Kurie der angestellten Ärzte Stand: 5.6.2015 (Hinweis: Neu aufgenommene Fragen finden sich am Ende der Zusammenstellung.) GEHALTSREFORM 2015 FAQ Wann tritt die Gehaltsreform in Kraft? Vorbehaltlich der positiven Urabstimmung unter allen betroffenen Ärzten und der Zustimmung in den Gremien der Krages tritt die Gehaltsreform mit 1.7.2015 in Kraft. Was ändert sich für mich durch die Gehaltsreform 2015? Mit 1.7.2015 kommt zum bisherigen Gehalt inkl. aller Zulagen die neue Ärztedienstzulage dazu (Auszahlung 14 Mal pro Jahr). Es bleibt daher bei der aktuellen Einstufung. Auch die bisher gewährten Zulagen (Erschwerniszulage, Abteilungszulage, Kinderzulage, ) bleiben unverändert. Ändert sich durch die Gehaltsreform an meinem Grundgehalt oder den bisher gewährten Zulagen etwas? Nein, es bleibt bei der aktuellen Einstufung und den Zulagen, es kommt nur die neue Ärztedienstzulage dazu. Es gibt auch keinerlei Änderungen im Gehaltssystem bzgl. Mindesteinstufungen (z.b. fertige AM werden im Assistentenschema mind. mit der Stufe 6 eingereiht) oder Umreihungen im Gehaltssystem (z.b. beim Wechsel vom Assistenten- ins Facharztschema). Muss ich aktiv irgendwelche Schritte setzen, damit ich ab 1.7.2015 die neue Ärztedienstzulage bekomme? Nein, diese wird bei positiver Urabstimmung und zu erwartender Zustimmung der Krages-Gremien automatisch ausbezahlt. Wie übe ich mein Stimmrecht bei der Urabstimmung aus? Sie haben von der Ärztekammer einen persönlichen Brief mit allen Unterlagen für die Urabstimmung und ausführlichen Anleitungen bekommen. Die Urabstimmung läuft bis 16.6.2015; spätestens bis dahin müssen Ihre Abstimmungsunterlagen bei der Ärztekammer eingelangt sein. In den Spitälern werden Sammelurnen eingerichtet, sodass Sie keine Porto- oder Wegkosten haben. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihr Spitalsärztevertreter oder natürlich die Mitarbeiter des Kammeramtes. Wohin kann ich mich bei Fragen zur Gehaltsreform wenden? Ihr Spitalsärztevertreter wie auch die Kammer- und Kurienspitze sowie die Mitarbeiter des Kammeramtes (KAD Mag. Bauer und Dr. Reichl) stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wieso gibt es bei der neuen Ärztedienstzulage unterschiedliche Prozentsätze? Wir haben von Anfang an ein wettbewerbsfähiges Gehaltsschema für die bgld. Spitäler gefordert, welches die Abwanderung in die benachbarten Bundesländer verhindert und für Ärzte aus anderen Bundesländern so interessant ist, dass sie ins Burgenland wechseln. Die Verhandlungspartner haben sich rasch auf das steirische Schema als Referenzsystem geeinigt (siehe Vergleichsgraphiken unten). Die unterschiedlichen Prozentsätze waren notwendig, um in allen Arztgruppen und allen Entlohnungsstufen über der Steiermark zu liegen. Mit einheitlichen Prozentsätzen wäre dies nicht gelungen. Die Folge wäre wieder eine Abwanderung einzelner Gruppen gewesen, was es zu verhindern gilt. Profitieren wirklich alle Ärzte von der Gehaltsreform? Nachdem es für alle Ärzte bei der bisherigen Einstufung und allen bisher gewährten Zulagen bleibt und die neue Ärztedienstzulage additiv dazu kommt, werden alle Ärzte mehr verdienen (siehe Vergleichsgraphiken unten). Wie hoch ist die neue Ärztedienstzulage? Je nach Arztgruppe und Entlohnungsstufe beträgt sie zwischen 20% und 39% bezogen auf das geltende Grundgehalt. Die unterschiedlichen Prozentsätze sind notwendig, um in allen Arztgruppen und Entlohnungsstufen über dem vereinbarten Referenzsystem Steiermark zu liegen. Die Prozentsätze betragen genau: * Entlohnungsgruppe s1 Fachärztin, Facharzt: 20 % in den Entlohnungsstufen 1 bis 11 39 % in den Entlohnungsstufen 12 bis 14 36 % ab der Entlohnungsstufe 15 * Entlohnungsgruppe s2 - Dauersekundarärztin, Dauersekundararzt: 20 % in den Entlohnungsstufen 1 bis 7 35 % in den Entlohnungsstufen 8 bis 10 33 % ab der Entlohnungsstufe 11 * Entlohnungsgruppe s3 - Assistenzärztin, Assistenzarzt: 20 % in den Entlohnungsstufen 1 bis 7 28 % ab der Entlohnungsstufe 8 * Entlohnungsgruppe s4 - Turnusärztin, Turnusarzt: 20 % in den Entlohnungsstufen 1 bis 4 25 % ab der Entlohnungsstufe 5 Wie oft wird die neue Ärztedienstzulage gewährt? Die Zulage wird 14 Mal pro Jahr gewährt, d.h. auch bei den Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug). Daraus ergibt sich auch ein steuerlicher Vorteil durch die geringere Lohnsteuer. Durch die 14malige fixe Auszahlung wirkt sie wie eine Grundgehaltserhöhung. 2
Wie sieht der Vergleich mit den steiermärkischen Grundgehältern konkret aus? (Anm.: In den nachfolgenden Graphiken ist das neue Gehaltsschema jeweils als Ärztekammer bezeichnet.) Fachärzte s1: 9.000,00 8.000,00 7.000,00 6.000,00 5.000,00 Ärztekammer Stmk 4.000,00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 (Anmerkung: Nur in den beiden höchsten Stufen in der Steiermark würden wir zurückfallen, aber diese erreicht bei uns ohnehin kaum jemand, außerdem wird falls wie gesagt diese Stufen je erreicht werden - dies dadurch, dass unsere FÄ früher mehr erhalten, mehr als kompensiert,.) Dauersekundarärzte s2: 8.000,00 7.000,00 6.000,00 5.000,00 4.000,00 Ärztekammer Stmk 3.000,00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 (Anmerkung: Nur in den 3 höchsten Stufen in der Steiermark würden wir zurückfallen, aber diese erreicht bei uns ohnehin kaum jemand, außerdem wird falls wie gesagt diese Stufen je erreicht werden - dies dadurch, dass unsere DSÄ früher mehr erhalten, mehr als kompensiert,.) 3
Assistenzärzte s3: 5.500,00 5.000,00 4.500,00 4.000,00 3.500,00 Ärztekammer Stmk 3.000,00 2.500,00 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Turnusärzte s4: 4
Wie sieht der Vergleich des neuen Grundgehaltes (inkl. Erschwernisund Ärztedienstzulage) mit der bisherigen Bezahlung (GG+Erschwerniszulage) aus? (Anm.: In den nachfolgenden Graphiken ist das neue Gehaltsschema jeweils als Ärztekammer bezeichnet. Fachärzte s1: Dauersekundarärzte s2: 5
Assistenzärzte s3: Turnusärzte s4: Ich bin Jungarzt. Profitiere ich auch von der Gehaltsreform? Ja. Alle Ärzte profitieren, im besonderen Ausmaß im Vergleich zur Steiermark junge Turnusärzte und Assistenzärzte. In den Einstiegsstufen liegen bei den Grundgehältern inkl. der fixen Zulagen z.b. Assistenzärzte knapp 25% (!) über der Steiermark, junge Turnusärzte immerhin noch knapp über 11%. Die Jungärzte liegen somit prozentuell gesehen am meisten über der Steiermark (siehe Graphiken oben). Warum wurde das steiermärkische Schema inkl. Rahmenbedingungen nicht gleich 1:1 übernommen? Dies aus 2 Gründen. Einerseits gibt es unterschiedliche Dienstrechte, die nicht so einfach und vor allem so rasch zu übernehmen sind, andererseits gibt es im steiermärkischen System Punkte, die wir nicht haben wollen: Es ist dort ein Schicht- und Wechseldienst unter gewissen Voraussetzungen erlaubt; weiters gilt dort der Samstag als Arbeitstag. 6
Ändert sich irgendetwas im zugrunde liegenden Dienst- oder Arbeitsrecht? Nein, Krages-Ärzte bleiben nach wie vor Landesvertragsbedienstete, Ärzte des Konvents der Barmherzigen Brüder Eisenstadt Privatangestellte. Wird die neue Ärztedienstzulage auch im Krankenstand oder Urlaub weiter bezahlt? Ja, die Zulage fällt in die sog. Entgeltfortzahlung, d.h. sie wird auch im Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt. Wie sieht es mit der Honorierung von Überstunden (Diensten) aus? Die Überstundenhonorierung bleibt gleich hoch wie bisher (50% Zuschlag während Nachtstunden, 100% für Sonn- und Feiertage), da die neue Ärztedienstzulage nicht in die Bemessungsgrundlage für die Überstunden fällt. Hätte man die Zulage überstundenwirksam gemacht, hätte das Grundgehalt nicht in dem Ausmaß erhöht werden können. Wir haben von Anfang an eine angemessene Honorierung der 40 Stunden-Woche gefordert, das ist gelungen. Überstunden werden aber weiterhin noch attraktiv honoriert. In der Steiermark und in beinahe allen anderen Bundesländern wurde ebenfalls derselbe Weg Investierung der Gehaltserhöhung in die 40 Stunden-Woche gewählt. Bei Privatangestellten (Ärzte KH Eisenstadt) muss auf Grund zwingender arbeitsrechtlicher Vorschriften die ÄDZ in die Bemessungsgrundlage für Überstunden fließen, was durch einen sog. Korrekturfaktor ausgeglichen wird. Unter dem Strich bekommen daher Krages-Ärzte und Ärzte des KH Eisenstadt gleich viel für Überstunden. Gelten nach wie vor idente Gehaltstafeln und Zulagen für die Krages und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt? Ja. Es ist letztendlich gelungen, dass auch für die Ärzte des KH Eisenstadt weiterhin dieselben Gehaltstafeln gelten. Auch die Überstunden werden weiterhin gleich hoch bezahlt wie bei der Krages; dies wird durch einen Korrekturfaktor erreicht. Dadurch wurde erfolgreich verhindert, dass es innerhalb des Bundeslandes zu einem unnötigen Wettbewerb kommt und die Ärzteschaft entzweit wird das würde uns insgesamt nur schwächen. Ist die neue Ärztedienstzulage abfertigungswirksam? Bei Privatangestellten wie den Ärzten des KH Eisenstadt muss die Zulage wie alle Gehaltsbestandteile in die Abfertigung (alt) fließen, bei den Landesvertragsbediensteten (Krages- Ärzte) ist sie nicht abfertigungswirksam. Dafür haben Letztere andere Vorteile wie z.b. mehr freie Tage pro Jahr oder eine längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insgesamt halten sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Dienstrechte aus unserer Sicht die Waage. Hat sich auch bei Honorierung der ärztlichen (Hintergrund-) Rufbereitschaft etwas geändert? Ja. Hier wurde die steiermärkische Entlohnung 1:1 übernommen, was zu einer wesentlichen Erhöhung führt. Der Stundensatz beträgt 14,00. Der tatsächliche Arbeitseinsatz inkl. Fahrtzeiten gilt als Arbeitszeit und wird voll bezahlt. Die Fahrtkosten werden mit dem amtlichen km-geld honoriert. 7
Wie viel verdiene ich mit Diensten im Monat? Dies hängt von der Anzahl der Dienste bzw. der geleisteten Überstunden ab. Die Überstunden können natürlich monatlich schwanken, ohne opt out sind durchschnittlich maximal 48 Wochenstunden, also 8 Überstunden pro Woche, im Durchrechnungszeitraum erlaubt. Es ist daher schwierig, auf den Cent genau Ihren Monatsgehalt anzugeben, weil wie gesagt die Stunden schwanken können. Unter der Annahme, dass ein Modellarzt ständig monatlich genau 48 Stunden arbeitet (dabei berücksichtigt im Monat 1 Samstag und 1 Sonntag, aber er wie gesagt insgesamt die 48 Wochenstunden nie überschreitet), verdient ein Turnusarzt der Stufe 4 4.436,00 monatlich, ein Assistenzarzt der Stufe 8 5.672,00, ein Dauersekundararzt der Stufe 6 5.006,00 und ein Facharzt der Stufe 12 8.103,00. Dies sind wie gesagt Musterärzte unter Beachtung der ständigen Einhaltung der 48 Wochenstunden. Zur Arbeitszeitflexibilisierung: Was ändert sich? Unverändert bleibt, dass die Arbeit nach wie vor von Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr zu erbringen ist. Neu ist, dass der spätestmögliche Arbeitsbeginn in diesem Zeitrahmen nicht wie bisher 9 Uhr, sondern 13 Uhr ist. Um Kurzeinsätze zu verhindern, muss aber zumindest eine Tagesarbeitszeit von mind. 6 Stunden gegeben sein. Die konkrete Einteilung trifft wie bisher der Abteilungsverantwortliche, wobei die Dienstpläne natürlich bis Mitte des Vormonats erstellt werden müssen. Mit Zustimmung des Betriebsrates und des einzelnen Arztes können davon abweichende Sonderformen bzgl. der Arbeitszeit vereinbart werden. Ich bin teilzeitbeschäftigt. Habe ich auch einen Vorteil durch die Gehaltsreform? Natürlich. Alle Ärzte haben einen Vorteil. Nachdem die gesamte Gehaltserhöhung in die Honorierung der Normalarbeitszeit investiert wird (und nicht in die Überstundenhonorierung fließt), profitieren teilzeitbeschäftigte Ärzte relativ gesehen am meisten. Bekommen auch Abteilungsleiter mehr Geld? Ja. Hier erfolgt die Übernahme der steiermärkischen Gehaltsansätze. Ist hinkünftig ein Schicht- und Wechseldienst erlaubt? Nein, ein genereller Schicht- und Wechseldienst ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt es abgesehen von den Gehaltsänderungen Verbesserungen? Ja. Hinkünftig erhalten Turnusärzte sowohl für die AM- wie auch die FA-Prüfung eine Woche Prüfungsurlaub. Dies unabhängig vom Fortbildungsurlaub, der für alle Arztgruppen unverändert bleibt. Hat die Gehaltsreform Auswirkungen auf die Sondergebühren? Nein. Sondergebühren gelten im Burgenland als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und sind kein Gehaltsbestandteil. Daher bleiben sie von der Gehaltsreform unberührt. 8
Wird die neue Zulage jährlich erhöht? Ja. Nachdem sie ein Prozentsatz des Grundgehaltes ist, erhöht sie sich automatisch mit der jährlichen Grundgehaltserhöhung. Wird die Zulage für 1. Oberärzte ebenfalls erhöht? Ja. Diese erhalten statt bisher monatlich 161,90 ab Juli 2015 303,86. Update 5.6.2015 Wie wirkt sich die Gehaltsreform für schwangere Ärztinnen aus? Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nach Meldung der Schwangerschaft keine Überstunden sowie Nachtarbeit leisten. Damit fällt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen auch die Honorierung dieser Stunden weg, das Gehalt besteht daher ab der Meldung der Schwangerschaft aus dem Grundgehalt und den fixen Zulagen. Nachdem mit der Gehaltsreform eine fixe Ärztedienstzulage gewährt wird, die ab der Meldung der Schwangerschaft weiter bezahlt wird, und kein einziger Cent in die Überstundenhonorierung investiert wird, haben schwangere Ärztinnen zukünftig einen wesentlich geringeren Einkommensverlust. Auch für die Bemessung des Wochengeldes für die Zeit des Mutterschutzes wirkt sich die Gewährung der neuen Ärztedienstzulage überaus vorteilhaft aus. Zur Arbeitszeitflexibilisierung: Gibt es bei verlängerten Diensten ebenfalls Änderungen? Nein. Die Bestimmungen in den Betriebsvereinbarungen bleiben diesbezüglich unverändert. Verlängerte Dienste müssen nach wie vor zwischen 7 und 9 Uhr beginnen und haben mind. 22 Stunden zu dauern. Die späteste Beginnzeit 13 Uhr betrifft nur die tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag. D.h. der Nachtdienst sowie Samstag-, Sonntags- und Feiertagsdienst beginnt nach wie vor spätestens um 9 Uhr. Diese Zusammenstellung wird, so weitere Fragen auftauchen, laufend ergänzt. Zwecks besserer Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen ausdrücklich verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter. 9