JAHRESBERICHT AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

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Transkript:

JAHRESBERICHT 2014 AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

JAHRESBERICHT 2014

Impressum Jahresbericht 2014 Impressum Jahresbericht 2014 AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Geschäftsführer: Dr. Roland Arnz Redaktion: Dr. Roland Arnz Dr. Rita Bettmann Dr. Beatrix Haglauer-Ruppel Dr. Ernst-Werner Hoffmann Dr. Uwe Hoffmann Dr. Andrea Holzapfel Christiane Maxin Sabine Schidlowski-Boos (verantw.) Nikolaus Söntgerath Anschrift: AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Postfach 80 01 47 45501 Hattingen Werksstraße 15 45527 Hattingen Telefon: 02324 5094-0 Telefax: 02324 5094-10 E-Mail: info@aav-nrw.de Internet: www.aav-nrw.de Auflage: 2.500 Gestaltung: Angelika Grothues, Bochum Druck: Eugen Huth GmbH, Wuppertal Druck auf Cyclus Print (100 % Recycling) 4 Stand: Mai 2015

Jahresbericht 2014 Inhalt Inhalt Impressum Inhalt Vorwort der Verbandsvorsitzenden Der AAV ein gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Kooperation 4 5 6 Vorwort des Geschäftsführers Aufgaben und Ausblick AAV-Fachtagung Recht und Technik bei der Altlastensanierung NRW Bodenschutzpreis 2014 Flächenverbrauch im Fokus Flächenrecycling und Altlastensanierung Maßnahmenplan des AAV Kurzdarstellung der neuen Projekte im Maßnahmenplan Standorte der AAV-Projekte Natur- versus Bodenschutz? Erfahrungen aus Altlastensanierungsprojekten des AAV Die Reaktivierung von Gewerbebrachen im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnhofshinterfahrung in Hagen Die Sanierung der ehemaligen Metallverarbeitung Susan in Netphen Von der Industriebrache zum Wohngebiet LCKW-Grundwasserverunreinigung in Schwalmtal-Waldniel: ISCO-Versuche im Rahmen der Sanierungsuntersuchung Die Galvaniken Fischer und Blasberg in Remscheid Forschung und Entwicklung Düsseldorf-Gerresheim: Stufe 2 der Feldversuche zur Reinigung PFC-haltigen Grundwassers abgeschlossen Innovative Adsorbertextilien für die Entfernung von Chromat aus belasteten Grundwässern 7 8 14 18 22 27 28 35 40 45 48 52 55 Mitgliederberatung durch den AAV Der AAV als integriertes Beratungs- und Kompetenzzentrum am Beispiel der Altlastensanierung TRIWO Technopark Aachen 58 Der Verband und seine Mitglieder Flächen- und Altlastenallianz Nordrhein-Westfalen Vorstand und Gremien Mitglieder-Profile der Kooperationspartner Die Geschäftsstelle Anfahrtsskizze Bildnachweis 64 68 70 89 90 91 5

Vorwort der Verbandsvorsitzenden Jahresbericht 2014 6 Der AAV ein gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Kooperation Simone Raskob Verbandsvorsitzende Umweltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die eine gestaltende kooperative Zusammenarbeit erfordert. Die gesellschaftlich relevanten Gruppen können gemeinsam leichter und effektiver Lösungen für die anstehenden Umweltprobleme finden, als wenn dies gegen den Willen der Beteiligten geschieht. Bereits seit 1989 gibt es in Nordrhein- Westfalen mit dem AAV die Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Wirtschaft, um Flächen, die mit Altlasten behaftet sind, zu sanieren und damit im besten Fall wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Der Verband ist in dieser Form über die Landesgrenze Nordrhein-Westfalens hinweg beispielgebend für eine Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft. Es verwirklicht damit zugleich das dritte grundlegende Prinzip im Umweltrecht neben dem Vorsorge- und dem Verursacherprinzip. Wirtschaft, Land und Kommunen arbeiten bei der Finanzierung und in den Gremien des Verbandes partnerschaftlich, konstruktiv und vertrauensvoll zusammen. Sie nutzen gleichermaßen das Know-how des AAV und lassen sich bei schwierigen Fragen von ihm beraten. Außerdem tragen alle Kooperationspartner auch durch den persönlichen Einsatz von Fachleuten in den Gremien des AAV zur erfolgreichen Arbeit des Verbandes bei, indem sie dort ihre Expertise einbringen. Die Leistungsbilanz mit über hundert Projekten, die der Verband seit seiner Gründung bearbeitet hat, ist dafür ein beeindruckender Beleg. Seine Kompetenz bei allen Fragen, die das Flächenrecycling und die Sanierung von Altlasten, aber nicht nur diese, betreffen, ist allseits anerkannt, seine Arbeit wird von allen Beteiligten hoch geschätzt. Die Kommunen, die in besonderer Weise von der Arbeit des Verbandes profitieren, haben deshalb den Fortbestand mit der Unterzeichnung der letzten Kooperationsvereinbarung ausdrücklich begrüßt. Durch die Revitalisierung von Altlastenflächen kann der Flächenverbrauch auf der sogenannten grünen Wiese vermindert werden und gerade innerstädtische Flächen in Städten und Gemeinden können für die bauliche Innenentwicklung wieder nutzbar gemacht werden. Dabei kann bei den betroffenen Grundstücken auch vielfach auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden, so dass eine kostspielige Neu-Erschließung vermieden werden kann. Schließlich trägt der AAV mit seiner Tätigkeit auch dazu bei, in Nordrhein-Westfalen den täglichen Flächenverbrauch von derzeit 10 ha was immerhin etwa 14 Fußballfeldern entspricht einzudämmen und so das Ziel der Umweltpolitik zu realisieren, diesen Verbrauch bis 2020 auf 5 ha zu begrenzen und langfristig sogar auf null zu senken. Das Kooperationsprinzip ist beim AAV durch die freiwillige Zusammenarbeit von Landesregierung, Wirtschaftsorganisationen und den Kommunen in einem hohen Maß verwirklicht. Die Kooperationsvereinbarung nennt sie gar Ausdruck des beiderseitigen Willens zur Kooperation in Fragen des Umweltschutzes. Sie entspricht der von der Landesregierung und der Wirtschaftdes Landes praktizierten Gesprächskultur lm Bereichdes Umweltschutzes. Diese Gesprächskultur soll auch in Zukunft erfolgreich fortgesetzt werden. Der AAV wird sicher auch künftig daran gemessen, wie er dieses Prinzip zum Wohle der Gesellschaft weiter umsetzt. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten.

Jahresbericht 2014 Vorwort des Geschäftsführers Aufgaben und Ausblick Im Januar 2015 habe ich die Geschäftsführung des AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung übernommen. Die Arbeit des Verbandes kannte ich bereits von außen, aus Projekten, über persönliche Kontakte und selbstverständlich von den Fachtagungen: Der AAV als Motor der Altlastensanierung in NRW und für die Entwicklung innovativer Sanierungsverfahren sowie als hoch kompetenter und fairer Auftraggeber. Dr. Roland Arnz Geschäftsführer Eine gestaltende kooperative Zusammenarbeit im Umweltschutz ist beim AAV beispielhaft umgesetzt. Die offenen, konstruktiven und kollegialen Gespräche der vergangenen Monate haben mir gezeigt, wie wichtig diese Zusammenarbeit für die erfolgreiche Arbeit des Verbandes waren und sind. Die Erfahrungen und Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AAV werden von Wirtschaft und Kommunen gleichermaßen genutzt. Die Beratung in schwierigen Fragen erfolgt zum beiderseitigen Vorteil. Insbesondere wenn Verantwortliche für eine Sanierung nicht mehr herangezogen werden können, kommen der Einsatz der Mittel des AAV und die Übernahme der Maßnahmenträgerschaft den Städten und Gemeinden vor Ort zugute. Die Mitgestaltung der Zukunftsaufgabe Flächenrecycling ist für die Ausrichtung des AAV von besonderer Bedeutung. Durch die Sanierung und Aufbereitung werden attraktive innerstädtische Flächen in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Der Flächenverbrauch wird reduziert und interessante Standorte für eine nachhaltige Stadtentwicklung aufbereitet. Damit stehen auch Wirtschaftsunternehmen nach der Sanierung wieder geeignete Grundstücke zur Verfügung. Diese erfolgreiche Arbeit des AAV vor Ort möchte ich auch zukünftig stärken und ausbauen. Der Verband dient dem Wohl der Allgemeinheit und leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns weiterhin auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern und Partnern. Der Verband wurde in den Jahren 2013 und 2014 kommissarisch von Dietmar Hinzberg, Dr. Ernst-Werner Hoffmann und Nikolaus Söntgerath geführt. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für die sehr gute und erfolgreiche Arbeit bedanken. Unser Bericht des Jahres 2014 gibt Ihnen eine gute Übersicht, wie sich die Aufgaben und Perspektiven in der konkreten Arbeit und den Projekten des AAV abbilden. Dazu wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre. 7

AAV-Fachtagung Jahresbericht 2014 AAV-Fachtagung Recht und Technik bei der Altlastensanierung Spannende rechtliche Aspekte Intensiviert wird die Mitgliederberatung durch den AAV, insbesondere 8 V. l. n. r.: Nikolaus Söntgerath und Dr. Ernst-Werner Hoffmann von Hans Joachim Schmitz Die von gut 200 Teilnehmern besuchte Fachtagung am 11.6.2014 in Hattingen fand wieder in der Gebläsehalle der ehemaligen Henrichshütte in Hattingen statt. Im neuen AAV-Gesetz vom 2.4.2013 sind die Aufgaben des Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung erweitert worden, neben dem Umweltministerium gehören jetzt auch die für Bergbau und Städtebau zuständigen Ministerien zu den gesetzlichen Verbandsmitgliedern. Damit erstreckt sich der bisherige Aufgabenschwerpunkt des Flächenrecyclings auch auf Brachflächen, Baulücken und Gebäudeleerstände, deren Entwicklung nach den bundesgesetzlichen Vorgaben zur Stärkung der Innenentwicklung in der Bauleitplanung der Inanspruchnahme von Freiflächen vorzuziehen ist. Neben dieser Aufgabe als Motor der Stadtentwicklung kann der AAV in Abstimmung mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium auch bei herrenlosen bergbaulichen Altlasten tätig werden. Neu ist zudem der Altlastenrisikofonds. bei der Feststellung des Ausgangszustandes hinsichtlich Boden- und Grundwasserverunreinigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen sowie der Wasserrahmenrichtlinie, bei der Einführung und Anwendung neuer Sanierungstechniken zur Altlastensanierung, zur Förderung des Flächenrecyclings sowie des Gewässerschutzes, durch Moderation und Mediation bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, die besondere fachliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweisen. Dr. Ernst-Werner Hoffmann und Nikolaus Söntgerath (AAV) begrüßten die Teilnehmer, führten in die Thematik der Veranstaltung ein und übernahmen die Moderation. Dass die Altlastensanierung kein Auslaufmodell ist, konnte Dr. Hoffmann an der Tatsache festmachen, dass im vergangenen Jahr von den Mitgliedern so viele Projekte angemeldet worden sind wie nie zuvor; 2015 wird die Zahl noch weiter steigen.

Jahresbericht 2014 AAV-Fachtagung Der Ausgangszustandsbericht (AZB) für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED) ist im Bereich des BImSchG seit Januar 2013 ein zentrales Thema mit Erfahrungsdefiziten. Sylvia Strecker (Umweltministerium NRW) erklärte wesentliche Regelungen anhand der LABO- Arbeitshilfe AZB, die auf der LABO- Homepage veröffentlicht, in NRW mit Erlass vom 6.9.2013 eingeführt und den Behörden zur Anwendung empfohlen ist. Die Arbeitshilfe der LABO bietet Hilfestellung für Betreiber, Gutachter und Behörden. Sie ist allerdings keine Verwaltungsvorschrift und entfaltet keine Bindungswirkung für Gerichte. Sonderfälle sind die VawS- Flächen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefärdenden Stoffen)(keine Durchbohrung intakter Sicherungssysteme!), für die kein genereller Ausschluss von der AZB-Pflicht nach 10 Abs. 1a BIm- SchG erkennbar ist. Unterschiedliche Auffassungen zu den Leitlinien der EU-Kommission gibt es bei den Abfällen. Während die EU-Kommission eine AZB-Pflicht bei Deponien nicht ausschließt, sieht das deutsche Abfallrecht für Deponien diese im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht vor und auch keine Rückführungspflicht nach Deponiestilllegung. RA Nikolaus Steiner ging den rechtlichen Anforderungen an Sanierungsziele und zielwerte in behördlichen Anordnungen nach und stellte u. a. fest, dass Sanierungszielwerte weder im BBodSchG noch in der BBodSchV definiert oder vorgesehen sind. Sanierungszielwerte sind einzelfallbezogen anhand der Prüf- und Maßnahmenwerte des Anhangs 2 der BBodSchV abzuleiten. Da 70-80 Prozent der zu sanierenden Altlasten Grundwasserrelevanz besitzen: das Übertragen der GFS-Werte auf die Altlastenbewertung und auf die Ableitung von Sanierungszielen ist vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt. Ihre Anordnung als Sanierungszielwert ohne Bewertung und Ableitung im Einzelfall ist auch dann rechtswidrig, wenn die GFS-Werte per Verwaltungsvorschrift vorgegeben sind, wie der VGH Baden-Württemberg im vorgestellten Fallbeispiel in seinem Urteil vom 8.3.2013 festgestellt hat. 9

AAV-Fachtagung Jahresbericht 2014 10 Neue Finanzierungen für Projektentwicklungen auf sanierten oder noch zu sanierenden Grundstücken werden schwieriger, zumal Altlastengrundstücke als Sicherheit für die Projektfinanzierung nur sehr begrenzt geeignet sind. Zur Versicherbarkeit von Altlastenrisiken Bodenund Grundwasserbelastungen, die nach den eingereichten Gutachten bekannt, aber nach den derzeitigen behördlichen Vorgaben nicht sanierungspflichtig sind sowie unbekannte Altlasten referierten Dr. Dietrich Mehrhoff (LandPlus) und Klaus Schröder (AIG Europe). Im Anschluss wurden zwei Forschungsprojekte zu den Themen Flächenverbrauch und Flächenrevitalisierung vorgestellt. Detlef Grimski (Umweltbundesamt) schilderte die Entwicklung bei der täglichen Zunahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie die Veränderung der Bodennutzung vor dem Hintergrund des 30-ha-Ziels der Bundesregierung. Die Instrumente zum Flächensparen sind bekannt, scheinbar sind alle dafür (Koalitionsverträge), und das Problem ließe sich lösen, wenn der Wohnungsbau nicht wieder ansteigen würde, der Flächenverbrauch auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen spürbar zurückgehen würde, Projektionen im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) nicht darauf schließen ließen, dass dieser Trend bei ca.50 ha/d zum Erliegen kommt, und bei wichtigen Akteuren ein nachhaltiges Umdenken erkennbar wäre.

Jahresbericht 2014 AAV-Fachtagung Grimski stellte die begonnene Umsetzung des Modellversuchs zur Erprobung des Flächenhandels mit einigen Beispielen in der Praxis vor (www. flaechenhandel.de). Seine Schlussbemerkung unterstreicht die Bedeutung des Projekts: Flächensparen ist kein Selbstläufer, weder die Demografie noch die wirtschaftliche Entwicklung erledigen das Problem von allein. Und die Kommunen können das Problem ebenfalls nicht alleine lösen. Zur bewährten planungsrechtlichen qualitativen Steuerung bedarf es einer zusätzlichen quantitativen Steuerung. Stephan Bartke (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ) berichtete von Ergebnissen des EU- Forschungsprojekts TIMBRE. Obwohl es eine breite Palette an innovativen Sanierungstechnologien und Werkzeugen für die Unterstützung von Planungen und Entscheidungen im Flächenrecycling gibt, werden die Potenziale weiterhin nicht ausgeschöpft. Mit Förderung durch die EU haben von 2011 bis 2014 unter der Koordination durch das UFZ 15 Partner aus neun europäischen Ländern Strategien und Werkzeuge entwickelt, die auf den Bedarf der Nutzer und Flächenrevitalisierungs- Ziele zugeschnittene Lösungen bereitstellen (www.timbre-project. eu). Die Initiative ist notwendig: Konservativen Schätzungen zufolge gibt es in Europa 20.000 sogenannte Megasites, deren Sanierungskosten auf mehr als 100 Mrd. Euro beziffert werden. Megasites zeichnen sich u. a. durch eine komplexe Kontaminationssituation, eine Vielzahl von Sanierungsoptionen und alternative Wiedernutzungsmöglichkeiten aus. Auf den Unterschied zwischen Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung bei der Altlastensanierung wies Nikolaus Söntgerath (AAV) hin. Die Haftungsfreistellung befreit den Sanierungspflichtigen von seiner bodenschutzrechtlichen Sanierungspflicht, sie gibt es in diesem Sinne nur nach dem Umweltrahmengesetz von 1990 in den neuen Bundesländern. 11

AAV-Fachtagung Jahresbericht 2014 Die Haftungsbegrenzung bedeutet die (vertraglich) eingegangene Verpflichtung der Behörde, den Sanierungspflichtigen über die vereinbarten Sanierungsmaßnahmen hinaus nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Gegen die Restrisiken einer erneuten Inanspruchnahme bei bereits sanierten Grundstücken kann der Altlastenrisikofonds des AAV absichern: Ebenso ist die Haftungsbegrenzung des sanierungspflichtigen Grundstückseigentümers, der nicht Verursacher der Altlast ist, auf den Verkehrswert des Grundstücks im sanierten Zustand verfassungsrechtlich geboten und zulässig. Im Einzelfall kann eine Haftungsbegrenzung bis hin zu einer völligen Haftungsfreistellung des Sanierungspflichtigen geboten sein. 12 2a Abs. 1 AAV-Gesetz: Um die Vermarktung sanierter Flächen zu unterstützen, kann der Verband geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere Bürgschaften oder Garantien übernehmen oder Zuschüsse zu sonstigen geeigneten Maßnahmen gewähren, soweit er dafür zweckgebundene Rücklagen gebildet hat (Altlastenrisikofonds). Diese Maßnahmen sind zweckgebunden einzusetzen zur Risikoabsicherung bei zur Wiedernutzung vorgesehenen Altstandorten ( 2 Abs. 5 Nr. 2 BBodSchG), um das von einem Investor zu tragende Risiko zu begrenzen, nach erfolgreich durchgeführter Sanierung durch die zuständige Behörde nach den Vorschriften des BBodSchG in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch genommen zu werden. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einer Haftungsfreistellung oder Haftungsbegrenzung von Sanierungspflichtigen nicht entgegen. Anhand realer Sanierungsprojekte wurden Beispiele zur Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung vorgestellt. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl die betragsmäßige als auch die gegenständliche Haftungshöchstbegrenzung Sanierungspflichtigen bei nachgewiesener Erreichung des behördlich festgelegten Sanierungszielwertes rechtlich zulässig sind. Wie spannend ein juristischer Vortrag sein kann, erlebten die Zuhörer beim letzten Referat. Unter dem scheinbar harmlosen Titel Haftung für baubedingte Sanierungsmaßnahmen verblüffte Dr. Andreas Zühlsdorff (Evonik Industries) seine Zuhörer mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm vom 11.9.2013, das Folgen für die Sanierungspraxis haben dürfte, wenn es denn Bestand hätte. Auf einem Ende der 1960er Jahre stillgelegten und zurückgebauten Industriegrundstück, das an eine Privatperson verkauft und dann verpachtet wurde, hat der ehemalige Betreiber als Verursacher in den 1990er Jahren produktionstypische Bodenverunreinigungen durch Aushub von Hotspots und eine Sicherung der Restkontaminationen durch Teilversiegelung des Grundstücks saniert. Zur Kontrolle des gering belasteten Grundwasserabstroms findet ein Monitoring statt. Die Sanierung geschah in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, die weitere Maßnahmen nicht gefordert hat und aktuell nicht fordert. Im Rahmen von Bauarbeiten seitens des Pächters ist in die Versiegelung eingegriffen worden. Der Pächter verlangt vom ehemaligen Betreiber die Übernahme der erhöhten Entsorgungskosten für den belasteten Bodenaushub.

Jahresbericht 2014 AAV-Fachtagung Dieser verweigert die Zahlung mit dem Hinweis, die Maßnahmen dienten nicht der Gefahrenabwehr, das BBod- SchG verlange keine Totalsanierung, die bestehende Pflicht sei durch die Sanierung erfüllt. Die Klage des Pächters gegen den ehemaligen Betreiber als Verursacher auf Feststellung einer Ausgleichspflicht nach 24 Abs. 2 BBodSchG hat das OLG Hamm wie zuvor das zuständige Landgericht wie folgt entschieden: Die Beklagte ist zur Erstattung sämtlicher Kosten verpflichtet, soweit die Maßnahme durch bauliche Veränderungen des Grundstücks ausgelöst wird, die auf unternehmerischen Entscheidungen der Klägerin (Pächter) beruhen. Dadurch, dass die Klägerin die Versiegelung des Bodens aufbricht und eine Gefahr herbeiführt, geht die Verantwortlichkeit für Kontaminationen nicht auf die Klägerin über. Erfolgt lediglich eine Sicherungsmaßnahme, fehle es an der Dauerhaftigkeit der Sanierung. Die Folge des Urteils: Der Verursacher kann trotz einer ordnungsgemäßen Sanierung eines Grundstückes immer noch vom Zustandsstörer zivilrechtlich zur Übernahme von Kosten bei weiteren auch unverhältnismäßigen Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Danach wären Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen nicht mehr gleichwertig, das bedeutet den Verlust von Rechtssicherheit. Das OLG Hamm hat eine Revision abgelehnt; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde beim BGH inzwischen abgelehnt. 13

NRW Bodenschutzpreis 2014 Jahresbericht 2014 14 Flächenverbrauch im Fokus von Sabine Schidlowski-Boos Der Bodenschutzpreis 2014 wurde am 20. November 2014 in Hattingen zum dritten Mal vergeben. Die Preisverleihung nahmen der Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, Peter Knitsch, und der stellvertretende AAV- Verbands- und Juryvorsitzende, Hans Gennen, gemeinsam vor. Die Preise mit einer Gesamtpreissumme von 10.000, - gingen an drei Preisträger mit sehr unterschiedlichen Projekt- Schwerpunkten. Die Aufmerksamkeit für den Flächenverbrauch und seine ökologischen und ökonomischen Folgen in Nordrhein- Westfalen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Dennoch ist das Land noch weit entfernt von einer wirklich effektiven Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Noch immer werden im mehrjährigen Durchschnitt täglich etwa 10 Hektar in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Höchstens fünf Hektar sollen es im Jahr 2020 sein. Langfristig wird ein Netto- Null-Flächenverbrauch angestrebt. Um diese Ziele zu erreichen, sind in den kommenden Jahren verstärkte Anstrengungen notwendig. Der Flächenverbrauch hat neben ökologischen und ökonomischen Folgen auch Auswirkungen für Biotope und für den Verlust der natürlichen Funktionen von Böden. Dazu zählen z. B. die Zerschneidung von Landschaften und Landschaftsbildern. Außerdem muss gefragt werden, mit welchen Infrastrukturkosten unterschiedliche Siedlungskonzepte die kommunalen Haushalte mittel- und langfristig belasten und wie sich die absehbare demografische Entwicklung auf Flächennutzung und Kosten der Infrastrukturerhaltung auswirkt. Darüber hinaus bedingt der Flächenverbrauch auch den Verlust von Erholungsmöglichkeiten für die Menschen und verursacht durch zusätzlichen Verkehr und vermehrte Luftschadstoffe durch weitläufige Siedlungsstrukturen eine Schädigung des Klimas. Diese Aspekte und Fragestellungen müssen in der Zukunft in den Fokus gerückt werden, soll der Flächenverbrauch wirksam und nachhaltig gesenkt werden. Das Flächenrecycling zur Wiedernutzung von Altlasten und Brachflächen ist dabei eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels. Mit dem nach 2009 und 2011 im Jahr 2014 zum dritten Mal ausgelobten NRW-Bodenschutzpreis sollten Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden.

Jahresbericht 2014 NRW Bodenschutzpreis 2014 Wesentliche Ziele dieses Wettbewerbs waren diesmal die Unterstützung der Wiedernutzung aufgelassener Industrie-, Gewerbe- und Militärstandorte sowie die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Gleichzeitig sollte die Auszeichnung verdeutlichen, dass Altlasten bei Bau- und Investitionsvorhaben kein unumgängliches Hemmnis bedeuten müssen, der Sanierung von Altlasten aber eine hohe Bedeutung zukommt. Im Jahr 2014 sollten außerdem auch Ansätze ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise zu einer Aufwertung umgebender Stadtquartiere führten. Neben der Aufbereitung der sanierten Flächen für neue bauliche Nutzungen sollte eine Schwerpunktsetzung auch in der Schaffung von Freizeit- und Erholungsflächen sowie der Entwicklung von Flächen für den Biotop- und Artenschutz liegen. Außerdem waren Projekte mit einer Kombination von Sanierungs- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen von besonderem Interesse. Staatssekretär Peter Knitsch betonte in seiner Festrede am 20.11.2014 in Hattingen, dass mit diesem Preis praktische und nachahmenswerte Good Practice-Beispiele ausgezeichnet werden, die auch als Anregung für Kommunen und Investoren wirken sollen: Viele brachliegende Flächen in NRW bieten sehr großes Potential für eine nachhaltige Stadtentwicklung in bester Lage. Entwicklung ist dabei nicht eindimensional in Richtung Siedlung oder Gewerbe gedacht. Die Gewinnerprojekte zeigen innovative Ansätze, wie brachliegende Flächen den Menschen vor Ort wieder zugänglich und damit erlebbar gemacht werden können. Bei verschiedenen Projekten konnte dies auch mit Unterstützung durch die Städtebauförderung des Landes erreicht werden. Und der Juryvorsitzende Hans Gennen hob in seiner Rede hervor: Die eingesendeten Projekte zeigten uns in der Jury einen breiten Ideenfächer zum Thema Bodenschutz und Flächenrecycling mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten, sodass uns die Entscheidung in der Jury beileibe nicht leicht gefallen ist. Die Preisträger mit Staatssekretär Peter Knitsch (vorne links) und dem stellvertretenden AAV-Vorsitzenden Hans Gennen (rechts) Von den insgesamt sechs zum Wettbewerb zugelassenen Projekten wählte die achtköpfige Jury drei bemerkenswerte Beispiele mit folgenden Begründungen aus: 15

NRW Bodenschutzpreis 2014 Jahresbericht 2014 stadt:impuls Gummersbach 1. Preis/5.000 Mit der städtebaulich gelungenen Verknüpfung zweier ehemaliger großflächiger Industriebrachen am Rande der Gummersbacher Innenstadt wurde ein multifunktionales Nutzungskonzept mit hohem Wert für die örtliche Bevölkerung entwickelt und realisiert. Dabei musste besonders die bestehende städtische Infrastruktur berücksichtigt werden. Neben einem aufwendigen Sanierungs- und Rückbaukonzept zeichnet sich das Vorhaben durch innovative energetische Konzepte aus. Besonders hervorzuheben sind außerdem die aktive Bürgerbeteiligung bei der Planung des Nutzungskonzepts, die intensive Öffentlichkeitsarbeit, die für eine hohe Akzeptanz bei den Gummersbacher Bürgern sorgte, sowie das gute Finanzierungskonzept. Vom Kalksandsteinlagerplatz zum Artenschutzbereich 2. Preis/3.000 Mit der erfolgreichen Entsiegelung und Rückgabe der Fläche an die Natur verbunden mit einem hohen ehrenamtlichen Engagement hat dieses Projekt in Erkrath eine große ideelle Bedeutung für den Bodenschutz sowie den Biotop- und Artenschutz. Es ist im besten Sinne ein vorbildhaftes und nachahmenswertes Best-Practice- Beispiel für eine gelungene Entsiegelungsmaßnahme. Die Finanzierung aus Ausgleichsverpflichtungen, hier von der Regiobahn und Straßen NRW, ist innovativ und gut übertragbar auf vergleichbare Fälle. 16

Jahresbericht 2014 NRW Bodenschutzpreis 2014 Eine besondere Bedeutung haben bei diesem Projekt die Nutzung des Bereichs für umweltpädagogische Zwecke und die besondere Öffentlichkeitsarbeit durch den Naturschutzverein, auch als Beitrag zur Bodenbewusstseinsbildung, sowie das ehrenamtliche Engagement. Von der Blücherkaserne zum Sauerlandpark 3. 3. Preis/2.000 Das ehemalige Kasernen- und Truppenübungsgelände wurde in einem gelungenen Gesamtkonzept im Rahmen der Landesgartenschau 2010 der Bevölkerung von Hemer wieder zugänglich gemacht. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzeptes wurde Wert auf den Erhalt und die Folgenutzung des alten Gebäudebestandes gelegt. Die Fläche wurde mit einem Wegeund Straßennetz an das Quartier Hemer-Mitte/Ost, an die Innenstadt und die städtischen Verkehrsflächen angeschlossen. Das ehemalige Truppenübungsgelände wird mit Streuobstwiesen genutzt. Mit ehrenamtlichem Engagement werden zahlreiche Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt, die spielerisch die Natur erkunden und Verständnis für ökologische Zusammenhänge entwickeln sollen. Die weiteren eingereichten Projekte waren Bahnflächen zur Stadt machen - Nierspark, vorgelegt von der Stadt Geldern Vom Munitionsdepot zum Bioenergiepark, vorgelegt von der Gemeinde Saerbeck, Kreis Steinfurt Redevelopment Bahnhofsquartier Soest, vorgelegt von Wirtschaft & Marketing Soest GmbH, Soest. 17

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Maßnahmenplan des AAV (Stand 10.02.2015) Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast des Projekts 7003 Ehemalige Zeche und Kokerei Massen ¾ in Unna Kreis Unna GA AS mit GW 7009 Rhenania-Halde in Stolberg-Atsch StädteRegion Aachen GA AA mit GW 7014 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Rheinpreußen IV in Moers Kreis Wesel GA AS mit GW 7034 Altlablagerung An der Schlinke in Witten-Annen Ennepe-Ruhr-Kreis GA AA mit GW 7040 Ehemalige Industriewäscherei Hünerbein in Düren Kreis Düren FR AS mit GW 7042 Chemische Reinigung Hemesath in Kempen Kreis Viersen FR AS mit GW 7046 Gewerbestandort Bahnhof Lüdenscheid Mitte in Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid/ Märkischer Kreis FR AS 7048 Ehemalige Dachpappenfabrik Dr. Kohl in Dorsten Kreis Recklinghausen FR AS mit GW 7049 Grundwasserverunreinigung Hilden/Benrath Kreis Mettmann GA AS mit GW 7052 Metallwarenfabrik August de Haer in Troisdorf Rhein-Sieg-Kreis FR AS mit GW 7056 Altdeponie Brandheide in Castrop-Rauxel Kreis Recklinghausen GA AA mit GW 7057 Ehemalige Büromöbelfabrik Fermata in Welver Kreis Soest GA AS mit GW 7063 Ehemalige chemische Großreinigung Froitzheim in Krefeld Stadt Krefeld GA AS mit GW 7065 Galvano Fischer in Remscheid Stadt Remscheid GA LB mit GW 7066 Habbecketal in Lennestadt Kreis Olpe GA AA mit GW 7067 Ehemaliges Gaswerk Dessauer Straße in Mönchengladbach-Rheydt Stadt Mönchengladbach GA AS mit GW 7068 LCKW-Grundwasserverunreinigung in Schwalmtal-Waldniel Kreis Viersen GA AS oder AA mit GW 7070 Gewerbebrache Bahnhofshinterfahrung in Hagen Stadt Hagen FR AS mit GW 7071 PFT-Verunreinigung Lager 61 in Düsseldorf-Gerresheim Stadt Düsseldorf FR AS mit GW 7073 Textilreinigungsbetrieb Nagelschmidt in Rheine Kreis Steinfurt GA LB mit GW 7074 Ehemalige Galvanik Blasberg in Remscheid Stadt Remscheid GA AS mit GW 7075 Ehemaliges Gaswerk Roitzheimer Straße in Euskirchen Kreis Euskirchen FR AS mit GW 7076 Ehemalige Chemische Reinigung Kotzenberg in Lage Kreis Lippe GA AS mit GW 7078 Ehemalige ORION-Werke in Ahlen Kreis Warendorf GA AS mit GW 7079 Ehemalige Mülldeponie Ellinghorst in Gladbeck Stadt Gladbeck/ Kreis Recklinghausen GA AA 7080 Ehemalige Metallwarenfabrik Christophery in Iserlohn Stadt Iserlohn/ Märkischer Kreis FR AS mit GW 7083 Ehemalige Metallwarenfabrik Pingel in Sundern Hochsauerlandkreis GA AS mit GW 7084 Thurmfeldareal in Essen Stadt Essen FR AS mit GW 7086 Ehemalige chemische Reinigung Reibnitz in Herten Kreis Recklinghausen GA AS mit GW 7087 Grundwasserschaden Marktbrunnen in Bad Salzuflen Kreis Lippe GA AS mit GW 7088 Ehemalige Wurfscheibenschießanlage in Remscheid-Tente Stadt Remscheid GA 7089 Ehemalige chemische Reinigung Schlöp in Nettetal Kreis Viersen GA AS mit GW 7091 Ehemaliges STRABAG-Areal in Soest Kreis Soest FR AS mit GW 7092 Ehemaliges Gaswerk Süchteln in Viersen Stadt Viersen/Kreis Viersen GA AS mit GW 7093 Ehemalige Ziegeleistandorte in Leverkusen-Rheindorf Stadt Leverkusen GA AS oder AA mit GW 7094 Altstandort Marscheidstraße in Wickede Gemeinde Wickede/ Kreis Soest FR AS 7095 Bodenbelastungsgebiete Wohngärten in Duisburg-Süd Stadt Duisburg GA AA 7096 Ehemalige chemische Reinigung Neue Torstraße in Lemgo Kreis Lippe GA AS mit GW 18

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast des Projekts 7097 Ehemaliges Drahtseilwerk Adolf vom Braucke und Stadt Hemer/ ehemalige Firma Nadler in Hemer-Ihmerterbach Märkischer Kreis FR AS 7098 Gewerbegebiet Südpark, Baufeld 2 und 3 in Solingen Stadt Solingen FR AS 7099 Ehemalige Schneidwarenfabrik Rasspe in Solingen Stadt Solingen FR AS 7100 Ehemalige Galvanik Schweitzer in Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid / Märkischer Kreis GA AS mit GW Bergbauliche Altlasten 6001 Tagebau Dom-Esch in Euskirchen Bezirksregierung Arnsberg GA AS mit GW 6002 Bergehalde Beythal in Düren Bezirksregierung Arnsberg GA AS mit GW Legende: Verwendete Abkürzungen: AA = Altablagerung AS = Altstandort LB = Laufender Betrieb GW = Grundwasserverunreinigung Die Projektnummern implizieren nicht die Reihenfolge nach Prioritäteneinstufung 19

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Abgeschlossene oder zurückgestellte Projekte Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Art der Altlast 7001 Schönebecker Schlucht/ehemaliger chemischer Kleinbetrieb Fa. Heßling in Essen (abgeschlossen) Stadt Essen AS mit GW 7004 Ehemalige Großwäscherei Ferster in Bornheim-Roisdorf (abgeschlossen) Rhein-Sieg-Kreis AS mit GW 7005 Ehemalige Färberei und Großwäscherei Salzbergener Straße in Rheine (abgeschlossen) Kreis Steinfurt AS mit GW 7006 Ehemalige Wäscherei und Chemische Reinigung Hoff in Hilden (abgeschlossen) Kreis Mettmann AS mit GW 7007 Ehemalige Großwäscherei An der Waldesruh in Mönchengladbach (abgeschlossen) Stadt Mönchengladbach AS mit GW 7008 Elektrochemische Fabrik in Kempen (ECF) (abgeschlossen) Kreis Viersen AS mit GW 7010 Ehemalige chemische Fabrik Rüsges & Co. in Eschweiler (abgeschlossen) StädteRegion Aachen AS mit GW 7011 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Emscher in Essen (abgeschlossen) Stadt Essen AS mit GW 7012 Ehemalige Weberei Goost in Steinfurt-Borghorst (abgeschlossen) Kreis Steinfurt AS mit GW 7015 Pilotvorhaben zum mikrobiologischen In-situ-Abbau von LCKW am Standort Große Holtforth in Kamp-Lintfort (abgeschlossen) Kreis Wesel AS mit GW 7016 Ehemalige Knochenmühle Brand in Langenfeld (abgeschlossen) Kreis Mettmann AS mit GW 7019 Ehemalige Zinkhütte Eppinghofen in Mülheim an der Ruhr (abgeschlossen) Stadt Mülheim AS 7020 Ehemalige Gerberei Imsande in Halle (Westf.)(abgeschlossen) Stadt Halle (Westf.) AS 7022 Ehemalige Dachpappenfabrik der Fa. Ranke in Dortmund (abgeschlossen) Stadt Dortmund AS mit GW 7023 Ehemalige Chemische Reinigung Volz in Mönchengladbach-Giesenkiese (abgeschlossen) Stadt Mönchengladbach AS mit GW 7024 CKW-Grundwasserschaden Bahnstraße in Kaarst-Büttgen (abgeschlossen) Rhein-Kreis Neuss AS mit GW 7025 Ehemaliges Werksgelände der Fa. UNION in Werl (abgeschlossen) Stadt Werl AS mit GW 7026 Arsenschadensfall III Real- und Sonderschule in Bonn-Beuel (abgeschlossen) Stadt Bonn AA 7027 Tankstelle Heeger in Hörstel-Dreierwalde (abgeschlossen) Kreis Steinfurt AS mit GW 7029 Gewerbegebiet Brügge in Lüdenscheid (abgeschlossen) Märkischer Kreis AS 7030 Holz- und Imprägnierwerk Strasser in Willebadessen- Borlinghausen (abgeschlossen) Kreis Höxter AS mit GW 7031 Baaske Hartchrom in Wuppertal (abgeschlossen) Stadt Wuppertal LB mit GW 7032 Lackfabrik Brocolor in Gronau (abgeschlossen) Kreis Borken AS mit GW 7035 Ehemaliger Metallverarbeitungsbetrieb Wortmann in Iserlohn Stadt Iserlohn/ (abgeschlossen) Märkischer Kreis AS mit GW 7036 Ehemaliges Militärgelände Camp Pirotte in Aachen-Brand (abgeschlossen) Stadt Aachen AS 20

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Projekt-Nr. Projektname Anmeldende Behörde Art der Altlast 7037 Ehemalige chemische Reinigung Schaefer in Mönchengladbach-Rheydt (abgeschlossen) Stadt Mönchengladbach AS mit GW 7038 Ehemalige Galvanik Goldau in Solingen - Ohligs (abgeschlossen) Stadt Solingen AS mit GW 7039 Ehemalige Büdericher Ziegelwerke in Wesel-Büderich (abgeschlossen) Kreis Wesel AS mit GW 7041 Ehemalige Metallverarbeitungsfirma Susan in Netphen Kreis Siegen-Wittgenstein AS mit GW (abgeschlossen) 7043 Ehemalige Galvanik Greitemann in Olpe (abgeschlossen) Kreis Olpe AS mit GW 7044 Ehemalige Wäscherei und chemische Reinigung Raupach in Gladbeck (abgeschlossen) Kreis Recklinghausen AS mit GW 7045 Ehemalige Warps-Spinnerei II in Borghorst (abgeschlossen) Kreis Steinfurt AS mit GW 7047 Ehemaliges Werksgelände der Dachpappenfabrik Raschig in Bochum (abgeschlossen) Stadt Bochum AS mit GW 7050 Sägewerk Stellberg in Overath (abgeschlossen) Rheinisch-Bergischer Kreis LB mit GW 7051 Ehemalige chemische Reinigung Schurmann in Hamm (abgeschlossen) Stadt Hamm AS mit GW 7054 Ehemalige Zeche und Kokerei Prosper I in Bottrop (abgeschlossen) Stadt Bottrop AS mit GW 7055 Gewerbepark Münsterbusch in Stolberg (zurückgestellt) StädteRegion Aachen AS mit GW 7058 Altablagerung Am Welschenhof in Duisburg (abgeschlossen) Stadt Duisburg AA mit GW 7059 Ehemalige Gießerei Görges in Ennigerloh (zurückgestellt) Kreis Warendorf AS mit GW 7060 Ehemalige Dachpappenfabrik Therstappen in Neuss Rhein-Kreis Neuss AS mit GW (abgeschlossen) 7061 Ehemalige Zeche und Kokerei Julia in Herne (zurückgestellt) Stadt Herne AS mit GW 7062 Gaswerk Sedanstraße/Stadtumbaugebiet City West in Hamm (abgeschlossen) Stadt Hamm AS mit GW 7064 Ehemalige Färberei Kuhlen / Grundschule Schlebusch in Leverkusen (abgeschlossen) Stadt Leverkusen AS 7069 Ehemalige Dachpappenfabrik Westermann in Minden (abgeschlossen) Kreis Minden-Lübbecke AS mit GW 7077 Altablagerung Gauhes Wiese in Eitorf/Sieg Rhein-Sieg-Kreis AA mit GW (abgeschlossen) Legende: Verwendete Abkürzungen: AA = Altablagerung AS = Altstandort LB = Laufender Betrieb GW = Grundwasserverunreinigung Die Projektnummern implizieren nicht die Reihenfolge nach Prioritäteneinstufung 21

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Kurzdarstellung der neuen Projekte im Maßnahmenplan Neue in den Jahren 2014/2015 aufgenommene Projekte In den Jahren 2013 und 2014 wurden insgesamt 17 neue Projekte in den Maßnahmenplan des Verbandes aufgenommen, die wir hier in Stichworten skizzieren. Der gesamte Maßnahmenplan des AAV mit allen laufenden und abgeschlossenen Projekten ist ab Seite 18 in diesem Bericht zu finden. Ehemalige Metallwarenfabrik Christophery in Iserlohn Flächenrecyclingmaßnahme 3.846 m² großer Altstandort einer ehemaligen Metallwarenfabrik innenstadtnah, ca. 500 m südlich des Stadtkerns von Iserlohn gelegen über 150 Jahre lang gewerblich genutzte Fläche mit mehrstöckigen Gebäuden und Hallen 2001 Insolvenz des ansässigen Unternehmens erhöhte Gehalte an MKW und LHKW in Boden, Grundwasser und Bodenluft 2010 Aufstellungsbeschluss der Stadt Iserlohn für einen Bebauungsplan mit dem Ziel einer Folgenutzung als Mischgebiet mit Wohnnutzung und Ehemalige Metallwarenfabrik Pingel in Sundern Gefahrenabwehr- und Flächenrecyclingmaßnahme 13.000 m² großer Altstandort einer ehemaligen Metallwarenfabrik inmitten eines Industrie- und Gewerbegebiets nördlich der Stadt Sundern gelegen 2010 Insolvenz des ansässigen Unternehmens, Grundstück nach Kauf seit 2013 verpachtet Areal zu über 80 % versiegelt durch aufstehende Bebauung und Verkehrsflächen Belastung durch MKW und LHKW in Boden, Grundwasser und Bodenluft Thurmfeldareal in Essen Flächenrecyclingmaßnahme rund 80.000 m 2 große Gesamtfläche eines ehemaligen Gewerbestandorts und Lagerffläche einer Metallwarenfabrik Lage 1 km nordwestlich des Zentrums von Essen, am Nordrand des Uni-Campus Innenstadt und Universität fußläufig erreichbar, direkt an U-Bahnnetz angeschlossen nach Aufgabe der ehemaligen gewerblichen Nutzungen in den 80er Jahren fiel das Gelände größtenteils brach Brachflächen mit Wildwuchs, insgesamt sind etwa 25 % des Areals versiegelt lokale Verunreinigungen des Bodens und der Bodenluft durch PAK, MKW und BTEX Stadt Essen plant künftige Nutzung des Areals zu Wohn- und Gewerbezwecken. Im Herbst 2015 wird auf dem Standort ein Hallenbad eröffnet 22

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Ehemalige chemische Reinigung Reibnitz in Herten Gefahrenabwehr- und Flächenrecyclingmaßnahme 3.400 m² großer Standort einer ehemaligen chemischen Reinigung etwa 3 km südlich des Zentrums von Herten, in einem Wohn-Mischgebiet gelegen seit Insolvenz des Betreibers 1994 liegt die Fläche brach Betriebsgebäude entkernt, Geländeoberfläche größtenteils versiegelt erhebliche LHKW-Verunreinigungen in Boden, Grundwasser und Bodenluft geplante Folgenutzung: Wohnbebauung oder Gewerbenutzung Grundwasserschaden Marktbrunnen in Bad Salzuflen Gefahrenabwehrmaßnahme 4 m tiefer Marktbrunnen von 1582, mitten in der Altstadt von Bad Salzuflen innerhalb des Heilquellenschutzgebietes Bad Oeynhausen Bad Salzuflen gelegen in der Umgebung enge historische Bebauung mit hohem Versiegelungsgrad bei Umbauarbeiten in 2003 wurde eine Schadstoffbelastung durch LHKW im Brunnenwasser und im Grundwasser festgestellt Ort des Schadstoffeintrags konnte bisher nicht lokalisiert werden Ehemalige Wurfscheibenschießanlage in Remscheid-Tente Gefahrenabwehrmaßnahme 20.000 m 2 große, stark geneigte Fläche im Naturschutzgebiet Tenter Bach und Böker Bach, südöstlich der Stadt Remscheid, in Nähe zur Autobahn gelegen Areal einer 1999 stillgelegten Wurfscheibenschießanlage 1986 erhöhte Blei- und Arsenwerte in Auensedimenten entdeckt 2011 Belastungen des Bodens mit Blei, Arsen, Antimon und PAK erkannt die Schadstoffe sind leicht eluierbar, Kontamination im Grundwasser Verbot der Pferdehaltung und Beweidung ausgesprochen seitdem Brachliegen als Grünfläche Ehemalige chemische Reinigung Schlöp in Nettetal Gefahrenabwehrmaßnahme rund 700 m 2 großes Areal im Ortsteil Hinsbeck-Schlöp in Nettetal Fläche mit Wohngebäuden und Garagen bebaut und bewohnt Lage in einem nicht festgesetzten Wasserschutzgebiet von 1925 bis 1975 Betrieb einer Wäscherei betriebliche Abwässer wurden wegen fehlender Kanal- und Entwässerungsleitungen vor Ort versickert 2004 bei Untersuchungen erhebliche Belastungen mit LHKW in Boden, Bodenluft und Grundwasser festgestellt 23

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Ehemaliges STRABAG-Areal in Soest Flächenrecyclingmaßnahme rund 80.000 m² großer, über 150 Jahre gewerblich genutzter Altstandort 250 m entfernt vom Bahnhof in Soest, in unmittelbarer Nähe zur Alt- und Innenstadt großflächig versiegelt oberflächennahe Bereiche durch MKW, PAK sowie Schwermetalle verunreinigt aktuell: gewerbliche Nutzung der ehemaligen Betriebsgebäude, 15.000 m² große Teilfläche als Sportplatz Planung: Entwicklung zu innenstadtnahem Wohn- und Gewerbegebiet Ehemaliges Gaswerk Süchteln in Viersen Gefahrenabwehr- und Flächenrecyclingmaßnahme Schulhofgelände, nicht versiegelte Sport- und Grünfläche mit 3.250 m 2 Gesamtgröße im Wohn-Gewerbe-Mischgebiet von Süchteln gelegen bis Mitte der 50er Jahre als Gaswerkstandort genutzt Abbruch der Gebäude in den 80er Jahren führte zu anthropogenen Bodenaufschüttungen in Boden und Grundwasser Verunreinigungen mit gaswerkstypischen Schadstoffen Ausbildung einer Schadstofffahne im Grundwasserabstrom Planung: Nutzung der Fläche zur Erweiterung der angrenzenden Schule oder zu Wohnzwecken Ehemalige Ziegeleistandorte in Leverkusen-Rheindorf Gefahrenabwehrmaßnahme Ortsteil nordwestlich des Zentrums von Leverkusen, in unmittelbarer Nähe zum Rhein, Lage in Wasserschutzzone III in der Vergangenheit: Nutzung der Fläche durch mehrere Ziegeleibetriebe mit Lehmgruben bis in 1950er Jahre sukzessive Aufgabe der Betriebe mit Gebäudeabriss bzw. Verfüllung danach Nutzung zu Wohnzwecken als Grünanlage und Gemeinfläche (121 Grundstücke), ca. 40 Grundstücke mit erhöhten Bleigehalten im Oberboden und Auffüllungsbereich Anordnung entsprechender Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen Altstandort Marscheidstraße in Wickede (Ruhr) Flächenrecyclingmaßnahme 21.300 m² großer Südteil eines Altstandorts innenstadtnah, westlich des Ortskerns der Gemeinde Wickede gelegen nach Aufgabe des metallverarbeitenden Betriebes erfolgte 2007 Gebäudeabriss Brachfläche zurzeit größtenteils versiegelt Boden mit erhöhten MKW- und PAK-Belastungen 24

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Bodenbelastungsgebiete Wohngärten in Duisburg-Süd Bild fehlt Gefahrenabwehrmaßnahme Duisburger Stadtgebiet durch jahrzehntelange, intensive industrielle Nutzung geprägt erhebliche Metallstaubdepositionen führten zur Ausweisung von insgesamt 14 Belastungsgebieten Schwerpunkt: südliches Stadtgebiet flächenhaft unterschiedlich hohe Bodenbelastungen durch Cadmium, Blei und Arsen Ehemalige chemische Reinigung Neue Torstraße in Lemgo Gefahrenabwehrmaßnahme 460 m² großer Altstandort einer chemischen Reinigung mit Betriebsgebäuden und Wohnhaus in Innenstadtlage von Lemgo zeitweise Ableitung der Abwässer und Reinigungsschlämme über alten Hausanschlusskanal nach Insolvenz des Betriebs: 2006 Umnutzung zu Wohnzwecken Untersuchungen zeigen LHKW-Verunreinigungen in Boden und Grundwasser Ausbreitung LHKW-Kontamination im stillgelegten und verdämmten Kanalbereich Bild fehlt Ehemaliges Drahtseilwerk Adolf vom Braucke und ehemalige Firma Nadler in Hemer-Ihmerterbach Flächenrecyclingmaßnahme zwei benachbarte, ehemalige metallverarbeitende Betriebe auf zusammen ca. 32.000 m 2 Fläche ca. 7 km südlich des Zentrums von Hemer gelegen etwa 80 % des Areals versiegelt seit 2007 Brachfläche lokale Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle Planung: Bau eines naturnahen Hochwasserrückhaltebeckens, Renaturierung des verrohrten Ihmerterbachs und Errichtung einer Gemeinbedarfsfläche Gewerbegebiet Südpark, Baufeld 2 und 3 in Solingen Flächenrecyclingmaßnahme 4.100 m 2 großer Teil einer insgesamt rund 42.000 m 2 großen ehemaligen Bahnbetriebsfläche Verkehrlich gut angeschlossenes, innerstädtisches Gebiet in Solingen 2001 Kauf des Bahnbetriebareals durch die Stadt Solingen zur Errichtung des Gewerbegebiets Südpark mit kreativen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben im Zuge der Baureifmachung Beseitigung bahntypischer und lokaler Verunreinigungen durch die Stadt sukzessive Ansiedlung von Nachmietern wie etwa Instituten, Restaurants etc. in 2011 bei Detailuntersuchung von Baufeld 2 und 3 unerwartet hohe Werte für MKW und PAK in Boden und Grundwasser vorgefunden 25

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Ehemalige Schneidwarenfabrik Rasspe in Solingen Flächenrecyclingmaßnahme rund 60.000 m 2 große, verkehrlich gut erschlossene Fläche am Innenstadtrand von Solingen Areal über fast 200 Jahre industriell intensiv genutzt durch bis zu 20 m mächtige, meist mineralische anthropogene Anschüttungen entstand eine in der Region begehrte ebene Nutzfläche nach Insolvenz Bebauungsplanverfahren für gewerbliche Folgenutzung eingeleitet seit 2007 Brachfläche mit zum Teil erhaltenswerten und zum Teil abbruchreifen Gebäuden Verunreinigungen durch MKW, PAK und Blei im Boden Ehemalige Galvanik Schweitzer in Lüdenscheid Bild fehlt Gefahrenabwehrmaßnahme rund 600 m 2 großes Areal inmitten von Wohnbebauung im Zentrum von Lüdenscheid von 1975 bis 1995 genutzt als Galvanikbetrieb mit benachbartem Wohnhaus bei angrenzenden Baumaßnahmen eine vom Galvanikbetrieb ausgehende Grundwasserbelastung durch Chromat entdeckt Ordnungsverfügung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gegen den Verursacher führte 1995 zur Insolvenz des Betriebes großflächige Bodenverunreinigungen durch Chrom, Cadmium und Blei nach Brandunfall 2013 Einsturzgefahr der Betriebsgebäude Projekte im Maßnahmenplan 3 Stand 2/2015 42 2 42 4 26 Laufende Projekte Bergbauliche Projekte Abgeschlossene Projekte zurückgestellte Projekte SM = Sanierungsmaßnahme SU = Sanierungsuntersuchung SP = Sanierungsplanung 21 12 5 Flächenrecycling SM Flächenrecycling SU/SP Gefahrenabwehr SM Gefahrenabwehr SU/SP

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Standorte der AAV-Projekte Projekte im Maßnahmenplan Bergbauliche Altlasten Abgeschlossene Projekte 27

Flächenrecycling und Altlastensanierung Jahresbericht 2014 Natur- versus Bodenschutz? - Erfahrungen aus Altlastensanierungsprojekten des AAV 28 von Dr. Beatrix Haglauer-Ruppel Altlastensanierungsprojekte stellen komplexe Aufgaben dar, bei denen eine Vielzahl verschiedener Vorgaben und Belange zu berücksichtigen sind. Bei der Bearbeitung treffen Anforderungen aus Boden-, Gewässer-, Immissions-, Arbeits- und Anwohnerschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz aufeinander und müssen miteinander koordiniert werden. Hiervon sind sowohl Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als auch Projekte zur Flächenreaktivierung betroffen. Ehemalige Gewerbe- und Industriebrachen, die durch den AAV saniert werden, weisen oftmals folgende charakteristische Merkmale auf: hoher Versiegelungsanteil und häufig noch alte Bausubstanz, starke anthropogene Überprägung der Böden und Freiflächen, Oberbodenschichten mit hohem Anteil an Bauschutt, Aschen, Schlacken, Bergematerial etc., neben diversen Schadstoffen vielfach auch extreme ph-werte. Vermeintlich kennzeichnet diese Flächen also eine äußerst unwirtliche, lebensfeindliche Umwelt mit einer nur geringen naturschutzrechtlichen Wertigkeit. Doch schon das Bundesamt für Naturschutz weist 2012 darauf hin, dass aus naturschutzfachlicher Sicht insbesondere extreme Standortbedingungen und Sonderstandorte geeignete Lebensraumbedingungen für darauf spezialisierte Arten darstellen. (Rieke Hansen, Martin Heidebach, Ferdinand Kuchler und Stephan Paulat (2012): Brachflächen im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und (baulicher) Wiedernutzung. BfN-Skripten 324.) Vor allem frühe Sukzessionsstadien zeigen sich äußerst artenreich. Statistisch weisen Brachflächen im Alter von vier bis 13 Jahren die meisten Pflanzenarten auf. Auch für seltene und gefährdete Arten haben frühe Stadien der Brachentwicklung eine besondere Bedeutung: In dieser Phase siedeln sich speziell Pionierarten, wie etwa die Kreuzkröte, der Flussregenpfeifer oder die blauflügelige Ödlandschrecke an. Auch Rohbodenstandorte und sogar versiegelte Brachflächen werden als Teillebensraum von seltenen Arten, wie z. B. von der Haubenlerche, der Feldspitzmaus und der Mauereidechse, besiedelt. Altlasten(offenland)brachen verfügen demnach über: eine hohe Artenanzahl in Flora und Fauna, einen hohen Anteil an Arten der Roten Liste, eine große Vielfalt an Biotoptypen, ein neuartiges und eigenständiges synökologisches Gefüge. Häufig haben sich Altlastflächen schon wenige Jahre nach Aufgabe ihrer ehemaligen Nutzung zu einem bedeutenden Ersatzlebensraum für bedrohte Arten zu einem sogenannten Hotspot der urbanen Biodiversität entwickelt. In dieses funktionierende Ökosystem greifen Maßnahmen zur Altlastensanierung massiv ein: Der Rückbau alter Bausubstanz entfernt Brut- und Rückzugsräume, etwa von Fledermäusen und Vögeln. Der Bodenab- bzw. -auftrag zerstört sowohl das Bodengefüge als auch ansässige Pflanzen- und Tiergesellschaften.

Jahresbericht 2014 Flächenrecycling und Altlastensanierung Und selbst durch die bauzeitliche Infrastruktur, zum Beispiel die Errichtung von Baustraßen, Zwischenlager, Verund Entsorgungsleitungen, resultieren zwangsläufig erhebliche Veränderungen und Beeinträchtigungen der umgebenden Natur. Folglich treten bei der Durchführung von Altlastensanierungsprojekten die Anliegen von Natur- und Bodenschutz zwangsläufig in intensive Interaktion. Eine Lösung aufkommender Konflikte ist in der Regel auch durch Priorisierung nicht zu beheben. Denn der Bodenschutz und der Naturschutz stellen grundsätzlich gleichberechtigte Rechtsgebiete dar. Allerdings treten Naturschutzbelange bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und einem überwiegenden öffentlichen Interesse eher zurück als bei Flächenrecyclingprojekten. Praxiserfahrung bei AAV-Projekten Auch bei einigen Altlastensanierungsprojekten des AAV führte die Abwicklung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen zu dem oben dargestellten aufeinander Einwirken von Bodenund Naturschutzbelangen und folglich zu planerischen und organisatorischen Herausforderungen. Im Folgenden werden einige dieser Altlastensanierungsmaßnahmen beispielhaft aufgezeigt und die dabei in der Praxis gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse präsentiert. Ehemaliger Galvanikstandort in Wuppertal Einen ersten engeren Kontakt mit dem Thema lieferte die Sanierung einer ehemaligen Galvanik in einem Landschaftsschutzgebiet oberhalb der Wupper. Der Altstandort war seit 1923 zunächst als metallverarbeitender Betrieb und von den 1950er Jahren bis 2008 als Galvanikbetrieb genutzt worden. Durch Austräge der Galvanisierflüssigkeiten unterhalb der Galvanikbäder im ehemaligen Betriebsgebäude sowie unter einer alten Abwasserbehandlungsanlage war es im Hangbereich zu massiven Schadstoffbelastungen, insbesondere durch Chrom und Nickel, gekommen. Aufgrund des Schadstoffspektrums und der besonderen geologischen sowie hydrologischen Verhältnisse vor Ort erschien eine aktive hydraulische Sanierungsmaßnahme wenig erfolgreich. Ehemaliges Betriebsgebäude der Galvanik 29 Baugrube