5 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Tschechien

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Transkript:

5 Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich und Tschechien 5.1 Bayern-Böhmen-Ticket 5.1.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, die GCC- CIV/PRR und SCIC-NRT für grenzüberschreitende Fahrten sowie die Bedingungen für die Fahrradmitnahme der DB Regio AG und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 5.1.2 Aktionszeitraum Bayern-Böhmen Tickets werden unbefristet angeboten. 5.1.3 Fahrkarten Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann genutzt werden von: 5.1.3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder 5.1.3.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. 5.1.3.3 Familienkinder nach Nr. 5.1.3.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt. 5.1.3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. 5.1.3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. 5.1.3.6 Ein Bayern-Böhmen-Ticket kann frühestens einen Monat vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. 5.1.3.7 Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Bayern, in Express- (EX), Schnell- (R), Eil- (Sp) und Personenzügen (Os) der Tschechischen Bahnen ( D) in Bayern sowie in Tschechien gemäß Anlage Streckenverzeichnis D. 68/228

5.1.3.8 Für Fahrten außerhalb Bayerns und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt das Bayern- Böhmen-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 5.1.3.9 Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Bayern-Böhmen-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Personenverkehr) und für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der D) erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Bayern-Böhmen-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-Ticket Nacht - Hessenticket - Sachsen-Ticket - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket 5.1.3.10 Ein Bayern-Böhmen-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - An Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt ein Bayern-Böhmen-Ticket ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages. 5.1.3.11 Für die Geltungsbereiche außerhalb Bayerns gilt die Feiertagsregelung nur, wenn der angegebene Geltungstag in Bayern und dem betreffenden Geltungsbereich gesetzlicher Feiertag ist. Ansonsten gilt die Fahrkarte erst ab 9.00 Uhr. 5.1.3.12 Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 69/228

5.1.3.13 Ein Bayern-Böhmen-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg - unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Name und Vorname von Kindern nach 5.1.3.2 Satz 1 sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind vorzunehmen bei Bayern-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautomaten - für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, bei Bayern-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck - für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und - für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte bei Bayern-Böhmen-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, - für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und - für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 70/228

5.1.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder 5.1.4.1 Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Bayern-Böhmen- Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über www.bahn.de Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 26,00 30,50 35,00 39,50 44,00 28,00 32,50 37,00 41,50 46,00 28,60 33,55 38,50 43,45 48,40 1) Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 5.1.4.2 Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 5.1.4.3 Für die Mitnahme eines Fahrrades gem. Nr. 8 BB Personenverkehr in Zügen der Produktklasse C des DB Konzerns ist grundsätzlich eine Fahrrad-Tageskarte Bayern oder eine Fahrradtageskarte der Produktklasse C zu erwerben. Diese sind jeweils gültig für beliebig viele Fahrten am Geltungstag des Bayern-Böhmen- Tickets. Im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes ist die Beförderung von nur einem Fahrrad pro Person zugelassen. 5.1.4.4 Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/ Tarifverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 71/228

5.2.1 Erstattung und Umtausch 5.2.1.1 Erstattung und Umtausch von Bayern-Böhmen-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. 5.2.1.2 Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt für den bayerischen Geltungsbereich eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). 5.2.2 Sicherung gegen Missbrauch 5.2.2.1 Die Übertragbarkeit eines Bayern-Böhmen-Tickets endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. 5.2.2.2 Durch nachträgliche Änderungen der Eintragungen wird das Bayern-Böhmen- Ticket insoweit ungültig. 5.2.2.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte. 5.2.3 Sonstige Bestimmungen 5.2.3.1 Es handelt sich bei dem Angebot im Geltungsbereich Bayern um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. 5.2.3.2 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 72/228

5.2.4 Ein Bayern-Böhmen-Ticket berechtigt zur Fahrt in 5.2.4.1 Bayern Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C WFB (Westfrankenbahn) SOB (SüdostBayernBahn) GBB (Gäubodenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft mbh & Co, KG & agilis Verkehrsgesellschaft mbh & Co. KG) BLB (Berchtesgadener Land Bahn) Strecken Verkehrsmittel BOB (Bayerische Oberlandbahn) BRB (Bayerische Regiobahn) BZB (Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn) Garmisch-Partenkirchen - Grainau EB (Erfurter Bahn) HLB (Hessische Landesbahn) M (Merdian (Bayerische Oberlandbahn)) RBG (Regental Bahnbetriebs GmbH) VBG (Vogtlandbahn + alex-züge) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft AVV (Augsburger Verkehrsverbund) DING (Donau-Iller Nahverkehrsverbund) Strecken Verkehrsmittel 73/228

INVG (Ingolstädter Verkehrsgesellschaft) MVV (Münchner Verkehrsverbund) RVV (Regensburger Verkehrsverbund) VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Verkehrsverbund Mainfranken) 5.2.4.2 Baden-Württemberg (auch Bus Freising - München- Flughafen Terminal) Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio WFB (Westfrankenbahn) DBZugBus RAB GmbH Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften agilis (agilis Eisenbahngesellschaft) Neu Ulm Ulm Hbf Hergatz Wangen(Allgäu) Tannheim(Württ.) Memmingen Schnelldorf Crailsheim Kirchheim (Unterfr) Gaubüttelbrunn - Lauda Hasloch (Main) Lauda Thalfingen(b. Ulm) Ulm Hbf Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Züge der Produktklasse C Verkehrsmittel 74/228

5.2.4.3 Thüringen Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund) Strecken Neu Ulm Ulm Hbf Verkehrsmittel Züge der Produktklasse C Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio 5.2.4.4 Österreich Neustadt(b Coburg) Sonneberg(Thür)Hbf Züge der Produktklasse C Unternehmen des DB-Konzerns Strecken Verkehrsmittel DB Regio SOB (SüdostBayernBahn) Pfronten- Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichisc hen Binnenverkehr) Kiefersfelden Kufstein Freilassing Salzburg Hbf Freilassing Salzburg Hbf Züge der Produktklasse C 75/228

5.2.4.5 Tschechien Anlage Streckenverzeichnis D KBS Sachsen-Böhmen-Ticket und Bayern-Böhmen-Ticket 034 Smržovka Josef v D l 036 úsek Liberec Tanvald 072 úsek Ústí nad Labem západ Litom ice m sto 073 Ústí nad Labem St ekov D ín hl.n. 080 úsek eská Lípa hl.n. Jedlová 081 D ín hl.n. Benešov n. Plou. Rumburk, Benešov n. Plou. eská Lípa hl.n. 083 Rumburk Šluknov - Dolní Poustevna 084 Rumburk Panský Mikulášovice, Rumburk Krásná Lípa Panský 086 Liberec - eská Lípa hl.n. 087 Lovosice eská Lípa hl.n. 089 Liberec Hrádek nad Nisou Zittau Gr. 090 úsek Lovosice D ín hl.n. 097 Lovosice etenice Teplice v echách 098 D ín hl.n. Dolní Žleb Schöna Gr. 126 úsek Most Obrnice 130 Ústí nad Labem hl.n. Chomutov 131 Ústí nad Labem hl.n. Úpo iny Bílina 133 Jirkov Chomutov 134 Litvínov Old ichov u Duchcova Teplice v echách 135 Most Moldava v Krušných horách 137 Chomutov Vejprty 140 Cheb Karlovy Vary Chomutov 141 Karlovy Vary dolní nádraží Dalovice Merklín 142 Karlovy Vary dolní nádraží Pot ky Pot ky Gr. 143 Kada -Pruné ov Kada P edm stí 144 Loket p edm stí Nové Sedlo u Lokte Chodov Nová Role 146 Cheb Luby u Chebu 147 Františkovy Lázn Vojtanov Gr. 148 Cheb Františkovy Lázn Aš Hranice v echách 170 Plze hl.n. Cheb 177 P ovany Bezdružice 178 Svojšín Bor 179 Cheb Cheb Gr. 180 Plze hl.n. Domažlice eská Kubice Furth im Wald Gr. 181 Ný any He manova Hu 182 Sta kov Pob žovice 183 Plze hl.n. Klatovy Železná Ruda-Alžb tín (Bayerisch Eisenstein Gr.) 184 Domažlice Planá u Mariánských Lázní 185 Horaž ovice p edm stí Klatovy Domažlice 190 Plze hl.n. eské Bud jovice 191 Nepomuk Blatná 194 eské Bud jovice erný K íž 197 í enice Nové Údolí 198 Strakonice Volary 200 úsek Protivín Písek 201 úsek Ražice Písek 203 úsek Strakonice Blatná 76/228