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Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Wir freuen uns, dass Sie sich dafür interessieren. Gerne informieren wir Sie hiermit über die Leistungen dieser Besonderen Versorgung, die beteiligten Leistungserbringer, die Teilnahmebedingungen und über den Schutz Ihrer Sozialdaten. Verbesserte Versorgung Die KVWL möchte gemeinsam mit der BARMER GEK mit diesem Vertrag zur besonderen Versorgung die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse durch in der Therapie erfahrene Ärzte etablieren. Dabei soll insbesondere auch der medizinische, pharmakologische Fortschritt berücksichtigt werden. Der Vertrag erfolgt mit Unterstützung und im Einvernehmen mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng). Erklärtes Ziel des Vertrages ist die Qualität der Betreuung und der medikamentösen Behandlung von Versicherten mit einer chronischen Hepatitis C weiter zu optimieren. Die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Therapien soll unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie der Hepatitis-C-Patienten erhöht werden. Diese Leistungen können Sie erwarten Durch Ihre Teilnahme an der Besonderen Versorgung bieten wir Ihnen: umfassende Information über das Erkrankungsbild und die Infektionswege der Hepatitis C, leitliniengerechtes Monitoring während der antiviralen Therapie in Abhängigkeit von der individuellen Therapiedauer, interdiziplinäre Koordination der Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen und Vereinbarung individueller Therapieziele im Rahmen eines oder bei Bedarf mehrerer Adhärenzgespräche. Seite 1 von 5

Wir möchten, dass Sie in guten Händen sind Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt nimmt an der Besonderen Versorgung teil. Alle beteiligten Leistungserbringer zeichnen sich dadurch aus, dass sie bestimmte, den neuesten medizinischen Anforderungen entsprechende Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine Behandlung nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards durchführen, insbesondere die Empfehlungen aus den aktuellen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften einhalten. rückwirkend beendet, Leistungen aus der Besonderen Versorgung können Sie dann nicht mehr in Anspruch nehmen. Zur Sicherung des Therapieerfolges sind Sie für die Dauer von drei Quartalen an die Teilnahmeerklärung gebunden (für das Quartal unter antiviraler Therapie und zwei nachfolgende Betreuungsquartale). Nach Ablauf dieser Bindung können Sie Ihre Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich durch Erklärung gegenüber der BARMER GEK kündigen. Wie Sie teilnehmen können Die Teilnahme an der Besonderen Versorgung ist für Sie freiwillig. Vor der Teilnahme werden Sie in einem Gespräch ausführlich über die Behandlungen und Untersuchungen, die im Rahmen der Besonderen Versorgung durchgeführt werden, informiert und aufgeklärt. Sie erklären Ihre Teilnahme durch Ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die Teilnahme beginnt am Tag der Unterzeichnung. Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Abgabe widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die BARMER GEK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung. Erfolgt die Belehrung erst nach Abgabe der Teilnahmeerklärung, beginnt die Widerrufsfrist, wenn die Widerrufsbelehrung vollständig bei Ihnen eingegangen ist. Der Widerruf muss schriftlich ((Brief, Fax, E-Mail) oder zur Niederschrift bei der BARMER GEK erklärt werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Durch den Widerruf der Teilnahmeerklärung wird Ihre Teilnahme Eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme vor Ablauf der Bindung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen, z.b. aufgrund eines Umzugs oder einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt Ihre Teilnahme endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf spätestens nach 24 Monaten (8 Quartale) mit dem abschließenden Adhärenzgespräch. Ihre Teilnahme endet ebenfalls, wenn der Therapieerfolg nach nachgewiesener HCV- Eradikation frühestens in Woche 24 nach Abschluss der antiviralen Therapie erfolgt ist und bei Ihnen keine Leberzirrhose vorliegt oder wenn der Therapieerfolg nach nachgewiesener HCV- Eradikation frühestens in Woche 24 nach Abschluss der antiviralen Therapie erfolgt ist nach Woche 72 und bei Ihnen eine Leberzirrhose vorliegt. Ihre Teilnahme endet in jedem Fall automatisch, wenn Ihr Versicherungsverhältnis bei der BARMER GEK endet oder der Vertrag über die Seite 2 von 5

Besondere Versorgung beendet wird. Ihre Teilnahme endet ebenfalls mit dem Ausscheiden Ihres gewählten Arztes aus dem Vertrag. Seite 3 von 5

Patienteninformation zur Datenverarbeitung im Rahmen der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Das Wichtigste vorab: Der Datenschutz wird von der BARMER GEK, ihren Vertragspartnern und den beteiligten Leistungserbringern sehr gewissenhaft eingehalten. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung und Ihre Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung werden durch Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe an die BARMER GEK geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung in die Datenverarbeitung eingelesen, geprüft und gespeichert. Übermittelt werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr., der Beginn Ihrer Teilnahme sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung Ihrer Teilnahme (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung darüber mitgeteilt. Medizinische Dokumentation Um eine verbesserte Versorgung der Patienten zu erreichen, erheben die beteiligten Ärzte, Therapeuten oder stationären Einrichtungen medizinische Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation. Außerdem kann es erforderlich sein, dass alle an der Besonderen Versorgung beteiligten Leistungserbringer die notwendigen Behandlungsdaten und Befunde kennen, damit eine eng vernetzte Zusammenarbeit und eine gemeinsame Therapie durchgeführt werden kann. In solchen Fällen werden die medizinischen Daten zu diesem Zweck in einer gemeinsamen Dokumentation erfasst. Die Daten daraus dürfen von den an der Behandlung beteiligen Leistungserbringen und nur für den konkret anstehenden Behandlungsfall im Rahmen der Besonderen Versorgung abgerufen und genutzt werden. Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigepflicht werden dabei eingehalten. Manchmal ist der Vertragspartner der BARMER GEK eine Einrichtung, die nicht selbst die medizinischen Leistungen der Besonderen Versorgung erbringt, sondern Verwaltungs- und Steuerungsaufgaben (z.b. die Einbindung / Koordination der Ärzte, Therapeuten und medizinischen Einrichtungen, Koordination / Organisation der Versorgungsleistungen, Erstellen der Abrechnung oder die Organisation von weiterführenden Präventionsangeboten) übernimmt. Dann greift auch diese Einrichtung auf die gemeinsame Dokumentation zu, um so die notwendigen Daten für ihre vertraglichen Aufgaben zu erhalten. Seite 4 von 5

Die BARMER GEK erhält auf jeden Fall keine Einsicht in die dokumentierten medizinischen Daten. Abrechnung Damit die beteiligten Ärzte, Therapeuten oder stationären Einrichtungen eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten, müssen sie eine Abrechnung erstellen und Ihre dazu notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals) an die BARMER GEK übersenden. Bei der BARMER GEK werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Die Leistungserbringer können auch eine externe Abrechnungsstelle mit der Abrechnung beauftragen. In diesen Fällen senden die beteiligten Ärzte, Therapeuten oder stationäre Einrichtungen Ihre o. g. Daten an diese Abrechnungsstelle, die die Daten im Rahmen der Rechnungsstellung weiter an die BARMER GEK übermittelt. Der beschriebene Abrechnungsweg ist nur zulässig, soweit Sie in die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken eingewilligt haben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der Besonderen Versorgung endet dann automatisch bzw. ist dann nicht mehr möglich. Die beteiligten Ärzte, Therapeuten oder stationären Einrichtungen, die BARMER GEK, die Vertragspartner der BARMER GEK sowie die Abrechnungsstelle sind dabei zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Prüfung durch den MDK Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, z.b. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, sind die beteiligten Leistungserbringer dazu befugt, medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Schweigepflicht und Datenlöschung Die beteiligten Ärzte, Therapeuten oder stationären Einrichtungen und die Vertragspartner der BARMER GEK sind verpflichtet, während der Dauer ihrer Tätigkeit im Rahmen der Besonderen Versorgung und auch nach Beendigung dieser Tätigkeit über alle Sozialdaten der Versicherten, wie z.b. Name, Adresse und Alter, Stillschweigen zu bewahren. Ihre erhobenen und gespeicherten Daten werden bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an der Besonderen Versorgung oder bei Ihrem Ausscheiden gelöscht, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages bzw. der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der Besonderen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. Seite 5 von 5