Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind keine Kavaliersdelikte!

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Transkript:

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind keine Kavaliersdelikte! Strategien zum Umgang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der Hochschule Reihe: Atmosphäre der Anerkennung Gudrun Perko Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Potsdam (Hg.)

1Auf Orientierung ein Wort... 1. Auf ein Wort... 4 2. Atmosphäre der Anerkennung an der FHP 6 3. Sexuelle Belästigung & sexualisierte Gewalt 11 4. Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? 13 5. Was können Sie als Zeugin/ Zeuge tun? 16 6. Beratung der Gleichstellungsbeauftragten 17 7. Ansprechpersonen an der FH-Potsdam 18 8. Beratungsstellen 20 9. Weiterführende Informationen 22 10. Über uns 24 11. Impressum 25 3

1Auf ein Wort... Sexuelle bzw. sexualisierte Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt bedeuten, die Sicherheit und Würde von Menschen herabzusetzen, Menschen zu verletzen, ihnen unter Zwang Gewalt anzutun. Auch an Hochschulen können sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt stattfinden. Bestehende Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien können es erschweren, sich dagegen zu wehren: Für Betroffene ist es in diesen Kontexten oftmals schwierig, Grenzverletzungen direkt anzusprechen oder sich zu widersetzen. Versprechen von Belohnung oder Androhung von Bestrafung erschweren zusätzlich, sich dagegen zur Wehr zu setzen (z. B. Notenvergabe, Stellenbesetzung, Beförderung). Für Zeuginnen/ Zeugen können diese Verhaltensweisen ebenso Grund sein, wegzusehen. 4

Auf ein Wort... Diese Broschüre will dazu beitragen, dass Sie sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt nicht stillschweigend hinnehmen. Weder als davon unmittelbar Betroffene, noch als Zeugin/ Zeuge solcher Handlungen. Die Fachhochschule Potsdam setzt sich für eine Sphäre der Anerkennung ein. Helfen Sie mit, diese in allen Bereichen der Hochschule zu gewährleisten. Als zentrale Gleichstellungsbeauftragte stehe ich Betroffenen und Zeuginnen/ Zeugen aller Geschlechter beratend zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gudrun Perko 5

2Die FHP Atmosphäre der Anerkennung Die Fachhochschule Potsdam legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beschäftigten und Studierenden sowie auf eine gute und vom gegenseitigen Respekt geprägte Arbeitsatmosphäre. Sie befördert die Berücksichtigung geschlechterspezifischer Lebenslagen. Geschlechterbewusstes Handeln soll ein selbstverständliches Handlungsmuster in allen Entscheidungen werden (Prinzip des Gender Mainstreaming 1 ). Die Fachhochschule wirkt darauf hin, dass diskriminierende Äußerungen und Handlungen bezogen auf alle Geschlechter an der FHP unterbleiben, individuelle Persönlichkeitsgrenzen anerkannt sowie Diskriminierungen jeder Art missbilligt werden. (Vgl. Gleichstellungssatzung 2013 der Fachhochschule Potsdam; vom Senat verabschiedet am 4.12.2013, 18, Abs. 1/2 und _ 1 Gender Mainstreaming bedeutet die Umsetzung von Chancengleichheit für Frauen, Männer, Mädchen und Jungen in allen öffentlichen (und institutionellen) Bereichen (vgl. Czollek/Perko/Weinbach 2009). 6

Die FHP Atmosphäre der Anerkennung Atmosphäre der Anerkennung) Die Gleichstellungssatzung wendet sich explizit gegen gewaltvolle Verhaltensweisen: 19 Unmittelbare Benachteiligung und sexuelle Belästigung (1) Die Fragen zum Schutz vor allgemeiner Benachteiligung und sexueller Belästigung und Mobbing regelt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Diese Bestimmungen (insbesondere 1 3) sind an der Fachhochschule Potsdam öffentlich bekanntzumachen und nach ihrer Maßgabe ist zu handeln. (2) Die von sexueller Belästigung ( 3 Abs. 4 AGG) betroffenen Beschäftigten haben das Recht, sich an die zuständigen Instanzen zu wenden. Auch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt entsprechende Beschwerden entgegen. (3) Studentinnen ist analog den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein gleichwertiger Schutz zu gewährleisten. So dürfen 7

Die FHP Atmosphäre der Anerkennung Studierende auch nicht benachteiligt werden, wenn sie sich gegen eine sexuelle Belästigung oder andere Diskriminierungen gewehrt oder in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben. Diese Verankerung an der Fachhochschule Potsdam entspricht dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. Hier heißt es im 9a Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: (1) Sexuelle Belästigungen sind Diskriminierungen und Dienstpflichtverletzungen. Es gehört zur Dienstpflicht von Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, sexuellen Belästigungen von Beschäftigten entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen sexueller Belästigung nachzugehen. (2) Die Beschwerde von Betroffenen darf nicht zu Benachteiligungen führen. (Vgl. Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und 8

Die FHP Atmosphäre der Anerkennung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 5. Dezember 2013) Verankerungen für und in Hochschulen entsprechen der Bestimmung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hier wird sexuelle Belästigung folgend definiert in 3, Abs.4 : Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. 9

Die FHP Atmosphäre der Anerkennung Eine Sphäre der Anerkennung zu gewährleisten, bedeutet auch, gegen sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt einzutreten. Das bedeutet, u.a.: nicht wegzusehen, wenn Sie sexualisierte Handlungen bemerken, die eine Person nicht wünscht. nicht wegzuhören, wenn Sie sexistische Äußerungen, sexualisierte Beleidigungen und sexualisierte Gewalt mitbekommen. achtsam in Bezug auf den eigenen Umgang mit Kolleginnen/ Kollegen und Studentinnen/ Studenten zu sein, ihnen mit Respekt zu begegnen, wahrzunehmen, was diese nicht wollen, wo möglicherweise Grenzüberschreitungen geschehen können. sich zu wehren und sich Unterstützung zu holen, wenn Sie selbst betroffen sind. 10

3 Sexuelle Belästigung & sexualisierte Gewalt Was ist sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung ist ein Verhalten, das nicht im gegenseitigen Einverständnis geschieht. Die betroffene Person entscheidet selbst darüber, was sie als belästigendes und diskriminierendes Verhalten empfindet, das von ihr unerwünscht ist. Sexuelle Belästigungen sind sexualisierte Verhaltensweisen, die eine betroffene Person auf ihre Geschlechtlichkeit reduzieren, sie einschüchtern, entwürdigen oder beleidigen. Sie äußern sich u. a. in sexuellen Handlungen, Aufforderungen zu diesen, aufdringlichen Blicken oder Berührungen. Zur sexuellen Belästigung gehören auch auf den Körper und das Aussehen bezogene Bemerkungen bzw. Sprechhandlungen oder sexuelle Anspielungen, 11

Sexuelle Belästigung & sexualisierte Gewalt Gesten, Witze und das Zeigen pornographischer Darstellungen. Sexuelle Belästigung ist über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klagbar. Was ist sexualisierte Gewalt? Sexuelle Gewalt ist jede Form der körperlichen Beeinträchtigung einer anderen Person in sexueller Hinsicht. Auch hier ist kennzeichnend, dass es unter Zwang und ohne Zustimmung geschieht. Begrifflich wird gegenwärtig die Bezeichnung sexueller Missbrauch auch durch den Begriff sexualisierte Gewalt ersetzt, um zu verdeutlichen, dass es sich um Gewalt und nicht um Sexualität handelt. Tatbestände wie sexuelle Nötigung, Stalking und Vergewaltigung werden strafrechtlich verfolgt. 12

4 Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? Wenn Sie eine Situation als unangenehm empfinden, nehmen Sie Ihre eigene Wahrnehmung ernst! Sie haben das Recht, deutlich zu signalisieren, dass dieses Verhalten unerwünscht ist. Betroffene sind oft beschämt, peinlich berührt und suchen die Schuld für den Vorfall bei sich selbst: Geben Sie sich nicht selbst die Schuld. Auch wenn Sie sich in der Situation nicht wehren konnten oder das Erlebte nicht thematisieren können für die sexuelle Belästigung oder sexualisierte Gewalt ist allein die belästigende Person verantwortlich. Halten Sie sich vor Augen, dass Sie kein Einzelfall sind und dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren müssen: die Hochschule ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und geeignete Maßnahmen zu treffen, sodass in ihrem 13

4Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? Geltungsbereich niemand sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist. Einzelne Schritte, die Sie setzen können, u.a.: In der akuten Situation eines sexuellen Übergriffes: Alarmieren Sie, wenn möglich, das Wachpersonal bzw. die Polizei. Wenden Sie sich an vertraute Personen: Bleiben Sie mit dem Erlebten nicht alleine, erzählen Sie es einer vertrauten Person. Gedächtnisprotokoll/Dokumentation: Dokumentieren Sie das Erlebte schriftlich in einem Gedächtnisprotokoll. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Ort, eine Personenbeschreibung und wenn bekannt den Namen der Person/ der Personen, von der/ von denen die Belästigung oder Gewalt ausgegangen ist. 14

4Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? Bewahren Sie die Korrespondenzen (E-Mails etc.) zur Dokumentation auf, die Sie als übergriffig bzw. als diskriminierend wahrnehmen. Nutzen Sie das Beratungsangebot der zentralen Gleichstellungsbeauftragten: Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Betroffene aller Geschlechter in Fällen der sexuellen Belästigung, sexualisierten Gewalt und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Nutzen Sie Opferberatungsstellen. Nutzen Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen die belästigende Person vorzunehmen: Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind nicht nur eine unangenehme Situation, sondern können auch rechtliche Folgen haben. 15

5Was können Sie als Zeugin/ Zeuge tun? Wenn Sie Zeugin/ Zeuge von sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt werden, sehen Sie nicht weg. Handeln Sie. Ergreifen Sie Maßnahmen in Absprache mit der betroffenen Person. Sollten Sie in einer bestimmten Situation den Eindruck gewinnen, dass eine Person sich entweder selbst gefährdet oder durch eine andere Person gefährdet ist, handeln Sie selbständig. Sie haben die Möglichkeit, u.a.: das Beratungsangebot der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch zu nehmen. sich bei Opferberatungsstellen beraten zu lassen. 16

6 Beratung der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für Betroffene in Fällen sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Sie unterstützt bei der Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten. Die Beratung wird vertraulich behandelt. Sie ist als direktes Gespräch, telefonisch oder via E-Mail - auch anonym - möglich. Nach einem Beratungsgespräch bzw. nach einer Beschwerde können in Absprache mit der betroffenen Person Maßnahmen gegen die belästigende/n Person/en ergriffen werden. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte vermittelt auch rechtliche Beratungen. 17

an der FH-Potsdam 7Ansprechpersonen Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. Gudrun Perko Friedrich-Ebert-Straße 4, Raum 4053, 14467 Potsdam Tel: 0331/ 580 11 15 E-Mail: perko@fh-potsdam.de Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/ kontakt/ Personalräte der FH-Potsdam http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/personalvertretungen/ AStA der FH-Potsdam http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/stud-selbstverwaltung/ 18

an der FH Potsdam 7Ansprechpersonen (falls es sich bei Beschuldigten um Studierende handelt) StuRa der Fachbereiche http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/stud-selbstverwaltung/ 19

Beratungsstellen Bundesweite Beratungsstellen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Glinkastraße 24, 10117 Berlin Tel.: 030/ 185 551 865 E-Mail: beratung@ads.bund.de www.antidiskriminierungsstelle.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Tel.: 08000 116 016 www.hilfetelefon.de Beratungsstellen in Berlin/Potsdam Autonomes Frauenzentrum, Frauenberatungsstelle Nansenstraße 5, 14471 Potsdam Tel.: 0331 / 97 46 95 E-Mail: frauenberatung@frauenzentrumpotsdam.de www.frauenzentrum-potsdam.de 20

8Beratungsstellen LARA Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte Frauen Fuggerstraße 19, 10777 Berlin Tel.: 030/ 216 88 88 E-Mail: beratung@lara-berlin.de www.lara-berlin.de Studentenwerk Potsdam, Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 370 62 52 E-Mail: hermanns@studentenwerk-potsdam.de www.studentenwerk-potsdam.de 21

9Weiterführende Informationen Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, Kommission Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten: http://www.bukof.de/index.php/sdg.htm Flyer der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz : http://www.antidiskriminierungsstelle.de. Sexistische Diskriminierung und sexuelle Belästigung Informationen und Gegenstrategien. Broschüre des fzs (freier zusammenschluss von studentinnenschaften e.v.): http://www2.kein-sexismus.de/uploads/sexist_ diskrim_end.pdf Studie Gender-Based Violence, Stalking and Fear of Crime (2009-2011): 22

8Weiterführende Informationen Abschlussberichte Deutschland/Europa: http://vmrz0183.vm.ruhr-uni-bochum.de/ gendercrime Projektbericht zum Projekt Diskriminierungsfreie Hochschule der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: http://www.antidiskriminierungsstelle.de Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/ BJNR189710006.html Brandenburgisches Hochschulgesetz: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/ media.php/15/gvbl_i_35_2013.pdf Gleichstellungssatzung 2013 der FHP: http://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_ upload/gleichstellung/strategiedokumente/ Gleichstellungsatzung_FHP_2013.pdf 23

10 Über Uns Gudrun Perko Dr., Philosophin, Mediatorin, Wissenschaftscoach. Mitbegründerin des Instituts «Social Justice und Diversity» (www.social-justice.eu). Zurzeit: Professorin für Gender Mainstreaming und Diversity Managing an der Fachhochschule Potsdam und zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Potsdam. Stephanie Urgast B.A. Politikwissenschaft/ Öffentliches Recht. Studium Kulturarbeit, studentische Mitarbeiterin des Gleichstellungsbüros der Fachhochschule Potsdam und am Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin. Gleichstellungsrat der Fachhochschule Potsdam http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/ 24

10 11 Über Uns Impressum Gudrun Perko, 2014 Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt sind keine Kavaliersdelikte! Strategien zum Umgang mit sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt an der Hochschule Reihe: Atmosphäre der Anerkennung Gestaltung: Stephanie Urgast Friedrich-Ebert-Straße 4 Pappelallee 8-9 14467 Potsdam 14469 Potsdam Bestellungen Tel.: 0331 580-1080 Tel.: 0331 580-1115 E-Mail: gleichstellungsbuero@fh-potsdam.de Die Broschüre steht kostenlos zur Verfügung unter: http://www.fh-potsdam.de/informieren/organisation/ gremienvertretungen/beauftragte/gleichstellungsarbeit/ antidiskriminierung/ 25

4Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? 26

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt bedeuten, die Sicherheit und Würde von Menschen herabzusetzen, Menschen zu verletzen, ihnen unter Zwang Gewalt anzutun.