Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie

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Transkript:

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie

Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln ein. Arbeitssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe. Instruktionen und Sicherheitskontrollen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Bei Unklarheiten fragen wir nach. Droht Gefahr für Leben und Gesundheit, sagen wir STOPP! In solchen Fällen haben alle das Recht und die Pflicht, die Arbeit zu unterbrechen. Sicherheitsmängel beheben wir sofort. Wenn dies nicht möglich ist, melden wir sie dem Vorgesetzten und warnen die Arbeitskollegen und -kolleginnen. Sind die Mängel behoben, setzen wir die Arbeit fort. Diese Regeln stimmen mit den Grundsätzen der «Sicherheits- Charta» überein. In der Charta setzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Planer gemeinsam dafür ein, dass an den Arbeitsplätzen die Sicherheitsregeln eingehalten werden. www.sicherheits-charta.ch

1. Wir sichern uns gegen Absturz. Arbeitnehmer: Ich wähle meinen Standort und die Arbeitsmittel so, dass ich nicht abstürzen kann. Vorgesetzter: Bei Arbeiten in der Höhe sorge ich für sichere Zugänge und Arbeitsplätze. Ich lasse keine Improvisationen zu.

2. Wir wählen die geeignete Leiter und benützen diese richtig. Arbeitnehmer: Ich setze geeignete, intakte Leitern ein und benütze diese richtig. Vorgesetzter: Ich sorge dafür, dass Leitern nur eingesetzt werden, wenn es nicht anders geht. Arbeiten auf Leitern bespreche ich im Voraus mit den Mitarbeitenden.

3. Wir sichern Gegenstände gegen Herunterfallen, Umfallen und Verrutschen. Arbeitnehmer: Gegenstände wie Platten, Rohre, Bleche und sperrige Produkte sichere ich immer sowohl bei der Bearbeitung und Montage als auch bei Lagerung und Transport. Vorgesetzter: Ich mache klare Vorgaben, wie die Gegenstände bei Bearbeitung, Montage, Lagerung und Transport zu sichern sind. Ich stelle dazu geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung.

4. Wir arbeiten mit sicheren Maschinen und Anlagen und bedienen diese vorschriftsgemäss. Arbeitnehmer: Ich bediene Maschinen und Anlagen nur, wenn ich dazu berechtigt und instruiert/ ausgebildet bin. Ich arbeite nie mit manipulierten oder fehlenden Schutzeinrichtungen. Vorgesetzter: Ich sorge für sichere Maschinen und Anlagen und halte die Mitarbeitenden dazu an, diese sicher und bestimmungsgemäss einzusetzen. Ich dulde keine manipulierten Schutzeinrichtungen.

5. Vor Beginn der Instandhaltung schalten wir die Anlage aus und sichern sie. Arbeitnehmer: Bevor ich an der Anlage arbeite, schalte ich alle Energiequellen und Materialströme aus. Ich sichere die Abschalteinrichtung mit meinem persönlichen Vorhängeschloss. Vorgesetzter: Ich stelle sicher, dass geeignete Abschalt- und Verriegelungseinrichtungen vorhanden sind und diese vorschriftsgemäss benutzt werden. Ich dulde keine Improvisationen.

6. Wir benutzen sichere Verkehrswege. Arbeitnehmer: Ich benutze Verkehrswege nur, wenn sie sicher sind. Vorgesetzter: Ich sorge für die sichere Gestaltung der Verkehrswege und mache klare Vorgaben für deren Benutzung.

7. Wir führen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur mit geschultem und berechtigtem Personal aus. Arbeitnehmer: Ich führe Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur aus, wenn ich dafür geschult und berechtigt bin. Vorgesetzter: Ich setze für Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur geschultes und berechtigtes Personal ein.

8. Wir gehen mit chemischen Produkten sicher um. Arbeitnehmer: Ich informiere mich über die Eigenschaften und Gefahren der Produkte und setze die Schutzmassnahmen konsequent um. Vorgesetzter: Ich setze für Arbeiten mit chemischen Produkten nur instruiertes Personal ein.

9. Wir vermeiden es, Asbeststaub freizusetzen und einzuatmen. Arbeitnehmer: Ich führe Arbeiten mit asbesthaltigem Material nur aus, wenn ich genau instruiert wurde und die erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen sind. Treffe ich unerwartet auf Materialien, die Asbest enthalten könnten, sage ich STOPP. Vorgesetzter: Bei Objekten, die vor 1990 erstellt wurden, kläre ich ab, ob Asbest vorhanden ist. Ich informiere meine Mitarbeitenden und veranlasse die notwendigen Schutzmassnahmen.

10. Wir tragen die Persönliche Schutzausrüstung. Arbeitnehmer: Ich trage bei der Arbeit die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung. Vorgesetzter: Ich stelle sicher, dass die Mitarbeitenden die Schutzausrüstung erhalten, diese tragen und für deren Unterhalt sorgen. Ich selbst trage sie ebenfalls.

Weit mehr als bloss Regeln. Zehn Lebensretter. 1. Absturz vermeiden. 2. Geeignete Leiter benutzen. 3. Gegenstände sichern. 4. Maschinen vorschriftsgemäss bedienen. 5. Anlagen ausschalten und sichern. 6. Sichere Verkehrswege benutzen. 7. Profis für Elektroarbeiten. 8. Mit chemischen Produkten sicher umgehen. 9. Asbeststaub vermeiden. 10. Schutzausrüstung tragen. Damit wir am Abend gesund nach Hause zurückkehren.

Vision 250 Leben: Die Suva will Leben bewahren. Jährlich verlieren in der Schweiz rund 100 Personen bei einem Arbeitsunfall ihr Leben. Viele werden invalid. Zudem sterben bis zu 140 Personen an den Folgen von eingeatmetem Asbeststaub. Das können wir ändern! Indem wir bei der Arbeit die zehn Regeln in diesem Prospekt einhalten. Die Suva unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Förderung der Arbeitssicherheit. Mit der «Vision 250 Leben» will sie innerhalb von zehn Jahren über alle Branchen hinweg 250 tödliche Unfälle vermeiden. Zu den zehn Regeln in diesem Prospekt ist auch eine Instruktionsmappe erhältlich. Sie unterstützt die Vorgesetzten bei der Instruktion der Mitarbeitenden. Bestellnummer 88824.d. Suva Arbeitssicherheit, Bereich Gewerbe und Industrie Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 55 33 Bestellungen www.suva.ch/waswo Tel. 041 419 58 51 Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Juli 2013 3. Auflage Februar 2014 29 000 bis 44 000 Exemplare Bestellnummer 84054.d