1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden?
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- Jasmin Sommer
- vor 8 Jahren
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1 university of art and design FAQs PROMOS 1. Kann ein Praktikum innerhalb Europas gefördert werden? Nein, es können nur Praktika ab einer Dauer von sechs Wochen im außereuropäischen Ausland (Länder, die nicht am ERASMUS-Programm teilnehmen) gefördert werden. Ausnahme: wenn bereits eine Förderung durch ERASMUS Placements in Anspruch genommen wurde. Hinweis: Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil: Die 27 EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien, Türkei und die Schweiz. 2. Kann ich auch das Pflichtpraktikum im Ausland fördern lassen? Ja, wenn das Praktikum nicht in einem am ERASMUS-Programm teilnehmenden Land (s. Punkt 1) absolviert wird und die Dauer mindestens sechs Wochen beträgt. 3. Ist ein Praktikum in o. g. Länder förderfähig, wenn es bei einem Deutschen Institut (z.b. Botschaft, Goethe-Institut etc.) absolviert wird? Praktika, die durch separate Programme des DAAD gefördert werden können, können nicht im PROMOS-Programm gefördert werden. Dies betrifft folgende Praktika: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. 4. Können auch Konferenzteilnahmen im Ausland gefördert werden? Nein, Konferenzteilnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen. 5. Was versteht man unter Bildungsinländer? Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.) deutscher Hochschulen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG- Bezugsberechtigung besitzen): heimatlose Ausländer anerkannte Flüchtlinge Inhaber einer Niederlassungserlaubnis Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG 1
2 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den 22, 23 Abs. 1 oder 2, den 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben, Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: Darüber hinaus soll eine Förderung nur dann erfolgen, wenn der Lebensmittelpunkt der Studierenden in Deutschland liegt und die begründete Erwartung besteht, dass die Studierenden nach ihrem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. 6. Ich befinde mich zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits Ausland. Kann ich trotzdem noch eine PROMOS-Förderung beantragen? Ja, Sie können sich auch aus dem Ausland bewerben. 7. Kann ich mich auch rückwirkend bewerben, wenn mein Auslandsaufenthalt bereits abgeschlossen ist? Nein, zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein. 8. Muss ich als Studierender bei einem kurzen Studienaufenthalt oder Aufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit an der Gastuniversität immatrikuliert sein? Nein, dies ist keine Voraussetzung für das PROMOS Programm. Bitte beachten Sie: Das PROMOS-Programm bietet keine Austausch- oder Forschungsplätze, sondern stellt lediglich eine finanzielle Unterstützung dar. Erkundigen Sie sich selbstständig welche 2
3 Voraussetzungen Sie zur Nutzung der entsprechenden Einrichtungen (Bibliotheken, Archive, etc.) im Gastland erfüllen müssen. 9. Muss der Studienportal-Auszug vom Prüfungsausschuss unterschrieben und gestempelt sein? Nein. 10. Welche Sprachnachweise werden für eine PROMOS-Bewerbung akzeptiert? Der Sprachnachweis muss die Arbeitssprache der Gastinstitution betreffen. Folgende Nachweise werden angenommen: DAAD-Sprachnachweis (Formular: siehe Downloadbereich). Diesen können Sie an der HfG ablegen. Bitte melden Sie sich für eine Terminabsprache beim Internationalen Büro. TOEFL TOEIC IELTS Cambridge ESOL Examination UNIcert DELE DELF. 11. Was muss die Praktikumszusage/Zusage der aufnehmenden Einrichtung für Abschlussarbeiten enthalten? Anschrift der Organisation Ansprechpartner Dauer des Praktikums/Forschungsaufenthalts kurze Information zur Tätigkeit bei Praktika außerdem: Mindestdauer 40 Kalendertage, Bestätigung, dass es sich um ein Vollzeitpraktikum handelt und Angaben zur Vergütung des Praktikums. 12. Wie werden die Stipendiaten ausgewählt? Eine Auswahlkommission aus Vertretern des Internationalen Büros, Studierendensekretariats und der Fachbereiche entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Stipendien. 13. Welche Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt? Fachliche Eignung / Einbindung in den Studienverlauf Akademische Leistungen Persönliche Eignung Schlüssige Darlegung der Motivation 3
4 Sprachkenntnisse Interkulturelle Vorbereitung (Interkulturelles Training, etc.). Bei gleicher Eignung werden Bewerber, die noch keine frühere PROMOS-Förderung erhalten haben, bevorzugt. Ebenfalls bevorzugt werden Bewerber, die kein Entgelt vom Praktikumsgeber erhalten. 14. Werden auch Studiengebühren von einem PROMOS Stipendium übernommen? Nein, Studiengebühren können leider nicht übernommen werden. Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss zu den Reisekosten (länderabhängig) und/oder eine monatliche Teilstipendienrate (länderunabhängig 300 Euro/Monat). Bei einer großen Anzahl an sehr guten Bewerbungen für PROMOS-Stipendien behält sich die Kommission vor, ausgewählte StipendiatInnen entweder nur mit einem Teilstipendium ODER einem Reisekostenzuschuss zu fördern, um einer möglichst großen Zahl von BewerberInnen eine Förderung zukommen zu lassen. 15. Ist man von einer Förderung ausgeschlossen, wenn man Auslands- BAföG bezieht bzw. plant Auslands-BAföG zu beantragen? Nein, Sie können Auslands-BAföG beziehen und gleichzeitig ein PROMOS Stipendium erhalten. Das monatliche Teilstipendium bleibt im Rahmen des Anrechnungsfreibetrages von 300, die Reisekostenpauschale wird im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet. Bitte beachten Sie: Der Erhalt eines Stipendiums muss immer dem BaföG-Amt angezeigt werden, unabhängig davon, in welcher Höhe Sie ein Stipendium beziehen. 16. Kann ich mich für das PROMOS-Programm bewerben, obwohl ich bereits von einem Stipendiengeber unterstützt werde? Wenn Ihr Auslandsaufenthalt von einer anderen öffentlichen Organisation (z.b. Studienstiftung, BMBF-unterstütztes Begabtenförderungswerk, Deutschland-Stipendium) gefördert wird, können Sie sich um eine Ergänzung Ihrer Auslandsförderung bewerben. Sie erhalten z.b. einen Reisekostenzuschuss einer Stiftung, dann können Sie sich um PROMOS-Teilstipendien für die Dauer Ihres Aufenthalts bewerben. 17. Kann ich mich für PROMOS bewerben, wenn ich bereits einmal durch PROMOS gefördert wurde bzw. kann ich mich für zwei PROMOS- Stipendien gleichzeitig bewerben? Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien, unabhängig von der Mobilitätsart, miteinander kombiniert werden. Auch eine erneute Förderung durch PROMOS ist möglich, 4
5 wenn Sie bereits ein PROMOS-Stipendium erhalten haben. Einschränkung: Der Gesamtförderzeitraum darf sechs Monate nicht überschreiten. 18. Wie versichere ich mich für meinen Auslandsaufenthalt? Der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt liegt in der Verantwortung der Stipendiaten. Der DAAD bietet Studierenden die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) an. Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: daad-gruppenversicherung/ 5
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