STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Halbtagesseminar mit dem Thema KASSENAUFZEICHNUNGEN - KASSEN-NACHSCHAU AB EINZELAUFZEICHNUNGSPFLICHT - ANFORDERUNGEN KASSENGESETZ 2020 Neue Herausforderungen an Mandanten und Steuerberater - Wie geht die Betriebsprüfung damit um? (Gastronomie, Bäcker, Metzger, Friseure, Taxi, Geldgewinnspielgeräte etc.) durch. Für Unternehmen mit Bargeschäften wurden die Anforderungen an Aufzeichnungen, Datenhaltung und Prüfungsmöglichkeiten durch den Gesetzgeber fortlaufend verschärft. Gerade die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD v. 14. November 2014) zeigen Handlungsbedarf; dies gilt nicht nur für die digitale Finanzbuchhaltung, sondern auch für die Vor- und Nebensysteme. Seit dem 1. Januar 2002 besteht das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Buchführungsdaten. Hierzu gehören auch die Daten aller Datenvorsysteme u.a. Registrierkassen, Taxameter, Warenwirtschaftssystem etc. Die Betriebsprüfung wird prüfen, ob die Daten der Vorsysteme (z.b. Registrierkasse) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sind. Seit 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen für die Einnahmenermittlung verwendet werden, die die Journal- Stammdatenänderungs- und Programmierdaten vorhalten bzw. archivieren (BMF v. 26. November 2010). Am 29. Dezember 2016 wurde das Kassengesetz 2020 veröffentlicht und die Anforderungen an die Kassenaufzeichnungen in der Abgabenordnung angepasst. Hierzu gehören u.a. die Einzelaufzeichnungspflicht und die tägliche Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. Neues, einschneidendes Kontrollinstrument der Finanzverwaltung ist die Kassen-Nachschau ab 1. Januar Das eröffnet neue Prüfungsansätze für die Betriebsprüfung der Finanzverwaltung. Ein Verzögerungsgeld kann bei Nichtvorlage oder nicht rechtzeitiger Vorlage der Registrierkassendaten festgesetzt werden. In der Praxis werden unterschiedliche Kassensysteme verwendet. Für die Aufzeichnungspflichten bei Registrierkassen gibt es klare Regelungen, die oft nicht eingehalten werden. Welche Anforderungen die Finanzverwaltung an die Unternehmen stellt, welche Prüfungsansätze möglich sind, werden in diesem Seminar vorgestellt. Auch der Datenzugriff auf DV-Vorsysteme und die Anforderungen an ein elektronisches Kassenbuch bzw. Kassenbericht werden erörtert. Daneben werden die Möglichkeiten der digitalen Analyse von Kassendaten gezeigt. Welche Rechte und Pflichten hat der Steuerpflichtige im Rahmen einer Kassen-Nachschau? Im Rahmen des Seminars wird insbesondere die zeitliche Entwicklung der Rechtslage hinsichtlich elektronischer Registrierkassen dargestellt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, seinen Mandanten sachgerecht zu informieren. Ab 1. Januar 2020 dürfen nur noch Registrierkassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung verwendet werden. Auch hier sollten Unternehmerin/Unternehmer rechtzeitig informiert werden. TERMIN UND ORT Mittwoch, 28. November 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis ca Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung Inhaltsübersicht 1. Bericht Bundesrechnungshof/OECD-Bericht über die Entwicklung von Registrierkassen und Steuerausfällen 2. Anforderungen an die Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Unterlagen (Belege und Daten) bei Nutzung einer Registrierkasse (GoBD) 3. Geordnete Belegablage / Grundbuchaufzeichnungen 4. Einzelaufzeichnungspflicht 146 AO; BMF (BStBl I 2018, S. 706) 5. Zwingende Verfahrensdokumentation (GoBD) 6. Feststellung von formellen und materiell-rechtlichen Mängel bei Kassenaufzeichnungen 7. Entwicklung Verwaltungsvorschriften bei bargeldintensiven Betrieben u.a. 158 AO 8. Beweisumkehr bei Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Kassen und Kassenbuchführung (Kassenaufzeichnungen) und Datenvorsystemen 9. Neue Rechtsprechung zur Kassenführung (formelle, materielle Mängel - Beweislast) 10. Unterschiedliche Aufzeichnungspflichten für Bilanzierende und Einnahmen-Überschuss- Rechner 4 Abs. 3 EStG? 11. Kassenbuch, Kassenbericht - Zählprotokoll? 12. Trennung der Zahlungswege im Kassenbuch 13. Risikomanagement/Fallauswahl mit Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung 14. Rechte und Pflichten der Betriebsprüfung 15. Kassen-Nachschau 146b AO u.a. BMF (BStBl 2018, S. 699) 16. Rechte und Pflichten bei einer Kassen-Nachschau 17. Durchführung einer Kassen-Nachschau 18. Vorstellung einer Registrierkasse in der Praxis mit Datenexport und Datenimport 19. Technischer Überblick über Funktionen und Ausstattung der Registrierkassen mit Datenhaltung 20. Mögliche und vorgefundene Manipulationen bei bargeldintensiven Betrieben 21. Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften 22. Datenzugriff der Finanzverwaltung, insbesondere bei Daten-Vorsystemen (Wiegekassen mit Registrierfunktion, Warenwirtschaft, Taxameter, Geld- und Gewinnspielgeräte etc.) 23. Verprobung und Datenanalysen bei Kassendaten 24. Statistisch-mathematische Prüfungsmethoden der Prüfungsdienste - Zeitreihenvergleich - Schätzungsmöglichkeiten? 25. Entwicklung Rechtsprechung Schätzungen zu mangelhaften Kassenaufzeichnungen - Schätzungsmethoden 26. Sanktionsmöglichkeiten bei fehlenden Daten der Kasse u.a. Verzögerungsgeld ( 146 Absatz 2 b AO) - einschl. Entwicklung Rechtsprechung zum Verzögerungsgeld 27. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Rechnungsausstellung 26 a UStG 28. Möglichkeiten der Haftung / Hinzuschätzung durch Steuerberater? 29. Taxanomie für Registrierkassen-Daten? 30. Kassen-Archive 31. Aktuelle Gesetzesanpassung zu Kassenaufzeichnungen ab 1. Januar Checkliste Registrierkasse Schlusswort

3 REFERENT Oberamtsrat Dipl.-FW (FH) Joachim Zimmermann EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 150,-. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 85,-. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum 16. November 2018 zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1/S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten) erreichbar. Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei der Badnerlandhalle vorhanden. Karlsruhe im September 2018 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

5 ANMELDUNG KASSENAUFZEICHNUNGEN KASSEN-NACHSCHAU AB 2018 Anmeldung erbeten bis 16. November 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Mittwoch, 28. November 2018 in der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: NAME VORNAME Berufs- Mitglieds-/ bezeichnung Kenn-Nr. 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 150,- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 150,- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 85,- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffer 2 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis unserer Sozietät unserer Steuerberatungsgesellschaft unserer Partnerschaftsgesellschaft ist (sind). Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden für den Zweck der Planung, Durchführung des Seminars sowie für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung entsprechend erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Information nach Art. 13 DSGVO zur Datenerhebung beim Betroffenen ist auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden unter abrufbar. Mit den umseitig wiedergegebenen Hinweisen und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden erkläre(n) ich mich / wir uns bei Anmeldung einverstanden. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

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