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Transkript:

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung 2. Netphener Seniorentag in Dreis Tiefenbach Rainer Weimer..., wer will, der nehme das Wasser des Lebens umsonst. Die Bibel, Offenbarung 22,17

Fragestellung: Was ist, wenn ich über meine Situation nicht mehr selbst entscheiden kann?

Meinungen/ Annahmen Es ist automatisch so, dass mein Ehepartner mich vertreten kann! Rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis? Einwilligungsfähigkeit in ärztliche Heilmaßnahem? Wen soll ich bevollmächtigen? Wann soll ich eine Vollmacht ausstellen? Selbstbestimmungsfähigkeit des Menschen, der Schöpfer hat dem Geschöpf einen freien Willen gegeben Art. 1 und 2 GG

Was ist zu tun? Was sagen unserer Gesetze? 1896 BGB: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. 1896 (2) BGB:... Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten... durch einen Bevollmächtigten... Besorgt werden können.

Wahl zwischen zwei Alternativen: Ziel ist, die Selbstbestimmungsmöglichkeit zur erhalten. Erhaltung des Freien Willens! Erste Möglichkeit: Nichts tun! Einfach alles laufen lassen! Dann handelt der Staat! Dieser ist nach dem GG dazu verpflichtet. Zweite Möglichkeit: Im Vorhinein eine (Vorsorge)vollmacht ausstellen! (oder eine Betreuungsverfügung)

Wächteramt des Staates/ Gerichts: Einrichtung einer Betreuung Überprüfung der Betreuung ( 1896 BGB): Betreuungsbehörde und Vormundschaftsgericht prüfen, ob ein Betreuer bestellt werden muss. Der Betreuer wird von der Aufsichtsbehörde überwacht: Berichts- und Mitteilungspflicht, Weisungen und Zahlungsmittel, Entlastung des Betreuers, Genehmigungen für Freiheitsbeschränkungen, bestimmte Heileingriffe und Entscheidung zwischen Leben und Tod.

Wer (gerichtlich) betreut wird,......, ist nicht dem Willen anderer schutzlos ausgeliefert oder ohne Vertretung...., ist nicht entmündigt...., kann jedoch nur in einem geringen, festgelegten Maß sein Selbstbestimmungsrecht wahrnemen.

Die andere Möglichkeit: Selbstbestimmung erhalten durch... Vorsorgevollmacht: Beurkundung durch einen Notar möglich, aber nicht vorgeschrieben. Im Falle von Immobiliengeschäften ist eine notarielle Vollmacht notwendig! Auch bei Darlehnsaufnahmen! Betreuungsverfügung: Bestimmung darüber, wer vom Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestimmt und von diesem überwacht werden soll. Vorteilhaft in Fällen von Misstrauen gegenüber Angehörigen und anderen Menschen. Der Normallfall ist, dass keine Betreuung eingerichtet wird, wenn eine Vollmacht vorliegt Entbürokratisierung. Patientenverfügung Willenserklärung (s. hinten)

Schwerpunkte Vorsorgevollmacht: Wer soll handeln? Patientenverfügung: Was soll wie durchgeführt werden? Eine Willenserklärung, die seit 1. September 2009 eine gesetzliche Regelung (Grundlage) hat.

Die Vorsorgevollmacht Zweck: Vorsorge bei plötzlichen Notfällen Verhinderung einer gerichtlich angeordneten Betreuung Registrierung bei der Bundesnotarkammer möglich Erhaltung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung Abwicklung über den Tod hinaus

Anforderungen an die/ den Bevollmächtigte(n) Volljährigkeit, Entscheidungskompetenz, Fähigkeit rechtswirksam zu agieren. Gute Erreichbarkeit. Fähigkeit, medizinisch-klinische Sachverhalte zu verstehen. Detaillierte Information und Achtung persönlicher Wünsche und Überzeugungen des Vollmachtgebers. Belastbarkeit in schwierigen Situationen. Mindestens Empfindung von Sympathie für den Vollmachtgeber. Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigt werden! Empfehlung aus der Praxis: Ein Bevollmächtigter und weitere zu Ersatzbevollmächtigten bestimmen!

Anforderungen an den Vollmachtgeber Zeitpunkt der Vollmachtvergabe!! ( Heute, wenn ihr seine Stimme...!! Heute ist gefragt!!) Das Verstandesgemäßes Erkennen von Sinn und Zweck der Sache. Zeitliche und örtliche Orientierung (Geschäftsfähigkeit)

Welche Angelegenheiten können einem Vorsorgebevollmächtigten übertragen werden? Gesundheitssorge/ Pflegebedürftigkeit (Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen, Einsicht in die Krankenunterlagen, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht) Aufenthalt und Wohnung (Bestimmung des Aufenthaltsortes, Übernahme der Haushaltsführung, Auflösung des Mietverhältnisses, Kündigung und Abschluss eins Miet- oder Heimvertrages)

Vermögensverwaltung (Vornahme aller Rechtshandlungen und geschäfte, Abgabe und Entgegennahme alle Erklärungen, Stellung, Abänderung, Zurücknahme aller Anträge, u.ä.; Vertretung im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten zu empfehlen: Formular des jew. Kreditinstitutes oder not. Urkunde. Post- und Fernmeldeverkehr (Entgegennahme und Öffnung der Post) Vertretung (bei Behörden, Versicherungen, Gericht, usw.)

Die Patientenverfügung (seit 01.09.2011 im BGB/ 1901 BGB) Zweck: Erhaltung der Menschenwürde durch Selbstbestimmung. Zielgruppe: Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die ihre Wünsche bezüglich medizinischen Behandlung und Pflege nicht mehr äußern können. Definition: Willensbekundung eines Patienten zu einer (medizinischen) Maßnahme, die im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit getroffen oder nicht getroffen werden soll.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Die Patientenverfügung endet unmittelbar mit dem Tod! Es handelt sich um eine Willenserklärung! Es ist kein Patiententestament! In der Patientenverfügung wird das formuliert, was zu tun oder zu lassen ist, wenn der STERBEPROZESS da ist, bzw. sofern dieser lt. medizinischer Sicht sehr bald einsetzt.

Wann kann eine Patientenverfügung Wenn... hilfreich sein? der eigene Wille nicht mehr gebildet oder verständlich geäußert werden kann. nach ärztlicher Einschätzung der unmittelbare Sterbeprozess unabwendbar eingesetzt hat. nach ärztlicher Einschätzung eine unheilbare, tödlich verlaufende Erkrankung eingetreten ist. durch einen fortgeschrittenen Hirnabbauprozess (Demenz, Alzheimer) keine Nahrung und Flüssigkeit mehr aufgenommen werden kann. schwerwiegende Grundleiden (Darmverschluss, Lungenentzündung, Schlaganfall, Herzinfarkt) hinzukommen. die Angehörigen frühzeitig informiert sind, damit sie richtig entscheiden können.

Worüber kann im Besonderen verfügt werden? Schmerzbehandlung Künstliche Ernährung Flüssigkeitszufuhr Wiederbelebungsversuche Künstliche Beatmung Dialysebehandlung Antibiotikabehandlung Blut- und Blutbestandteilspende Organspende Sterbebegleitung Sterbeort

Was sagt die Bibel zu diesen Themen?..., wer will, der nehme das Wasser des Lebens umsonst. (Offb. 22,17) So lehre uns denn zählen unsere Tage, damit wir ein weises Herz erlangen! (Ps. 90,12) Nur gebe der HERR dir Einsicht und Verstand, und bestelle dich über Israel,... (1. Chr. 22,17)

Ethischer Aspekt Ethik ist die Lehre vom richtigen Handeln. Verantwortliches Handeln ist gefragt! Schicke Dich an,..., Deinem GOTT zu begegnen! (Aussage aus der Bibel, Amos 4,2) Eine Haftung für die Richtigkeit des Vortrags kann leider nicht übernommen werden. Netphen-Deuz, November 2013 RW