A. ALLGEMEINES KINDERGELDGESETZ Barema zum Index 119,62 (Basis 2004 = 100) gültig ab. 1 juli 2014 Änderungen: 1. Änderung der Grenzbetrag für die Einkommen oder Sozialzuchläge (für den Haushalt) 2. Änderung der Beträge des Jahreszuschlags (Kinder onhe Zuschlag) 3. Angleichung der Beträge für Selbständige und Arbeitnehmer I. BASISKINDERGELD 1. NORMALES KINDERGELD (1) erstes Kind :... 90,28 zweites Kind :... 167,05... 249,41 2. WAISEN (2) (art. 50bis, K.G.) pro Waise :... 346,82 3. PAUSCHALE FÜR BEI EINER PRIVATPERSON UNTERGEBRACHTE KINDER (art. 70ter, K.G.) II. ZUSCHLÄGE pro untergebrachtes Kind : 60,58 1. ZUSCHLÄGE FÜR KINDER VON ALLEINERZIEHENDEN (3)... 22,97 2. ZUSCHLÄGE FÜR KINDER VON INVALIDEN ARBEITNEHMERN (4) (art. 50ter, K.G.) erstes Kind :... 98,88 3. ZUSCHLÄGE FÜR KINDER VON ARBEITSLOSEN ÜBER SECHS MONATE UND VON PENSIONIERTEN (4) (art. 42bis, K.G.) (1) Seit 01. Oktober 2006, ebenfalls gültig für alle behinderte Personen geboren vor 01. Juli 1966. (2) Die Waise, deren überlebender Elternteil wiedergeheiratet hat oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, erhält das Kindergeld zum Normalsatz. (3) Der Zuschlag wird gewährt, falls die beruflichen oder Sozialeinkommen eines Alleinerziehenden, der das normale Kindergeld erhält, einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten (siehe weiter unter Punkt VI des Baremas). (4) Die Zuschläge der Artikel 42bis und 50ter K.G. werden unter gewissen Bedingungen punkto Kinder zu Lasten, Einkommen des Haushalts und beruflicher Lage, gewährt. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das Kindergeld zum Normalsatz gezahlt. Unter gewissen Bedingungen können diese Zuschläge noch nach einer Arbeitsaufnahme von einem Ex-Invaliden, einem Ex-Arbeitslosen oder einem Ex-Berechtigten des garantierten Kindergeldes, gewährt werden.
4. ZUSCHLAG FÜR KINDER MIT EINER EINSCHRÄNKUNG UND UNTER 21 JAHREN a) Altes System (nach dem Selbständigkeitsgrad) Pro betreffendes Kind mit : einem Selbständigkeitsgrad von 0 bis 3 Punkte :... 406,16 einem Selbständigkeitsgrad von 4 bis 6 Punkte :... 444,59 einem Selbständigkeitsgrad von 7 bis 9 Punkte :... 475,27 b) Neues System (5) (nach dem Grad der Folgen der Einschränkung) Pro betreffendes Kind mit : mindestens 4 Punkte im Pfeiler 1 und weniger als 6 Punkte in den 3 Pfeilern : 79,17 6-8 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger als 4 Punkte in Pfeiler 1: 105,44 6-8 Punkte in den 3 Pfeilern und mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1: 406,16 9-11 Punkte in den 3 Pfeilern und weniger als 4 Punkte in Pfeiler 1: 246,05 9-11 Punkte in den 3 Pfeilern und mindestens 4 Punkte in Pfeiler 1: 406,16 12-14 Punkte in den 3 Pfeilern: 406,16 15-17 Punkte in den 3 Pfeilern: 461,83 18-20 Punkte in den 3 Pfeilern: 494,81 über 20 Punkte in den 3 Pfeilern: 527,80 5. ALTERSZUSCHLÄGE a) erstes Kind zum Normalsatz (es erhält weder den Zuschlag für Alleinerziehende, noch einen Sozialzuschlag, und ist nicht von einer Einschränkung betroffen) Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 15,73 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 23,95 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 27,60 b) anderes Kind (also inklusiv jedes Kind, das einem Socialzuschlag oder den Zuschlag für Alleinerziehende und/oder den Zuschlag für Behinderte erhält) Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 31,36 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 47,92 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 60,93 c) Berechtigter ist eine Person mit Behinderung, geboren vor 1. Juli 1966 Berechtigter im 1. Rang ohne Zuschlag für Alleinerziehende : 52,89 andere Berechtigte : 60,93 III. GEBURTSBEIHILFE erste Geburt :... 1.223,11 zweite Geburt und jede der folgenden :... 920,25 jedes Kind einer Mehrlingsschwangerschaft :... 1.223,11 Die Geburtsbeihilfe kann ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat beantragt werden und die Zahlung kann zwei Monate vor dem wahrscheinlichen Geburtsdatum erfolgen. IV. ADOPTIONSBEIHILFE pro adoptiertes Kind :... 1.223,11 (5) Dieses System wurde ab 1. Mai 2009 auf die Kinder, geboren vor 1993, mit einer Einschränkung jünger als 21 Jahre, ausgedehnt. Das alte System gilt als Übergangsregelung.
V. JAHRESZUSCHLAG (6) (gültig ab Juli 2014 zum Index 119,62) a) Kinder ohne Zuschlag Kind von 0 bis inklusiv 5 Jahren :... 20,00 Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 43,00 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 60,00 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 80,00 b) Kinder mit Zuschlag (7) Kind von 0 bis inklusiv 5 Jahren :... 27,60 Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 58,59 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 82,02 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 110,42 VI. GRENZBETRÄGE FÜR DIE EINKOMMEN ODER SOZIALZUSCHLÄGE a) Grenzbetrag für das berechtigte Kind Monatlicher Betrag des Lohnes oder der Sozialleistung, ab dem die betreffenden Berechtigten/Kinder kein Anrecht auf Kindergeld haben... Sind betroffen : der Lehrling unter Lehrvertrag; der Arbeitsuchende, der eine Erwerbstätigkeit ausübt oder Sozialleistung erhält; 520,08 der nicht mehr schulpflichtige Student, der einen Typ des Sekundarunterrichts mit reduziertem Lehrplan besucht, der den von den Gemeinschaften festgelegten Normen entspricht und eine Erwerbstätigkeit ausübt oder Sozialleistung erhält; der Student in einem bezahlten Praktikum, dessen Ausführung eine Bedingung für die Erlangung eines gesetzlich geregelten Diploms, Bescheinigung oder Scheines ist. b) Grenzbetrag für den Haushalt Globaler monatlicher Bruttobedrag der Sozialeinkommen und der beruflichen Einkommen (erlaubte Tätigkeit und/oder Tätigkeit des (Ehe)partners), oberhalb dessen ein Zuschlag für den Haushalt des invaliden, pensionierten, über 6 Monate arbeitslosen oder wieder arbeitenden Kindergeldberechtigten oder für den Alleinerziehenden nicht gewährt wird (siehe Seite 1, II. 1-2-3), falls: der Kindergeldberechtigte oder der Kindergeldempfänger allein mit dem Kind lebt :... der Kindergeldberechtigte und sein (Ehe)partner mit dem Kind zusammenwohnen :... 2.309,58 2.385,65 VII. PROKOPF-BEITRÄGE (ab dem 1. Januar 2013) Betrag pro Tag :... Betrag pro Monat :... 8,14 171,07 (1) Nur die Kinder, die für Juli 2014 kindergeldberechtigt sind, erhalten diesen Betrag. Ein Kind, das erst im September 6 Jahre wird und am 1. kindergeldberechtigt is, hat Anrecht auf den Jahreszuschlag für die 6-11 Jährigen. (2) Die Kinder die Anrecht auf den Sozialzuschlag, den Zuschlag für Alleinerziehende, erhöhtes Waisenkindergeld oder den Zuschlag für Kinder mit einer Beeinträchtigung haben, erhalten den erhöhten Betrag.
B. GARANTIERTE FAMILIENBEIHILFEN Barema zum Index 119,62 (Basis 2004 = 100) gültig ab. 1 Juli 2014 Änderungen: 1. Änderung der Beträge des Jahreszuschlags (Kinder onhe Zuschlag) 2. Angleichung der Beträge für Selbständige und Arbeitnehmer I. KINDER, DIE NICHT FÜR EINEN VOLLSTÄNDIGEN MONAT KINDERGELD AUS EINER ANDEREN REGELUNG ERHALTEN 1. BASISKINDERGELD (1) erstes Kind :... 90,28 zweites Kind :... 167,05... 249,41 2. ZUSCHLAGE (2) 3. WAISEN pro Waise :... 346,82 4. ALTERZUSCHLAG Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 31,36 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 47,92 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 60,93 5. SPEZIELLE BEIHILFE FÜR IN EINE EINRICHTUNG UNTERGEBRACHTE KINDER pro untergebrachtes Kind :... 60,58 6. JAHRESZUSCHLAG (4) (gilt ab 1. Juli 2013 zum Index 119,62) Kind von 0 bis inklusiv 5 Jahren :... 27,60 Kind von 6 bis inklusiv 11 Jahren :... 58,59 Kind von 12 bis inklusiv 17 Jahren :... 82,02 Kind von 18 bis inklusiv 24 Jahren :... 110,42 II. KINDER, DIE BEREITS FÜR EINEN VOLLSTÄNDIGEN MONAT AUS EINER ANDEREN REGELUNG KINDERGELD ERHALTEN Siehe die Kindergeldbeträge zum Normalsatz unter A. Allgemeines Kindergeldgesetz (1) Wenn bestimmte Bedingungen des Gesetzes zur Einführung des garantierten Kindergeldes nicht erfüllt sind, gewährt FAMIFED als Vorschuss das Basiskindergeld. (2) Ein sozialer Zuschlag wird dem Basisbetrag beigefügt, falls alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. (3) Den Zuschlag erhält der Kindergeldempfänger, der allein mit den Kindern lebt. (4) Nur die Kinder, die ein Anrecht auf Kindergeld für Juli 2014 haben, erhalten diesen Betrag. Ein Kind, das erst im September 6 Jahre wird und am 1. Juli kindergeldberechtigt is, hat Anrecht auf den Jahreszuschlag für die 6-11 Jährigen.
2013/1 III. GEBURTSBEIHILFE erste Geburt und Mehrlingsgeburt... 1.223,11 zweite Geburt und jede der folgenden... 920,25 IV. GRENZBETRAGE DER QUARTALEINKOMMEN Die gültigen Grenzbeträge der Quartaleinkommen für die Gewährung der garantierten 1 Kind... 4.062,82 2 Kinder... 4.875,38 3 Kinder... 5.687,95 4 Kinder... 6.500,51 5 Kinder... 7.313,08 6 Kinder... 8.125,64 jedes folgende Kind... + 20 %