Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramm (SiSMo)
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- Adolph Fischer
- vor 8 Jahren
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1 Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramm (SiSMo) Ausschreibung für das Jahr vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD) im Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) - Im Kontext der Bologna-Reformen ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden und Doktoranden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Im Rahmen dieses Mobilitätsprogramms soll dazu mit Stipendien und Fahrkostenzuschüssen für Studien- und Praxisaufenthalte, Sprach- und Fachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen ein wichtiger Beitrag geleistet und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden ermöglicht werden. Finanziert werden können Teilstipendienraten, Reisekostenzuschüsse, Kursgebührenpauschalen und Tagespauschalen nach DAAD- Pauschalen in Abhängigkeit vom Zielland für Auslandsaufenthalte im Zeitraum ab 01. Januar 2015 bis 31. Dezember Semesteraufenthalte des Wintersemesters 2015/2016 müssen bis zum 28. Februar 2016 abgeschlossen werden. Von den Geförderten wird ein Eigenanteil erwartet. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren. Einen Überblick der förderfähigen Maßnahmen sowie der formalen und maximalen Förderleistungen gibt das Informationsblatt zum Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramm (SiSMo/DAAD-PROMOS) ; als Datei im PDF-Format abrufbar über die Internetseiten des International Office >Aktuelles >Ausschreibungen. In folgenden Bereichen sind Bewerbungen möglich: I. Studienaufenthalte von Studierenden (ein Monat bis sechs Monate) II. Praktika von Studierenden (sechs Wochen bis sechs Monate) III. Sprachkurse von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (drei Wochen bis sechs Monate) IV. Fachkurse von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis zu sechs Wochen) V. Studienreisen von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis zu zwölf Tagen) VI. Wettbewerbsreisen von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis zu zwölf Tagen) Für die Teilnahme am Auswahlverfahren bedarf es einer vollständigen Bewerbung in Papierform durch die Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden. Die Bewerbung besteht aus folgenden Nachweisen, die in nachstehender Reihenfolge im Format DIN A 4 einseitig bedruckt (eine Seite pro Blatt) - ohne Mappen, Hüllen o.ä. - zu sortieren sind und nicht zurückgegeben werden können: 1. Bewerbungsformblatt zum Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramm (SiSMo/DAAD-PROMOS) - im Original zu unterschreiben - Download: >Formulare > Studierende der Universität Siegen 2. Tabellarischer Lebenslauf, aus dem auch die persönliche Eignung und das außerfachliche Engagement hervorgehen - in der Arbeitssprache des Ziellandes sowie ggf. deutscher Übersetzung, im Original zu unterschreiben - 3. Darstellung des Vorhabens im Ausland - Motivationsschreiben in der Arbeitssprache des Ziellandes sowie ggf. deutscher Übersetzung einschließlich Nachweis des Kontakts zur Wunschhochschule und Kursauswahl bzw. Zusage der Institution, im Original zu unterschreiben - 4. Notenaufstellung(en) - Ausdruck aus LSF oder Bescheinigung des Prüfungsamtes; Kopien von (Zwischen-)zeugnissen o.ä Bei Praktika und Abschlussarbeiten in Unternehmen: Die Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. des Unternehmens. 6. Sprachnachweis(e) - obligatorisch bei Sprachkursen, ansonsten empfohlen - 7. BAföG-Bescheid in Kopie - bei Bezug von Leistungen nach dem BAföG 8. Mindestens ein Gutachten von einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer - Bitte das Informations- und Formblatt für Gutachten verwenden und neben dem frei formulierten Gutachten auch eine Zusammenfassung des Gutachtens auf Formblatt erbitten. Die Gutachten können von der Gutachterin/dem Gutachter auch direkt an das International Office übersandt werden. Download: >Formulare > Studierende der Universität Siegen - Die Bewerbungen können zum 28. Februar 2015 (Ausschlussfrist) oder zum 31. August 2015 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. An diesen Stichtagen muss die vollständige Bewerbung im International Office eingegangen sein. Eine Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel im ersten Bewerbungstermin bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die postalische Übersendung ist an folgende Anschrift erbeten: Universität Siegen International Office (SiSMo/DAAD-PROMOS) Siegen Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige oder nach dem letzten Stichtag eingereichte Bewerbungen werden, wie in den DAAD-Verfahren allgemein üblich, abgelehnt. Der Bewerbungseingang wird den Bewerberinnen und Bewerbern unverzüglich bestätigt. Die Auswahlentscheidungen erfolgen durch eine Auswahlkommission und werden innerhalb von drei Monaten nach den Bewerbungsstichtagen mitgeteilt. Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, die Sprechstunden der Auslandsstudienberatung des International Office zu nutzen.
2 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - I. Studienaufenthalte von Studierenden (ein Monat bis sechs Monate) Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Bei der Anfertigung der Abschlussarbeit in einem Unternehmen ist eine Förderung ebenfalls möglich. Die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen - Kurzstipendien oder Semesterstipendien (nach DAAD-Pauschalen) - Reisekostenzuschuss (nach DAAD-Pauschalen) - Studiengebühren sind in Ausnahmefällen förderfähig (nach DAAD-Satz) die Auswahlkommission festgestellt. : - ERASMUS-Raum: grundsätzlich keine Förderung - bei Kurzaufenthalten bis drei Monate: keine Einschreibung an der Gastuniversität erforderlich Tarife und weitergehenden Informationen sowie die Kontaktinformationen zur DAAD- Versicherungsstelle können über die Internetseite des DAAD >Studieren, Forschen und Lehren im Ausland >>Service >>> Versicherungen abgerufen werden. Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 2 von 7
3 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - II. Praktikaaufenthalte von Studierenden (sechs Wochen bis sechs Monate) Praktika können mit Stipendienraten und Reisekostenzuschüssen nach DAAD- Pauschalen gefördert werden. Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Türkei können wegen Überschneidungen mit der Praktikumsförderung im ERASMUS nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Praktika bei den deutschen Vertretungen oder Schulen im Ausland können nicht gefördert werden. - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen. - Zusage der Praktikumsstelle muss bei Bewerbung vorliegen - Kurzstipendien oder Semesterstipendien (nach DAAD-Pauschalen) - Reisekostenzuschuss (nach DAAD-Pauschalen) - eine Förderung im ERASMUS-Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich Tarife und weitergehenden Informationen sowie die Kontaktinformationen zur DAAD-Versicherungsstelle können über die Internetseite des DAAD >Studieren, Forschen und Lehren im Ausland >>Service >>> Versicherungen abgerufen werden. Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 3 von 7
4 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - III. Aufenthalte für Sprachkurse von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (drei Wochen bis sechs Monate) Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit mit Stipendienraten Reisekostenzuschüssen nach DAAD-Pauschalen einem einmaligen Zuschuss zu den Kursgebühren von 500,- EUR gefördert werden. : - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen oder zu promovieren - Sprachkurs an einer Hochschule im Ausland - Nachweis von Grundkenntnissen in der Fremdsprache - Kurzstipendien oder Semesterstipendien (nach DAAD-Pauschalen) - Reisekostenzuschuss (nach DAAD-Pauschalen) - Zuschuss zu den Kursgebühren - förderfähig sind grundsätzlich ausschließlich Fachsprachenkurse Tarife und weitergehenden Informationen sowie die Kontaktinformationen zur DAAD-Versicherungsstelle können über die Internetseite des DAAD >Studieren, Forschen und Lehren im Ausland >>Service >>> Versicherungen abgerufen werden. - Mindestversicherungszeit: ein Monat. Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 4 von 7
5 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - IV. Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis zu sechs Wochen) Die Teilnahmen an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, können weltweit mit Stipendienraten Reisekostenzuschüssen nach DAAD-Pauschalen einem Zuschuss zu den Kursgebühren gefördert werden. - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen oder zu promovieren - Fachkurse von Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland - Kurzstipendien oder Semesterstipendien - Fahrtkostenzuschuss (nach DAAD-Pauschalen) - Zuschuss zu den Kursgebühren - Kongressreisen sind nicht förderfähig Tarife und weitergehenden Informationen sowie die Kontaktinformationen zur DAAD-Versicherungsstelle können über die Internetseite des DAAD >Studieren, Forschen und Lehren im Ausland >>Service >>> Versicherungen abgerufen werden. - Mindestversicherungszeit: ein Monat. Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 5 von 7
6 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - V. Studienreisen von Studierenden oder Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis max. 12 Tage) Für Studienreisen erhalten Studierende oder Doktorandinnen bzw. Doktoranden eine Pauschale pro Tag als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Zusätzlich kann maximal ein begleitender Hochschulvertreter gefördert werden. Studienreisen deutscher Studierendengruppen ins Ausland können weltweit gefördert werden. Ziele der Förderung sind die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich sowie die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an Partnerhochschulen. Gleichzeitig soll die Begegnung mit einheimischen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen beitragen und ein landeskundlicher Einblick in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben gewonnen werden. - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen oder an zu promovieren - Begleitung durch Hochschullehrerin oder Hochschullehrer erforderlich - mindestens fünf Studierende oder Doktorandinnen bzw. Doktoranden - max. 12 Tage Dauer - Fachliche Betreuung/Begleitung durch Hochschullehrer/-in - Tagespauschale als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten - Konferenzteilnahmen sind nicht förderfähig Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 6 von 7
7 - mögliche Maßnahmen, formale und maximale Förderleistungen - VI. Wettbewerbsreisen von Studierenden und Doktorandinnen bzw. Doktoranden (bis max. 12 Tage) Gefördert werden können Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland. Zusätzlich kann maximal ein begleitender Hochschulvertreter gefördert werden. - deutsche sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der USI eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der USI zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren - mindestens fünf Studierende oder Doktorandinnen bzw. Doktoranden - maximal 12 Tage Dauer - Fachliche Betreuung/Begleitung durch Hochschullehrer/-in - Tagespauschale als Zuschuss zu den Aufenthaltskosten - eine Begleitung durch eine Hochschullehrerin bzw. einen Hochschullehrer ist nicht zwingend erforderlich Informationsblatt SiSMo 2015 Stand: 22. Januar 2015 Seite 7 von 7
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