81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern

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Transkript:

Ich bin Elternsprecher / Elternsprecherin und jetzt? Die Schulmitwirkungsgesetze geben Eltern rechtlich abgesicherte Möglichkeiten mit Lehren und anderen Eltern zusammen das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder in der Schule zu beeinflussen. Mit der Teilnahme an schulischer Mitwirkung in den Gremien helfen wir den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu verwirklichen für unsere Kinder. Als Vertreter der Elternschaft einer Klasse sollte der Elternsprecher in der Lage sein sich über alle schulischen Belange der Klasse zu informieren und diese Informationen weiterzugeben. Er vertritt die Interessen aller Eltern/ Erziehungsberechtigter einer Klasse in den anderen schulischen Gremien, gegenüber der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte, der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt. Die Aufgaben der Elternsprecher 81 (1-5) Einladung mit Tagesordnung zur Elternversammlung mindestens dreimal im Jahr: 81 (5). Die Einladung im Benehmen mit dem Klassenlehrer heißt nicht unbedingt einvernehmlich d.h. eine Elternversammlung ist auch ohne Lehrkräfte möglich, da die Lehrkräfte auf Einladung der Eltern als beratende Mitglieder an den Elternversammlungen teilnehmen. 81 Elternversammlung, Sprecherinnen und Sprecher der Eltern (1) Auf Wunsch von mindestens einem Fünftel der Eltern Minderjähriger einer Klasse finden Elternversammlungen statt. Die Lehrkräfte, die in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichten, sollen auf Einladung der Elternversammlung beratend an deren Sitzungen teilnehmen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Schülerinnen und Schüler nehmen beratend teil. aus: Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz- BbgSchulG)

Organisation, Durchführung und Gestaltung der Elternversammlung Teilnahme als Vertreter der Klasse in der Elternkonferenz 81 (1 und 3) Beratendes Mitglied in der Klassenkonferenz (mit Rederecht!) 88 (1-3) 76 (4) Über die Beratungen werden Protokolle geführt. Es besteht eine Pflicht zur Protokollführung. Die Ergebnisse der Sitzung werden so auch für Personen festgehalten, die nicht teilnehmen konnten. Die Übermittlung von Beschlüssen wird erleichtern und die Kontinuität der Arbeit kann beim Wechsel von Mitgliedern gewahrt werden. Im Streitfall kann auf Grundlage des Protokolls der Sachverhalt festgestellt werden. Daher ist zu empfehlen alle Eltern der Klasse in geeigneter Weise über den Verlauf des Elternabends, Wahlergebnis, Vorhaben etc. zu informieren. Die Anforderung an die Protokollführung bestimmt sich nach ihrem Zweck. Notwendig sind Ergebnisprotokolle. Ordnungsgemäße Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. Wortprotokolle sind nicht erforderlich. Protokolle sind in der Regel aus dem Kreis der Mitglieder eines Gremiums zu bestimmen. Die Wahl der Elternsprecher und ihrer Stellvertreter Vor der erste Elternversammlung und vor der Wahl zum Elternsprecher einer Klasse empfiehlt es sich Teil 7 Abschnitt 1 (Mitwirkungsrechte in der Schule) des BbgSchulG durchzulesen. Ein gültiges Schulgesetz ist über die Schulleitung jederzeit einsehbar 77-79 Wahlverfahren. Wer ist wählbar? 78 (1) alle Eltern minderjähriger Schüler, soweit sie nicht als Lehrkräfte oder sonstiges Schulpersonal an den betreffenden Schulen arbeiten; und alle Personen, die nach 74 (2) die Rechte der Eltern der Personensorgeberechtigten wahrnehmen. Wer ist wahlberechtigt? Alle Eltern minderjähriger Schüler und Personen, welche die Rechte der Eltern wahrnehmen 74 (2). Wie wird gewählt? 77 (3) vor der Wahl ist wichtig, die Beschlussfähigkeit und die Zahl der möglichen abzugebenden Stimmen festzustellen.

78 (7) am besten übernimmt die Lehrkraft das Amt des Wahlleiters, da diese für das zu wählende Amt nicht wählbar ist und dadurch die Objektivität gewahrt wird. 78 (8) es ist zu empfehlen in geheimer (schriftlicher Wahl) zu Wählen zumindest für die beiden ersten Klassenelternsprecher Wahlen sind geheim! 78 (9) es empfiehlt sich nicht mehrere Personen zu gleichen Ämtern in einem Wahlgang zu wählen. Wie viele Elternsprecher werden gewählt? 81 (4) es werden 2 gleichberechtigte Elternsprecher und 2 personenbezogene Stellvertreter pro Klasse gewählt. 78 (6) und 77 (1) Wie viele Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen? 81 (4) für jeden Schüler oder jede Schülerin werden 2 Stimmen dadurch sollen alleinerziehende oder alleinanwesende Erziehungsberechtigte und Mehrfacheltern nicht benachteiligt werden. 79 (1) P. 1 und 79 (2) Jede und jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen. Link zum Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG Online Version http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47195.de Die Durchführung und Gestaltung einer Elternversammlung Nach dem Brandenburgischen Schulgesetzt (BbgschulG) sind Elternsprecher und Elternsprecherinnen für die Einladung und Durchführung von Elternversammlungen verantwortlich. Die Aufgabe der als Gäste anwesenden Lehrkräfte ist es, die Eltern an diesem Abend zu informieren und deren Vorschläge zur Unterrichtsgestaltung gegebenenfalls zu berücksichtigen (BbgschulG 81 Abs. 2). Das Schulgesetz sieht mindesten drei Elternversammlungen im Schuljahr vor (BbgschulG 81 Abs. 5).

Häufig wird es notwendig sein sich öfter zu treffen. Geklärt werden sollte auch, ab wann es sinnvoll ist, die Schülersprecher zu den Elternversammlungen einzuladen oder sich gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse zu treffen. Wann führe ich eine Elternversammlung durch? Die Zahl der Elternversammlung hängt von der Initiative und Aktivität des Elternsprecherteams ab. Vorgegeben sind mindesten 3 Versammlungen pro Schuljahr. Anlässen können sein: Wahlen, Vorbereitung von Veranstaltungen, aktuelle Problem, gemeinsame Themen Die Absprache über Zeitpunkt und Anlass des Abends sollte mit der Klassenleitung und gegebenenfalls weiteren eingeladenen Lehrkräfte möglichst frühzeitig geschehen. Die Einladung sollte spätestens ein bis zwei Wochen vor dem Termin an die Eltern weitergegeben werden. Es kann mit der Lehrkraft verabredet werden, dass die Eltern die Einladung und ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Tipp: Bei der Planung des Zeitpunktes einer Elternversammlung sind andere schulische Termine, örtliche Veranstaltungen sowie große Fernsehereignisse wie WM, EM zu beachten. In der Regel sollte eine Elternversammlung nicht länger als zwei Stunden dauern. Wie führe ich eine Elternversammlung durch? Wie eine Elternversammlung geleitet wird hängt sowohl von der Persönlichkeit der Elternsprecher als auch von der Zielsetzung des Abends ab. Die Elternsprecher sollten möglichst viele Eltern zu einer Meinungsäußerung ermuntern, jeden Beitrag ernst nehmen, andere Meinungen tolerieren, um so eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens zu schaffen. Tipp: Die beste Sitzordnung ist die, bei der jeder jeden sieht (fördert das Gespräch). Die schlechteste ist die, bei der alle nach vorn blicken (hemmt das Gespräch). Vorstellungsmöglichkeiten: Um miteinander zur reden und den Eltern zu helfen, die Scheu zu überwinden, vor allem ihre Meinungen oder Wünsche und Anregungen öffentlich zu äußern, ist es hilfreich, wenn dieses Sprechen über ganz neutrale, jedem vertraute

Themen miteinander erprobt wird. Zum Beispiel kann man die Anregung geben nicht nur Namen und Wohnort zu nennen sondern: bei Erstklässlern: aus welcher Kita kommt mein Kind, wie bewältigt es den Schulweg. Bei Siebtklässlern: warum haben wir diese Schule gewählt. Bei Neunklässlern; warum hat mein Kind diesen Zweig gewählt. Tipp: Durch die Anwendung verschiedener Methoden kann eine Elternversammlung aufgelockert werden. Vor allem die Gruppenarbeit bietet eine gute Möglichkeit viele Eltern zu aktivieren. Checkliste zur Vorbereitung einer Elternversammlung: Folgende Informationen sollte die Einladung beinhalten: Zeit Ort Tagesordnung: Die Tagesordnung enthält mindestens das Hauptthema, den Bericht der Lehrkraft, den Bericht aus den anderen Schulgremien und Verschiedenes / Informationsaustausch. Elternsprecher und Klassenleitung sollten sich darüber verständigen wer, wann, was, wie, wo gegebenenfalls eine Fachlehrkraft oder eine Referenten einlädt; die Einladung schreibt und vervielfältigt; die Schulleitung und den Hausmeister über diesen Termin informiert; Elternversammlungen müssen nicht unbedingt in der Schule stattfinden. Die Gremienstruktur 82 Die Elternkonferenz Die Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreter. Jede Klasse hat zwei

Stimmen, da es zwei gleichberechtigte Elternsprecher pro Klasse gibt. Zur Elternkonferenz wird mindestens dreimal im Jahr durch den Schulelternsprecher eingeladen 75 (1) und 78 (3). Die Schulelternsprecher vertreten die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulamt, dem Schulverwaltungsamt und dem Schulträger. 84 Die Schülerkonferenz Sekundarstufe I und II Der Schülersprecher lädt mindestens dreimal alle Schülersprecher und zu einer Konferenz ein. Elternvertreter und Lehrervertreter sind beratende Mitglieder. 85 Die Lehrerkonferenz Die Mitglieder werden in der Regel sechsmal im Jahr von der Schulleitung eingeladen. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. Innerhalb von Kollegien einer Schule gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen über Unterricht und Erziehung. Hier können Elternvertreter und Schülervertreter Hinweise aus ihrer Perspektive beisteuern. 87 Die Fachkonferenz Die Mitglieder beraten mindestens zweimal im Schuljahr. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. In den Fachkonferenzen fällt die letzte Entscheidung über die Einführung zugelassener Schulbücher und die Koordinierung, der Bewertung und Beobachtung der Lernentwicklung sowie die Leistungsbewertung in dem Fach oder der Fachrichtung. 88 Die Klassenkonferenz Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. Die Eltern- und Schülersprecher der Klasse sind beratende Mitglieder. Der Vorsitzende der Klassenkonferenz ist der Klassenleiter. Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel sind auch manchmal Klassenkonferenzen notwendig, wenn es um Ordnungsmaßnahmen geht, wenn

Konflikte zwischen Schülergruppen zu lösen sind oder Probleme mit Fachlehren auftauchen. Elternsprecher haben das Recht an diesen Sitzungen teilzunehmen, wenn über Versetzung, Zeugnisse und Abschlüsse gesprochen wird. Die Elternsprecher sind verpflichtet über die Inhalte Stillschweigen zu bewahren 75 (8). 91 Die Schulkonferenz hier Schul-Hort-Konferenz Die Schulkonferenz ist das einzige Gremium in dem Eltern, Schüler und Lehrer gleichberechtigte Entscheidungen treffen. In keinem Gremium sind so viele Entscheidungen zu treffen und Beratungen durchzuführen. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jeweils für zwei Jahre gewählt. An den Beratungen der Schulkonferenz können alle Angehörigen der Schule als Gäste teilnehmen. Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über: 1. die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule, 2. die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung, 3. das Einvernehmen mit dem Schulträger bei der Namensgebung, 4. die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung, 5. die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen, 6. die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie über die Grundsätze zu Art und Umfang möglicher Werbung, 7. die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann, 8. die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben, 9. die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen, 10. die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im 11. Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.

134 Der Kreiselternrat Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule ein Mitglied des Kreiselternrates 82 (4) und 78 (6). Die Kreisräte dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in schulischen Angelegenheiten im Kreis sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Kreisschulrat. Sie beraten mindestens zweimal im Jahr. Quelle:http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47195.de 99 u. 91 Schulkonferenz Schul-Hort-Konferenz Schulleiter, 4 Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, 5 Vertreter der Konferenz der Schülerinnen, 5 Vertreter der Elternkonferenz 87 Fachkonferenzen Alle Lehrkräfte, die in dem Fach unterrichten 85 Konferenz der Lehrkräfte Alle Lehrkräfte der Schule 84 Schülerkonferenz Alle Klassensprecher der Klassen 83 Elternkonferenz Alle Elternsprecher der Schule 88 Klassenkonferenz Alle Lehrerinnen, die in einer Klasse unterrichten 83 2 Klassensprecher pro Klasse 81 2 Elternsprecher pro Klasse Rosa-Luxemburg-Schule Potsdam, Elternkonferenz, 21. November 2012 1. Fassung