Xetra-Rundschreiben 063/11

Ähnliche Dokumente
Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 2. März 2017 die nachfolgende

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 30. Januar 2003 Zentrale Tel. (0 69) S 22. Rundschreiben Nr. 06/2003

Präsenzhandel-Rundschreiben

Fünfte Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Stand: Die schriftliche Vollmacht wurde bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereicht.

eurexbondsrundschreiben 19/17

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Zweite Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Siebte Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Xetra-Rundschreiben 048/08

Vorab per Fax: +49 (0) oder per listing@deutsche-boerse.com. 1. Emittent ( 38 Abs. 1 BörsG, 56 Abs. 1 BörsO FWB) Firma: Sitz:

Beschluss. 1.), vertreten durch den Vorstand Beteiligte zu 1) 2.) Beteiligte zu 2) c/o. Az. H

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Beschluss. In dem Sanktionsverfahren gegen. Beteiligte zu 1) Beteiligter zu 2)

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Wie funktioniert der Handel? Markus Brantner, MSc, CIIA Wiener Börse AG

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

Mistraderegelung zwischen S Broker AG & Co. KG und Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Erste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. Fünfte Änderungssatzung zur Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Änderung des Preisverzeichnisses der Börse Frankfurt Zertifikate AG zum 1. Januar 2019

Änderung der Entgelte für das Liefermanagement und der Abwicklungsentgelte

Einführung von CCP-fähigen festverzinslichen Instrumenten

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Beschluss Az. E Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von belegt.

1. Allgemeines Xetra Anbindungsentgelte Transaktionsentgelte Order (Order-Flow-Provider)...

eurex rundschreiben 162/09

Mistraderegelung zwischen BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland (Consorsbank) und Lang & Schwarz

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Xetra Rundschreiben 053/17

Mistrade Ranges für Options-Strategien: Anpassung der Regel zur Bestimmung von Mistrade Ranges

Listing von Anleihen. an der Börse Stuttgart

Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index Futures (FES1): Entwurf zu Änderungen der Clearing-Bedingungen

Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Xetra-Rundschreiben 099/13

Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Handel an der Wiener Börse. Lehrerseminare ARGE GWK Wien Martin Wenzl, Wiener Börse AG

Teilnahmebedingungen für das Qualitätssegment Börse Frankfurt Zertifikate Premium

Die Zweite Änderungssatzung tritt am 31. Januar 2018 in Kraft.

eurex rundschreiben 082/17

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 1 Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

eurex rundschreiben 021/17

Beschluss. In dem Sanktionsverfahren gegen. Beteiligte. abgebende Behörde: Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Az.

Xitaro Rundschreiben Edition 1/2015. Editorial. Zusammenfassung

Marktmodell für das Handelsverfahren Fortlaufende Auktion

Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht

Beschluss Az. E

Börse Frankfurt - die europäische Zertifikatebörse

Währungspaare - Schwellenländer

Xetra / Parketthandel Frankfurt So wählen Sie den passenden Handelsplatz. 5. Dezember Edda Vogt, Deutsche Börse

Limit, Quotes und offenes Orderbuch Wie Sie die Vorteile der Börse für sich nutzen können. 15. Januar 2018, Edda Vogt, Deutsche Börse

Handelsmodell Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra der Wiener Börse AG

Beschluss. In dem Sanktionsverfahren gegen. Beteiligte. abgebende Behörde: Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Az.

INFORMATIONEN ZUM DURCHSCHNITTLICH AUSGEFÜHRTEN SPREAD AUF FINANZINSTRUMENTE, DIE BEI X-TRADE BROKERS DM S.A. ANGEBOTEN WERDEN

Beschluss. Sanktionsausschuss EUREX Deutschland. Az.: 2016/18. Az.: 2016/18

1. Allgemeines Xetra Anbindungsentgelte Transaktionsentgelte Order (Order-Flow-Provider)...

INFORMATIONEN ZUM DURCHSCHNITTLICH AUSGEFÜHRTEN SPREAD AUF FINANZINSTRUMENTE, DIE BEI X-TRADE BROKERS DM S.A. ANGEBOTEN WERDEN

Marktmodell für das Handelsverfahren Fortlaufende Auktion

Beschluss. Frankfurt, 20 Juli In dem Sanktionsverfahren. (Name der Emittentin), Beteiligte, abgebende Behörde: Geschäftsführung der FWB

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future)

eurex rundschreiben 201/14

Xetra-Rundschreiben 030/14

eurex rundschreiben 046/16

INFORMATIONEN ZUM DURCHSCHNITTLICH AUSGEFÜHRTEN SPREAD AUF FINANZINSTRUMENTE, DIE BEI X-TRADE BROKERS DM S.A. ANGEBOTEN WERDEN

1. Preis- und Leistungsverzeichnis 1/6 1/3

Beschluss Az. H

Limit, Quotes und Qualitätsversprechen Wie Sie die Vorteile der Börse für sich nutzen können. 6. Juni 2017, Edda Vogt, Deutsche Börse

Beschluss. Az. 16/ Handel -

1 Designated Sponsor auf Xetra im Marktmodell Fortlaufender Handel in Verbindung mit Auktionen Zulassung als Designated Sponsor...

Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen. der Geschäftsführung zum. Regelwerk Market Maker Munich

Ausführungsbestimmungen zur Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Preisfeststellung auf dem Computerhandelsystem Xetra mit Lösungen

Xetra Release Marktmodell Aktien

Änderung der Clearing-Bedingungen und weiterer darauf Bezug nehmender Dokumente der Eurex Clearing AG

Release Datum: 3. April Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an Eurex Bonds

Release Datum: 16. Juni April Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und den Handel an Eurex Bonds

- Der Wahlausschuss - Bekanntmachung. Wahl zum Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse

WERTPAPIERGESCHÄFT ZUM JAHRESWECHSEL 2017/2018

1. Preis- und Leistungsverzeichnis 1/6 1/3

Beschluss Az. H

eurex rundschreiben 115/17

Limit, Quotes und offenes Orderbuch Wie Sie die Vorteile einer Börse für sich nutzen können

Beschluss Az. H

Beschluss Az. E Die Beteiligte wird mit einem Ordnungsgeld in Höhe von belegt.

Anlage zum Kursblatt vom 3. Juli 2007 der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse. Bekanntmachungen

e urex clearing Rundschreiben 056/15

Börsenhändlerprüfung FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Fragenkatalog

Beschluss. Sanktionsausschuss EUREX Deutschland. Beteiligte zu 1) . Beteiligter zu 2) Az.: 2017/06

Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 1. Juli

Beschluss. In dem Sanktionsverfahren gegen. Beteiligte. abgebende Behörde: Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Az.

LS Servicebibliothek 1: LS EXCHANGE

Bekanntmachung. Änderung Börsenordnung an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse

Transkript:

Xetra-Rundschreiben 063/11 An die Xetra -Teilnehmer und Vendoren Empfänger: Handel, Technik, Benannte Personen, Clearing, Sicherheitsadministratoren, Allgemein Geschäftsführung Frankfurter Wertpapierbörse Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main 16. Mai 2011 Postanschrift 60485 Frankfurt am Main Migration des Präsenzhandels zum 23. Mai 2011: Festlegungen durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Telefon +49-(0) 69-2 11-1 16 40 Fax +49-(0) 69-2 11-1 16 41 Internet deutsche-boerse.com Sehr geehrte Damen und Herren, der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat beschlossen, den Skontroführerhandel mit Ablauf des 20. Mai 2011 einzustellen und die betroffenen Wertpapiere in das Spezialistenmodell der Fortlaufenden Auktion auf Xetra Frankfurt 2 (Market Identifier Code XFRA/ Frankfurt / Xetra Frankfurt Spezialist ) zu überführen. In diesem Rahmen hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum 23. Mai 2011 folgende Beschlüsse gefasst: Festlegung Handelsmodell: Wertpapiere, die bis zum 20. Mai 2011 im Skontroführerhandel gehandelt werden, werden ab dem 23. Mai 2011 im elektronischen Handel im Spezialistenmodell der Fortlaufenden Auktion gehandelt. Handels- und Abwicklungswährung: Der Handel und die Abwicklung der Wertpapiere, die bis zum 20. Mai 2011 im Skontroführerhandel gehandelt werden, erfolgt im Spezialistenmodell mit der für den Skontroführerhandel jeweils festgelegten Handels- und Abwicklungswährung. Central Circular Management Tel.: +49-(0) 69-2 11-1 96 20, Fax: +49-(0) 69-2 11-1 40 32 E-Mail: circular.xetra@deutsche-boerse.com Internet: www.xetra.de Geschäftsführung Frank Gerstenschläger (Vorsitzender) Rainer Riess (stv. Vorsitzender) Cord Gebhardt Roger Müller

Seite 2 von 6 Wertpapiere in der Einzelauktion: Für Wertpapiere, für die bis zum 20. Mai 2011 im Skontroführerhandel ausschließlich eine Einheitspreisfeststellung erfolgt, findet im Spezialistenmodell eine Preisfeststellung börsentäglich nur in der Einzelauktion gemäß 88 Abs. 4 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse in der am 24. März 2011 beschlossenen Fassung (BörsO FWB, neue Fassung) statt. Gemäß 88 Abs. 4 Satz 2 BörsO FWB, neue Fassung wird für in der Einzelauktion gehandelte Wertpapiere als Zeitraum für die Eingabe des verbindlichen Quote durch den Spezialisten die Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr festgelegt. Handelsphasen und Handelszeiten: Die Handelsphasen auf Xetra Frankfurt 2 sind unverändert wie folgt: Vorhandelsphase: Haupthandelsphase: Nachhandelsphase: 07.30 Uhr bis 09.00 Uhr, 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr, 20.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Die Handelszeiten entsprechen der Haupthandelsphase. Abweichend davon gilt für den Handel von Anleihen die Handelszeit 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Damit bleiben die Handelszeiten gegenüber dem Skontroführerhandel unverändert. Bitte beachten Sie: In Xetra-Rundschreiben 059/11 haben wir Sie über die Vorverlegung der Handelszeit und den Beginn der Vorhandelsphase für Xetra Frankfurt 2 ab dem 1. Juni 2011 informiert. Ordergrößen: Die für den Handel in den aus dem Skontroführerhandel in das Spezialistenmodell der Fortlaufenden Auktion überführten Wertpapiere zulässigen Ordergrößen werden entsprechend der bisher für den Skontroführerhandel bestimmten kleinsten handelbaren Einheit festgelegt. In der Regel wird diese vom Emittenten in den Emissionsbedingungen angegeben und in den Wertpapierstammdaten (WM/WSS) übernommen. Abweichend vom Skontroführerhandel sind grundsätzlich für den Handel auf dem Xetra-Backend Frankfurt 2 nur Ordergrößen zulässig, die der kleinsten handelbaren Einheit oder ihrem Vielfachen entsprechen.

Seite 3 von 6 Sonstige Handelsparameter: Betreffend Notierungssprüngen und der Abwicklungsfristen gelten für das Spezialistenmodell die für den Skontroführerhandel getroffenen Festlegungen entsprechend fort. Wechselkurs: Zur Umrechung von in Fremdwährung abgeschlossenen Geschäften in die Abwicklungswährung Euro haben Spezialisten mit dem verbindlichen Quote (Matching Quote) gemäß 69 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 der BörsO FWB, neue Fassung einen marktgerechten Wechselkurs einzugeben. Zur Sicherstellung der Qualität des Wechselkurses hat die Geschäftsführung gemäß 82 Abs. 4 Satz 2 BörsO FWB, neue Fassung folgende Anforderungen an den durch den Spezialisten mit dem verbindlichen Quote einzugebenden Wechselkurs festgelegt: 1. Für Währungen, für die ein fixer Euro-Konversionsfaktor festgelegt wurde, muss der Wechselkurs diesem entsprechen. 2. Für andere Währungen muss der Wechselkurs, ausgehend von den letzten beiden an dem Handelstag von Bloomberg (BFIX Bid/Ask) veröffentlichten Geld- und Briefkursen des Währungsfixings (EUR/Fremdwährung), größer oder gleich dem kleineren Geldkurs (Bid) und kleiner oder gleich dem größeren Briefkurs (Ask) sein. Sollten keine aktuellen Geld-/Briefkurse verfügbar sein, ist auf den letzten in Bloomberg BFIX verfügbaren Kurs abzustellen. Um kurzfristige Schwankungen der Währung zu berücksichtigen, sind pro Währungspaar Aufschläge auf die Briefkurse sowie Abschläge auf die Geldkurse gemäß folgender Tabelle vorgesehen. Abwicklungs-/ Handelswährung Auf-/Abschlag (absolut) EUR/USD 0,002 EUR/CAD 0,002 EUR/CHF 0,002 EUR/GBP 0,002 EUR/ZAR 0,050 EUR/CZK 0,050 EUR/MXN 0,050 EUR/HUF 1,000 EUR/NZD 0,005 EUR/NOK 0,040 EUR/PLN 0,015 EUR/SEK 0,015

Seite 4 von 6 Abwicklungs-/ Handelswährung Auf-/Abschlag (absolut) EUR/AUD 0,003 EUR/IDR 25,000 EUR/INR 0,200 EUR/JPY 0,200 EUR/CNY 0,050 EUR/RUB 0,100 EUR/SGD 0,003 EUR/BGN 0,002 EUR/RON 0,005 EUR/BRL 0,350 EUR/TRY 0,010 EUR/DKK 0,010 EUR/HKD 0,020 Hinweis: Geben Spezialisten Wechselkurse ein, die den festgelegten Anforderungen nicht entsprechen, können Geschäfte gemäß 23 Nr. 2 der Bedingungen für Geschäfte an der FWB in der am 24. März 2011 beschlossenen Fassung (neue Fassung) auf Antrag aufgehoben werden. Orderlöschungen: Im Spezialistenmodell vorliegende Orders werden bei einem Wechsel von Wertpapieren zwischen der Preisfeststellung in der Fortlaufenden Auktion und der Preisfeststellung in der Einzelauktion gemäß 88 Abs. 4 BörsO FWB, neue Fassung und einem umgekehrten Wechsel sowie bei einer Umstellung der Stückzinsberechnung mit Ablauf des dem Wechsel bzw. der Umstellung vorausgehenden Handelstages gelöscht. Beim Wechsel der Preisfeststellung werden die Handelsteilnehmer mittels des Cum/Ex-Kennzeichens A" über den Grund der Orderlöschung informiert. Weitere Informationen: Kennzeichnung von Preisen mit der Beteiligung der Bundesbank ( Bundesbank- Referenzpreis ): Unter der Beteiligung der Bundesbank auf Xetra Frankfurt 2 im Handelsmodell der Fortlaufenden Auktion festgestellte Preise in Anleihen des Bundes werden mit dem Kennzeichen XB (Bundesbank-Referenzpreis) gekennzeichnet.

Seite 5 von 6 Umsetzung von Geschäftsaufhebungen (Mistrades): Soweit bei der Umsetzung von Geschäftsaufhebungen keine Löschung der Geschäfte mehr möglich ist (Geschäftsaufhebung an T+1) unterscheidet 30 Satz 2 Bedingungen für Geschäfte an der FWB neue Fassung zwischen Geschäften, deren Abwicklung über die Eurex Clearing AG stattfindet, und Geschäften, bei denen dies nicht der Fall ist. Im ersten Fall gibt die FWB- Geschäftsführung entsprechende Gegengeschäfte in die Börsen-EDV ein. Im zweiten Fall sind die Geschäftsparteien zur Löschung der Lieferinstruktionen oder, soweit die Geschäfte bereits abgewickelt sind, zur Eingabe von Gegengeschäften verpflichtet. Sind auf Originalgeschäfte, deren Abwicklung über die Eurex Clearing AG stattfindet, Kapitalmaßnahmen angewendet worden, werden diese bei der Gegengeschäftseingabe durch die FWB-Geschäftsführung entsprechend berücksichtigt. Ausfall der Quotierung durch den Spezialisten: Im Fall von Quotierungsunterbrechungen durch den Spezialisten kann die Geschäftsführung der FWB den Handel in den betroffenen Wertpapieren aussetzen oder unterbrechen. Eine Aussetzung oder Unterbrechung aufgrund von Quotierungsunterbrechungen wird in diesen Fällen via Xetra-Newsboard bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht; es erfolgt keine Schaltung der Handelsphase (in Suspend oder Halt ). Handel von exotischen Anleihen: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in Einzelfällen zu von anderen deutschen Börsen abweichenden Notierungen (Stückzinsenberechnung erfolgt/ flat/extra flat/ohne Stückzinsberechnung) von Anleihen kommen kann. Die Information, wie ein Wertpapier im Handel in der Fortlaufenden Auktion auf Xetra Frankfurt 2 notiert wird, können Sie dem WM-Feld XD171 entnehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument Xetra Release 11.1 Teilnehmermigration Beschreibung, welches im Rahmen des Xetra Rundschreibens 027/11 veröffentlicht wurde.

Seite 6 von 6 Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Member Services & Admission unter der Telefonnummer +49-(0) 69-2 11-1 16 40 oder an Market Supervision unter der Telefonnummer +49-(0) 69-2 11-1 10 50. Mit freundlichen Grüßen Rainer Riess i. A. Markus Ernst