I n f o r m a t i o n s b l a t t. Kindertagesstätten der Gemeinde Grafenrheinfeld

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Transkript:

I n f o r m a t i o n s b l a t t Kindertagesstätten der Gemeinde Grafenrheinfeld

UNSERE GRUPPEN IN DER KINDERTAGESSTÄTTE BÜHLSTRASSE 09723/ 9133610 Leitung: Gundi Katzenberger Stellvertretende Leitung: Stefanie Fröhlich Krippengruppe Schneckenhaus Regelgruppe Mäuse Regelgruppe Raupen Schulkindbetreuung UNSERE GRUPPEN IN DER KINDERTAGESSTÄTTE AM FRÖSCHLOCH 09723 / 51 01 Leitung: Silke Gasch Stellvertretende Leitung: Carmen Riegler Krippengruppe Kükennest Regelgruppe Bienen Regelgruppe Spatzen Alle Gruppen sind jeweils mit einer pädagogischen Fachkraft und einer pädagogischen Ergänzungskraft besetzt. Öffnungszeiten: Montag Freitag von 7.00 Uhr 16.30 Uhr 2

Liebe Eltern, Ihr Kind wird demnächst unsere Kindertagesstätte besuchen. Wir wollen - in unserer Kindertagesstätte in Zusammenarbeit mit den Eltern die gesamte Entwicklung des Kindes fördern; - den Kindern helfen, sich zunehmend selbständig in der Welt zurecht zu finden und dabei glücklich zu werden; - durch die Entfaltung und Förderung aller Kräfte, Begabungen und Fähigkeiten des Kindes eine Grundlage für das spätere Leben schaffen; - entsprechend dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan die Kinder bilden, erziehen und betreuen. Altersgemischte Regelgruppen (von 2 ¾ Jahre 6 Jahre), warum? - Die Erfahrungs- und Handlungsmöglichkeiten sind größer als in einer Gruppe Gleichaltriger; - Kindern im Alter von 2 ¾ Jahren wird das Loslassen der Eltern und das Eingewöhnen in eine bestehende Gruppe, Schritt für Schritt, langsam ermöglicht; - Jüngere Kinder können Kontakte zu älteren Kindern knüpfen bzw. aufbauen und sich in ein bestehendes Gemeinschaftsleben einfügen; - Die drei- und vierjährigen Kinder erhalten wesentliche Erziehungs- und Bildungsanreize im Zusammenleben mit den Fünf- und Sechsjährigen; - Für die Fünf- und Sechsjährigen wird durch das Zusammensein mit den Jüngeren das Feld der Sozialerfahrung breiter. O R G A N I S A T O R I S C H E S Aufnahmebedingungen Krippenkinder: Aufnahmealter ab dem 13. Lebensmonat bis 2 Jahre 6 Monate. Wechsel in die Regelgruppe ab dem 3. Lebensjahr (Monat nach dem dritten Geburtstag). Eine Aufnahmephase von bis zu einem Monat (Eingewöhnungszeit) ist einzuplanen. In diesem Monat wird die Anwesenheitszeit der Begleitung (familiäre Bezugsperson) und des Kindes individuell festgelegt. Regelkinder: Aufnahmealter ab 2 Jahren und 10 Monaten Besuch der Regelkindergruppe nach Buchungszeiten; Im Vormonat findet ein Schnupperbesuch statt. Aufnahme in den Monaten September bis Juni Schulkinder der 1. bis 4. Klasse der Grundschule Grafenrheinfeld. 3

Aufnahmegespräche erfolgen i.d.r. im Vormonat. Die Kita nimmt zwecks des Termins Kontakt mit Ihnen auf. Anmeldung Anmeldungen werden in der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro bei Frau Mack / Frau Dellermann, entgegengenommen ( 09723 / 91 33-17 oder 91 33-19). Das U-Heft als Nachweis an den Früherkennungsuntersuchungen muss bei Anmeldung des Kindes vorgelegt werden. Die Eltern haben dem Träger gegenüber Mitteilungspflichten, die im Betreuungsvertrag unter 4 aufgeführt sind. Alle weiteren Aufnahme-, Umbuchungs- und Kündigungsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung. Bringen und Abholen der Kinder Regelgruppe und Krippengruppe: Bitte bringen Sie Ihr Kind vormittags bis spätestens 9.00 Uhr in die Einrichtung. Danach werden die Eingangstüren geschlossen. Ab 12.00 Uhr können Sie Ihr Kind wieder abholen. Generell ist in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Abholen und Bringen des Kindes jederzeit möglich. Ausnahmen: nicht von12.30 Uhr bis 13.00 Uhr Kinder die am warmen Mittagessen teilnehmen und nicht vor 15.00 Uhr Krippenkinder die in der Kindertagesstätte schlafen (Einzelfallabsprache mit der Gruppenleitung!). Kinder der Regelgruppe können am Nachmittag um 15.00 Uhr (pünktlich) und ab 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr (gleitend) abgeholt werden. Am Freitagnachmittag kann jederzeit abgeholt werden. Kernzeiten für pädagogische Arbeit, vorwiegend in der Regelgruppe: Während der Kernzeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sollte im Interesse der Kinder kein Abholen erfolgen. Mindestbuchungszeiten von 30 Minuten vor Beginn der pädagogischen Kernzeit und 30 Minuten nach Ende der Kernzeit müssen dazugebucht werden. Die wöchentliche Mindestbuchungszeit für Krippen- und Regelgruppenkinder beträgt 20 Stunden pro Woche und bei der Schulkindbetreuung 10 Stunden pro Woche. 4

Schulkindbetreuung: Frühestens ab 11.15 Uhr ist ein Kommen nach Schulende möglich. Schulkinder können in der Zeit von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr jederzeit abgeholt werden bzw. alleine nach Hause gehen. Nach der Hausaufgabenbetreuung ist ein Abholen bzw. Gehen um 15.00 Uhr (Punktabholzeit) und ab 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr (gleitend) möglich. Am Freitagnachmittag ist ein Abholen jederzeit möglich. Pünktliches Abholen zu den vertraglich bestimmten Buchungszeiten ist erforderlich! Die Buchungszeiten dürfen nicht überschritten werden. Elternbeiträge Die aktuellen Elternbeiträge entnehmen Sie bitte unserer Benutzungsordnung. Für Vorschulkinder wurde der Zuschuss der Bayerischen Staatsregierung zu den Elternbeiträgen zum 01.09.2013 von monatlich 50,00 auf 100,00 erhöht (vergl. Art. 23 BayKiBiG). Für sog. Kann-Kinder bzw. vorzeitige Einschulungen gemäß Art. 37 BayEUG wird dieser staatliche Beitragszuschuss ab dem Monat gewährt, in dem ein schriftlicher Antrag auf vorzeitige Einschulung an die Schule gestellt wird. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Bei Zurückstellung vom Schulbesuch ist zu beachten, dass der staatliche Elternbeitragszuschuss maximal und einmalig für 12 Monate gewährt wird. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihre Kindertageseinrichtung bzw. der Träger. In jedem Fall sind die Eltern verpflichtet, eine Antragstellung auf vorzeitige Einschulung bzw. eine Zurückstellung vom Schulbesuch, der Kindertageseinrichtung und - im Falle von Gebührenübernahmen aus Jugendhilfemitteln - dem Jugendamt unverzüglich mittels Kopie der entsprechenden Unterlagen anzuzeigen. Für Getränke werden keine Gebühren erhoben. Ein Materialgeld für Geschenke und für den Besuch verschiedener Veranstaltungen ist bei der Leitung der Kindertagesstätten in bar zu entrichten. 5

Warmes Mittagessen In den Kindertagesstätten wird täglich (außer in den Schulferien) um 12.30 Uhr ein warmes, kostenpflichtiges, Mittagessen angeboten. An- und Abmeldung des Essens erfolgt in der Tagesstätte. Die Gebühr pro Mittagessen beträgt z. Zt. 3,10 und wird im Monat nach Inanspruchnahme per Lastschrift abgebucht. Kurzfristiges Abmelden täglich bis spätestens 8.30 Uhr. Ansonsten muss die Gebühr für das Mittagessen berechnet werden. Schulkinder die um 12.30 Uhr wegen Unterricht noch nicht anwesend sind, bekommen das Essen sobald sie in der Einrichtung sind. Am warmen Mittagessen nehmen Krippenkinder nicht teil. Ferienordnung Beide Kindertagesstätten schließen - an den Tagen zwischen Weihnachten und Hl. Dreikönige, - Faschingsdienstag, - Planungstag (letzter Freitag im Juli bzw. erster Freitag im August), - Kirchweihmontag (1. Wochenende im Oktober, am Nachmittag), - maximal bei zwei innerbetrieblichen Veranstaltungen (Betriebsausflug Freitag vor Christi Himmelfahrt ganztags und Weihnachtsfeier 2. Donnerstag im Dezember nachmittags). Im August sind die Kindertagesstätten geöffnet, die Betreuung findet in Feriengruppen statt. Info`s zur Schulkindbetreuung Hausaufgabenbetreuung findet täglich statt. Bei Vertragsabschluss wählen die Eltern die Buchungszeiten für die Schulund auch für die Ferienzeiten. In der Ferienzeit ist ein Besuch der Kindertagesstätte möglich, auch wenn der Besuch außerhalb der gebuchten Schulzeiten liegt. Die gebuchten Ferienpakete werden in den Monaten Juni bis August abgerechnet (Paket bis 20 Tage 1 Monat erhöht, Paket bis 40 Tage 2 Monate erhöht, Paket bis 60 Tage 3 Monate erhöht). Benötigte Ferienbetreuungstage die der Schülerbetreuung gemeldet wurden, aber nicht in Anspruch genommen wurden, gelten als verfallen. Kinder der 1. Klasse: Nach der Eingewöhnungsphase (September) kann das Kind nach Absprache mit dem Team und den Eltern alleine nach Hause gehen. Eine schriftliche Bestätigung wird benötigt! 6

Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz Die pädagogischen Mitarbeiterinnen sind während der vereinbarten Betreuungszeit für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen, etc.) sind die Eltern selbst für ihre Kinder aufsichtspflichtig. Bitte bedenken Sie, dass wir für den Verlust, die Verwechslung oder die Beschädigung der Garderobe und der Ausstattung der Kinder keine Haftung übernehmen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrräder, Brillen, Geld, etc. Alle unsere Kinder sind auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthaltes bei uns und während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Grundstücks (Spaziergänge, Feste, etc.) unfallversichert. Verletzungen aus Unfällen in der Kindertagesstätte bzw. auf dem Weg von oder zur Kindertagesstätte, müssen der Leitung unverzüglich gemeldet werden. Stand: September 2016 7