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Tätigkeitsbeschreibung von Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Fachrichtung Personenverkehr vom 23.02.2007 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen Spezialisierungen Weiterbildung Kompetenzen Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Berufskraftfahrer/innen der Fachrichtung Personenverkehr befördern Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen. Nachfolgeberuf Die Ausbildungsordnung trat am 1. August 1974 in Kraft und am 1. August 2001 außer Kraft. Im Zuge dieser Neuordnung wurde die Fachrichtung Personenverkehr aufgehoben. Der Nachfolgeberuf Berufskraftfahrer/in ist nicht mehr nach Fachrichtungen gegliedert. Berufskraftfahrer/in in BERUFENET Aufgaben und Tätigkeiten Berufskraftfahrer/innen der Fachrichtung Personenverkehr sind in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs tätig. Sie besitzen technische Kenntnisse der Fahrzeuge, der Wartung und der Personenbeförderung. Sie führen vorrangig Busse sicher und vorausschauend und berücksichtigen dabei Straßenverkehrsvorschriften, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz. Ihren Fahrgästen gegenüber verhalten sie sich korrekt. Vor allem bei längeren Fahrten gehört zu ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit auch die Betreuung der Passagiere. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Berufskraftfahrer/innen der Fachrichtung Personenverkehr befördern Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen. Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr führen Kraftfahrzeuge im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr sowie für andere Zwecke. Ihre Aufgabe ist die Beförderung von Personen. Sie müssen dabei die technischen Einrichtungen von Fahrzeugen, die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme sowie die elektrischen Anlagen beherrschen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen sie Omnibusse oder Personenkraftwagen verschiedener Art. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeitsaufgaben ist das Prüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge, das Festlegen der Fahrtroute (entfällt im Linienverkehr) nach wirtschaftlichen und zeitlichen Gesichtspunkten, sach- und situationsgerechtes Bedienen und Führen des Kraftfahrzeugs sowie die Betreung der Fahrgäste. Im Rahmen der Abwicklung von Beförderungsaufträgen sollen unnötige Stillstandzeiten vermieden werden, allerdings unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Hierzu müssen Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr den Fahrtschreiber bedienen und Diagramme auswerten. Ferner pflegen und warten sie die Fahrzeuge, beheben Störungen am Fahrzeug und überwachen den notwendigen Ersatzteilbestand. Sie schließen Beförderungsverträge und wickeln diese ab. Im Linienverkehr prüfen sie Fahrausweise oder kassieren das Fahrgeld. Im Reiseverkehr verladen sie das Gepäck der Fahrgäste, achten auf die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit im Fahrgastraum oder kontrollieren die Bordausstattung. Im Reiseverkehr nehmen Berufskraftfahrer/innen - Fachrichtung Personenverkehr gegebenenfalls auch Reiseleiterfunktionen wahr. Das Führen eines Fahrtenbuches oder das Erledigen von Formalitäten bei Grenzüberschreitungen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Startvorbereitung durchführen, z.b.: Fahrzeug und Fahrzeugzubehörteile auf Funktionsfähigkeit und verkehrssicheren/vorschriftsmäßigen Zustand überprüfen (z.b. Bremsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen, Reifen, Anhängerkupplung) Beförderungsverträge abschließen und abwickeln Im Linienverkehr: Ziel- bzw. Streckenschilder vorschriftsmäßig anbringen, Fahrausweise prüfen, Fahrgeld kassieren, Fahrgäste über Fahrkarten/-ausweise informieren Im Gelegenheitsverkehr verkehrsmäßig und wirtschaftlich günstigste Fahrtroute planen, Gepäck ver- bzw. umladen, älteren, behinderten Menschen beim Einsteigen helfen Im Reiseverkehr Bordküchen-, Bordtoilettenausstattung kontrollieren Fahrzeugführung und mit Fahrgästen umgehen, z.b.: Fahrzeug sicher führen unter Beachtung der verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und des besonderen Fahrverhaltens des jeweiligen Fahrzeugs (Bus/Pkw) Fahrzeug wirtschaftlich, d.h. Kraftstoff sparend fahren Lenk- und Ruhezeiten einhalten Fahrgäste auf das Einhalten von Vorschriften hinweisen, bei Beschädigung des Fahrzeugs oder Gefährdung des/der Fahrers, Gäste zurechtweisen oder von der Beförderung ausschließen Fahrgäste nach Unfällen/Zwischenfällen betreuen Für Reisebusfahrer/innen ggf. Reiseleiterfunktionen übernehmen Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrzeug durchführen, z.b.: Funktionskontrollen bezüglich der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs durchführen Kleinere Störungen bzw. Defekte beseitigen Fahrzeuge reinigen und pflegen Sonstige Tätigkeiten durchführen, z.b.: Fahrtenbuch (Bordbuch) führen Formalitäten bei grenzüberschreitendem Verkehr erledigen (z.b. Beachten der Zollvorschriften) Einfache Störungen am Fahrzeug beheben, die während der Fahrt auftreten Tätigkeitsbezeichnungen Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme: Fahrer/in Fahrzeugführer/in Kraftfahrer/in Kraftfahrzeugführer/in Chauffeur/in Cheffahrer/in Direktionsfahrer/in Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR: Fahrzeugschlosser/in - Berufskraftfahrer/in in BERUFENET Berufsbezeichnung in englischer Sprache: Driver (m/f) - passenger traffic Berufsbezeichnungen in französischer Sprache: Conducteur/Conductrice - transport des voyageurs Conducteur routier/conductrice routière de voyageurs Conducteur routier/conductrice routière option voyageurs Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar.

Arbeitsorte/Branchen Berufskraftfahrer/innen - Fachrichtung Personenverkehr arbeiten in Transportunternehmen des Personenverkehrs, zum Beispiel in Reiseverkehrsunternehmen, Taxibetrieben und Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs vorwiegend im Fahrzeug. Ihr Arbeitsplatz kann auch in Fahrzeughallen und Werkstätten sowie im Freien sein. Arbeitsbereiche/Branchen Straßen- und Schienenverkehr Personenbeförderung im Linienverkehr zu Land, z.b. kommunale Verkehrsbetriebe Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer sonstige Personenbeförderung im Landverkehr, z.b. Bus-Reiseunternehmen Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen: Personalberatung, Personalvermittlung, Personalleasing Überlassung von Arbeitskräften, z.b. Zeitarbeitsfirmen im gewerblich-technischen Bereich Arbeitsmittel Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr befördern Fahrgäste. Dazu gehört der Einsatz von Bussen oder auch Personenkraftwagen verschiedener Art mit speziellen Gepäckabteilen oder spezieller Reiseausstattung bei Reisebussen. Die Abwicklung von Beförderungsaufträgen erfordert beim grenzüberschreitenden Verkehr das Erledigen entsprechender Formalitäten (Zoll-, Beförderungspapiere). Arbeitsbedingungen Die Arbeit wird insbesondere im Reiseverkehr durch lange, unregelmäßige Arbeitszeiten bestimmt. Die hohe physische und psychische Belastung wirkt sich auch auf die Teilnahme am familiären, sozialen und kulturellen Leben aus. Häufig erfolgt die Arbeit unter Termindruck. Die langen Alleinfahrten im Reiseverkehr erfordern stundenlanges Sitzen und sind von Eintönigkeit begleitet. Im Linien- und Gelegenheitsverkehr (bei vorgegebenen Touren) ist der Arbeitsablauf vorbestimmt. Arbeitszeit Lange unregelmäßige Arbeitszeiten, insbesondere im Reiseverkehr, häufig sind Schichtbetrieb und Nachtfahrten üblich. Im Linien- und Gelegenheitsverkehr (bei vorgegebenen Touren) vorbestimmter Arbeitsablauf. Zusammenarbeit und Kontakte Berufskraftfahrer/innen im Personenverkehr sind entweder auf langen Alleinfahrten (mit und ohne Anwesenheit von Fahrgästen) im Reiseverkehr bzw. im Linien- und Gelegenheitsverkehr tätig. Sie arbeiten mit (Berufs-)Kollegen und Kolleginnen, Vorgesetzten und anderen Fachkräften zusammen. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen ist wesentlich von den jeweils spezifischen Arbeits- und Qualifikationsanforderungen abhängig. Daneben werden in der Regel Berufserfahrung, Lebensalter, Verantwortlichkeit und die Wichtigkeit der Arbeit berücksichtigt. Neben einer Grundvergütung werden teilweise Zulagen und Sonderzahlungen wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Es treten regionale und branchenabhängige Einkommensunterschiede auf. Bei einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr im gewerblichen Arbeitnehmerverhältnis kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise 1.794 im Monat betragen. Quellen: Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Informationen über Einkommensmöglichkeiten geben auch, zum Teil kostenpflichtig, die folgenden -Seiten: Personalmarkt Gehaltsanalyse Süddeutsche Zeitung online - Gehaltstest Zugang zur Tätigkeit In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem 2001 aufgehobenen Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in der Fachrichtung Personenverkehr oder in dem Nachfolgeberuf Berufskraftfahrer/in gefordert. Zugangsberufe: Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr Berufskraftfahrer/in in BERUFENET Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Das Mindestalter zum Fahren von Omnibussen beträgt 21 Jahre. Durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann das Mindestalter auf 20 Jahre herabgesetzt werden, unter der Voraussetzung, dass die Fahrlaubnis der Klasse B seit zwei Jahren vorliegt. Sonstige Zugangsqualifizierungen Zum Teil sind zusätzliche Berechtigungsscheine erforderlich, insbesondere der Personenbeförderungsschein. Einarbeitung: Innerbetriebliche Einarbeitung erfolgt für die beim Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeugtypen. Zusatzqualifikationen zum Führen von Spezialfahrzeugen werden durch technische Einweisung beim Fahrzeughersteller oder beim Arbeitgeber erworben. Beschäftigungs- und Besetzungsalternativen Sie suchen für den Ausgangsberuf Berufskraftfahrer/in - Personenverkehr verwandte Berufe oder Tätigkeiten, auf die Sie sich bewerben können, ohne eine neue Ausbildung zu absolvieren? Oder sind Sie Arbeitgeber und suchen nach einer Alternative für die Besetzung einer Arbeitsstelle? Hier finden Sie verwandte Berufe, die als Job- bzw. Besetzungsalternativen relevant sein können. Bei manchen Alternativen werden nur Teiltätigkeiten des Ausgangsberufs angeboten, andere erfordern eine Einarbeitungszeit, die im Einzelfall unterschiedlich lang sein kann. Job- und Besetzungsalternativen für die Gesamttätigkeit (i.d.r. ohne Einarbeitung): Berufskraftfahrer/in in BERUFENET Busfahrer/in in BERUFENET für die Gesamttätigkeit (i.d.r. kurze Einarbeitung): Fahrzeugschlosser/in - Berufskraftfahrer/in in BERUFENET

für Teiltätigkeiten und Spezialisierungsformen (mit/ohne Einarbeitungszeit): Dienstwagenfahrer/in in BERUFENET Fachkraft im Fahrbetrieb in BERUFENET Fuhrparkleiter/in in BERUFENET Kraftfahrzeugführer/in - Fahrzeugentwicklung in BERUFENET Taxifahrer/in in BERUFENET Testfahrer/in,Einfahrer/in (Automobilindustrie) in BERUFENET in angrenzenden Berufen: Berufskraftfahrer/in - Güterverkehr in BERUFENET Eine Aufstellung aller möglichen Verwandtschaftsstufen ist unter Erläuterungen zu den einzelnen Verwandtschaftsstufen abrufbar. Spezialisierungen Mit Ihrer Ausbildung können Sie in folgendem Funktions-/Tätigkeitsbereich arbeiten: Verkehr, Transport Im BERUFENET finden Sie Beschreibungen zu folgenden Berufen: z.b.: Busfahrer/in in BERUFENET außerdem möglich: Fuhrparkleiter/in in BERUFENET Kraftfahrzeugführer/in - Fahrzeugentwicklung in BERUFENET Testfahrer/in,Einfahrer/in (Automobilindustrie) in BERUFENET Berufe, für die eine längere Einarbeitung oder eine Zusatzausbildung (ggf. auch eine Umschulung) erforderlich ist, finden Sie unter "Alternativen/Job-Familie". Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Tagtäglich sind Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen der Fachrichtung Personenverkehr auf den Straßen unterwegs, ob im Nah- oder im Fernverkehr. Um mit den Anforderungen ihres Berufsalltages Schritt halten zu können, müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden. Das bedeutet beispielsweise, die technischen Einrichtungen ihrer Fahrzeuge und deren Weiterentwicklung, die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme sowie die elektrischen Anlagen zu kennen und zu beherrschen. Zudem sollten sie sich über neue Regelungen zu Umweltschutz oder Verkehrssicherheit - auch im europäischen Rahmen - auf dem Laufenden halten. Nur so können sie ihre Fahrgäste sicher und vorschriftsgemäß befördern. Die Möglichkeit, ihre Kenntnisse zu aktualisieren und zu erweitern, bieten ihnen verschiedenste Weiterbildungslehrgänge und Seminare. Als Themen kommen zum Beispiel Straßenverkehr, Kfz-Wartung, -Pflege und -Reparatur, Sachbearbeitung in Verkehrs- und Speditionswesen, öffentlicher Personennahverkehr, Sicherheitstechnik, EDV im Verkehrswesen oder Arbeitssicherheit in Frage. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Bestimmte Weiterbildungsmöglichkeiten können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. Hier bieten sich z.b. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an: Industriemeister/in - Kraftverkehr in BERUFENET Techniker/in - Kraftfahrzeugtechnik in BERUFENET Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann ein Hochschulstudium anstreben. Für die Berufskraftfahrer und -fahrerinnen kommen z.b. folgende Studiengänge in Betracht: Dipl.-Ing. (FH) - Fahrzeugtechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Fahrzeugtechnik (Landfahrzeuge) in BERUFENET

Dipl.-Logistiker/in (FH) in BERUFENET Bachelor of Arts (FH) - Luftverkehrsmanagement in KURSNET () Für den Zugang zum Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung gibt es, z.b. für besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung, je nach Bundesland unterschiedliche Sonderregelungen. Selbstständigkeit im Beruf Berufskraftfahrer und -fahrerinnen können sich selbstständig machen und zum Beispiel ein Gütertransportunternehmen übernehmen oder gründen. Üblicherweise sollte hier eine Fortbildung zum/zur Kraftverkehrsmeister/in vorausgehen. Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit sollte man sich gründlich beraten lassen, beispielsweise bei den Beratungsstellen der Kammern, Agenturen für Arbeit, Kommunalverwaltungen und sonstiger Träger, die Informationen vielfältiger Art anbieten. Eine kostenlose Informationsbroschüre zu allen Fragen der Existenzgründung ist bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit unter dem Namen BERUF, BILDUNG, ZUKUNFT - Heft 9 erhältlich. Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) KfW Mittelstandsbank Bund Deutscher Berufs-Kraftfahrer e.v. BDBK Darüber hinaus können Interessenten den Übergang in die Selbstständigkeit durch Weiterbildungsmaßnahmen wie z.b. Existenzgründungsseminare vorbereiten oder unterstützen. Kompetenzen Kompetenzen Betriebssicherheit von Transportmitteln kontrollieren (Ausbildung) Fahrzeugführung (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Kraftfahrzeugpflege (Ausbildung) Personenverkehr (Ausbildung) Weitere Kompetenzen Führerscheine: FS D Bus (alt: FS 2B) (Ausbildung) in KURSNET FS CE LKW incl. Anhänger (alt: FS 2) (Ausbildung) in KURSNET Aufsicht, Leitung (Arbeitsbereich/Funktion) Aus- und Fortbildung (Arbeitsbereich/Funktion) Ausbildereignungsprüfung Beladen, Entladen (Ausbildung) Busverkehr (Ausbildung) in KURSNET Disposition (Personenverkehr) (Ausbildung) Fahrausweise verkaufen und kontrollieren (Ausbildung) Kraftfahrzeugwartung, Kraftfahrzeugreparatur (Ausbildung) Linienverkehr (Ausbildung) Logistik Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Ausbildung) in KURSNET Reiseverkehr (Ausbildung) Straßen- und Verkehrsrecht (Ausbildung) Tourenplanung (Ausbildung) Soft Skills Anpassungsfähigkeit Kontaktfähigkeit Selbstständige Arbeitsweise Sorgfalt Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit

Gesetze/Regelungen Diese Rechtsgrundlage wurde aufgehoben Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin vom 26.10.73 (BGBl. I S.1518), außer Kraft gesetzt durch VO vom 19.04.2001 (BGBl. I S. 642) Fundstelle: 1973 (BGBl. I S.1518), 2001 (BGBl. I S. 642) Volltext (pdf, 841kB) Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Bücher/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind: Berufskraftfahrer unterwegs 2006 - Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenvekehr 2005 Verlag: Vogel Erscheinungsjahr: 2005 Fahrer-Jahrbuch Verlag: Huss 2005 Erscheinungsjahr: 2004 Öffentlicher Personennahverkehr. Herausforderungen und Chancen Verfasser: Institut f. Mobilitätsforschung Verlag: Springer Erscheinungsjahr: 2006 Leitfaden für Berufskraftfahrer Hendrisch Erscheinungsjahr: 2002 2 Bde. Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Verfasser: Bernd Andresen, Wolfgang Winkler Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2001 Handbuch für Berufskraftfahrer Verfasser: Herbert Grundtner, Georg Eberl Verlag: Orac Erscheinungsjahr: 2006 Fachzeitschriften BerufsKraftfahrerZeitung Verlag: Hendrisch Der Berufs-Kraftfahrer Verlag: Günter Hendrisch Organ des Bundes Deutscher Berufskraftfahrer und der Bundesvereinigung der Berufskraftfahrer-Verbände NaNa Nahverkehrs-Nachrichten Verlag: Alba Fachverlag Omnibus Revue Verlag: Heinrich Vogel Magazin der Omnibusunternehmer Verkehrs Rundschau Verlag: Heinrich Vogel Fachzeitschriften GmbH busmagazin Verlag: Kirschbaum Informationen von Ministerien, Verbänden, Organisationen Berufskraftfahrer/-in

Eine Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) Kfz-Portal - Alles ums Auto, Motorrad und Verkehr OEPNV.de - Portal für den öffentlichen Personennahverkehr Informationen im Berufsinformationszentrum (BIZ) und zum Teil bei www.arbeitsagentur.de BBZ Beruf Bildung Zukunft - Transport und Verkehr (Heft 21) Broschüre erhältlich im Berufsinformationszentrum (BIZ) Film, Berufskraftfahrer/in Bundesagentur für Arbeit Auf Achse - Berufskraftfahrer/in was werden 4/2002 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bund Deutscher Berufs-Kraftfahrer e.v. BDBK Oerschbachstraße 150 40591 Düsseldorf Fon: 02 11/79 01 00 Fax: 02 11/79 01 02 email: gs@bdbk-online.de : http://www.bdbk-online.de Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.v. (BDO) Reinhardtstraße 25 10117 Berlin Fon: 0 30/2 40 89-3 00 Fax: 0 30/2 40 89-4 00 email: info@bdo-online.de : http://www.bdo-online.de Bundesvereinigung der Berufskraftfahrer-Verbände e.v. (BdBV) Oerschbachstraße 150 40591 Düsseldorf Fon: 02 02/2 51 96 90 Fax: 02 11/79 01 02 email: WolfWestermann@aol.com : http://www.bdbv.de Deutscher Taxi- und Mietwagenverband (BZP) e.v. Zeisselstraße 11 60318 Frankfurt Fon: 0 69/9 59 61 50 Fax: 0 69/95 96 15 20 email: info@bzp.de : http://www.bzp.org Internationale Berufskraftfahrer-Vereinigung (U.I.C.R.) Grundweg 2 CH-6460 Altdorf Fon: 00 41/7 93 41 75 33 email: rolf_c_lehmann@bluewin.ch : http://www.uicr.org Union Internationale des Chauffeurs Routiers (U.I.C.R.) Taxiverband Deutschland e.v. (TVD) Kurfürstenstraße 115 10787 Berlin Fon: 07 00/19 41 01 00 Fax: 07 00/19 41 01 01 email: info@taxiverband.de : http://www.taxiverband.de ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin

Fon: 0 30/69 56-0 Fax: 0 30/69 56-31 41 email: info@verdi.de : http://www.verdi.de Ausblick - Trends und Entwicklungen EU-Richtlinie für Berufskraftfahrer/innen Am 10. September 2003 trat eine vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie in Kraft, die festlegt, dass Berufskraftfahrer/innen innerhalb der EU eine Berufsausbildung absolvieren müssen. Durch diese Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit erhöht und Umweltschäden verringert werden, zudem dient sie der Prävention illegaler Einwanderung. Für Berufskraftfahrer/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung ist diese Bestimmung insoweit von Bedeutung, als darin auch eine Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung geregelt wird. Berufskraftfahrer/innen müssen nun alle fünf Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden absolvieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sie über neue Regelungen - auch im europäischen Rahmen - auf dem Laufenden bleiben. Stellenbörsen Weitere Informationsquellen für Bewerbung und Stellensuche (Fachpresse und Online-Dienste): fvw ONLINE Online-Plattform der gleichnamigen Fachzeitung. 14-tägig aktualisierter Stellenmarkt für viele Berufe im Bereich Tourismus und Reiseverkehr. Travelkarriere.de Online-Stellenmarkt rund um den Tourismus. Über ein detailliertes Suchformular sind freie Stellen für Fachkräfte aller Branchen recherchierbar, wobei der Schwerpunkt dieses Stellenmarktes im Bereich Hotel-/Reisebranche bzw. Touristik liegt. stellenannoncen.de Jobseite für Beamten- und Angestelltenpositionen in der kommunalen Verwaltung Baden-Württembergs in Form einer Linkliste. Die Links führen direkt zu den Online-Anzeigen der ausschreibenden Institutionen. Stellenblatt.de Auf Stellenblatt.de finden Beamte und Bewerber für eine Angestelltenposition aktuelle Stellenausschreibungen aus allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes. Die Angebote können nach arbeitgebenden Institutionen und Ländern gefiltert werden. jobs@verwaltung Aus einer Projektgruppe der Fachhochschule Kehl hervorgegangene Stellenbörse für die öffentliche Verwaltung. Regionaler Schwerpunkt Südwestdeutschland. Übersichtlich aufbereitete, datierte Anzeigen. bahn.de Online-Stellenmarkt der Deutschen Bahn AG.