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- Viktoria Lorenz
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15 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Teil Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte zu dem Vertrag nach 73 c SGB V zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der IKK classic Patienteninformation: Durch diesen Vertrag wird für die Versicherten eine adäquate Beratung und Behandlung mit klassischer Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte verfügen über eine besondere Qualifikation auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie. Die Homöopathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtungen, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem Krankheitsbild möglichst ähnliche Symptome hervorrufen. Die Anwendung einer homöopathischen Therapie ist grundsätzlich bei solchen Erkrankungsformen indiziert, bei denen eine Heilung oder Linderung durch spezifisches therapeutisches Ansprechen von potentiell vorhandenen Selbstheilungskräften zu erwarten ist. Leistungsinhalt dieses Vertrages sind spezifisch ärztliche homöopathische Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und die Empfehlung der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde. Die Kosten für die homöopathische Medikation für Personen über 12 Jahren dürfen dabei aufgrund gesetzlichen Verbotes leider nicht von Ihrer IKK classic übernommen werden. Die Teilnahme an dieser Versorgung ist freiwillig. Gegenstand dieses Vertrages sind nur Zusatzleistungen, die nicht bereits gesetzlich an anderer Stelle oder in anderen Verträgen der IKK classic geregelt sind. Hinweis zum Datenschutz: Zu Abrechnungszwecken dürfen die Kassenärztliche Vereinigung und meine Krankenkasse meine Abrechnungsdaten (personenbezogene und Gesundheitsdaten) von an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringern erhalten. Meine Sozialdaten werden nach Abschluss der Behandlung bzw. unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gelöscht. Die sonstigen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten und die Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht bleiben hiervon unberührt. Erklärung der Patientin/des Patienten: Ja, ich will an dem Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag teilnehmen. Ich verpflichte mich gemäß 73 c SGB V gegenüber meiner IKK classic für mindestens ein Jahr für die homöopathische Versorgung nach diesem Vertrag nur den nachfolgend genannten, an diesem Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt in Anspruch zu nehmen. Bei wichtigen Gründen (z.b. Wohnungswechsel, Praxisschließung, Störung des Vertrauensverhältnisses) ist ein Arztwechsel möglich. Frühestens zum Ablauf des ersten Jahres ist die schriftliche Kündigung dieser Verpflichtung gegenüber der IKK classic mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Mein/e homöopathisch behandelnde/r Ärztin/Arzt ist: Ich habe mich zuvor/zuvor nicht (Unzutreffendes bitte streichen) bei einem/einer anderen Arzt/Ärztin für diesen Vertrag eingeschrieben. Ggf. Name/Anschrift des/der vorherigen Arztes/Ärztin: Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Eine Kopie dieser Teilnahme- und Einverständniserklärung für Versicherte der IKK classic wurde mir ausgehändigt. Datum, Unterschrift der Patientin/des Patienten Vertragsarztstempel
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Vertrag. zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß 73 c SGB V
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK classic vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Gerd Ludwig Tannenstraße 4 b, 01099 Dresden und der Arbeitsgemeinschaft
Vertrag. über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach 73a SGB V. zwischen
Vertrag über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach 73a SGB V zwischen der IKK Sachsen vertreten durch den Vorstand Herrn Gerd Ludwig und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen,
Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer
Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Asthma bronchiale/copd zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
Vertrag. zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V. zwischen der
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK Lübeckertordamm 1-3 20099 Hamburg - nachgehend SECURVITA BKK genannt - und
3. Änderungsvereinbarung. zum Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i.v.m. 73c SGB V über die Durchführung eines. Hautvorsorge-Verfahrens.
Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. 71 Abs. 4 SGB V unter Vorbehalt der Nichtbeantstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) 3. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 73
Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).
Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Ab Änderungen der Hautscreeningverträge mit der BIG direkt gesund und der Techniker Krankenkasse
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der
Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)
Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
Vertrag. nach 73 c SGB V. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. - im Folgenden KVH genannt - und der. Gmünder ErsatzKasse
Vertrag nach 73 c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg - im Folgenden KVH genannt - und der Gmünder ErsatzKasse Gottlieb Daimler Straße 19 73529 Schwäbisch Gmünd - im Folgenden Ersatzkasse
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
Anlage 5a Teilnahmeerklärung Leistungserbringer
Anlage 5a Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
Vereinbarung. zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem
Vereinbarung zur fachärztlichen Betreuung und Behandlung von Patienten mit koronarer Herzkrankheit im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit
Elektronisches Arbeitshandbuch
Elektronisches Arbeitshandbuch über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken Stand: 01.06.2005 zwischen dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.v.,
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)
VEREINBARUNG. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der
Lesetextfassung VEREINBARUNG zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und der IKK classic, vertreten durch den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Hippler zur Empfehlung
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.
Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten
Teilnahmeerklärung DMP-Arzt
Abteilung Qualitätssicherung Team DMP Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-685/ -453/ -326 Fax: 04551/883-/7685/ -7453/ -7326 Email: [email protected] [email protected] [email protected]
Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel
Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.
» Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB
Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens
Vertragsnummer: 500015 Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs.
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Heidenkampsweg 99,
Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. (nachfolgend KV Thüringen genannt) und der
Vereinbarung zur Empfehlung von Angeboten in der Sekundär- und Tertiärprävention in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung und Stressmanagement gemäß 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
Vertrag. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der BARMER GEK. vom 19. Juli 2006
Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit 73c SGB V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
31. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
31. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 30. Satzungsnachtrages
Rahmenvereinbarung. nach 132 e SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) Schwachhauser Heerstraße 26/ Bremen.
Rahmenvereinbarung nach 132 e SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) Schwachhauser Heerstraße 26/28 28209 Bremen und dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen (BKK LV) Siebstrasse
V E R E I N B A R U N G
Wortlaut der Vereinbarung Stand: 19. April 2007 V E R E I N B A R U N G zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) Landesgeschäftsstelle Körperschaft des öffentlichen Rechts Schützenhöhe 12,
Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )
Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) 1. Einführung 1.1 Anspruch der Rehabilitationseinrichtungen
Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms
Telefon : ++49 (0)551 / 39-22700 Fax : ++49 (0)551 / 39-8472 Patienteninformation Information zur Einrichtung einer Gewebebank von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems im Rahmen des MS-Spenderprogramms
Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
Vereinbarung auf der Grundlage von 132 e SGB V
Vereinbarung auf der Grundlage von 132 e SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstraße 56 22083 Hamburg - im Folgenden KV Hamburg genannt - und der Deutschen BKK Willy Brandt-Platz
HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN.
HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. 1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? 2. Ist eine Teilnahme an der HzV für mich sinnvoll? 3. Welche Hausärzte nehmen an der HzV teil?
Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung
Entlassen und was dann? 12. Plattform Gesundheit IKK, 18.03. 2015 Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Prof. Dr. Michael Sailer . Gesetzliche Grundlagen
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)
Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker
Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg
Neuer Strukturvertrag: Frühzeitige Behandlung von Krankheiten (gem. 73a SGB V) Frühbehandlungsstrukturvertrag" mit der AOK Nordost
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen sowie an alle psychologischen
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten V Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum geb. am Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur
Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.
Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft
Strukturvertrag. gemäß 73 a SGB V. über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen. zwischen
Strukturvertrag gemäß 73 a SGB V über die Förderung ambulanter Kataraktoperationen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und der Knappschaft,
Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. Apherese
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Apherese als extrakorporales Hämotherapieverfahren Richtlinie Methoden
Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011
ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung
Behandlungsvereinbarung
Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen
die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen
ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband
Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung
Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen
V E R T R A G. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation -
V E R T R A G gemäß 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V - Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation - Zwischen der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.v., Kiel und AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
Vereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen
Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung
Arzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten
Arzt-im-Pflegeheim-Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten 0 care plus - Überblick und Ziele Intensivierung der multiprofessionellen
V e r e i n b a r u n g. über. die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.
V e r e i n b a r u n g über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der AOK Die Gesundheitskasse im Saarland, dem BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz
zwischen nachstehend als Wohlfahrtsverbände bezeichnet
Ergänzungsvereinbarung zur Anlage 3 gem. 9 des Rahmenvertrags über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 132a SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V vom 01.01.2014
Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen
Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend
Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen
Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen
Vergütungsvereinbarung
Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend
auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
Heilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall)
Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 18 Maßnahmen der Ergotherapie IK des Leistungserbringers Unfall/ Unfallfolgen Gesamt-Zuzahlung
Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
Neuer Vertrag: Rabatlarzneimitlel der Techniker Krankenkasse (TK) ab dem nicht mehr richtgrößenrelevant
Kassenanlliche Vereinigung Rerlin. Masurenallee 6A. 14057 Rerlin An alle im Bereich der KV Berlin an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften Medizinischen Versorgungszentren
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma im Rahmen der
VEREINBARUNG (i. d. F. vom ) auf der Grundlage. von 132e SGB V i. V. m. 20d Abs. 2 SGB V
VEREINBARUNG (i. d. F. vom 21.12.2012) auf der Grundlage von 132e SGB V i. V. m. 20d Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts, Dresden, vertreten
Patienteninformation
Patienteninformation zum MS-Register der DMSG, Bundesverband e.v. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, wir möchten Sie um Ihre Einwilligung zur Teilnahme an dem MS-Register der DMSG, Bundesverband
Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während einer Entwöhnungsbehandlung. zwischen
Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während einer Entwöhnungsbehandlung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen,
Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit
Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen
Einbeziehungsvereinbarung
Einbeziehungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung integrierter Versorgung nach 140 a ff. SGB V zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Sachsen-Anhalt (nachfolgend AOK) Lüneburger Strasse 4
Patientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.
Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion
Patienten-/Patientinneninformation und Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Beobachtungsstudie
Patienten-/Patientinneninformation und Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Beobachtungsstudie APRES: Angemessenheit der Antibiotika -Verschreibungen in der hausärztlichen Praxis in Europa im Hinblick
Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Kompetenzzentrum Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten
Elektronisches Arbeitshandbuch
Elektronisches Arbeitshandbuch Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung nach 140a ff. SGB V über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken Stand: 01.11.2005
zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK
Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.
Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der
Vertragsnummer: 50018 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str.
EUREKA-Register des Europäischen Leukämienetzes (ELN) Patienteninformation
Universitätsklinikum Jena Prof. Dr. Andreas Hochhaus Klinik für Innere Medizin II Tel. 03641 932 4201 Abteilung Hämatologie/Onkologie Fax 03641 932 4202 Erlanger Allee 101 [email protected] 07740 Jena
Vertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vertrag nach 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Amblyopie-Screening) zwischen der Kassenärztliche Vereinigung
Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V
Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären
Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg
- wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg
Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf Abteilung Qualitätssicherung Fax-Nr. 0211-5970 8574 40182 Düsseldorf
Teilnahmeerklärung Hausärzte zum Vertrag nach 73 a SGB V über die ambulante medizinische zwischen der und dem BKK-Landesverband NORDWEST Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: Bezirksstelle Düsseldorf
Vertrag. zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V. zwischen der
Seite 1 von 14 Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK Lübeckertordamm 1-3 20099 Hamburg - nachgehend SECURVITA
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antwort: BKK Rieker Ricosta Weisser Stockacher Str. 4-6 78532 Tuttlingen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Änderung der Pflegestufe (Höherstufungsantrag)
Vertrag nach 73 c SGB V
Vertrag nach 73 c SGB V über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Bremen Schwachhauser Heerstr. 26-28 28209 Bremen -vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden-
