Pfarrcaritas-Kindergarten Schlatt

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Transkript:

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G FÜR DEN PFARRCARITAS KINDERGARTEN SCHLATT MITTEILUNGEN FÜR DAS KINDERGARTENJAHR 2014 2015 Liebe Eltern! Ihr habt Euer Kind für den Besuch in unserem Kindergarten angemeldet. Wir freuen uns über das Vertrauen, das Ihr uns entgegen bringt und hoffen, dass Euer Kind eine schöne und erlebnisreiche Zeit in unserer Gemeinschaft verbringen kann. Dazu benötigen wir auch Eure Mithilfe und bitten um gute Zusammenarbeit und um Einhaltung des Organisationsrahmens. Unser Kindergarten wird nach den Bestimmungen des OÖ. Kinderbetreuungsgesetzes 2010 (KGB) in der Fassung der Novelle und nach den Richtlinien der Caritas geführt. BESUCHSZEITEN: Montag, Dienstag, Donnerstag: 7:15-16:30 Uhr Mittwoch, Freitag: 7:15-12:30 Uhr Änderungen werden jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres bekannt gegeben. ARBEITSJAHR und FERIEN: Das ARBEITSJAHR des Kindergartens beginnt: Montag, 01. September 2014 WEIHNACHTSFERIEN 24.12.2014-06.01.2015 SEMESTERWOCHE Kindergarten geöffnet! FASCHINGSDIENSTAG Nachmittag geschlossen! OSTERFERIEN 30.03.2015 07.04.2015 PFINGSTFERIEN 25.05.2015 26.05.2015 SOMMERFERIEN 24.07.2015 06.09.2015 Unvorhergesehene Schließtage (z.b. Betriebsausflug) werden rechtzeitig bekannt gegeben. DIE TELFONNUMMER unseres Kindergartens: 07673 / 3197

Die Eltern der Blauen Gruppe wählen: 3197/3 Bitte in der Früh von 7:15 bis 8.00 Uhr anrufen bzw. mittags ab 11:15 Uhr. ERHALTER und TRÄGER des KINDERGARTENS: Katholisches Pfarramt Schwanenstadt mit dem Stadtpfarrer Mag. Helmut Part, die Verwalterin Birgit Haslbauer und der Bürgermeister Alois Steinhuber. ELTERNBEITRÄGE: Für die Mittagsverpflegung wird zurzeit ein Kostenbeitrag von 2,75 pro Essensportion verrechnet und kann auch während eines Jahres erhöht werden. Für den Transport mit dem Kindergartenbus wird von der Gemeinde zurzeit ein Kostenbeitrag pro Kind / Monat von 10,- vorgeschrieben und kann ebenfalls während eines Jahres erhöht werden. Der Materialunkostenbeitrag unterliegt der Indexsteigerung und beträgt zurzeit 105. Er wird 2x jährlich eingehoben (Ende Oktober/ Ende Jänner). Für Projekte, Ausflüge etc. kann ein gesonderter Unkostenbeitrag eingehoben werden. KINDERGARTENPFLICHT: Der Besuch des Kindergartens ist für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in OÖ. haben, das letzte Jahr vor dem Schuleintritt verpflichtend. Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Tagen pro Woche mit mind. 20 Wochenstunden regelmäßig zu erfüllen. Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen (Erkrankung, außergewöhnliche Ereignisse) und - durch eine schriftliche Entschuldigung (bei den Schulanfängern) - durch eine telefonische Verständigung (bei den jüngeren Kindern) - oder durch ein ärztliches Attest zu belegen. Gerechtfertigtes Fernbleiben ist analog zum Schuljahr mit den Haupt-, Weihnachts-, und Osterferien und mit max. 3 Wochen zusätzlichen Fernbleibens (z.b.: gemeinsamer Urlaub mit den Eltern) begrenzt. PFLICHTEN DER ELTERN:

Die Eltern sind verpflichtet mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen zu arbeiten. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Kindergarten körperlich gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen, und dass die vereinbarten Besuchszeiten eingehalten werden. Die Kinder sollen am Vormittag spätestens bis 08:30 Uhr im Kindergarten sein. Die Abholkinder sollen bitte frühestens ab 11:45 Uhr vom Kindergarten abgeholt werden. Kinder, die zum Mittagessen angemeldet sind, können bei Bedarf bis 8:30 Uhr abgemeldet werden. Sollte dies verabsäumt werden, muss der Essensbetrag trotzdem verrechnet werden. Ebenso kann eine kurzfristige Anmeldung von Kindern, die ansonsten nicht angemeldet sind, gestattet werden, wenn diese bis 8.30 Uhr erfolgt. Am Nachmittag soll das Kind bis spätestens 13:30 Uhr im Kindergarten sein und frühestens zwischen 16:00 16.30 Uhr abgeholt werden. Bei wiederholter Verletzung der Kindergartenpflicht (betrifft nur die Schulanfänger) ohne begründete Entschuldigung wird die Aufsichtsbehörde verständigt. Die Eltern übernehmen die Haftung für Schäden, die ihr Kind in der Kindergarteneinrichtung bzw. bei Ausgängen verursacht. (Haftpflichtversicherung) Lt. 3 der Elternbeitragsverordnung 2011 des OÖ. Kinderbetreuungsgesetztes in der geltenden Fassung werden die Rechtsträger ermächtigt, einen angemessenen Kostenbeitrag einzuheben, wenn der beitragsfreie Besuch der Kindertageseinrichtung ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung erfolgt. ABMELDUNG Wird ein Kind vom Kindergarten abgemeldet, ist dies schriftlich an die Kindergartenleitung mind. zwei Wochen im Voraus bekannt zu geben. Für JUNI und JULI kann ohne Absprache mit dem Erhalter KEINE Abmeldung angenommen werden. ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG:

Diese soll spätestens nach 2 Wochen (ab dem Eintrittsdatum) abgegeben werden. Ihr werdet hiermit informiert, dass wir in einer dringenden Notsituation (Unfall) Arzt bzw. Rettung verständigen, wenn wir Euch nicht erreichen können. Änderungen von ADRESSE und HANDYNUMMER bitte immer sofort mitteilen!!! KRANKMELDUNG: Bitte teilt der Gruppenführenden Kindergartenpädagogin mit, wenn Euer Kind krank ist oder den Kindergarten aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Wenn Ihr den Bustransport nicht benötigt, ruft bitte folgende Nummer an: Handynummer (Karin-Bus): 0680/ 21 57 979 Euer Kind muss im Krankheitsfall mind. 1 Tag fieberfrei sein, um wieder den Kindergarten besuchen zu können. Nach ansteckenden Krankheiten muss ein vom Arzt bestätigter Infektionsfreiheitsschein abgegeben werden (z.b. bei Windpocken,...) Im Kindergarten dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden oder vom Kind selbstständig eingenommen werden ( z.b. Hustensaft ). KINDERGARTENBUS: Beim Bustransport ist es eine gesetzliche Bestimmung, dass das Kind von einem Erwachsenen an der Sammelstelle abgeholt werden muss. Die Busbegleitung hat den Auftrag Kinder, die nicht direkt übergeben werden können, wieder in den Kindergarten mitzunehmen. Ein Kindergartenkind darf nicht allein den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt werden ( 376 des Strafgesetzbuches). Kindergartenkinder dürfen nur von Personen ab dem 16. Lebensjahr abgeholt werden. Es ist erforderlich das Kind pünktlich zur Sammelstelle zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Zu beachten ist, dass Fahrten zusammengelegt werden können, wenn mehrere Kinder fehlen. Ihr habt immer nach vorheriger Absprache die Gelegenheit, Euer Kind im Kindergarten selbst abzuholen (bis 12:30 Uhr). Die Busfahrten müssen innerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden. Die Gemeinde schreibt derzeit einen monatlichen Busbeitrag von 10,- vor.

KINDERGARTENKLEIDUNG: Die tägliche Kindergartenkleidung Eures Kindes soll praktisch und strapazierfähig sein. Für Beschädigungen, Verschmutzungen bzw. für verlorene Gegenstände (wie z.b. Taufkette, Haarspange, Spielzeug, usw. ) wird keine Haftung übernommen. Wir bitten um Rückgabe von Spielmaterialien, welche die Kinder vom Kindergarten mit nach Hause nehmen. KINDERGARTENJAUSE: Die tägliche Kindergartenjause soll abwechslungsreich und gesund sein. Bitte gebt eurem Kind keine Süßigkeiten mit. Bitte keine Getränke oder Besteck mitgeben. JEDES KIND BRAUCHT BEI KINDERGARTENBEGINN: Ein Paar Hausschuhe und Turnbekleidung. Jeweils am Montag ein frisches Handtuch. Einen nicht zu kleinen Rucksack (vorzugsweise mit Reißverschluss). Jeden Gegenstand bitte mit Namen des Kindes kennzeichnen. Bei der Elternversammlung erfolgen weitere Informationen. Dinge, die Euer Kind braucht, werden vorgestellt. WIR BITTEN EUCH BESTIMMTE REGELN IN UNSEREM KINDERGARTEN ZU BEACHTEN: Haltet bitte zu den Fachkräften guten Kontakt. Für Gespräche kann die ELTERNSPRECHSTUNDE genutzt werden. Bitte vorher anmelden. Die Sprechstundenzeiten erfahrt Ihr zu Beginn des Arbeitsjahres. Die Richtlinien der Kindergartenordnung sind Vorgaben der OÖ. Landesregierung, der Caritas Linz, der Pfarrcaritas Schwanenstadt und der eigenen Einrichtung.

Ich/Wir nehmen die vorliegende Kindergartenordnung hiermit zur Kenntnis und bestätigen den Erhalt durch die Unterschrift am Aufnahmebogen. Fachpersonal der Blauen Gruppe: Kindergartenpädagogin: Susanne Wimmer Kindergartenhelferin: Waltraud Nöhammer Fachpersonal der Roten Gruppe: Kindergartenpädagogin: Edda Schuller Kindergartenhelferin: Helga Haberl Reinigungspersonal: Logopädin: Christa Kraus Reihenuntersuchung- Sehtest: Hr. Teufelberger Für die Leitung des Pfarrcaritas-Kindergartens zuständig: Edda Schuller