Übersicht zum Tarifvertrag

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Übersicht zum Tarifvertrag

Erklärungen zu den wichtigsten Punkten im TQZ -Tarifvertrag Geltungsbereich Der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifgemeinschaft TQZ angewendet werden. Anwender sind registriert und den Tarifpartnern bekannt. Der TV gilt für das Gebiet der Bundesrepublik. Abgeschlossen wurde er mit der IG Metall, enthält aber Öffnungsklauseln für andere Gewerkschaften und Branchen. Für konzerninterne Zeitarbeitsfirmen ist der Vertrag nicht anwendbar. Probezeit / Kündigungsfristen Probezeit ist 6 Monate. In den ersten 4 Wochen 2 Tage Kündigungsfrist. In der restlichen Probezeit 2 Wochen. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen. Arbeitszeiten Es gilt die individuelle regelmäßige Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden (35 Stundenwoche im Schnitt). Eine tariflich geregelte Verstetigung ist als Alternative möglich. Zeitkonto Das Zeitkonto ist ein Stundenkonto und ist arbeitsvertraglich individuell im Rahmen von Minus 21 bis Plus 150 Stunden festzulegen. Bei Besserstellungsvereinbarungen sind sowohl Zu und Abflüsse in Höhe und Lohnarten individuell festzulegen. In dieser Hinsicht gibt es eine Öffnungsklasel. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben monatlich 2 Tage zur freien Disposition. Ist ein Mitarbeiter während einer genommenen Freizeit krank, so verfallen die Zeitkontenstunden. Sonstige Einschränkungen zum Zeitkonto (wie bei igz oder BAP) besonders in Bezug auf Verwendung der Zeitkontenstunden bei Kündigungen durch den Arbeitgeber sind nicht gegeben.

Die Einschränkung der Verwendung von Zeitkontenstunden bei betriebsbedingter Kündigung (igz/bap) kann in Verbindung mit der Zahlung des Durchschnitts bei Krankheit sehr teuer werden (siehe Beispiel im Anhang). Zuschläge und Arbeitsbefreiung Sie entsprechen den Regelungen der anderen Branchentarifen. Mehrarbeit 25%, Nachtschicht 25%, Sonntagsarbeit 50% Feiertagsarbeit 100/150%. Urlaub und Urlaubsvergütung Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der mit den Jahren wachsende Anspruch entspricht dem der anderen Branchentarifen. Berechnungsgrundlage für die Entgelthöhe im Urlaubsfall ist das Bundesurlaubsgesetz (13 - Wochen - Durchschnitt). Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen In beiden Fällen gilt bei tarifplus+ das Lohnausfallprinzip. Die Vergütung erfolgt so, als ob der Mitarbeiter gearbeitet hätte. Beim igz/bap wird auch hier der Durchschnitt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt (Die Auswirkung wird im Anhang dargestellt). Jahressonderzahlungen Zusätzliches Urlaubsgeld: In den ersten beiden Jahren (6 Monate Wartezeit) 150,00, im 3. und 4. Jahr 200,00 und ab dem 5. Jahr 300,00. Die Höhe des Weihnachtsgelds richtet sich nach den gleichen Kriterien. Fälligkeit der Arbeitsentgelte Die Entgelte der Mitarbeiter sind am 15. des Folgemonats fällig. Ein Anspruch auf Abschlagszahlung besteht nicht.

Ausschlussfristen Reklamationen zur Bezahlung sind innerhalb von 3 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber vorzubringen. Lässt man diese Frist verstreichen, verfallen mögliche Ansprüche. Werden die Reklamationen seitens des Arbeitgebers abgelehnt, hat man 3 Monate Zeit, um im Rahmen einer Klage diese Ansprüche geltend zu machen. Entgeltgruppen Die Entgeltgruppen sind anders und klarer als die der Verbandstarife definiert und können nicht 1: 1 übertragen werden. Eine einsatzbezogene Zulage nach 9 Monaten Einsatzsatzzeit (dort wo Branchenzulagen nicht gelten) gibt es nicht. Im Anhang ist eine Übersicht der Entgeltgruppen und Entgelte im Vergleich zu den Verbandstarifen zu finden. Erfahrungszuschläge Die bei längeren Einsätzen im BAP oder igz-tarif vorgesehenen Erfahrungszuschläge gibt es nicht im Tarifvertrag. Branchenzuschläge Sie werden in einzelnen Branchen nicht in Prozenten, sondern in Euro und Cent berechnet. Es gibt nur 3 Zuschlagsstufen, ab dem ersten Tag, nach sechs Monaten und nach dem elften Monat. Deckelung ist möglich. Die Zuschlagsstufen sind additiv zu berechnen. Eine Übersicht der Branchen und Zuschläge ist im Anhang beigefügt. Regelung zu maximalen Einsatzzeiten Obergrenze eines ununterbrochenen Einsatzes analog des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf 24 Monate fest. Die Berechnung der Einsatzzeiten ist analog zu der der Branchenzuschlagstarife geregelt. Die Berechnungsbeginn

wird ab dem 01.04.2015 festgesetzt. Die Zeitarbeitseinsätze werden dabei arbeitsplatzbezogen betrachtet. Nach 24 Monaten ist der Einsatz für den Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz beendet. Der Arbeitsplatz wird danach durch einen Stammbeschäftigten besetzt. Sachgrund bezogene Ausnahmen (längere Vertretungszeiten wie Elternzeit, längere Qualifizierungszyklen und Projektarbeiten) sind grundsätzlich möglich und können je Fall von den Tarifparteien (Einigungsstelle) einvernehmlich geregelt werden. Sie müssen gemeinsam von Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher spätestens 8 Wochen nach Einsatzbeginn bei den Tarifparteien angemeldet und begründet werden. Falls ein Betriebsrat existiert, ist seine Stellungnahme mit einzureichen. Die Tarifparteien können dann Sachgrund befristete Ausnahmen genehmigen. Die Regelungen des TV LeiZ haben jedoch Vorrang.

Anhang : Entgeltgruppen und Entgelte tarifplus+ im Vergleich zu igz/bap Einsatzanforderung des Kunden IGZ/ BAP tarifplus+ Keine berufliche Kenntnisse und eine Einweisung in die Arbeit 8,80 9,10 Berufliche Kenntnisse sind für den Einsatz notwendig 9,39 9,80 Für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist eine Einarbeitung nötig 9,39 9,80 Für den Einsatz ist eine 2-jährige abgeschlossene Ausbildung Voraussetzung Für den Einsatz ist zwar keine Ausbildung aber eine mindestens 2-jährige aktuelle Tätigkeit in dieser Tätigkeit erforderlich Für diesen Einsatz ist eine mindestens 3-jährige Ausbildung erforderlich aber keine aktuelle Berufserfahrung Für diesen Einsatz ist eine mindestens 3-jährige Ausbildung erforderlich und eine mindestens 2 jährige aktuelle Berufserfahrung notwendig Für diesen Einsatz ist eine mindestens 3-jährige Ausbildung erforderlich und eine mindestens 3-jährige, eher 4-jährige, aktuelle Berufserfahrung notwendig Für diesen Einsatz ist eine mindestens 3-jährige Ausbildung erforderlich und eine mindestens 3-jährige, eher 4-jährige aktuelle Berufserfahrung notwendig sowie zusätzlich eine mindestens halbjährliche Zusatzqualifikation mit IHK-Abschluss Für diesen Einsatz ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, langjährige Berufserfahrung und eine Zusatzausbildung als Meister, Techniker oder Betriebswirt notwendig Für diesen Einsatz ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium notwendig Für diesen Einsatz ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Hochschulstudium notwendig sowie mehrjährige Erfahrung 10,98 11,40 10,98 11,40 10,98 11,40 10,98 11,70 11,61 12,30 13,11 14,50 14,50 17,00 18,53 21,50 19,55 23,00

Anhang: Wirkungsweise der AU- Bezahlung im 3-Monatsschnitt bei Einsatzwechsel und Branchenzuschlägen Besonders beim Einsatzwechsel von einem hohen Branchenzuschlag in einen Einsatz ohne Branchenzuschlag wird die Bezahlung einer Arbeitsunfähigkeit besonders teuer. Das macht in der Kalkulation bei igz/bap Anwendern eine Mehrbelastung von 0,60 bis 1,00 pro Stunde aus. Zur Ermittlung der gesamten Lohnnebenkosten muss dort mit mindestens 60% Aufschlag auf den Stundenlohn kalkulieren. Durch das Lohnausfallprinzip dagegen nur mit 55% (das detaillierte Kalkulationsschema kann abgerufen werden unter info@tarifplus.info). Die Auswirkungen des unterschiedlichen Faktors auf die Lohnkosten pro Stunde sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (Basis: Löhne 2015) Lohnkosten Qualifikationen igz/bap T.Q.Z igz/bap T.Q.Z igz/bap T.Q.Z Löhne Löhne Faktor Faktor Lohnkosten Lohnkosten Einfache Helfertätigkeit 8,80 9,10 1,60 1,55 14,08 14,11 Fachhelfer 9,39 9,80 1,60 1,55 15,02 15,19 2 Jahre Ausbildung gefordert 10,98 11,40 1,60 1,55 17,57 17,67 3 Jahre Ausbildung (wenig Erfahrung) 10,98 11,40 1,60 1,55 17,57 17,67 3 Jahre Ausbildung (mehrjährige Erfahrung) 11,61 11,70 1,60 1,55 18,58 18,14 In Branchen ohne Branchenzuschlagstarifen sind die Erfahrungszulagen beim igz/bap nicht berücksichtigt.

Anhang: Beispiel der Mehrkosten bei Einsatzwechsel und Branchenzuschlag (Basis Löhne 2014): Hans Durchblick ist in der EG 2 eingruppiert und war lange in der M+E Industrie im Einsatz. Er hat sich an den Branchenzuschlag von 50 % gewöhnt und arbeitet im Drei- Schicht-System (Spätschicht wird mit 15% bezahlt). Durch seine regelmäßige 40 Stundenwoche ist sein Zeitkonto mit 150 Stunden gefüllt. Der Einsatz ist beendet. Hans macht zunächst einen Urlaub von 2 Wochen. Danach hat er keinen Tag Resturlaub mehr. Hans bekommt nun seinen neuen Einsatz. Er ist zwar wieder in der M+E Industrie im Einsatz, aber es gibt keine Schichten aber es werden nur 35 Stunden gearbeitet. Es gibt also die kommenden 6 Wochen keinen Branchenzuschlag und die Zuschläge für Schichten sind auch passe. An Stelle von brutto 614,90 die Woche wird er jetzt nur 317,45 die Woche verdienen. Das wären Monat brutto 1288,52 weniger. Hans wird vor Schrecken erst mal eine Woche Krank und beschwert sich über die Lohneinbußen bei seinem Arbeitgeber. Nach einwöchiger Diskussion lässt sich Hans betriebsbedingt kündigen. In der Kündigungszeit von 5 Wochen versucht der Arbeitgeber die Zeitkontenstunden anzurechnen, aber Hans kontert mit AU-Bescheinigungen und ist die ganze Zeit bis zum Ende der Beschäftigung AU. Die Folgen dieser Kombinationseffekte im tarifplus+: Die 25 Tage mit 175 Stunden werden mit 147 ZK-Stunden (21 Tage) abgefedert (Regelung, dass ZK-Stunden verfallen bei AU während der Freizeit). 4 Tage (28 Stunden) mit AU bezahlt. Bei Ende der Kündigungszeit bestehen keine Ansprüche mehr. Kosten: 175 Stunden a 9,40 = 1.645,-- + 25% Lohnnebenkosten = 2.056,25 Gesamtkosten. Die Folgen dieser Kombinationseffekte beim igz/bap: ALLE TAGE also 5 Wochen werden im Durchschnitt bezahlt und 150 Zeitkontenstunden am Ende abgegolten. Kosten 5 Wochen a 614,90 = 3.074,50 und 150 Stunden ZK a 9,07 = 1.360,50. Inklusiv der 25% Lohnnebenkosten sind das Gesamtkosten von 5.543,75 Mehrkosten von 3.487,50 gegenüber tarifplus+