 Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen

Förderansuchen 2019 Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 Bildung, Kultur und Gesellschaft Referat Familie Europaplatz 1 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen 2019 Ferienbetreuung im Burgenland

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

W E R K V E R T R A G

W E R K V E R T R A G GZ: BMWFW-360.053/0003-WF/V/5/2016 Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien,

Mehr

Erstattung von Reisekosten

Erstattung von Reisekosten Erstattung von Reisekosten Für angemeldete Reisen und Fachschaftswochenenden.!Dieser Antrag ist vollständig ausgefüllt spätestens 4 Wochen nach der Reise im AStA-Büro einzureichen! AntragstellerIn: Fachschaft:

Mehr

Förderprogramm Digitalbonus

Förderprogramm Digitalbonus Förderprogramm Digitalbonus An die Förderprogramm Digitalbonus Verwendungsnachweis inkl. Auszahlungsantrag Anlage: Verwendungsnachweis Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang zu diesem Schreiben erhalten

Mehr

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schullandheimaufenthalten

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schullandheimaufenthalten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schullandheimaufenthalten Vom 9. Juli 1996 (GMBl. Saar S. 167), zuletzt geändert durch Erlass vom 29. April 2010

Mehr