Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973 E-Mail: um.ptu@mag.linz.at ANSUCHEN FÜR HÄUSER MIT BIS ZU DREI WOHNUNGEN um Förderung für eine SOLARANLAGE zur Warmwasserbereitung und/oder für Beheizung (Grundlage: Spezielle Richtlinien zur Förderung von Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen in Linz vom 24. April 2008) FörderungswerberIn: Name männlich weiblich Sozialversicherungsnummer / Geburtsdatum (TT.MM.JJ) / Adresse Straße PLZ Ort E-Mail Telefonnummer Fax Bankverbindung Bankinstitut BIC IBAN lautend auf (falls abweichend vom/von Förderungswerber/in) Förderantrag Solaranlage bis zu 3 Wohnungen mit Erläuterungen, Stand: Juli 2015 Seite 1 von 5
Förderungserklärung Ich erkläre bzw. verpflichte mich, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz verbindlich anzuerkennen. Insbesondere ist zu beachten, a) dass der Datenverwendung bzw. Datenveröffentlichung nach 7 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz zugestimmt und das Einverständnis gegeben wird, meinen (unseren) Namen und Anschrift sowie die Art, den Zweck und die Höhe der Förderung zu veröffentlichen; b) dass einer nach 8 der Allgemeinen Förderungsrichtlinien der Stadt Linz eintretenden Rückzahlungsverpflichtung nachgekommen wird; c) dass keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Linz vorliegen; ansonsten stimme ich ausdrücklich einer Kompensation mit diesen offenen Verbindlichkeiten zu; d) dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht; e) dass folgende Förderungen (bzw. Förderansuchen) von mir (uns) für die im vorliegendem Ansuchen beschriebene Maßnahmen gestellt bzw. bezogen wurden bzw. noch gestellt werden: Andere Förderstellen (Bund, Land, andere Magistratsdienststelle, AMS etc.) Förderung Höhe der beantragten Förderung in Status des Förderansuchens Ansuchen geplant Ansuchen eingebracht genehmigte Förderhöhe in Datum der genehmigten Fö d Alle Angaben im Förderansuchen wurden vollständig, wahrheitsgemäß und richtig ausgefüllt., Ort Datum Unterschrift Förderantrag Solaranlage bis zu 3 Wohnungen mit Erläuterungen, Stand: Juli 2015 Seite 2 von 5
Standort der installierten Solaranlage: Postleitzahl Ort, Land Straße Hausnummer Stiege Tür Kurzbeschreibung: Anlagengröße Wirksame Kollektorfläche (Lichteintrittsfläche, Aperturfläche) m² Angaben zur Solaranlage Neuanlage Erweiterung Austausch Dachmontage Sonstige Montage Verwendung: Warmwasserbereitung Heizung etwa zu erwartende Heizmitteleinsparung: (z.b.: 200 m³ Erdgas, 150 L Heizöl extra leicht) Kostenaufstellung: Gesamtkosten der Anlageninstallation Kostenanteil für Kollektoren Beilagen zum Förderantrag: Angebot oder Rechnung Kollektordatenblatt Montageskizze der geplanten Anlage oder Foto der fertigen Anlage Baugenehmigung; diese ist jedoch nur dann notwendig, wenn die Solaranlage a) entweder frei steht und die Höhe der Anlage mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt, oder b) an einem Gebäude angebracht ist und die Gebäudeoberfläche um mehr als 1,5 m überragt wird Hinweis: Werden Rechnungen bzw. nachgeforderte fehlende Unterlagen nicht innerhalb eines halben Jahres ab Antragstellung nachgereicht, gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Förderantrag Solaranlage bis zu 3 Wohnungen mit Erläuterungen, Stand: Juli 2015 Seite 3 von 5
Eintragungen durch die Förderstelle: Grundbetrag Kollektorförderung Fördersumme Förderantrag Solaranlage bis zu 3 Wohnungen mit Erläuterungen, Stand: Juli 2015 Seite 4 von 5
Erläuterungen für die Förderung von Solaranlagen für Häuser bis zu drei Wohnungen Hinweis: Verwenden Sie bitte für Förderungen für Häuser mit mehr als drei Wohnungen den dafür vorgesehenen Antrag. Was wird gefördert? Die Stadt Linz fördert unter Berücksichtigung baurechtlicher Bestimmungen (wie Oö. Bauordnung) innerhalb des Stadtgebietes die Errichtung von Solaranlagen, die zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung verwendet werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Häusern bis zu 3 Wohnungen und Häusern mit mehr als 3 Wohnungen. Empfehlung für Anlagen, die nicht direkt in die Dachfläche integriert werden können In diesem Fall bitten wir sie, vor der Installation der Anlage Herrn Ing. Haudum von der Stadtgestaltung zu kontaktieren (Tel.: 7070, DW 3185), um eventuelle Optimierungsmöglichkeiten für Ihre geplante Solaranlage im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes zu besprechen. Wie wird gefördert? Der Antrag muss bei Planung, Technik und Umwelt, Abt. Umweltmanagement eingebracht werden. Die Rechnung darf nicht älter als ein Jahr sein. Was ist zu tun? Antrag ausfüllen Dem Antrag bitte beilegen: - Angebot oder Rechnung - Kollektordatenblatt - Montageskizze der geplanten Anlage oder Foto der fertigen Anlage - Baugenehmigung; diese ist jedoch nur dann notwendig, wenn die Solaranlage a) entweder frei steht und die Höhe der Anlage mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt, oder b) an einem Gebäude angebracht ist und die Gebäudeoberfläche um mehr als 1,5 m überragt wird Antrag und Beilagen an die oben angeführte Adresse schicken. Wichtig! Werden Rechnungen bzw. nachgeforderte fehlende Unterlagen nicht innerhalb eines halben Jahres ab Eingang der Förderung nachgereicht, gilt der Förderantrag als zurückgezogen. Wenn die Solaranlage den baurechtlichen Bestimmungen entspricht, wird für die Errichtung einer Solaranlage für Häuser bis zu drei Wohnungen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Grundbetrag: 360 Euro 2. Förderbetrag: 110 Euro je m² wirksamer Kollektorfläche (= Aperturfläche, Lichteintrittsfläche) Die maximale Höhe der Förderung ist mit 1.900 Euro begrenzt. Förderantrag Solaranlage bis zu 3 Wohnungen mit Erläuterungen, Stand: Juli 2015 Seite 5 von 5