Jahresstipendien für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer

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Transkript:

DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Startseite / Infos für Deutsche / Studieren im Ausland / Stipendien und Finanzen / Stipendien finden und bewerben [/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/] Jahresstipendien für Studierende aller wissenschaftlichen Fächer DAAD Überblick Programmziel Ziel dieses Programms ist es, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer anerkannten Hochschule internationale Studienerfahrung im Ausland zu sammeln. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich qualifizierte Studierende aller wissenschaftlichen Fachrichtungen, die noch keinen ersten Abschluss erworben haben Masterstudierende mit Abschluss eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums gelten als graduiert. Ihnen stehen die Stipendienprogramme für Graduierte offen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Mehr [https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/59-bewerbung-um-ein-stipendium/] Was wird gefördert? Gefördert wird ein Studienaufenthalt an einer anerkannten Hochschule im Ausland. Nicht gefördert werden Aufenthalte zur Verbesserung der Sprachkenntnisse oder zur Durchführung landeskundlicher Studien. Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten Zielinstitutionen im Bewerbungsformular an. Es gelten der Bewerbungstermin und das Bewerbungsverfahren des Landes, in dem Ihr Aufenthalt beginnt. Bitte wählen Sie deshalb beim Start Ihrer Bewerbung im Portal dieses Land als Zielland aus. Mediziner können in diesem Programm für eine Dauer von mindestens zwei Tertialen (zweimal vier Monate) (entsprechend der Regelung in der jeweils gültigen Approbationsordnung) im Rahmen des Praktischen Jahres gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie an der deutschen Hochschule eingeschrieben sind und dass sie mit der Bewerbung eine Bestätigung des zuständigen Prüfungsamtes über die grundsätzliche Anerkennung des im Ausland geplanten Praktischen Jahres einreichen. Ein Auslandaufenthalt von nur einem Tertial kann gegebenenfalls über die Heimathochschule im Rahmen des PROMOS-Programms gefördert werden. Stipendienleistungen Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate Reisekostenzuschuss je nach Gastland Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt: Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbeitrag zusammen. Bei unvollständigen Kalendermonaten kann die Auszahlung anteilig erfolgen. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.b. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.b. Master) sowie für in Graduiertenprogrammen geförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden. Die genannten Stipendienraten gelten für die im Jahre 2015 für das akademische Jahr 2015/2016 vergebenen Stipendien und sind daher nicht als bindend zu betrachten. Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden: Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen) Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze, mehr [https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/liste_studiengebuehren_stipdb_deutsch Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache: Weitere Informationen [http://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/sprachkurse.zip] Dauer der Förderung Dieses Stipendium gilt für die Dauer eines Studienjahres (akademisches Jahr); eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Für Studierende in Bachelorstudiengängen bestehen ggf. auch Förderungsmöglichkeiten für kürzere Auslandsaufenthalte im Rahmen des PROMOS-Programms und des ERASMUS- Programms. Informationen dazu sind bei der jeweiligen Heimathochschule erhältlich. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerbungsvoraussetzungen Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres an einer staatlichen bzw. staatlich

anerkannten Hochschule in Deutschland oder im Ausland oder in einem akkreditierten grundständigen Studiengang einer Berufsakademie in Deutschland befinden. Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können unter den folgenden Voraussetzungen gefördert werden: a) Sie halten sich zum Bewerbungstermin weniger als ein Jahr im Gastland auf und möchten Ihren Studienaufenthalt dort fortsetzen; b) Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und bewerben sich für ein Studium an einer Hochschule in einem Drittland. Für eine Förderung aller im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerber wird erwartet, dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Studien- bzw. Forschungsabschnitts wieder nach Deutschland zurückzukehren. Der DAAD setzt voraus, dass Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen (Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten) selbst recherchieren. Einige wichtige Hinweise können Sie auf den DAAD-Länderseiten [https://www.daad.de/laenderinformationen/de/] finden, jedoch ist in der Regel zusätzlich die Kontaktaufnahme zur gastgebenden Institution erforderlich. Die Verantwortung für die gegebenenfalls erforderliche Einschreibung und insbesondere die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber. Sprachkenntnisse Sie müssen generell nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden. Kenntnisse der Landessprache sind auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihr abweicht erwünscht. Bei Feldarbeiten sind sie in der Regel erforderlich. Einige Hinweise auf die Unterrichtssprache(n) bzw. auf die zum Studium geltenden Sprachanforderungen im Zielland finden Sie auf den DAAD-Länderseiten [https://www.daad.de/laenderinformationen/de/]. Auswahlverfahren Der DAAD beruft nach fachlichen und regionalen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommissionen ein, die die vorgelegten Bewerbungen begutachten und über die Stipendienvergabe entscheiden. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten schriftlich eingeholt. An der Auswahl beteiligt sind außerdem in der Regel ehemalige DAAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAAD-Geschäftsstelle. Letztere haben dabei kein Stimmrecht. Der Zeitpunkt der Auswahlen und ob diese mit oder ohne persönliche Vorstellung stattfinden, hängt von der Zielregion bzw. dem Stipendienprogramm ab.

Auswahlkriterien Besonders berücksichtigt werden die Begründung des Antrags die Plausibilität und Durchführbarkeit des Vorhabens der Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes seine Einbettung in den akademischen Werdegang der Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven die bisherige akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Gutachten die sprach- und landeskundlichen Kenntnisse außerfachliche Kenntnisse, Interessen und außerfachliches Engagement Bewerbungsverfahren Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen von Studierenden (Bewerber/innen, die bis zum Stipendienantritt noch keinen akademischen Grad erworben haben): Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente: Online-Bewerbungsformular Tabellarischer Lebenslauf Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan) Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben (Motivationsschreiben). Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS). Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten). Gegebenenfalls Zwischen- und Vorprüfungszeugnisse; wird der Abschluss nach Einreichen der Bewerbungsunterlagen erreicht, müssen die Unterlagen unaufgefordert nachgereicht werden. Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n). Per Post einzureichen: Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers oder promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiters oder Assistenten, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.

Hinweise zum Sprachnachweis Der Nachweis der - für die Zulassung an der Gasthochschule oder für die Realisierung des Vorhabens - erforderlichen Sprachkenntnisse (Unterrichts- oder Arbeitssprache, bei Feldforschung: auch Landessprache) kann auf dem DAAD-Sprachnachweisformular [https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/daad-sprachnachweis_deutsche.pdf] oder durch ein befreiendes Sprachzeugnis [https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/liste_befreiende_pruefungen_daad_stand_o (nicht älter als zwei Jahre) erfolgen. Das Zeugnis muss den Stand der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung bescheinigen. Das DAAD-Sprachnachweisformular muss vom jeweiligen (ausländischen) Lektor bzw. der Lektorin oder von einem Prüfungsberechtigten des Sprachenzentrums bzw. des Fachbereichs für die jeweilige Fremdsprache ausgestellt werden. Hier finden Sie eine Handreichung [https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/handreichung_sprachenzentren.pdf] für Lektoren und Sprachenzentren zum Ausfüllen des Formulars. Liegt Ihnen bereits das für die Zulassung zum Studium erforderliche Sprachzeugnis vor (z.b. TOEFL), sollten Sie dieses Zeugnis auf jeden Fall einreichen. Handelt es sich dabei nicht um ein befreiendes Zeugnis, müssen Sie ein solches oder einen Nachweis auf DAAD- Sprachzeugnisformular zusätzlich einreichen. Hinweis zu den Bewerbungsunterlagen Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Datenschutz: Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD und gehen in sein Eigentum über. Die Daten von Stipendiaten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen erfolgloser Bewerber werden nach einer angemessenen Frist gelöscht. Bewerbungstermin Westeuropa, Türkei, MOE-Länder, GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien: 01. November 2015 für Förderbeginn ab September/Oktober/November 2016 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) USA, Kanada: 15. Juli 2015 für Förderbeginn ab September 2016 Lateinamerika, Afrika Subsahara, Nahost, Nordafrika, Asien (außer VR China, Taiwan), Ozeanien: 30. September 2015 für Förderbeginn ab Februar/März des Folgejahres (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland) 31. März 2016 für Förderbeginn ab August/September (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)

Taiwan, VR China (ohne Hongkong und Macao): 30. September 2015 für Förderbeginn ab September des Folgejahres Australien und Neuseeland: 30. September 2015 für Förderbeginn ab März des Folgejahres Kontakt und weitere Informationen Kontakt und weitere Informationen Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie das Kontaktformular des DAAD-Infocenters [https://www.daad.de/ausland/service/fragen/de/7584-kontaktformular-fuer-deutsche/] und schicken Sie uns eine Anfrage. Gegenstipendien: Einige ausländische Regierungen stellen dem DAAD im Rahmen dieses DAAD-Stipendienprogramms Stipendienmittel zur Vergabe zur Verfügung (sog. [ Gegenstipendien ). Die Gegenstipendien werden grundsätzlich vorrangig genutzt. Zunächst durchlaufen alle Bewerber den für DAAD-Stipendien vorgesehenen Auswahlprozess. Das bei Zielländern mit Gegenstipendienangebot anschließende Nominierungsverfahren ist für den Bewerber obligatorisch. Das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbungsunterlagen an die ausländische Stelle erklären die Bewerber auf dem Online-Formular im DAAD-Portal. Liegen die Stipendienleistungen der ausländischen Regierung unter der vom DAAD festgelegten Stipendienhöhe, wird das Gegenstipendium entsprechend aufgestockt soweit und solange Aufstockungsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus angebotene Gegenstipendien werden ggf. ohne Aufstockung an im Ranking nachfolgende Bewerber vergeben. Das Nominierungsverfahren für Gegenstipendien ist je nach Zielland sehr unterschiedlich und kann zu längeren Vorlaufzeiten führen. Die betroffenen Bewerber werden spätestens nach der Auswahl über Einzelheiten des Nominierungsverfahrens und ggf. einzureichende Unterlagen informiert. Hier finden Sie gegebenenfalls zusätzliche länderbezogene Informationen für Ihr Programm: Hier finden Sie gegebenenfalls Informationen zum Hochschul- und Bildungswesen im gewünschten Zielland Italien [//www.daad.de/laenderinformationen/italien/de/] Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) [https://www.daad.de/medien/ausland/dokumente/faq_für_deutsche.pdf]