Aufgabenbereiche für Umweltgutachter (und Zertifizierer)

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Transkript:

Aufgabenbereiche für Umweltgutachter (und Zertifizierer) im Rahmen der Biomassestrom- NachhaltigkeitsVO und des EEG Dr. Jan-Uwe Lieback GUT Certifizierungsgesellschaft mbh Eichenstraße 3 b, 12435 Berlin www.gut-cert.de

GUTcert und AFNOR Die GUTcert ist seit 2008 Mitglied der AFNOR-Gruppe (Association Francaise de Normalisation). AFNOR ist die französische Normenorganisation, vergleichbar mit dem DIN in Deutschland. ist eine der großen internationalen Zertifizierungsgesellschaften, mit eigenen Vertretungen in 28 Ländern und Auditoren in über 90 Ländern auf der Welt. Von der GUTcert können Sie das gesamte Spektrum an Zertifizierungsleistungen in einem einzigen Audit und aus einer Hand erhalten, bzw. Zertifizierungen die Ländergrenzen überschreiten. GUTcert Dr. J.-U. Lieback 2

Die AFNOR-Gruppe: Weltweit vertreten Algerien Bulgarien Kanada China Korea Deutschland Großbritannien Indien Indonesien Iran Italien Japan Libanon Malaysien Selbständige Vertretungen in 28 Ländern Mexico Marokko Pakistan Rumänien Russland Slovakei Süd Afrika Taiwan Thailand Tunesien Turkei USA Vietnam West Afrika GUTcert Dr. J.-U. Lieback 3

Aktuelle Produkte der GUTcert GUTcert ist heute Zertifizierungsstelle für: ISO 9001, EMAS/ ISO14001, OHSAS18001/ Arbeitssicherheit sowie für die AZWV (Bildungsträger/ Bildungsmaßnahmen) Im Bereich Energie- und Nachhaltigkeit bieten wir: Schnittstellenprüfungen nach Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung Prüfungen im Emissionshandel (Emissionsberichte, Zuteilungen, und Monitoringkonzepte) KWK-Gutachten, Primärenergiefaktor Fernwärme, Prüfung von Abfall-Bilanzen nach ElektroG Prüfung von Boni für KWK, Gülleeinsatz, bei Biogasanlagen etc. Prüfung von Energiemanagementsystemen u. a. nach 41 EEG 2009 und der neuen DIN EN 16001 Verifizierung von Product- und Company-Carbon Footprints Assessments zum Stand der Nachhaltigkeit von Unternehmen, den GUTcert NachhaltigkeitsCheck Verifizierung von Nachhaltigkeits- (& CSR-) Berichten GUTcert Dr. J.-U. Lieback 4

Prüftätigkeiten des UG Umweltgutachter im Sinne der Biomassestrom- NachhaltigkeitsVO ist eine Person oder Organisation, die nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich Land- und Forstwirtschaft zugelassen ist ( 2 Nr. 4 Satz 1 BioStNV) Umweltgutachter/in im Sinne anderer des EEG ist eine Person/Organisation, die nach Umweltauditgesetz für den Bereich Elektrizitätserzeugung als UG/in oder UG- Organisation tätig werden darf ( 3 Ziffer 12 EEG): Allgemeine Anforderungen an den Umweltgutachter (bzw. Prüfer): Zuverlässigkeit Unabhängigkeit Fachkunde Überwachung der Tätigkeit erfolgt durch die DAU und im Falle der BioStNV zusätzlich durch die BLE als Zertifizierer GUTcert Dr. J.-U. Lieback 5

Aufgaben der Umweltgutachter im Rahmen des EEG Bereich KWK-Bonus nach 27, Anlage 3 EEG 2009 Prüfung durch: - UG mit Scope 35 NaWaRo-Bonus nach 27, Anlage 2 EEG 2009 (Güllebonus, Landschaftspflegebonus) - UG mit Scope 35 Nachweis nach 23 Abs. 5 EEG 2009 (Wasserkraftwerke) - UG mit Scope 35 41 EEG (Energiemanagement) - UG mit Branchenscope - Besonderheit: ISO 14001 Auditoren können ebenfalls prüfen Herkunftsnachweise nach 55 EEG - UG mit Scope 35 Wärmenutzungsbonus nach 28 Anlage 4 EEG - UG mit Scope 35 Biomassestrom-NachhaltigkeitsVO - UG mit Scope 01 + 02 GUTcert Dr. J.-U. Lieback 6

Zertifizierer im Sinne der Biomassestrom- NachhaltigkeitsVO 2 Wege der Nachweisführung

Zertifizierungssystem ISCC hat ein umfassendes System zur Zertifizierung aufgebaut (bisher einziges System im Zulassungsverfahren) Anfang Oktober wurde es zur Anerkennung bei der BLE eingereicht Inhalte: Checklisten zur Vorgehensweise bei Prüfungen Datenbanksystem für alle Beteiligten Berechnungstools Verfahrensüberwachung Schulungen usw. UG müssen dieses System anwenden, sobald es zugelassen ist GUTcert Dr. J.-U. Lieback 8

Jährliche Aufgaben im Bereich BiostNV Prüfung der Anforderungen nach Biomassestrom- Verordnung bei Schnittstellen Weg der Biomasse Herstellung Lieferung Verwendung Landwirtschaftlicher Betrieb Ölmühle Raffinerie Lieferant Lieferant Ersterfasser EEG- Anlage Schnittstellenprüfung GUTcert Dr. J.-U. Lieback 9

Jährliche Aufgaben im Bereich BiostNV Bestätigung der Verwendung eines Massenbilanzsystem bei Lieferungen Weg der Biomasse Herstellung Lieferung Verwendung Landwirtschaftlicher Betrieb Ölmühle Raffinerie Lieferant Lieferant Ersterfasser EEG- Anlage Massenbilanzsystem GUTcert Dr. J.-U. Lieback 10

Jährliche Aufgaben im Bereich BiostNV Prüfung der Emissionen der Anlagen (Treibhausgasminderungspotential entlang der gesamten Herstellungs- und Lieferkette) Weg der Biomasse Herstellung Lieferung Verwendung Landwirtschaftlicher Betrieb Ölmühle Raffinerie Lieferant Lieferant Ersterfasser EEG- Anlage Min. 35% Minderungspotential GUTcert Dr. J.-U. Lieback 11

Aufgaben der Gutachter bei der Prüfung Prüfung der Situation vor Ort (Landwirtschaftliche Nutzung, Chemikalieneinsatz, Sozioökonomische Komponenten?!) Dokumentenprüfungen Geographische Auswertungen (Landnutzungsänderungen) Genehmigungen Lieferscheine, Herkunftsnachweise Plausibilität der Daten Angaben zur Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Datengrundlage Risikoanalysen bei Stichprobenprüfungen min. 3 bzw. 5% Stichprobentiefe bei Landwirten/Farmen GUTcert Dr. J.-U. Lieback 12

Zeitrahmen Anfang November: Referenzsystem 01.07.2010: erste Nachhaltigkeitsnachweise werden ausgestellt (Übergangsregelung) 01.01.2012: Prüfung nur noch durch zugelassene Zertifizierungsgesellschaften 2009 2010 2011 2012 Ende des Jahres: evtl. Zulassung des Zertifizierungssystem 28. Februar eines Jahres: Zertifikate und Nachweise eines Vorjahres müssen spätestens hier vorliegen 31.12.2011: Übergangsregelung zur Prüfung mit Einzelgutachter läuft aus GUTcert Dr. J.-U. Lieback 13

Zusammenfassung Einzelgutachter als Übergangslösung zu integrieren ist eine sinnvolle Lösung, jedoch: Verordnung verlangt relativ komplexe Prüfung der Anlagen, die durch Einzelgutachter schwer zu realisieren sind Es werden Kenntnisse in folgenden Bereichen verlangt: Kenntnisse in Land- und Forstwirtschaft Geographie, Chemie Kartografie (für Landnutzungsänderungen) PCF Emissionshandel Referenzsystem des BMU (Anlage 5 Nr. 4) wird die genauen Anforderungen an den UG definieren (Erscheinungsdatum: Anfang November) Das Referenzsystem wird (wie bereits bekannt ist) erhebliche Anforderungen (z.b. an die Qualifikation) aller Beteiligten stellen, die effizient eigentlich nur von Zertifizierungsgesellschaften oder Gutachterzusammenschlüssen erbracht werden können. GUTcert Dr. J.-U. Lieback 14