Bautechnische Mitteilungen 3.4 Keramische Bodenbeläge auf Warmwasser-Fußbodenheizungen Allgemeines Warmwasser-Fußbodenheizungen erfüllen hohe Ansprüche an Komfort und Hygiene des Wohnens. Sie benötigen weder Heizkörper noch Nischen oder Verkleidungen. Durch die große Wärmeabgabefläche des Fußbodens ergeben sie optimale Behaglichkeit und Wärmeverteilung im Raum. Wegen der niedrigen Vorlauftemperatur sind sie energiesparend zu betreiben. GAIL Architektur-Keramik Steinzeug-Fliesen und -Platten, glasiert oder unglasiert, sind wegen ihres dichten Scherbens, ihrer niedrigen Wasseraufnahme und der hohen Wärmeleitzahl λ 1,2 W/(m K) für Oberbeläge auf beheizten Estrichen besonders gut geeignet. Sie entsprechen in ihren Gütemerkmalen mindestens den Normen DIN EN 176 <1>, DIN EN 121 <2>, DIN EN 186 Teil 1 <3> bzw. DIN 18166 <4>. Durch die Tätigkeit mehrerer Gewerke (Heizungsleitungen, Estrich auf Dämmschicht, Fliesenarbeiten) und durch die wechselseitigen technischen Beziehungen während und nach der Ausführung bedürfen beheizte Fußbodenkonstruktionen der frühzeitigen Planung, auch in bezug auf Wärmeund Schallschutz. Bauablauf und Terminplan werden durch den Auftraggeber festgelegt und zwischen den Beteiligten koordiniert. Für die Planung und Ausführung der Fußbodenheizung sind die Regelungen DIN 4725 Teile 1 bis 4 <5>, <6>, <7> und <8> sowie DIN 18 380 <9> zu beachten. Für die Estricharbeiten gelten DIN 18 560 Teile 1 und 2 <10> und <11> sowie DIN 18 353 <12>, für die Fliesenarbeiten DIN 18 352 <13> sowie zwei einschlägige Merkblätter des ZDB <14> und <15>.
Fußbodenheizungs-Systeme Elektrische Fußbodenheizungen werden relativ selten und dann als Zusatzheizung in Teilflächen angewendet. Deshalb wird auf diese Konstruktionsart hier nicht näher eingegangen. Warmwasser-Fußbodenflächenheizungen werden meistens als geschlossene Systeme angeboten und angewendet. Bestandteile des jeweiligen Systems sind das wasserführende Rohr (Kunststoff oder Kupfer), die Regeltechnik, die erforderliche Software (= Berechnung und Dimensionierung der Anlage), Dämmplatten, Befestigungsmittel sowie Mörtelrezepturen und andere Informationen und Hilfsmittel für die Ausführenden. Heizestrich als Die Oberfläche der Geschoßdecke als tragender Untergrund Verlegeuntergrund muß zur Aufnahme des Heizestrichs ausreichend fest, trocken und ebenflächig sein. Sie darf keine Rohrleitungen oder andere Erhebungen aufweisen. Bewegungsfugen im tragenden Untergrund dürfen nicht von Heizrohren gekreuzt werden. Die Heizkreise, die Estrichfelder und die Fugen der Fliesen oder Platten sind vom Bauwerksplaner aufeinander abzustimmen. Heizestriche liegen immer auf Dämmschichten und müssen nach DIN 18 560 Teil 2 <11> angewendet, ausgeführt und geprüft werden. Dort sind auch die Anforderungen und baulichen Erfordernisse geregelt. Heizestriche stellen den Heizkörper für die Raumheizung dar und fungieren als Verlegeuntergrund für den keramischen Oberbelag. Ihre Verformbarkeit muß äußerst minimiert werden. Deshalb müssen sie dicker sein, und es werden an sie höhere Anforderungen gestellt als an normale schwimmende Estriche.
Die verschiedenen Bauarten der Heizestriche werden danach unterschieden, in welcher Ebene die Heizrohre in Relation zur Unterfläche der Estrichplatte liegen. Bauart A: Heizrohre im unteren Bereich der Estrichplatte (Abb. 1), Bauart B: Heizrohre unter dem Estrich in die Dämmschicht integriert (Abb. 2) oder Bauart C: Heizrohre in einem separaten Ausgleichestrich unter dem Heizestrich (Abb. 3). Bei Bauart B und C ist die Nenndicke des Estrichs identisch mit seiner statisch wirksamen Dicke und muß mindestens 45 mm betragen. Bei Bauart A ist die Mindest- Nenndicke entsprechend dem Durchmesser und der Lage der Heizrohre zu erhöhen, z. B. Mindest-Nenndicke = 45 + 20 + 5 = 70 mm. Der Heizestrich wird als Zementestrich nach DIN 18 560 Teil 1 <10> ausgeführt, Festigkeitsklasse mindestens ZE 20. Zur Verbesserung der lastverteilenden Wirkung, zur Vermeidung von breiten Rissen und gegen Höhenversatz eventueller Rißufer wird der Zementestrich bewehrt, vorzugsweise mit Baustahlgitter 50 x 50 x 2 x 2 mm. Die Bewehrung ist im mittleren Drittel der Estrichdicke anzuordnen und im Bereich von Bewegungsfugen zu unterbrechen. Abb. 1: Heizestrich mit Keramischem Oberbelag, Bauart A nach DIN 18 560 Teil 2. 1 Keramische Fliese oder Platte 2 Kleber 3 Bewehrung 4 Trennschicht 5 Ausgleichestrich 6 Heizestrich 7 Heizrohre 8 Wärmedämmplatte 9 Trittschalldämmung 10 Geschoßdecke
Abb. 2: Heizestrich mit Keramischem Oberbelag, Bauart B nach DIN 18 560 Teil 2 Abb. 3: Heizestrich mit keramischem Oberbelag, Bauart C nach DIN 18 560 Teil 2 1 Keramische Fliese oder Platte 6 Heizestrich 2 Kleber 7 Heizrohre 3 Bewehrung 8 Wärmedämmplatte 4 Trennschicht 10 Geschoßdecke 5 Ausgleichestrich
Es können Zusatzmittel für den Estrich verwendet werden, um ihn zu plastifizieren, die Verarbeitung zu verbessern und Entmischung zu verhindern. Durch ein Prüfzeugnis muß belegt werden, daß das verwendete Zusatzmittel wirksam, aber mit dem Rohrwerkstoff und der Bewehrung verträglich ist. Die Dämmschicht muß aus Dämmstoffen nach DIN 18164 <16> oder DIN 18165 <17> bestehen. Ihre Zusammendrückbarkeit darf nicht mehr als 5 mm betragen. Werden Trittschall- und Wärmedämmschichten übereinander verlegt, so muß die druckfestere Schicht oben liegen. Vor dem Aufbringen des Estrichs muß die Dämmschicht mit einer Polyethylenfolie von mindestens 0,2 mm Dicke abgedeckt werden, um das Eindringen von Mörtelwasser des Estrichs zu vermeiden. Die Stöße der Folienbahnen müssen sich mindestens 8 cm überdecken. Bewegungsfugen Über die Anordnung der Bewegungsfugen ist vom Bauwerksplaner ein Fugenplan als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Über Bauwerksfugen sind im Heizestrich Bewegungsfugen anzuordnen. Von aufgehenden Bauteilen wird er durch Randstreifen getrennt. Überschreitet eine Seitenlänge eines Estrichfeldes 8 m oder ist es größer als ca. 40 m², dann sollen zusätzliche Bewegungsfugen als Feldbegrenzungsfugen angeordnet werden, desgleichen in Türlaibungen und Durchgängen, bei Wandpfeilern, einspringenden Ecken, Kaminen etc. Die Heizkreise sollen so geplant werden, daß Heizrohre und Bewegungsfugen sich nicht kreuzen. An unvermeidlichen Rohrdurchführungen durch Feldbegrenzungsfugen sollen die Heizrohre durch ausreichend lange Rohrhülsen geführt werden. Für die Planung und Ausführung von Bewegungsfugen im keramischen Oberbelag (Gebäudetrennfugen, Feldbegrenzungsfugen, Randfugen, Anschlußfugen, Scheinfugen) muß das einschlägige Merkblatt des ZDB <18> beachtet werden.
Der keramische Bodenbelag In der Regel werden die keramischen Fliesen oder Platten auf dem erhärteten Heizestrich im Dünnbett verlegt. Dafür wird hydraulisch erhärtender Dünnbettmörtel nach DIN 18156 Teil 2 <19> verwendet. Bei der Ausführung sind DIN 18 352 <13> und DIN 18157 Teil 1 <20> zu beachten. Falls erforderlich, können die Fliesen oder Platten auch im Dickbett (i.m.15 mm dick) oder Mittelbett (5 bis 15 mm dick) verlegt werden. Die Empfehlungen unserer Bautechnischen Mitteilung Nr.3.1 <21>, besonders hinsichtlich Überprüfung der Verlegeflächen, Anwendung des Dünnbettverfahrens, Verfugung und Reinigung, sind zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Mindestens 21 Tage nach der Herstellung des Estrichs und vor der Verlegung der Fliesen oder Platten ist der Estrich bis zur bestimmungsgemäßen vollen Heizleistung aufzuheizen, und zwar so, daß die Vorlauftemperatur täglich um 5 K erhöht wird. Diese wird mindestens 3 Tage lang ohne Nachtabsenkung beibehalten, anschließend in Schritten von 10 K täglich wieder abgeheizt. Ein bis zwei Tage vor Beginn der Verlegearbeiten wird die Heizung abgeschaltet oder bei kalter Witterung auf 15 C gedrosselt. Frühestens 28 Tage nach Fertigstellung des Bodenbelages darf die Heizung endgültig in Betrieb genommen werden. Über alle Daten des Auf- und Abheizens, der jeweiligen Vorlauftemperaturen und der Inbetriebnahme soll ein Protokoll gefertigt und allen Beteiligten ausgehändigt werden.
Literaturhinweise <1> DIN EN 176; Trockengepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasser aufnahme (E 3 %); Gruppe Bl <2> DIN EN 121; Stranggepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme (E 3 %); Gruppe Al <3> DIN EN 186 Teil 1; Keramische Fliesen und Platten; Stranggepreßte keramische Fliesen und Platten mit einer Wasseraufnahme von 3 % < E 6 % (Gruppe Alla Teil 1) <4> DIN 18166 (alt); Keramische Spaltplatten und Spaltplatten-Formteile <5> DIN 4725 Teil 1; Warmwasser-Fußbodenheizung; Begriffe <6> DIN 4725 Teil 2; Warmwasser-Fußbodenheizung; Wärmetechnische Prüfung <7> DIN 4725 Teil 3; Warmwasser-Fußbodenheizung; Heizleistung und Auslegung <8> DIN 4725 Teil 4; Warmwasser-Fußbodenheizung; Aufbau und Konstruktion <9> DIN 18 380; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen <10> DIN 18 560 Teil 1; Estriche im Bauwesen; Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung <11> DIN 18 560 Teil 2; Estriche im Bauwesen; Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) <12> DIN 18 353; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Estricharbeiten
<13> DIN 18 352; VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Fliesen- und Plattenarbeiten <14> Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten Fußbodenkonstruktionen. Merkblatt vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. (ZDB), Bonn. <15> Zementgebundene Heizestriche. Ergänzende Hinweise zum Merkblatt vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. (ZDB), Bonn. <16> DIN 18164; Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Teil 1 Dämmstoffe für die Wärmedämmung Teil 2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung; Polystyrol-Partikelschaumstoffe <17> DIN 18165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Teil 1 Dämmstoffe für die Wärmedämmung Teil 2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung <18> Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten. Merkblatt vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Bonn. Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller <19> DIN 18156 Teil 2; Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <20> DIN 18157 Teil 1; Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel <21> GAIL Architektur-Keramik, Bautechnische Mitteilung 3.1: Bodenbeläge aus Steinzeugfliesen oder keramischen Spaltplatten; Empfehlungen für Planung und Ausführung Diese Mitteilung will Sie beraten. Die darin enthaltenen Angaben entsprechen unserem besten Wissen. Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht hergeleitet werden.