Master-Slave- Power-Switch MS 97 Bedienungsanleitung 1
Allgemeines Mit dem MS 97 sind durch Einschalten eines Gerätes gleichzeitig auch weitere Geräte in Betrieb zu nehmen, ohne dass jedesmal seperat alle Netzschalter zu betätigen sind. Ein praktischer Anwendungsfall ist z. B. der Computer, wo mit Einschalten des Rechners gleichzeitig der Monitor, der Drucker und evtl. noch die Schreibtischlampe den Betrieb aufnehmen sollen. Anschluss des MS 97 In unserem zuvor genannten Beispiel ist der Rechner die Hauptlast und an der im Stecker- Steckdosen-Gehäuse untergebrachten Steckdose anzuschließen. Alle anderen Geräte (Monitor, Drucker, Schreibtischlampe) werden an die externe Dreifachsteckdose angeschlossen. Diese Geräte verbleiben dann ständig im eingeschalteten Zustand. Der MS 97 wird zusammen mit der Master-Last an eine vorhandene 230V/50Hz Netzsteckdose angeschlossen. Mit Einschalten des Rechners (Master Last) werden dann alle an der 3fach- Steckdose angeschlossenen Geräte automatisch eingeschaltet und mit Ausschalten des Rechners wieder abgeschaltet. Weitere Features Mit dem auf der Frontseite angebrachten Einstellregler ist die Ansprechempfindlichkeit des 2
MS 97 zwischen ca. 5 VA und 180 VA variierbar. Dies ist dann sinnvoll, wenn Geräte an die Master-Steckdose angeschlossen werden, die auch im ausgeschaltetem Zustand noch Strom aufnehmen (z. B. Fernsehgeräte im Standby- Betrieb ). In diesem Fall ist der Einstellregler so zu justieren, dass ein sicheres Ein- bzw. Ausschalten gewährleistet ist. Die grüne Leuchtdiode (Slave) leuchtet jeweils dann, wenn die externe Slave-3fach-Steckdose eingeschaltet ist. Fehlerdiagnosen Sollte das Einschalten der Masterlast nicht zu einem Einschalten der Steckdosen-Leiste (Slave) führen, so ist der Einstellregler etwas empfindlicher einzustellen (Drehen in Richtung 5 VA). Sollte der umgekehrte Fall auftreten, d. h. beim Ausschalten der Masterlast wird die Slave-Last nicht ausgeschaltet, kann es notwendig sein, den Einstellregler etwas weiter in Richtung 180 VA zu korrigieren. Auch ein versehentliches Vertauschen der Steckdosen kann zu solch einem Fehlverhalten führen (z. B. Rechner, Monitor). 3
Technische Daten Nennspannung:... 230 V/50 Hz Ansprechempfindlichkeit:... einstellbar... von ca. 5VA bis 180VA Anschlussleistung (Master+Slave)...... insgesamt 3,6 kw (16 A) 2. Ausgabe Deutsch November 2001 Dokumentation 1999 ELV Electonics Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Zustimmung des Herausgebers darf dieses Handbuch auch nicht auszugsweise in irgendeiner Form reproduziert werden oder unter Verwendung elektronischer, mechanischer oder chemischer Verfahren vervielfältigt oder verarbeitet werden. Es ist möglich, daß das vorliegende Handbuch noch drucktechnische Mängel oder Druckfehler aufweist. Die Angaben in diesem Handbuch werden jedoch regelmäßig überprüft und Korrekturen in der nächsten Ausgabe vorgenommen. Für Fehler technischer oder drucktechnischer Art und ihre Folgen übernehmen wir keine Haftung. Alle Warenzeichen und Schutzrechte werden anerkannt. Printed in Hong Kong Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts können ohne Vorankündigung vorgenommen werden. 27825 Y2001 V2.0 4
EG-Konformitätserklärung Für das folgend bezeichnete Erzeugnis Master Slave MS 97 wird hiermit bestätigt, dass es den Schutzanforderungen entspricht, die in der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG) festgelegt sind. Diese Erklärung gilt für alle Exemplare, die nach den entsprechenden Fertigungsunterlagen hergestellt werden. Zur Beurteilung des Erzeugnisses hinsichtlich elektromagnetischer Verträglichkeit wurden folgende Normen herangezogen: EN 50081-1:1992 / EN 55022 EN 50082-1:1992 / EN 55014 IEC 801-2 (8kV AD) IEC 801-3 (3V/m unmod.) / ENV 50140 (3V/m mod.) IEC 801-4 (1kV auf Netzl., 0.5kV auf Signall.) Diese Erklärung wird verantwortlich für den Hersteller/ Importeur Elektronik-Literatur-Verlag GmbH 26789 Leer abgegeben durch Dipl.-Ing. Lothar Schäfer Entwicklungsingenieur / EMV-Beauftragter Leer, den 10. Juli 1997 (Rechtsgültige Unterschrift) 5