STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG

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Transkript:

STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG Die Arbeitsgruppen Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht mit ihrer Zielsetzung der zeitnahen und praxisorientierten Information bilden seit vielen Jahren einen festen Bestandteil des fachwissenschaftlichen Veranstaltungsangebots der Kammer für ihre Mitglieder sowie deren qualifizierten Mitarbeiter. Wir laden heute zur Teilnahme an den ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2015 ARBEITSGRUPPEN KÖRPERSCHAFTSTEUER 2015 ARBEITSGRUPPEN UMSATZSTEUER 2015 ARBEITSGRUPPEN VERFAHRENSRECHT UND ERBSCHAFTSTEUERRECHT 2015 ein. Die Arbeitsgruppen dienen in ihrer jeweiligen themenspezifischen Ausrichtung der individuellen fachlichen Information und Diskussion über Neue Steuergesetze und Verordnungen Neue Richtlinien und Erlasse der Finanzverwaltung Ausgewählte Themen aus dem Bereich der Abgabenordnung Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppenarbeit stehen die Unterrichtung über die Verwaltungspraxis Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Insbesondere besteht auch die Möglichkeit, Problemfälle und Fragen aus der täglichen Berufsarbeit in die Arbeitsgruppen einzubringen und zu erörtern.

Nicht erst seit der ausdrücklichen Aufnahme der Fortbildungspflicht in 57 Abs. 2 a StBerG durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz gilt, dass die konsequente Fortbildung und ständige Aktualisierung des Wissens eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg im steuerberatenden Beruf darstellt. Bereits in den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen für die Vermittlung von aktuellen Informationen und die Wissensvertiefung in den behandelten Steuerrechtsgebieten durch * Ausweitung bzw. Verteilung des Informationsangebots über das ganze Jahr * Anpassung der Veranstaltungszeiten an die Belange der Praxis * Flexibilisierung der Teilnahmemodalitäten weiter verbessert. Auch im Jahr 2015 sind wieder 7 Termine für die Arbeitsgruppen Steuerrecht bzw. 3 Termine bei den weiteren Arbeitsgruppen vorgesehen. Die Arbeitsgruppen stehen unter der fachlichen Leitung von hoch qualifizierten Dozenten, die als Betreuer der jeweiligen Gruppe für die Auswahl und den Inhalt der vermittelten Informationen zuständig und verantwortlich sind. Für Teilnehmer, die uns eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, besteht die Möglichkeit, die aktuellen Arbeitsgruppenhefte nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltungsrunde unter http://www.stbk-nordbaden.de/veranstaltungen/arbeitsgruppen/skripte im PDF-Format herunterzuladen. Dort besteht auch Zugriffsmöglichkeit auf Skripte zurückliegender Veranstaltungszyklen. Unter http://stbk-nordbaden.de/veranstaltungen/arbeitsgruppen/arbeitsgruppentermine können Sie die Termine einzelner Arbeitsgruppen (nach Veranstaltungsorten), Themen oder die gesamte Terminübersicht des laufenden Zyklus für den Import in den Microsoft Outlook-Kalender herunterladen. ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2015 Für die Arbeitsgruppen Steuerrecht 2015 sind neun Arbeitsgruppen an sechs Orten vorgesehen. ORT, TERMINE UND FACHLICHE LEITER Mannheim I Dienstag, 20. Januar 2015 Dienstag, 31. März 2015 Dienstag, 5. Mai 2015 Dienstag, 21. Juli 2015 Dienstag, 22. September 2015 Dienstag, 20. Oktober 2015 Dienstag, 1. Dezember 2015 Finanzpräsident Dietrich Weilbach Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Seminarraum (1. OG) Rheingoldstrasse 215-217

Mannheim II Donnerstag, 15. Januar 2015 Donnerstag, 26. März 2015 Donnerstag, 30. April 2015 Donnerstag, 9. Juli 2015 Donnerstag, 17. September 2015 Donnerstag, 22. Oktober 2015 Donnerstag, 26. November 2015 Oberamtsrat Siegfried Fränznick Finanzamt Mannheim-Neckarstadt 17.30 bis 19.30 Uhr Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Seminarraum (1. OG) Rheingoldstrasse 215-217 Heidelberg I Donnerstag, 22. Januar 2015 Donnerstag, 26. März 2015 Donnerstag, 7. Mai 2015 Donnerstag, 9. Juli 2015 Donnerstag, 17. September 2015 Donnerstag, 22. Oktober 2015 Donnerstag, 26. November 2015 Steueramtmann Markus Brucker 17.30 bis 19.30 Uhr Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1 Heidelberg II Dienstag, 20. Januar 2015 Dienstag, 31. März 2015 Dienstag, 5. Mai 2015 Dienstag, 14. Juli 2015 Dienstag, 22. September 2015 Dienstag, 27. Oktober 2015 Dienstag, 1. Dezember 2015 Ltd. Regierungsdirektor Cornelius Cersowsky Finanzamt Pforzheim Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1

Karlsruhe I Dienstag, 13. Januar 2015 Dienstag, 24. März 2015 Dienstag, 28. April 2015 Dienstag, 7. Juli 2015 Dienstag, 15. September 2015 Dienstag, 20. Oktober 2015 Dienstag, 24. November 2015 Oberamtsrat Heribert Schustek 17.30 bis 19.30 Uhr Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e Karlsruhe II Mittwoch, 14. Januar 2015 Mittwoch, 25. März 2015 Mittwoch, 29. April 2015 Mittwoch, 8. Juli 2015 Mittwoch, 16. September 2015 Mittwoch, 21. Oktober 2015 Mittwoch, 25. November 2015 Oberamtsrat Heribert Schustek Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e Pforzheim Donnerstag, 15. Januar 2015 Donnerstag, 19. März 2015 Donnerstag, 30. April 2015 Donnerstag, 9. Juli 2015 Donnerstag, 17. September 2015 Donnerstag, 22. Oktober 2015 Donnerstag, 26. November 2015 Oberamtsrat Heribert Schustek Parkhotel PFORZHEIM Deimlingstraße 36

Baden-Baden Donnerstag, 22. Januar 2015 Donnerstag, 26. März 2015 Donnerstag, 7. Mai 2015 Donnerstag, 9. Juli 2015 Donnerstag, 24. September 2015 Donnerstag, 22. Oktober 2015 Donnerstag, 3. Dezember 2015 Ltd. Regierungsdirektor Cornelius Cersowsky Finanzamt Pforzheim Kurhaus BADEN-BADEN Spiegelsaal (am 26. März 2015: Salon Gourmet) Kaiserallee 1 Freudenstadt Donnerstag, 22. Januar 2015 Donnerstag, 26. März 2015 Donnerstag, 7. Mai 2015 Donnerstag, 9. Juli 2015 Donnerstag, 24. September 2015 Donnerstag, 29. Oktober 2015 Donnerstag, 3. Dezember 2015 Oberamtsrat Helmut Rentschler Finanzamt Calw und Amtsrat Marcel Eckhardt Finanzamt Pforzheim Schwarzwaldhotel FREUDENSTADT Tagungsraum Helene-Frey-Weg 2 TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und besonders qualifizierte Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert und schließt die Pausengetränke mit ein. 40,-- je Veranstaltungstermin Sie wird - nach jedem Veranstaltungstermin abgebucht (Voraussetzung Lastschriftverfahren) oder ist - als Gesamtbetrag in Höhe von 280,-- für die sieben Veranstaltungen zum 1. Veranstaltungstermin fällig und zu begleichen.

ARBEITSGRUPPEN KÖRPERSCHAFTSTEUER 2015 Es ist die Durchführung von fünf Arbeitsgruppen an vier Orten vorgesehen. Entsprechend den aus Teilnehmerkreisen geäußerten Wünschen umfaßt das Spektrum der behandelten Themen auch die Bereiche Recht der Doppelbesteuerung, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer und GmbH-Recht. ORT, TERMINE UND FACHLICHE LEITER Mannheim Donnerstag, 12. März 2015 Donnerstag, 2. Juli 2015 Donnerstag, 19. November 2015 Oberamtsrat Thomas Rupp Finanzministerium Baden-Württemberg Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Seminarraum (1. OG) Rheingoldstrasse 215-217 Heidelberg Montag, 9. März 2015 Montag, 6. Juli 2015 Montag, 16. November 2015 Regierungsdirektorin Dr. Bianca Lang Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1 Karlsruhe I Mittwoch, 11. März 2015 Mittwoch, 15. Juli 2015 Mittwoch, 18. November 2015 Regierungsdirektorin Dr. Bianca Lang 17.30 bis 19.30 Uhr Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e

Karlsruhe II Montag, 16. März 2015 Montag, 13. Juli 2015 Montag, 30. November 2015 Regierungsdirektorin Dr. Bianca Lang Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e Pforzheim Dienstag, 24. März 2015 Dienstag, 7. Juli 2015 Dienstag, 17. November 2015 Oberamtsrat Thomas Rupp Finanzministerium Baden-Württemberg Parkhotel PFORZHEIM Deimlingstraße 36 TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und besonders qualifizierte Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert und schließt die Pausengetränke mit ein. 40,-- je Veranstaltungstermin Sie wird - nach jedem Veranstaltungstermin abgebucht (Voraussetzung Lastschriftverfahren) oder ist - als Gesamtbetrag in Höhe von 120,-- für die drei Veranstaltungen zum 1. Veranstaltungstermin fällig und zu begleichen.

ARBEITSGRUPPEN UMSATZSTEUER 2015 Wie in den Vorjahren werden sechs Arbeitsgruppen an vier Veranstaltungsorten angeboten. ORT, TERMINE UND FACHLICHE LEITER Mannheim Montag, 9. Februar 2015 Montag, 11. Mai 2015 Montag, 12. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Seminarraum (1. OG) Rheingoldstrasse 215-217 Heidelberg I Mittwoch, 4. Februar 2015 Mittwoch, 6. Mai 2015 Mittwoch, 7. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert 17.30 bis 19.30 Uhr Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1 Heidelberg II Mittwoch, 11. Februar 2015 Mittwoch, 13. Mai 2015 Mittwoch, 14. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1

Karlsruhe I Donnerstag, 5. Februar 2015 Donnerstag, 7. Mai 2015 Donnerstag, 15. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert 17.30 bis 19.30 Uhr Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e Karlsruhe II Donnerstag, 12. Februar 2015 Donnerstag, 21. Mai 2015 Donnerstag, 8. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12e Pforzheim Dienstag, 3. Februar 2015 Dienstag, 12. Mai 2015 Dienstag, 6. Oktober 2015 Regierungsdirektorin Ulrike Lange Oberamtsrätin Nicola Reiling Oberamtsrätin Petra Schubert Parkhotel PFORZHEIM Deimlingstraße 36

TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und besonders qualifizierte Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert und schließt die Pausengetränke mit ein. 40,-- je Veranstaltungstermin Sie wird - nach jedem Veranstaltungstermin abgebucht (Voraussetzung Lastschriftverfahren) oder ist - als Gesamtbetrag in Höhe von 120,-- für die drei Veranstaltungen zum 1. Veranstaltungstermin fällig und zu begleichen. ARBEITSGRUPPEN VERFAHRENSRECHT UND ERBSCHAFTSTEUERRECHT 2015 An den drei Veranstaltungsorten ist folgende Zuordnung von Termin und Thema vorgesehen: 1. und 3. Termin: AO; 2. Termin: ErbSt ORT, TERMINE UND FACHLICHE LEITER Heidelberg Montag, 16. März 2015 (ErbSt) Montag, 22. Juni 2015 (AO) Montag, 16. November 2015 (AO) Regierungsdirektor Dr. Nikolaus Raub (AO) Regierungsdirektor Thomas Hill (ErbSt) Finanzamt Karlsruhe-Durlach Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1 Karlsruhe Montag, 23. März 2015 (ErbSt) Montag, 29. Juni 2015 (AO) Montag, 23. November 2015 (AO) Regierungsdirektor Dr. Nikolaus Raub (AO) Regierungsdirektor Thomas Hill (ErbSt) Finanzamt Karlsruhe-Durlach Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Seminarraum Kaiserallee 12 e

Pforzheim Mittwoch, 18. März 2015 (ErbSt) Mittwoch, 24. Juni 2015 (AO) Mittwoch, 18. November 2015 (AO) Regierungsdirektor Dr. Nikolaus Raub (AO) Regierungsdirektor Thomas Hill (ErbSt) Finanzamt Karlsruhe-Durlach Parkhotel PFORZHEIM Deimlingstraße 36 TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und besonders qualifizierte Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert und schließt die Pausengetränke mit ein. 40,-- je Veranstaltungstermin Sie wird - nach jedem Veranstaltungstermin abgebucht (Voraussetzung Lastschriftverfahren) oder ist - als Gesamtbetrag in Höhe von 120,-- für die drei Veranstaltungen zum 1. Veranstaltungstermin fällig und zu begleichen. WEITERE HINWEISE ANMELDUNG Die Kammer bietet die Buchung der Teilnahme auch im Veranstaltungszyklus 2015 grundsätzlich zu Abonnementsbedingungen an, d. h., für die nachfolgenden Veranstaltungszyklen ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich, es sei denn, dass ein WECHSEL der Arbeitsgruppen (Ort/Termin) oder der Besuch weiterer Arbeitsgruppen gewünscht wird. Der Abonnementspreis gilt sowohl für Teilnehmer am Lastschriftverfahren wie auch für Gesamtzahler. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Anmeldungen zu mehreren Arbeitsgruppen aus Gründen der EDV-technischen Abwicklung nur ein einheitliches Zahlungsverhalten bezüglich aller angemeldeten Personen möglich ist, d. h. die Festlegung entweder auf Lastschriftverfahren oder Zahlung des Gesamtbetrags vor dem 1. Veranstaltungstermin. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren.

Die Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem 1. Termin der Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Danach ist eine Kündigung des Abonnements jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweils nächsten Quartalsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Teilnehmer erhalten zu den jeweils behandelten Themen schriftliche Ausarbeitungen. Exemplare von versäumten Veranstaltungsterminen werden bei der Folgeveranstaltung durch den organisatorischen Leiter ausgehändigt bzw. können nach dem Abschluss der jeweiligen Veranstaltungsrunde unter http://www.stbk-nordbaden.de/veranstaltungen/arbeitsgruppen/skripte im PDF-Format heruntergeladen werden (nur für registrierte Teilnehmer). Kann eine der angekündigten Arbeitsgruppen mangels Teilnehmerzahl nicht eingerichtet werden, erfolgt die Zuordnung zu einer anderen Arbeitsgruppe am gleichen Veranstaltungsort. Sollte dies nicht gewünscht oder nicht möglich sein, wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Sollten einzelne Arbeitsgruppentermine aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden diese kurzfristig nachgeholt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind ausgeschlossen. Wir bitten, die Anmeldung auf dem für die jeweilige Veranstaltungsreihe beigefügten Vordruck bis spätestens vorzunehmen. 12. Dezember 2014 Karlsruhe im September 2014 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlagen Anmeldevordrucke Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660

ANMELDUNG ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2015 Anmeldung erbeten bis 12. Dezember 2014 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltungsreihe melde(n) ich (wir) nach Maßgabe der aus der Einladung ersichtlichen Teilnahmebedingungen und Termine verbindlich an: Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim I Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim II Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg I Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg II Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe I Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe II Person(en) für die Arbeitsgruppe Pforzheim Person(en) für die Arbeitsgruppe Baden-Baden Person(en) für die Arbeitsgruppe Freudenstadt Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Name Vorname Mitglieds-Nr. bisher in E-Mail-Adresse für AG StR Download PDF-Skript _ HINWEIS Für bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungszyklen als Abonnenten angemeldete Teilnehmer ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Lastschrift von jeweils 40,-- je Veranstaltungstermin und Teilnehmer Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Rücksendung des beigefügten SEPA-Basislastschriftmandats im Original per Post an die Anschrift der Kammergeschäftsstelle. Begleichung des Gesamtbetrags in Höhe von 280,-- je Teilnehmer auf eines der angegebenen Konten der Kammer, sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ort Stempel Tag Unterschrift

ANMELDUNG ARBEITSGRUPPEN VERFAHRENSRECHT UND ERBSCHAFTSTEUERRECHT 2015 Anmeldung erbeten bis 12. Dezember 2014 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltungsreihe melde(n) ich (wir) nach Maßgabe der aus der Einladung ersichtlichen Teilnahmebedingungen und Termine verbindlich an: Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe Person(en) für die Arbeitsgruppe Pforzheim Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Name Vorname Mitglieds-Nr. bisher in E-Mail-Adresse für AG AO/ErbSt Download PDF-Skript _ HINWEIS Für bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungszyklen als Abonnenten angemeldete Teilnehmer ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Lastschrift von jeweils 40,-- je Veranstaltungstermin und Teilnehmer Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Rücksendung des beigefügten SEPA-Basislastschriftmandats im Original per Post an die Anschrift der Kammergeschäftsstelle. Begleichung des Gesamtbetrags in Höhe von 120,-- je Teilnehmer auf eines der angegebenen Konten der Kammer, sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ort Stempel Tag Unterschrift

ANMELDUNG ARBEITSGRUPPEN KÖRPERSCHAFTSTEUER 2015 Anmeldung erbeten bis 12. Dezember 2014 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltungsreihe melde(n) ich (wir) nach Maßgabe der aus der Einladung ersichtlichen Teilnahmebedingungen und Termine verbindlich an: Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe I Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe II Person(en) für die Arbeitsgruppe Pforzheim Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Name Vorname Mitglieds-Nr. bisher in E-Mail-Adresse für AG KSt Download PDF-Skript _ HINWEIS Für bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungszyklen als Abonnenten angemeldete Teilnehmer ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Lastschrift von jeweils 40,-- je Veranstaltungstermin und Teilnehmer Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Rücksendung des beigefügten SEPA-Basislastschriftmandats im Original per Post an die Anschrift der Kammergeschäftsstelle. Begleichung des Gesamtbetrags in Höhe von 120,-- je Teilnehmer auf eines der angegebenen Konten der Kammer, sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ort Stempel Tag Unterschrift

ANMELDUNG ARBEITSGRUPPEN UMSATZSTEUER 2015 Anmeldung erbeten bis 12. Dezember 2014 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltungsreihe melde(n) ich (wir) nach Maßgabe der aus der Einladung ersichtlichen Teilnahmebedingungen und Termine verbindlich an: Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg I Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg II Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe I Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe II Person(en) für die Arbeitsgruppe Pforzheim Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Name Vorname Mitglieds-Nr. bisher in E-Mail-Adresse für AG USt Download PDF-Skript _ HINWEIS Für bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungszyklen als Abonnenten angemeldete Teilnehmer ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Lastschrift von jeweils 40,-- je Veranstaltungstermin und Teilnehmer Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Rücksendung des beigefügten SEPA-Basislastschriftmandats im Original per Post an die Anschrift der Kammergeschäftsstelle. Begleichung des Gesamtbetrags in Höhe von 120,-- je Teilnehmer auf eines der angegebenen Konten der Kammer, sofern kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ort Stempel Tag Unterschrift

Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Arbeitsgruppen-Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf dem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, werden die Veranstaltungsgebühren zu den auf der Teilnahmebestätigung/Rechnung wiedergegebenen Fälligkeiten eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Die Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem 1. Termin der Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Danach ist eine Kündigung des Abonnements jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweils nächsten Quartalsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE91 6725 0020 0000 0281 50 BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE18 6601 0075 0067 6257 54 BIC: PBNKDEFF660