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C Chancen: Für eine optimale Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes bietet unser Kindergarten optimale Chancen.

KITA ZWERGENLAND STAND:

Marktgemeinde Brunn am Gebirge Betreuungsvereinbarung

wünscht Ihnen Ihr KINDERGARTENTEAM Sandstraße 20 A Solingen Tel /

Das Kindergarten ABC A Anmeldung: Anmeldungen können jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Leitung der Tageseinrichtung vorgenommen

Liebe Eltern, Liegt Ihnen etwas auf dem Herzen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir haben jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Belange.

von 13:00 bis 16 Uhr (Bitte beachten Sie die Mittagszeit von Uhr in der wir die Kita geschlossen haben!!)

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Mit der Anmeldung ist für jedes Kind ein einmaliges Anmeldeentgelt von 3,- Euro für Anmeldeformulare zu bezahlen.

Anschrift Sollte sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändern, so teilen Sie uns dies umgehend mit damit wir Sie im Notfall erreichen können.

Transkript:

Unsere Hausordnung - Kindergarten Öffnungszeiten Montag-Donnerstag: 7:00-16:30 Uhr Freitag: 7:00-12:00 Uhr - verlängerte Öffnungszeit bis 14:00 Uhr Bring- und Abholzeiten: Bringzeit für den Kindergarten 7:00-8:30 Uhr Abholzeit für den Kindergarten vor dem Essen nach dem Essen 11:15-12:00 Uhr ab 12:15 Uhr In der Zeit von 7:00-7:30 Uhr gibt es zwei Sammelgruppen. GELB: gelbe + rote Gruppe GRÜN: blaue + grüne Gruppe Bringzeit für die Kinderkrippe Das Bringen und Abholen der Kinder ist den ganzen Tag über möglich. Aufnahmemodalitäten: Ärztliches Attest Hauptwohnsitz in Forchtenstein. Das Kind ist berechtigt, den Kindergarten zu besuchen solange sich der Hauptwohnsitz in Forchtenstein befindet. Bringen und Abholen: Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe der Kinder! Sowohl beim Kommen als auch beim Abholen der Kinder ist eine persönliche Begrüßung bzw. Verabschiedung der Kindergartenpädagogin notwendig, um einen Überblick der Kinder immer zu gewährleisten. Bitte kontrollieren Sie zur Sicherheit Ihres Kindes ob die Gartentür immer geschlossen ist! Der Schalter zum Öffnen der Gartentür darf nur von Erwachsenen betätigt werden. Nachdem Sie ihr Kind übernommen haben, ist das Kindergartengelände zu verlassen, da der Garten kein öffentlicher Spielplatz ist. 1

Für mitgebrachte Fahrzeuge gibt es neben dem Personalparkplatz einen eigenen abgetrennten Abstellplatz (neben dem Schranken). Das Betreten der Gruppe ohne Anwesenheit einer Kindergartenpädagogin bzw. Betreuerin ist nicht gestattet! Aus Sicherheitsgründen ist allen Personen der Zutritt nur bis in die Garderobe gestattet. (Kindergartenfremde Personen und Eltern) Für Spielsachen, die von zu Hause mitgenommen werden, übernehmen wir keine Haftung. Durch aktuelle Aushänge an der Pinnwand (beim Eingang, oder in der jeweiligen Garderobe) werden Sie laufend über Neues und Interessantes in der Einrichtung informiert. An den vom Kindergarten einberufenen Elternversammlungen (Elternabend, ) sollten Sie im Interesse Ihres Kindes teilnehmen. Krankheit: Bei Fernbleiben und Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, dies telefonisch bis spätestens 8:30 Uhr zu melden. Medikamente dürfen im Kindergarten nicht verabreicht werden, außer diese sind für das Kind lebensnotwendig. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Kinder in den Kindergarten kommen, die sich nicht wohl fühlen, stark erkältet sind, sich erbrochen haben, unter Durchfall leiden usw. Im Interesse Ihres Kindes und auch der anderen Kinder sollten kranke Kinder zu Hause bleiben und mindestens 1 Tag fieberfrei sein. Bei Kopflausbefall bringen Sie Ihr Kind bitte erst wieder in den Kindergarten, wenn es lausfrei ist. Bei Infektionskrankheiten bitte immer ein ärztliches Attest bringen, dass Ihr Kind den Kindergarten wieder besuchen darf. Erreichbarkeit Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie dem Kindergarten Ihre aktuelle Telefonnummer bekannt geben. Während Ihr Kind von uns betreut wird, soll immer jemand erreichbar sein. Portfoliomappe Für jedes Kind wird ab Eintritt in den Kindergarten/Kinderkrippe eine Portfoliomappe angelegt, in der die Entwicklungsschritte des Kindes an Hand von Fotos, Zeichnungen, usw. festgehalten werden. Bei Kindergartenaustritt wird diese Mappe dem Kind mit nach Hause gegeben. 2

Religiöse Feste im Kindergarten Im Rahmen des Jahresablaufes im Kindergarten feiern wir auch einige religiöse Feste, über welche Sie im Vorfeld informiert werden, damit Sie entscheiden können ob Ihr Kind daran teilnimmt oder nicht. Laterne für Martinsfest Jedes Kind erhält eine Holzlaterne, welche während der Kindergartenzeit im Kindergarten verbleibt und bei Austritt mit nach Hause genommen wird. Vorschulerziehung Seit September 2010 haben Vorschulkinder im Kindergarten Anwesenheitspflicht. Bei Abwesenheit ist diese zu entschuldigen. Jeden Tag wird in unserer Institution ein spezielles Programm für die Vorschulkinder durchgeführt (dazu gehören Turnstunde, Bastelarbeiten, Arbeitsblätter, Fantasiereise, Ausgänge, Austausch mit der Schule ) Die dabei anfallenden Kosten (für Farbstifte, Etui, Mappe, Kopien ) werden einmal im Jahr eingehoben. Bibliothek Für interessierte Personen steht unsere Elternbibliothek zweimal wöchentlich zur Verfügung. Hier kann man sich neben pädagogischen Fachbüchern auch Bilderbücher zu den verschiedensten Themen ausleihen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Info-Tafel. Beschriftungen Um das Ordnungssystem zu erleichtern und langwierige Such- und Zuordnungsprozesse zu vermeiden, ist es notwendig, Kleidungsstücke (Socken, Gatschgewand, Gummistiefel, Ersatzwäsche, Hausschuhe,...) zu beschriften. Garderobenplatz Unterstützen Sie Ihr Kind während der Bring- und Abholphase, Ordnung am Garderobenplatz zu halten. Dies bedeutet: Zeichnungen mit nach Hause nehmen. Erlagscheine, Einladungen, Benachrichtigungen vom Kindergarten, die sich im Postfach befinden, bitte mitnehmen. Wäsche, die im Kindergarten bleiben soll, bitte beschriftet in die dafür vorgesehene Tasche geben. Achten Sie beim Nachhause gehen, dass die Hausschuhe Ihres Kindes in das eigene Schuhfach gestellt werden. 3

Gartenkleidung Unseren Kindern soll ein freies Spielen im Garten möglich sein. Darum ist es wichtig, dass die passende Kleidung immer vorhanden ist, welche auch schmutzig werden darf. Im Winter Skianzug und warme Stiefel. Für die warme Jahreszeit reicht das Gatschgewand mit Gummistiefel. Bitte alles beschriften! Gesunde Jause Im Kindergarten wird täglich eine abwechslungsreiche und gesunde Jause sowie Getränke angeboten, daher ist die Mitnahme einer eigenen Jause nicht notwendig. Süßigkeiten, Naschsachen sollten nicht mitgenommen werden! Hygieneartikel Bitte achten Sie darauf, dass immer genug Windeln und Feuchttücher für Ihr Kind vorhanden sind. Sind keine Windeln vorhanden, stellt diese der Kindergarten zur Verfügung und stellt sie Ihnen in Rechnung. Fotos Ich erkläre mich damit einverstanden, dass das Foto meines Kindes in den Medien abgedruckt werden darf. JA O NEIN O Ich bin damit einverstanden, dass Fotos meines Kindes von Festen und Aktivitäten im Kindergarten auf unserer Homepage veröffentlicht werden dürfen. JA O NEIN O Ärztliche Untersuchung Für den Zeitraum des Besuches der Kinderbetreuungseinrichtung ist laut Gesetz einmal jährlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Nach Erhalt des Formulars haben Sie einen Monat Zeit diese Untersuchung beim Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen. Schutz vor Infektion mit dem Frühsommermenigoencephalitis-Virus (FSME) In unserer Gegend gibt es kaum mehr Gebiete, die frei von Zecken sind. Die Möglichkeit der Übertragung der Zeckenbisse besteht auch bei Veranstaltungen (Wandertage, Ausgänge, Projektausflüge) Aufenthalt im Freien Kindergartenweg Der einzige wirksame Schutz ist die FSME-Schutzimpfung. Es ist die Aufgabe der Erziehungsberechtigten für diesen Schutz zu sorgen! Über diese Informationspflicht hinaus betrifft den Kindergarten keine weitere Verantwortung hinsichtlich der Gefährdung durch FSME-Viren. 4

Ansuchen Kinderbetreuungsförderung Es obliegt in der Verantwortung der Eltern, dass das jährliche Ansuchen um Gewährung der Kinderbetreuungsförderung vollständig und termingerecht beim Amt der Bgld. Landesregierung eingereicht wird. Das Formular ist erhältlich im Kindergarten oder im Internet. Bei Unklarheiten geben wir Ihnen gerne Auskunft. Aufsichtspflicht Ich nehme zur Kenntnis, dass die Aufsichtspflicht des Fachpersonals mit der Übernahme des Kindes im Kindergarten beginnt. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an den Erziehungsberechtigten ( 4.9. Kindergartengesetz Novelle 2005). Ich erkläre mich weiters damit einverstanden, dass die Aufsichtspflicht für mein Kind in der Zeit von Zusatzangeboten im Kindergarten (z.b. Musikalische Früherziehung) der Leitung des Kurses obliegt. Ich habe die Hausordnung gelesen, bin damit einverstanden und nehme diese zur Kenntnis. Forchtenstein, am Unterschrift Erziehungsberechtigter 5