Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes

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1 Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebtes Sachsen-Böhmen-Ticket Gültig ab 10. Dezember Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Persnenverkehr) im innerdeutschen Verkehr swie die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, sweit sich aus den nachflgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Aktinszeitraum Das Angebt gilt unbefristet. 3. Fahrkarten Ein Sachsen-Böhmen-Ticket kann genutzt werden vn: 3.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Persnen der 3.2 einer Persn mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sg. Familienkinder ) und einer weiteren Persn. 3.3 Familienkinder nach Nr. 3.2 swie Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden hne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. 3.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Persn/Erwachsener berücksichtigt. 3.5 Die Anzahl der gemeinsam reisenden Persnen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle vn Reisen gemäß Nr. 3.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen der Streichungen) sind nicht möglich. 3.6 Die Fahrt mit einem bei Dritten erwrbenen undatierten Sachsen-Böhmen-Ticket muss innerhalb eines Mnats ab Ausgabedatum angetreten sein. 3.7 Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Sachsen-Böhmen-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. 3.8 Das Angebt berechtigt zur Fahrt in Zügen der Prduktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Knzerns und der Tschechischen Bahnen ČD (Sp, Os) in Sachsen swie in Tschechien gemäß Streckenverzeichnis ČD. 3.9 Nur innerhalb Tschechiens dürfen auch Züge des Fernverkehrs der ČD (R, EX, IC, EC, EN) in der 2. Klasse genutzt werden Das Angebt gilt darüber hinaus ab dem letzten Bahnhf in Sachsen auf flgenden Strecken in Thüringen: - Regis-Breitingen und Crimmitschau (KBS 530) - Gößnitz / Crimmitschau Meerane (KBS 540) Brandenburg: - Lauta Lampertswalde (KBS 225)

2 3.11 Die Anerkennung bei anderen Partnern (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrs- / Tarifverbünde, Verkehrsgemeinschaften) kann gesndert geregelt werden Für Fahrten mit Zügen, die außerhalb des Geltungsbereichs angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhf des Geltungsbereichs für einen deutschen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der DB (BB Persnenverkehr) bzw. sfern der Streckenabschnitt innerhalb eines Verkehrsverbundes liegt, nach den Beförderungsbedingungen des Verbundtarifs und für einen tschechischen Streckenabschnitt nach den Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen (Binnentarif der ČD) erfrderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Sachsen-Böhmen-Tickets hinein entfällt das Lösen vn Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten Bahnhf des Geltungsbereichs. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind: - Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin Nacht - Bayern-Ticket, Bayern-Ticket Nacht - Sachsen-Anhalt-Ticket - Thüringen-Ticket 3.13 Die Fahrkarten sind am aufgedruckten Geltungstag für beliebig viele Fahrten gültig, und zwar: - Mntag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Flgetages und zusätzlich vr 9.00 Uhr: - Linie S 1 in Fahrtrichtung Bad Schandau/Schöna, - Linie U 28 Děčín - Bad Schandau - Rumburk, - TLX 5251 Dresden Liberec - Samstag und Snntag swie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wchenfeiertagen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Flgetages 3.14 Für Fahrten vr Beginn der Geltungsdauer des Sachsen-Böhmen-Tickets sind Fahrkarten erfrderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhf, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird Ein Sachsen-Böhmen-Tickets ist nur gültig, sweit in den dafür vrgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag swie Name und Vrname aller reisenden Persnen eingetragen sind. Die reisenden Persnen haben diese Angaben vr ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sfern dies nicht bereits vm Verkaufssystem vrgenmmen wurde. Familienkinder nach Nr. 3.2 swie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Persnen im Sinne vn Nr. 3.1 sind vrzunehmen - bei Sachsen-Böhmen-Tickets aus Fahrkartenautmaten für alle Persnen in den dafür vrgesehenen Zeilen auf der Vrderseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Persn durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vrderseite der Fahrkarte,

3 - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die persnenbedient im Reisezentrum der einer Agentur erwrben wurden, für die erste reisende Persn in der dafür vrgesehenen Zeile auf der Vrderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die im Zug erwrben wurden für alle Persnen in den dafür vrgesehenen Zeilen auf der Vrderseite der Fahrkarte, - bei Sachsen-Böhmen-Tickets, die vn kperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für alle reisenden Persnen an geeigneter Stelle auf der Vrder- der Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkntrlle ist auf Auffrderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 4. Beförderungsentgelte für Persnen und Fahrräder 4.1 Das Beförderungsentgelt für Persnen beträgt: Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Sachsen-Böhmen- Ticket Persn Persnen Persnen Persnen Persnen Erwerb an Fahrkartenautmaten und im Internet über Erwerb im persnenbedienten Verkauf (ausgenmmen: Verkauf im Zug) Erwerb im persnenbedienten Verkauf in Zügen der Prduktklasse C, falls persnenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 26,00 32,50 39,00 45,50 52,00 28,00 34,50 41,00 47,50 54,00 28,60 35,75 42,90 50,05 57,20 1) Ist an der DB -Zugangsstelle weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet, nch ein zur Annahme vn Bargeld geeigneter betriebsbereiter Autmat vrhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautmaten ausgegeben. 4.2 Sachsen-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlssen.

4 4.3 Für die Mitnahme vn Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regi). Eine Fahrradtageskarte Nahverkehr ist in Verbindung mit einem Sachsen-Böhmen- Ticket auch auf den in der Anlage Streckenverzeichnis ČD dargestellten Relatinen gültig. 5. Erstattung und Umtausch 5.1 Erstattung und Umtausch eines Sachsen-Böhmen-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlssen. 5.2 Sfern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verrdnung (EG) 1371/2007 handelt, erflgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Persnenverkehr). 5.3 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verrdnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Persnenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung vn Zeitkarten (Zeitkarten). 6. Sicherung gegen Missbrauch 6.1 Die Übertragbarkeit eines Sachsen-Böhmen-Tickets endet, sbald die Persnendaten (Name und Vrname) nach Nr eingetragen wrden sind, spätestens jedch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen vn Persnen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erfrderlich, sweit weitere tariflich zugelassene Persnen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukmmen. 6.2 Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/der der Persnenzahl und/der des Geltungstags wird ein Sachsen-BöhmenTicket ungültig. 6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße der ein Austausch vn Persnen ausgeschlssen. Die im Austausch hinzugekmmene Persn ist Reisender hne gültige Fahrkarte. Anlage Streckenverzeichnis ČD Stand: KBS Sachsen-Böhmen-Ticket und Bayern-Böhmen-Ticket 034 Smržvka Jsefův Důl 036 Liberec Tanvald - Harrachv 072 Ústí nad Labem západ Litměřice měst 073 Ústí nad Labem-Střekv Děčín hl.n. 080 Česká Lípa hl.n. Jedlvá 081 Děčín hl.n. Benešv n. Pluč. Rumburk 083 Děčín Schöna Gr. Bad Schandau Sebnitz Gr. Dlní Pustevna - Rumburk 084 Rumburk Panský Mikulášvice, Rumburk Krásná Lípa Panský

5 086 Liberec - Česká Lípa hl.n. Benešv nad Plučnicí 087 Lvsice Česká Lípa hl.n. 089 Liberec Zittau Rybniště, Varnsdrf Seifhennersdrf (Länderbahn) 090 Lvsice Děčín hl.n. 097 Lvsice Řetenice Teplice v Čechách 126 Mst Obrnice 130 Ústí nad Labem hl.n. Chmutv 131 Ústí nad Labem hl.n. Úpřiny Bílina 132 Kadaň-Prunéřv Kadaň předměstí - Pláky 133 Jirkv Chmutv 134 Litvínv Oldřichv u Duchcva Teplice v Čechách 135 Mst Mldava v Krušných hrách 137 Chmutv Vejprty Vejprty Gr. (nur saisnaler Betrieb) 140 Cheb Karlvy Vary Chmutv 141 Karlvy Vary dlní nádraží Dalvice Merklín 142 Karlvy Vary dlní nádraží Ptůčky Ptůčky Gr. 144 Lket předměstí Nvé Sedl u Lkte Chdv Nvá Rle 146 Cheb Luby u Chebu 147 Františkvy Lázně Vjtanv Gr. 148 Cheb Františkvy Lázně Aš/Selb Gr. Hranice v Čechách 170 Plzeň hl.n. Cheb 177 Pňvany zastávka Bezdružice 178 Svjšín Br 179 Cheb Cheb Gr. 180 Plzeň hl.n. Dmažlice Česká Kubice Furth im Wald Gr. 181 Nýřany Heřmanva Huť 182 Staňkv Pběžvice

6 183 Plzeň hl.n. Klatvy Železná Ruda-Alžbětín (Bayerisch Eisenstein Gr.) 184 Dmažlice Planá u Mariánských Lázní 185 Hražďvice předměstí Klatvy Dmažlice 190 Plzeň hl.n. České Budějvice, Písek měst - Prtivín 191 Nepmuk Blatná 201 Ražice Písek 203 Straknice Blatná

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