Für wissenschaftliche Leistungen zum Thema Homosexualität und Homosexuelle in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft

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Transkript:

Für wissenschaftliche Leistungen zum Thema Homosexualität und Homosexuelle in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft mit Sonderpreisen in den Kategorien Medizin und Technik Ausschreibung 2016 Vergeben werden Preise im Gesamtwert von EUR 13.000,- www.agpro.at/forschungspreis #agprofp16

Kategorien Preise in folgenden Kategorien werden ausgeschrieben: Shire-Sonderpreis für Forschung zu Homosexualität und Medizin Preis für Forschung zu Homosexualität in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft Preise der Stadt Wien (MA 7, MA 17) für Forschung mit thematischem Wien-Bezug zu Homosexualität in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft Preis der Wirtschaftskammer Wien für Forschung zu Homosexualität/Diversity in Unternehmen Preis der Industrie für Forschung zu Homosexualität in Wirtschaft, Recht und Gesellschaft, Forschung, Industrie und Technik Sonderpreis für Forschung zu Homosexualität und Technik agpro behält sich vor, die Einreichungen den einzelnen Kategorien zuzuordnen. Die Zuerkennung der Höhe und die Anzahl der Prämien innerhalb der Kategorien obliegen der Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirates. Ausschreibungsfrist Sämtliche Einreichungen müssen bis 30. Juni 2016 mittels Online-Formular einlangen. (www.agpro.at/forschungspreis). Themen & Kriterien Prämiert werden hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die sich mit Homosexualität und Homosexuellen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher (gesellschaftspolitischer, kultureller, kulturpolitischer) Sicht auseinandersetzen. Die Sonderpreise zeichnen Forschungsleistungen aus, die sich mit Homosexualität und Homosexuellen (1) in der Medizin und im Gesundheitsbereich oder (2) in der Technik bzw. im Arbeitsbereich Technik auseinandersetzen. Ausschlaggebend bei der Bewertung durch die Jury ist die wissenschaftliche Qualität, besonders bezüglich aktueller Relevanz der Problemstellung, wissenschaftliche Methode und Überzeugungskraft der Argumentation. Seite 2

Prämierungsfähige Bewerbungen Einreichungen aus allen wissenschaftlichen Disziplinen sowie mit interdisziplinären Ansätzen, in deutscher oder englischer Sprache, sind willkommen. Eingereicht werden können: wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (Dissertationen, Bachelor-, Diplom- und Masterarbeiten) an Institutionen des tertiären/ postsekundären Bildungsbereiches (Universitäten, Hochschulen); in Ausnahmefällen werden auch Abschlussarbeiten der Sekundarstufe II akzeptiert. wissenschaftliche Publikationen nach wissenschaftlichen Ansprüchen ausgerichtete Projekte (z. B. Konzepte für Ausstellungen, Lehrveranstaltungen, Erhebungen, Evaluationen etc.), wobei der wissenschaftliche Aspekt darzulegen ist. Pro Einreicher_in und Jahr dürfen maximal eine allein verfasste und eine in co-autor_innenschaft erstellte Leistung eingereicht werden. Forscher_innen, die bereits zwei Mal den agpro Forschungspreis erhalten haben, sind von der Einreichung ausgeschlossen. Prämierte haben die vom Staat Österreich für Preise eingehobene Steuer zu tragen. Arten der Prämierung Der agpro-forschungspreis kann auf zwei Arten vergeben werden: als Stipendium für geplante wissenschaftliche Leistungen als Preis für abgeschlossene wissenschaftliche Leistungen. Bewerber_innen können in einem Verfahren mit verschiedenen Einreichungen beide Arten der Prämierung beantragen, jedoch höchstens einmal prämiert werden. Welche Art der Prämierung in einer Ausschreibungsperiode vorgenommen wird und wie viele Preise resp. Stipendien vergeben werden (d.h. auf wie viele Einreichungen das Preisgeld aufgeteilt wird), liegt im Ermessen des Wissenschaftlichen Beirats. Auch bei Erfüllung der in den Ausschreibungsbedingungen genannten Voraussetzungen besteht für die Einreicher/innen kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Seite 3

Formalia der Bewerbung Die Einreichung erfolgt ausschließlich online auf www.agpro.at/forschungspreis. Alle Pflichtfelder im Online-Formular sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Die im Folgenden angeführten Unterlagen sind durch Hochladen zu übermitteln (max. 5 MB pro Datei) Bewerbungen müssen generell enthalten: Angabe der Art der wissenschaftlichen Leistung (Auswahl des entspr. Online-Formulars) Lebenslauf ggf. Publikationsverzeichnis zusätzlich: bei abgeschlossenen Qualifikationsarbeiten (A1): vollständiger Text; Abstract; sämtliche vorhandene Gutachten und Abschlusszeugnisse als Scan; bei geplanten Qualifikationsarbeiten (B1): ausführliches Exposee der Arbeit (max. 35.000 Zeichen), bestehend aus Angaben über Inhalt und Zielsetzung, wissenschaftliche Methodik und ggf. Quellen; ggf. bereits vorhandende vollständige Kapitel; Literaturverzeichnis; Zeit- und Arbeitsplan; ein Fachgutachten der/des Betreuenden, das Auskunft über die Qualifikation der/des Antragstellenden und über die voraussichtliche Qualität des Vorhabens gibt; bei bereits erfolgten Publikationen (A2): Drucktext (Scan der Titelseite und ggf. des Inhaltsverzeichnisses des Publikationsorgans) Originalbeleg (Falls die Publikation ausschließlich in Papierform erfolgte: 1 Original per Post; andernfalls Internetlink zur Publikation) bei noch nicht erfolgten resp. geplanten Publikationen (B2): vollständiger Text (mit Anm., Literaturliste etc.); ggf. Bestätigung eines Publikationsorgans bezüglich Annahme zur Veröffentlichung; bei (bereits ausgeführten, laufenden oder geplanten) Projekten (A3, B3): ausführliche, aussagekräftige Darstellung des Projekts, woraus der wissenschaftliche Aspekt klar hervorgehen muss. Seite 4

Per Post eingesendete Unterlagen werden nicht berücksichtigt und auch nicht retourniert. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, welche die nachstehenden formalen Voraussetzungen erfüllen: Die Bewerbung muss vollständig bis spätestens 30. Juni 2016 über das Online-Formular unter www.agpro.at/forschungspreis eingehen. Weiters sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: bei abgeschlossenen Qualifikationsarbeiten (A1): Das Datum der Approbation darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Arbeit darf nicht schlechter als 2 bewertet sein (gemäß österreichischem Schulnotensystem, bei ausländischen Einreichungen äquivalent) bei geplanten Qualifikationsarbeiten (B1): Preisträger_innen haben jährlich der agpro über den Fortschritt ihrer Arbeit schriftlich zu berichten. Die Arbeit ist spätestens nach Ablauf von einem Jahr (Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten) bzw. drei Jahren (Dissertationen) ab dem Datum der Vergabe des Forschungspreises fertig zu stellen. Die Fertigstellung ist durch Zusendung einer Ausfertigungen an die agpro nachzuweisen. Die Arbeit sofern diese benotet wird muss eine Note nicht schlechter als 2 erhalten (gemäß österreichischem Schulnotensystem, bei ausländischen Einreichungen äquivalent) bei Publikationen (A2): Der Text muss 2014 oder später verfasst worden sein. bei Veranstaltungen (A3): Die Veranstaltung muss 2014 oder später abgehalten worden sein. Seite 5

Vergabemodalitäten und -bedingungen Die Vergabe des agpro-forschungspreises erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat, der sich aus Wissenschaftler_innen sowie Vertretern der agpro zusammensetzt. Die Liste der Beiratsmitglieder ist auf der agpro-webseite publiziert. Zu jeder Einreichung erstellen mindestens zwei Beiratsmitglieder ein Gutachten. Diese sind Basis für die Zuerkennung der Preise, welche im Rahmen der Vergabesitzung des Wissenschaftlichen Beirats erfolgt. Die Begutachtung und Vergabe unterliegen strenger Geheimhaltung. Jedem Bewerber/jeder Bewerberin wird die Entscheidung des Wissenschaftlichen Beirats per E-Mail spätestens einen Monat vor der Preisverleihung (die am 23.11.16 um 18:00 Uhr an der Technischen Universität Wien stattfindet) zur Kenntnis gebracht. Weitere rechtliche Hinweise Alle Preisträger_innen verpflichten sich, ihre Einreichung im Rahmen einer Poster-Präsentation bei der von agpro organisierten Preisverleihung vorzustellen. Preisträger_innen werden rechtzeitig aufgefordert, eine druckfähige Kurzdarstellung ihrer Einreichung elektronisch zu übermitteln. Eine_r der Preisträger_innen wird gebeten, im Namen aller Preisträger_innen bei der Feier zu sprechen. Die Preisträger_innen räumen agpro das Recht ein, für Zwecke der Kommunikation und der Medienbetreuung, insbesondere auf der Website der agpro, ihren Namen und das Thema der Einreichung zu nennen und Angaben zum Inhalt der Einreichung sowie ferner Angaben zur Person der Preisträger_innen und ggf. zu ihren bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten zu machen. Die vorstehend genannten Angaben dienen ausschließlich der Werbung für agpro. Damit werden agpro keine Rechte an der kommerziellen Verwertung der Einreichung als Ganzes oder an Teilen davon eingeräumt. Im Fall der Publikation einer prämierten Arbeit resp. Durchführung eines Projekts nach Zuerkennung des Forschungspreises verpflichten sich die Preisträger/innen, die seitens agpro erfolgte Förderung in entsprechender Weise anzuführen (in einer Publikation z.b. als Erwähnung im Vorwort; bei Projekten etwa in einem Folder, im Programm etc.) und wenn möglich das Logo der agpro in geeigneter Weise zu platzieren. Darüber hinaus ist der agpro ein Exemplar der Veröffentlichung resp. der aufgelegten Materialien etc. zu Projekten zu übereignen. Sollte eine der genannten Auflagen von einem Preisträger oder einer Preisträgerin nicht erfüllt werden, so behält sich agpro das Recht vor, bereits ausgezahlte Preisgelder zurückzufordern. Der Verein QWien baut eine Präsenzbibliothek schwulesbischer wissenschaftlicher Werke auf. Diese Initiative wird von agpro unterstützt, indem die Einreichungen nach Ende der Vergabemodalitäten zur elektronischen Archivierung an QWien übergeben wird. Sollte ein_e Einreichende_r damit nicht einverstanden sein, muss dies bei der Einreichung ausdrücklich angeführt werden. Wien, im Mai 2016 Seite 6

agpro - austrian gay professionals Verein zur Förderung homo- & bisexueller Führungskräfte Bräuhausgasse 34/1, 1050 Wien ZVR: 325773733 Tel. +43 664 788 9999 Email: info@agpro.at Seite 7