Projektleitertagung Stipendienvergabe im Programm Deutsche Hochschulprojekte im Ausland: Stipendien für ausländische Studierende

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1 Projektleitertagung Stipendienvergabe im Programm Deutsche Hochschulprojekte im Ausland: Stipendien für ausländische Studierende Dr. Roman Luckscheiter Referatsleiter "Grundsatz- und Querschnittsaufgaben Hochschulprojekte im Ausland"

2 Förderung von Personen mittels Zuwendung Bei der Förderung von Personen mittels Zuwendung ist Folgendes zu beachten: Vorgaben in der Programmausschreibung und den Förderrichtlinien Stand: April

3 Welche Ziele hat das Programm? Förderung von leistungsstarken nicht-deutschen Studierenden aus deutschen Hochschulprojekten im Ausland Steigerung der Attraktivität der transnationalen Studienangebote Stärkung des Deutschlandbezug Sur Place- und Drittland-Stipendien Semester-/Jahresstipendien sowie Sprach- und Fachkurse für Deutschlandaufenthalte 3

4 Was kann gefördert werden? maximal 20% der im betreffenden Hochschulprojekt im Ausland eingeschriebenen Studierenden nur besonders leistungsstarke Kandidaten Zeitraum von 12 Monaten in Orientierung am akademischen Jahr Verlängerungen innerhalb der Regelstudienzeit des Studienangebots um ein weiteres Jahr 4

5 Programmlinie I: Sur Place-Stipendien exzellente einheimische Studienbewerber exzellente Kandidaten i.d.r. aus einem direkten Nachbarland oder aus Ländern der Region 1. Zuschuss zu den Studiengebühren: bis zu einer Obergrenze von EUR pro Stipendiat und Studienjahr 2. Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten: Monatlicher Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in begründenden Härtefällen für Drittlandstipendiaten internationale Reisekosten 3. Zuschuss zu den allgemeinen Verwaltungsgebühren: bis zu 250 EUR zur Bestreitung von Gebühren (z.b. Auslandüberweisungen) 5

6 Programmlinie II: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Teil 1 Studienaufenthalte Sprach- und Fachkurse in Deutschland 1. Integrierte Semester-/Jahresstipendien für Deutschlandaufenthalte: monatliche Stipendienrate 650 Euro für Studierende in Bachelor-Studiengängen; 750 Euro für Studierende in Master-Studiengängen, 1000 Euro für Studierende in Promotions-Studiengängen 2. Reisekosten: landesspezifische Reisekostenpauschale 6

7 Programmlinie II: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Teil 2 3. Sprach- und Fachkurse für Studierende: Intensivkurse zur sprachlichen und/oder fachlichen Vorbereitung der Studierenden Dauer: mindestens drei bis maximal sechs Wochen Leistungen: Kursgebühren von bis zu 200 Euro pro Teilnehmer und Woche für Kursdurchführung und Betreuung, Pauschale für die Aufenthaltskosten der Kursteilnehmer in Deutschland in Höhe von 165 EUR pro Woche pro Teilnehmer Für die sprachliche Vorbereitung sind zudem förderfähig: Einmalige Kursgebühren für Online-Kurse zur akademischen Sprachvorbereitung und TestDaF-Vorbereitung (Deutsch-Uni online) bis zu 250 pro Stipendiat. 7

8 Auswahlkriterien Für die Förderentscheidung sind in Programmlinie I und II jeweils insbesondere folgende Kriterien relevant: Beitrag der Stipendienmittel zur Förderung der Attraktivität und Visibilität des transnationalen Studienangebots Sichtbarkeit des Stipendienangebots an den beteiligten Hochschulen Strategie des Einsatzes der beantragten Stipendienmittel im Hinblick auf die regionale wie fachliche Spezifik des transnationalen Studienangebots ggf. Strategie der Vergabe von Drittlandstipendien (z.b. Auswahl der berücksichtigten Länder) Konzept zur Auswahl der Stipendiaten mit/an der ausländischen Hochschule (inkl. Verlängerungs-Regelungen) Konzept zur Betreuung der Stipendiaten Transparenz des Vergabeverfahrens Bei Folgeanträgen: Entwicklung der Nachfrage nach dem Studienangebot und Leistungsbilanz der bisher Geförderten 8

9 Zusammensetzung der Auswahlkommission der deutsche und ausländische Projektverantwortliche ein Vertreter des DAAD (auch Lektor) oder der deutschen Auslandsvertretung je nach fachlicher Ausrichtung ggf. weitere Professoren Die von der Projektleitung einberufene Auswahlkommission bewertet die Bewerber und entscheidet gemeinsam über die Vergabe eines Stipendiums. 9

10 Auswahlkriterien Hauptkriterium: Fachliche Leistungskriterien müssen mehr als 50% zur Gesamteinstufung eines Bewerbers beitragen weitere Auswahlkriterien können sein: Sprachkenntnisse Soziales oder kulturelles Engagement Motivationsschreiben separate Bewertung einer persönlichen Vorstellung Nur im Falle einer gleichen Gesamteinstufung nachgewiesene Bedürftigkeit 10

11 Auswahlprotokoll Vergabeentscheidung muss protokolliert werden Unterzeichnung vom deutschen Projektverantwortlichen Protokoll besteht aus zwei Teilen: Teil 1: Bewertungsgrundlagen Auswahlkriterien Auswahlverfahren namentliche Nennung der Auswahlkommission Anzahl tatsächlicher Studierender zum Zeitpunkt der Auswahl Auswahlrelation Teil 2: Auflistung der Stipendienbewerber Bewertung 11

12 Vergabe der Stipendien Stipendienzusage relevante Informationen zum Umfang Laufzeit Förderung ggf. Auflagen Stipendienurkunde personalisierte Urkunde in deutscher und/oder englischer Sprache Logo der Deutschen Hochschule, des DAAD und des Auswärtigen Amts Annahmeerklärung Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Annahmeerklärung Ausnahme bei Sprach- und Fachkurs-Stipendien: keine Urkunde, Stipendienzusage oder Annahmeerklärung Teilnehmer bestätigen den Erhalt ihrer Förderung auf einer Teilnehmerliste * Kopie der Zusage, Originale der Annahmeerklärung und Teilnehmerliste verbleiben an der Hochschule 12

13 Laufzeit/Verlängerung eines Stipendiums 12 Monate (geringfügige Verlängerung des Zeitraums bei vorbereitenden Maßnahmen wie Sprach- oder Fachkursen) mehrmalige Verlängerungen im Rahmen der Regelstudienzeit möglich Dokumentierte Erfolgskontrolle (Auswahlprotokoll) nach jedem Förderjahr Auswahlkommission entscheidet über die weitere Förderung Bei Nichtverlängerung eines Stipendiums können freiwerdende Mittel an Nachrückkandidaten vergeben werden 13

14 Förderung von anderer Seite / Nebeneinkünfte kein gleichzeitiges Stipendium von deutscher Seite oder staatliche Ausbildungsförderung Stipendium aus dem Heimatland oder anderer ausländischer Seite sowie Nebentätigkeit und Praktikum 450 EUR steuerlicher Freibetrag ohne Anrechnung auf das Stipendium Einnahmen/Verdienst mehr als 450 EUR wird auf das Stipendium angerechnet 14

15 Pflichten der deutschen Hochschule und ihrer Geförderten Plichten der deutschen Hochschule: Stipendiaten über Förderbedingungen informieren Sorge für die Einhaltung tragen Zahlen der eingeschriebenen Studierenden im entsprechenden Studiengang mitteilen Fürsorge gegenüber den Stipendiaten Pflichten der Geförderten: Information über Tatsachen und Veränderungen in Bezug auf das Stipendium 15

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