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Transkript:

Jugendwohngruppen im Park Konzept Betreutes Wohnen für Jugendliche Adresse/Kontaktperson: Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL Jugendwohngruppen im Park Mustafa Yesildeniz, Bereichsleiter Gellertstrasse 180 CH-4052 Basel 061 311 49 76 076 594 76 74 mustafa.yesildeniz@jugendsozialwerk.ch www.impark-jsw.ch Trägerinstitution: Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL Industriestrasse 28 CH-4133 Pratteln Geschäftsleitung: Hans Eglin 061 827 99 99 info@jugendsozialwerk.ch www.jugendsozialwerk.ch Wo im Text die männliche Schreibweise verwendet wurde, gilt automatisch immer auch die weibliche Form. Vorversion: 1.0/01.01.2012 Seite 1 von 5

1. Ausgangslage / Rahmenbedingungen Die Stiftung Jugendsozialwerk JSW ist ein Dienstleister für Jugend- und Sozialarbeit. Sie engagiert sich unter dem Motto Perspektiven entdecken" in der Sucht- und Präventionsarbeit sowie in der sozialen und beruflichen Integration. Sie arbeitet im Auftrag von Behörden und privaten Institutionen. Die Angebote der Stiftung JSW sind in einem trägerinternen Verbund organisiert und gliedern sich in die Abteilungen Jugendarbeit, Wohnen und Arbeiten. Die einzelnen Bereiche haben je nach Angebot mit kantonalen Fachstellen oder mit Gemeinden Leistungsverträge abgeschlossen. 2. Angebot Die Jugendwohngruppen im Park (JWP) sind ein Bereich der Stiftung JSW und eine vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Abteilung Jugendhilfe, anerkannte Einrichtung mit Angeboten Betreutes Wohnen in einer Wohngruppe, Betreutes Wohnen in einer eigenen Wohnung und Ambulante Wohnbetreuung für Jugendliche im Alter zwischen 15 und in der Regel 22 Jahren. Liegenschaft Gellertstrasse 184, Im Park (Wohngruppe betreut) - Ein Jugendwohngruppe mit 10 Plätzen. Liegenschaft Gellertstrasse 180, Im Park (Austritts-Wohngruppe betreut) - Eine Austritts-Wohngruppe mit 4 Plätzen Weitere Angebote sind: Ambulante Wohnbegleitung in der eigenen Wohnung 3. Ziele Die Jugendwohngruppen im Park sind in erster Linie ein geschützter Raum, in dem individuelle Entwicklungsprozesse der einzelnen Bewohner ermöglicht werden sollen. Wir unterstützen die Bewohner in der Alltagsbewältigung und Sozialintegration. Dabei legen wir Schwerpunkte auf selbständiges Handeln und Eigenverantwortung. Wir wollen unsere Bewohner mit ihren ganz persönlichen Lebensgeschichten und dem damit verbundenen sozialen Umfeld ernst nehmen. Wir sind bestrebt, mit ihnen ihre Ressourcen zu entdecken, um daraus schrittweise realistische Ziele zu erarbeiten. Die systemische Arbeitsweise dient uns dabei als Grundlage. Ein fachlich vernetztes Arbeiten mit den beteiligten Behörden, Fachstellen, Eltern und Angehörigen ist uns wichtig. An regelmässig stattfindenden Standortgesprächen werden mit den Bewohnern, in Absprache mit den involvierten Stellen, individuelle Ziele vereinbart und mit Hilfe der Förderplanung umgesetzt. Wir bieten eine lösungsorientierte Betreuung im Rahmen eines Bezugspersonensystems an. Unsere Bewohner werden in ihren Arbeits- und Freizeitprozessen unterstützt und zu einem möglichst selbständigen Wohnen und Leben angeleitet. Vorversion: 1.0/01.01.2012 Seite 2 von 5

Neben der individuellen Betreuung legen wir in den Wohngruppen grossen Wert auf den Gruppenprozess. Am allwöchentlichen Gruppenabend wird das Leben in der Gruppe reflektiert, der Haushalt organisiert und gemeinsame Aktivitäten geplant. Allem pädagogischen Wirken liegt eine christliche Weltanschauung zugrunde. Eine Tagesstruktur (mind. 50%), bzw. Schule, Arbeits- oder Lehrstelle, ist für alle Bewohner obligatorisch. Sollte diese beim Eintritt in die Jugendwohngruppen im Park noch fehlen, werden mit der Bezugsperson verbindliche Tagesstrukturen zur Überbrückung vereinbart. Wir unterstützen die jungen Erwachsenen und Schüler beim finden von Schulungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten. 4. Zielgruppen Als Zielgruppe gelten verhaltensauffällige Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts zwischen dem 15. und in der Regel 22. Altersjahr die den Rahmen einer kleinen Wohngruppe oder einer betreuten Wohnform in einer eigenen Wohnung benötigen. 5. Aufnahmeverfahren Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch das KJD, Kinder- und Jugenddienst Basel-Stadt. Je nach Auslastung und Konstellation der Gruppen können auch Einzelpersonen aus dem Opferschutz, der IV oder aus dem Massnahmenvollzug nach Jugendstrafrecht aufgenommen werden. Wenn die Aufnahmekriterien erfüllt sind kann im Notfall die Aufnahme eines Jugendlichen kurzfristig erfolgen. Beim Erstkontaktgespräch werden alle für die Entscheidung nötigen Informationen weitergegeben. Beim Eintrittsgespräch werden nötige Abmachungen für die Probezeit festgelegt und der Aufnahmevertrag und die Hausordnung unterzeichnet. Beim definitiven Aufnahmeentscheid (in der Regel nach einem Monat) werden die voraussichtliche Aufenthaltsdauer und die angestrebten Ziele besprochen. Kommt es zu keiner Aufnahme findet ein Abschlussgespräch statt. Grundlagen für eine Aufnahme sind: - Eigenmotivation - Bereitschaft sich aktiv mit den neuen Lebensanforderungen auseinander zu setzen - Akzeptanz der Hausordnung und der Wohngruppenkultur - Externe Tagesstruktur, mind. 50% - Keine akute Suchtmittelabhängigkeit - Keine starke geistige oder körperliche Behinderung (die JWP sind nicht rollstuhlgängig) - Keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung - Vorliegen einer Kostengutsprache 6. Aufenthaltskonzept Wir arbeiten mit einem Dreistufenmodell. In jeder Stufe soll der Selbständigkeitsgrad erhöht werden. Es muss nicht jede Stufe durchlaufen werden. Vorversion: 1.0/01.01.2012 Seite 3 von 5

Probezeit (1 Monat) Die Probezeit dient zum ersten kennenlernen. Weiter wird abgeklärt, ob alle Beteiligten davon ausgehen, dass ein weiterer Aufenthalt in den Jugendwohngruppen im Park sinnvoll ist. Stufe 1: Betreute Wohngruppe Die betreute Wohngruppe soll eine sinnvolle Vertrauensbasis legen für die weitere Zusammenarbeit. Die Mahlzeiten werden gemeinsam verbracht und regelmässig findet eine verbindliche Gruppensitzung statt. Auch werden immer wieder Gruppenaktivitäten angeboten, um die Gruppendynamik zu stärken. Die Stufe 1 ist eine Zeit um Fähigkeiten zu erwerben, die in eine zunehmende Selbständigkeit führen (Umgang mit Finanzen, Freizeit, Agenda, Distanz und Nähe, bewusst Ja oder Nein sagen, etc.). Wie viel Freiheit einem Teilnehmer in dieser Stufe gewährt wird, hängt davon ab, ob Abmachungen eingehalten werden, und ob die Selbsteinschätzung des jungen Menschen in sinnvoller Übereinstimmung mit der Einschätzung des Teams steht. Stufe 2: Betreutes Wohnen in der Austritts-Wohngruppe In dieser Stufe entwickeln sich die erlernten Fähigkeiten zu Gewohnheiten und der Bewohner wird auf den Wechsel in eine eigene Wohnung vorbereitet. Im Grundsatz sind die Bewohner in der Austritts-WG von den Gruppenaktivitäten der Jugendwohngruppen befreit. Die Bewohner führen ihren Haushalt in der Liegenschaft Gellertstrasse 180 selbständig resp. in Absprache untereinander. Die Begleitung durch das Fachpersonal fokussiert auf die Förderung der Selbständigkeit und der Wohnkompetenz der Bewohner. Stufe 3: Ambulante Wohnbegleitung in der eigenen externen Wohnung Diese Stufe unterstützt den Klienten bedarfsgerecht, um die selbständige Wohnform aufrechterhalten zu können. Der Klient wohnt in einer von ihm selbst gemieteten Wohnung. Die Ambulante Wohnbegleitung steht für Lebensgestaltung in der eigenen Wohnung, Entfaltung eigener Interessen und Stärken, sowie Begleitung in alltags- und lebenspraktischen Angelegenheiten zum Erhalt und zur Erweiterung von persönlicher Selbständigkeit. Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis, das im Stundenaufwand abgerechnet wird. Anschlusslösungen bei Programmabbruch Wir legen grossen Wert darauf, eigenständige und sinnvolle Anschlusslösungen für den Fall eines Programmabbruchs zu finden. Vordringliches Ziel ist es dabei, eine Ausbildungsfortführung oder den Arbeitsplatzerhalt durch einen Abbruch nicht zu gefährden. Unvorhergesehener vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes (nach vorgängig wiederholter schriftlicher Verwarnung) oder fristloser Abbruch seitens der Jugendwohngruppen im Park können eintreten bei: Offizialdelikten, bei eigen- oder fremdgefährdendem Verhalten oder bei zerrütteten Vertrauensverhältnissen. Es werden ab Kündigung noch 14 Tage in Rechnung gestellt. Die ordentliche Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu erfolgen. Bei vorzeitigem Abbruch seitens des Jugendlichen werden die verbleibenden Tage entsprechend in Rechnung gestellt. 7. Konfliktsituationen und Kriseninterventionen Konflikte und Krisen gehören in der Regel zum Menschsein und zum Leben in einer Wohngruppe. Sie kommen vor und sie dürfen sein. Im Sinn der Prävention richten wir unsere Aufmerksamkeit auf erste Anzeichen und Reibungsflächen und bieten Gespräche mit den Beteiligten an. Der Wohngruppenaufenthalt soll auch dazu beitragen, unterstützt vom Team, einen (eigenen) Umgang mit Konflikten und Krisen zu entdecken und eigene Bewältigungsmöglichkeiten zu etablieren. In schwierigen Situationen wird nach Absprache mit dem Jugendlichen, wo sinnvoll, das übrige Helfersystem mit eingebunden. Ein vorübergehendes Time-Out stellt eine weitere Lösungsmöglichkeit dar. Das Vertragsverhältnis mit der Wohngruppe bleibt während eines Time-Outs bestehen; der Jugendliche behält sein Zimmer. Vorversion: 1.0/01.01.2012 Seite 4 von 5

Bei fremd- oder selbstschädigendem Verhalten bespricht das Team mit dem Jugendlichen (und ggf. dessen externer therapeutischer Begleitung) wie mit diesen Impulsen und mangelnden Selbstkontrolle umgegangen werden kann. Das Team entscheidet im Zweifelsfall (in Absprache) über das weitere Vorgehen bzw. eine vorübergehende externe Krisenintervention. 8. Kosten Die Tarife für die unterschiedlichen Programmteile sind mit dem Erziehungsdepartement Basel- Stadt, Abteilung Jugendhilfe vereinbart und in der jeweils gültigen Tarifvereinbarung festgehalten. Hinweise auf weitere Angebote der Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz BL Standort Oberwil, Wohn- und Arbeitszentrum Bernhardsberg - Betreutes Wohnen (24 Plätze) - Betreute Tagesgestaltung (20 Plätze) - Belastbarkeits- und Aufbautraining (3 Plätze) - Geschützte Arbeitsplätze in Zusammenarbeit mit der Stiftung Weizenkorn, Basel (12 Plätze) Standort Pratteln - Programme zur vorübergehenden Beschäftigung für Erwerbslose mit Taggeld der Arbeitslosenkasse - Einsatzprogramme für Sozialhilfebeziehende - Berufliche Massnahmen im Auftrag der IV - Programme für Jugendliche (Take Off) Standort Liestal, Wohngemeinschaft Falkennest - Betreutes Wohnen (15 Plätze) Siehe auch: www.impark-jsw.ch Vorversion: 1.0/01.01.2012 Seite 5 von 5