Katastrophenhilfe - Plan für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern



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Transkript:

Katastrophenhilfe - Plan für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern Katastrophen fügen den Menschen in aller Regel völlig unvorbereitet materiellen und immateriellen Schaden zu. Dieser Plan bezieht sich nur auf Katastrophen oder Schadensfälle im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Eine Katastrophe im Sinne dieses Plans ist eine durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde festgestellte Katastrophe (s. Bayerisches Katastrophenschutzgesetz BayKSG, Art. 4) oder ein ähnlich großer Schadensfall. Kirche und Diakonie sind aus ihrem christlichen Auftrag heraus gefordert, neben den freiwilligen und den kommunalen Katastrophenhilfe - Institutionen, den geschädigten Menschen zu helfen. Diese Hilfe muss schnell, unkompliziert und effektiv dort geleistet werden, wo sie am meisten benötigt wird. Die Hilfe wird vor allem auf folgende Weise geleistet: - durch Seelsorge - durch psychosoziale Beratung und Betreuung - durch materielle Unterstützung (Finanz- und/oder Sachleistungen) I. Die Verantwortlichen bei Katastrophen auf regionaler Ebene In den Dekanatsbezirken sind Dekan/in und Geschäftsführer/in des Diakonischen Werkes oder der Bezirksstelle bzw. deren Stellvertreter/in gemeinsam verantwortlich für die Vorbereitung und die Organisation der Katastrophenhilfe. Sie leiten und berufen das Dekanatskrisenteam ein. Das Dekanatskrisenteam setzt sich zusammen aus: - den o.g. Personen - Ein/e Mitarbeiter/-in mit Erfahrung für Pressearbeit - Ein/e Notfallseelsorger/-in - Mitarbeiter/-innen für den Telefondienst - Assistent/-innen (z.b. für Schreibarbeit, Versorgung, Technik) Die regionalen Kriseninterventionsdienste (Notfallseelsorge, Johanniter-Unfallhilfe und andere Rettungsorganisationen) sollen in die Arbeit eingebunden werden. II. Die Aufgaben der Verantwortlichen auf regionaler Ebene Schon bei dem Entstehen einer möglichen Katastrophe, spätestens im Katastrophenfalle informieren sie umgehend das Katastrophenhilfe-Referat des Diakonischen Werkes Bayern bzw. den Referenten/die Referentin für Diakonie und themenbezogene, gesellschaftliche Diakonie (D 2.1) des LKA und bleiben in ständigem Kontakt und Informationsaustausch mit den Verantwortlichen auf der Landesebene. (Detaillierte Informationen, Adressen, Telefonnummern usw. siehe Anhang zum Katastrophenplan). Die Verantwortlichen auf regionaler Ebene bestimmen eine Person, die öffentlich als primäre Ansprechperson gilt. Sind mehrere Regionen (Dekanatsbezirke) von der Katastrophe betroffen, so spricht diese Person für alle Regionen und koordiniert ggf. die verschiedenen Dekanatskrisenteams (sofern nicht ein dekanatsübergreifendes Team gebildet wird).

Katatstrophenhilfeplan Diakonisches Werk Bayern e.v. und Evang.-Luth. Kirche Bayern Seite 2 - Die Verantwortlichen oder deren Stellvertreter/innen verschaffen sich schnellstmöglichst einen Überblick über das Ausmaß der Katastrophe. - Sie organisieren eine nachhaltige seelsorgerliche und psychosoziale Betreuung der Opfer der Katastrophe. - Sie machen eine erste Aufstellung über die entstandenen Schäden und die notwendigen Hilfeleistungen (finanzielle Hilfe/Sachspenden/freiwillige Arbeitseinsätze). - Sie fordern von den Kirchengemeinden und den diakonischen Einrichtungen des Dekanatsbezirkes sowie von der Landesebene die notwendige personelle und materielle Hilfe an. - In Absprache mit den Verantwortlichen für den kommunalen Katastrophenschutz (Katastrophenschutz / Feuerwehr / Technisches Hilfswerk / Polizei) setzen sie die zur Hilfeleistung bereitstehenden Personen und die materielle Hilfe ein. (Vgl. Abschnitt III. Mitwirkung im Katastrophenschutz, BayKSG). - Sie beteiligen sich im regionalen Spendenvergabe-Ausschuss und entscheiden über die eingegangenen Hilfsanträge aus der Bevölkerung. Die Verteilung von Spendengeldern geschieht in Form der a) Soforthilfe und etwas später, nach Erfassung der Schäden, durch b) Wiederaufbauhilfe. Ggf. entscheidet der Ausschuss auch über Sachmittel nach jeweils örtlichen Gesichtspunkten. - Sie belegen nach Abschluss aller Maßnahmen gegenüber der Leitungsebene alle ihnen zur Verteilung zur Verfügung gestellten Gelder und geben einen Bericht über alle geleistete Hilfe und die daran beteiligten Personen. III. Koordinations- und Entscheidungsebene auf Landesebene a) Ansprechpartner Der Referent/die Referentin für Katastrophenhilfe im Geschäftsbereich 5 der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Bayern ist gemeinsam mit dem/der dafür benannten Referenten/Referentin für Diakonie und themenbezogene, gesellschaftliche Diakonie (D 2.1) im Landeskirchenamt Ansprechpartner für die Verantwortlichen in den Dekanatsbezirken. b) Krisenmanagement auf Landesebene Das Krisenteam setzt sich zusammen aus: - Dem für Katastrophen zuständigen Referenten der Landeskirche, sowie dem zuständigen juristischen Referenten aus D 3.2 und dem Referenten für Katastrophenhilfe des Diakonischen Werks Bayern. - Einem Mitglied der Öffentlichkeitsarbeit von Landeskirche oder Diakonischen Werk Bayern. - Einem leitenden Notfallseelsorger/einer leitenden Notfallseelsorgerin, einem Mitglied des Beirat Notfallseelsorge oder dem zuständigen Referenten/ der zuständigen Referentin D 2.2 der Landeskirche. - Mitarbeiter/-innen für den Telefondienst. - Assistent/-innen des Krisenteams (z.b. für Schreibarbeiten, Versorgung, Technik). c) Die Koordination der Hilfeleistung Die Verantwortung für alle Koordination und die Entscheidung über alle Hilfeleistungen liegt auf Landesebene beim Geschäftsbereich 5 (Ökumenische Diakonie) in der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Bayern in Nürnberg. Beschlossen vom Landeskirchenrat der ELKB am 15. Juni 2004

Katatstrophenhilfeplan Diakonisches Werk Bayern e.v. und Evang.-Luth. Kirche Bayern Seite 3 Der Leiter des Geschäftsbereiches 5 arbeitet eng mit dem Landeskirchenamt (Leiter/Leiterin für gesellschaftsbezogene Dienste) zusammen. Sie unterrichten zeitnah ihre Leitungen über das Ausmaß der Katastrophe und richten die notwendigen Aufrufe für Hilfeleistungen an die Bevölkerung. Dabei bedienen sie sich ihrer Pressestellen. Sie entscheiden gemeinsam über den sofortigen Einsatz von Mitteln für die von der Katastrophe betroffenen Menschen und stellen sie den Verantwortlichen auf der regionalen Ebene umgehend zur Verteilung zur Verfügung. Für Katastrophenfälle stellt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Sondermittel bis zu 300.000 Euro zur Verfügung, so dass schnell und unbürokratisch die benötigten Gelder für die Soforthilfe ausgezahlt werden können. IV. Hilfsmaßnahmen außerhalb der ELKB Bei Katastrophen-Hilfsmaßnahmen und Nachfolgeprojekten außerhalb des Bereichs der ELKB, aber innerhalb Deutschlands, ist das Krisenteam auf Landesebene mit einzubeziehen. Anlage: Formular zur Schadenerfassung Anhang zum Katastrophenhilfe-Plan - Wichtige Katastrophenhilfe-Informationen Karl-Heinz Ulrich Helmut Hofmann, Oberkirchenrat Leiter des Geschäftsbereichs 5 Leiter Abteilung D, Diakonisches Werk Bayern e.v. Gesellschaftsbezogene Dienste Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Beschlossen vom Landeskirchenrat der ELKB am 15. Juni 2004

Anhang zum Katastrophenhilfe-Plan -Wichtige Katastrophenhilfe-Informationen Verantwortliche am Ort der Katastrophe (Gemeindeebene) von ihnen sollte vor allem auf folgende Weise Hilfe geleistet werden: Durch Seelsorge von PfarrerInnen, Ehrenamtliche und NotfallseelsorgerInnen. Durch materielle Unterstützung aus den Gabenkassen, Spendenkonten, Katastrophenfonds des Dekanats, Katastrophenfond DWB/LKA für Soforthilfe. Durch psychosoziale Beratung und Betreuung durch PädagogInnen und PsychologInnen der Diakonischen Werke. Weitere Unterstützung kann erfolgen durch geeignete Gemeindemitglieder, durch Kriseninterventionsteams, durch Rettungsorganisationen und durch weitere kirchliche Kräfte, die auf Anforderung z.b. durch die Nachalarmierungszentrale der Notfallseelsorge hinzugezogen werden. Ein Mitglied des Dekanats-Krisenteams sollte als Verbindungsperson vor Ort sein. Verantwortliche auf Dekanatsebene im Katastrophenfall: Verantwortlich ist: Der Dekan/die Dekanin, bzw. der stellv. Dekan/die stellv. Dekanin und der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin des regionalen Diakonischen Werks, bzw. der Bezirksstelle. Sie leiten und berufen das Dekanatskrisenteam ein. Das Dekanatskrisenteam setzt sich zusammen aus: - den o.g. Personen - Ein/e Mitarbeiter/-in mit Erfahrung in Pressearbeit - Ein/e Notfallseelsorger/-in - Mitarbeiter/-innen für den Telefondienst - Assistent/-innen (z.b. für die Schreibarbeit, Versorgung, Technik) Achtung: Die Mitglieder des Krisenteams müssen im Voraus wissen, was sie zu tun haben und es müssen mindestens ein/e Vertreter/in für jede zu besetzende Position eingeteilt werden. Die Mitglieder und ihre Vertreter/-innen werden in Listen erfasst, die regelmäßig aktualisiert und an einer zentralen Stelle (z.b. in einem geschützten Bereich des Intranets) vorgehalten werden. Auf diesen Listen müssen vor allem Telefon- und Handynummern festgehalten werden, damit die Mitglieder schnellstmöglich, auch an Wochenenden, erreicht werden können. Für den Krisenfall muss die Leitung des Krisenteams über eine festgelegte Telefonnummer Tag und Nacht, auch am Wochenende, alarmierbar sein. Über diese Nummer muss mindestens eine verantwortliche Person erreicht werden können, die über den Anruf und Aktivierung des Teams entscheidet und die technische Alarmierung in Gang setzt. Die kommunale Katastrophenschutzbehörde sollte eine ständig aktuelle Kopie der Liste erhalten. Die Alarmierung und die Zusammenarbeit sollte ca. alle zwei Jahre geübt werden. Die Verantwortlichen auf Dekanatsebene und das Dekanatskrisenteam haben nachfolgende Aufgaben: Umgehende Information der zuständigen Verantwortlichen für Katastrophenhilfe im Diakonischen Werk Bayern und im Landeskirchenamt. Klärung zwischen dem Dekanat und dem Diakonischen Werk, wer den ständigen Kontakt mit dem

DWB/LKA hält und wie die vielfältigen Aufgaben im Katastrophenfall gemäß den Ressourcen und Qualifikationen der Mitarbeitenden aufgeteilt werden. Einrichtung eines Krisenbüros. Regionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aktuelle Informationen und Entwicklungen sollten sofort in die Internetseite des Dekanats oder des Diakonischen Werkes gestellt werden. Überblick verschaffen über das Ausmaß der Katastrophe (örtlich und dekanatsweit). Anforderung finanzieller Soforthilfe für die Geschädigten mittels Erfassungsbogen an das DWB, bzw. Soforthilfe für die Geschädigten aus dekanatseigenem Katastrophenfond. Entsenden einer Kontaktperson in das Krisenzentrum der Rettungsorganisationen auf Landkreisebene und Kontakt zu den kommunalen Stellen aufbauen (Siehe: Feuerwehr-Dienstvorschrift 100, -Führung und Leitung im Einsatz- Anlage 3). Aufrecherhalten der Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Praktische Vorschläge für das kompetente Abarbeiten aller anfallenden Aufgaben: Ermittlung des konkreten Katastrophenumfangs durch Karten- und Stadtplanstudium. Durchsicht der Meldedatei (Orts-, Straßenverzeichnis) zum Ermitteln von evtl. betroffenen Gemeindemitgliedern. Weitergabe von Informationen an alle Pfarrämter des betroffenen Dekanats. Sicherstellen der seelsorgerlichen Betreuung der Betroffenen und der rechtzeitigen Ablösung bzw. der personellen Unterstützung der kirchlichen Kräfte. Annahme und Verteilung der gespendeten Hilfsgüter. Bereitstellen kirchlicher/diakonischer Räumlichkeiten und Materialien. Organisation von Trauer- oder/und Gedächtnisgottesdiensten. Beteiligung am Spendenvergabeausschuss von Stadt und Landkreis. Hilfsgelder beantragen und verwalten. Spendenkonto einrichten und für zweckgebundene Spenden werben. Es ist Aufgabe eines jeden Dekanats, ständig einen aktuellen Katastrophenplan vorzuhalten, in dem z.b. eine Liste der Mitglieder des Krisenteams, Notfallseelsorger/-innen und deren Telefon- bzw. Handynummer, Fax- und E-Mail Adressen zusammengestellt sind. Diese Liste sollte auch die einzelnen Zuständigkeiten benennen: Wer macht was und wer informiert wen vor Ort?

KONTAKTPERSONEN: Katastrophenhilfe DW Bayern (Pfr. Karl-Heinz Ulrich) Tel: 0911/9354-390 Fax 0911/9354-469 E-Mail: ulrich.karl-heinz@diakonie-bayern.de Katastrophenhilfereferent LKA München (Dr. Wolfgang Schürger) Tel: 089/5595-341 Fax 089/5595-535 E-Mail: wolfgang.schuerger@elkb.de Notfallseelsorge in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Pfr. Hanjo von Wietersheim Tel: 09325/274 Fax 09325/6838 E-Mail: NotfallseelsorgeBayern@t-online.de Nachalarmierungszentrale der Notfallseelsorge in Bayern Alarmierungsnummer: 0171-8158110 Sr. Birgit Henniger CCB Wildenberg 23 95152 Selbitz Tel: 09280/680 Fax: 09280/6868 E-Mail: selbitz@christusbruderschaft.de ACHTUNG: Viele Informationen können online auf www.notfallseelsorge.de und auf www.notfallseelsorge-bayern.de abgerufen werden Sabine Wiegmann Nürnberg, 18.12.2003