STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts ÄNDERUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT 2017/2018
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- Cornelia Baum
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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tages-Zentralseminar mit dem Thema durch. ÄNDERUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT 2017/2018 Zahlreiche Gesetzesänderungen, die bei den Steuererklärungen für 2017 erstmals anzuwenden sind, grundlegende Urteile des EuGH und des BFH sowie wichtige Verwaltungserlasse haben wieder eine Vielzahl von Rechtsänderungen mit sich gebracht. Der Berater muss sich, seine Mitarbeiter und die Mandanten über diese Änderungen informieren. Die Änderungen betreffen sowohl die Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen für 2017 als auch die Gestaltungsberatung ab Behandelt werden insbes. die folgenden bereits verabschiedeten Gesetze Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (Lizenzschrankengesetz) Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassung (Geldwäschegesetz) Kassensicherungsverordnung Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sowie die z.zt. noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungsgesetze Reform der Grundsteuer Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen. Behandelt werden auch wichtige Entscheidungen des EuGH, BVerfG, BFH, BGH, der Finanzgerichte, BMF- Schreiben, Verwaltungserlasse und berufsständische Verlautbarungen. Die auf den Seiten 2-3 wiedergegebene Seminargliederung basiert auf dem Informationsstand zum Es werden alle Gesetzesänderungen und Gesetzentwürfe, die noch bis zum verabschiedet bzw. beschlossen werden, behandelt. Ebenso werden auch die noch in 2017 ergehenden wichtigen Entscheidungen der Gerichte sowie die noch in 2017 ergehenden Erlasse der Finanzverwaltung dargestellt. TERMINE / ORTE Montag, 29. Januar 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubensstraße KARLSRUHE-NEUREUT Mittwoch, 7. Februar 2018 Gustav-Mahler-Saal 9.00 Uhr bis Uhr Kongresszentrum Rosengarten Mannheim Rosengartenplatz MANNHEIM Montag, 26. Februar 2018 Großer Saal CongressCentrum Pforzheim 9.00 Uhr bis Uhr Am Waisenhausplatz PFORZHEIM Montag, 5. März 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubensstraße KARLSRUHE-NEUREUT
2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung A. Überentnahmen Lizenzschranke GWG Sammelposten Unentgeltliche Betriebsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt 6b-Rücklage 7g EStG Sachzuwendung Geschenke an Geschäftsfreunde Verluste aus PVA Angehörigendarlehen Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe Nutzungsbeschränkung Steuerfreiheit von Sanierungserträgen Liebhaberei Kontierung auf elektronischen Belegen Erweiterung der Thesaurierungsbegünstigung Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne isd 34a EStG Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen Gewerbesteuer Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung Erbschaft- und Schenkungsteuer Unternehmenssteuerreform Rückwirkende Anwendung von 203 BewG Umsatzsteuer Verzicht auf USt-Freiheit Rechnungsbestandteile Kleinunternehmerregelung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen Leistungen der öffentlichen Hand Umsatzsteuer bei Abgabe von Speisen und Getränken Konsignationslager Reihengeschäft Innergemeinschaftliche Lieferung Lieferung von E-Books Umweltbonus Elektromobilität Vorsteuervergütungsverfahren Berichtigung Vorsteuerabzug im Insolvensverfahren Kleinbetrags-Rechnungen Verfahrensrecht Koordinierte steuerliche Außenprüfung mit ausländischen Steuerbehörden Änderung von Steuerbescheiden wegen im Ausland erzielter Einkünfte Kassensicherung Kassennachschau ab 2018 Berufsrecht Pflichten des Steuerberaters bei Krisenwarnsignalen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz Sozialversicherungsrechtliche Beratung Haftung wegen unwirksamer Selbstanzeige Außensteuerrecht Country-by-Country-Report Namensnutzung im Konzern FATCA-Abkommen ATAD 1 und ATAD 2 Betriebsstättenverluste 50i EStG B. Rechtsänderungen für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter Körperschaftsteuer/ Mantelkaufregelung verfassungswidrig Kapitalersetzende Darlehen Darlehensverbindlichkeiten bei Liquidation der Tochter-GmbH Verdeckte Einlage Berücksichtigung Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns Rückabwicklung eines GmbH-Anteilskaufs Investitionszuschuss für Wagniskapitalbeteiligung Überversorgung bei Pensionszusage Erdienenszeitraum bei U-Kasse Außensteuergesetz Wegzugsbesteuerung Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Organschaft Schenkungsteuer Vorweggenommene Erbfolge in GmbH-Anteil gegen Leibrente Grunderwerbsteuer Anteilsvereinigung durch Einbringung von GmbH- Anteilen Konzernklausel 6a GrEStG Verstoß gegen Beihilferecht? Gesellschaftsrecht Ausfallhaftung Geschäftsführer bei Entnahmen durch (Mit-) Gesellschafter-Geschäftsführer C. Rechtsänderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Betriebsgebäude auf Ehegatten-Grundstück Betriebsunterbrechung/Betriebsverpachtung Betriebsübergabe gegen Versorgungsrente Liebhabereibetrieb Mitunternehmer trotz Nullbeteiligung wg. Stimmrechtsvorbehalt Realteilung Negatives Kapitalkonto AfA beim Erwerb von Vertragsarztpraxen AfA nach Gesellschafterwechsel Gesellschafterdarlehen keine korrespondierende Bilanzierung Steuerstundengsmodell 15 EStG Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG
3 Gewerbesteuer Selbständiger Gewerbebetrieb der atypisch stillen Gesellschaft UStG Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bürodienstleistungen Erbschaft-/Schenkungsteuer Nachlassverbindlichkeiten Einlage in das Rücklagenkonto einer KG Grunderbersteuer Anteilsvereinigung durch Einbringung Insolvenzrecht GmbH & Co. KG als nahestehende Person Entnahmen Kommanditist aus dem Gesellschaftsvermögen D. Rechtsänderungen für alle Steuerpflichtigen Häusliches Arbeitszimmer Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung Haushaltsnahe Dienstleistungen Zumutbare Belastung: Scheidungskosten Verteilung hoher außergewöhnlicher Kosten? Erbschaftsteuer Verzicht auf künftigen Pflichtteilsanspruch gegen Abfindung Erbschaftsteuerpflicht für Erbverzicht Der geerbte Pflichtteilsanspruch Pflegefreibetrag für unterhaltspflichtigen Erben Zuwendungsnießbrauch für studierendes Kind Änderung des Schenkungsteuerbescheides über den Vorerwerb Kindergeld Nachzahlungsfrist Verfahrensrecht Nichtigkeit von rückdatierten Verträgen Sozialversicherungsrecht Krankenversicherungs-Beiträgen auf Aufgabegewinn E. Rechtsänderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber /Lohnsteuer Betriebliche Altersversorgung Kapitalabfindung bei betrieblicher Altersversorgung Arbeitgeberzuschuss zur privaten Zusatz-Krankenversicherung Nutzungsentgelt bei Privatnutzung des Firmen-Pkw Vom Arbeitnehmer getragene PKW-Kosten Vorfällige Zahlung einer Entlassungsentschädigung Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum Lohnsteuer-Pauschalierung bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern F. Rechtsänderungen für Immobilieneigentümer Abgrenzung Herstellungskosten oder Enthaltungsaufwand bei Funktionsänderung Gescheitertes Anschaffungsgeschäft Vermietung Arbeitszimmer gewerbliche Einkünfte AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten AfA für Erneuerung Einbauküche Einmalentschädigung als Einkünfte aus V + V Erbschaft-/Schenkungsteuer Übertragung Familienheim unter Nießbrauchsvorbehalt Unverzügliche Selbstnutzung Familienheim Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim Grunderwerbsteuer Grundstückschenkung unter Geschwistern Einheitlicher Erwerbsgegenstand Verfahrensrecht Nachweis niedrigerer gemeiner Wert - keine wertaufhellende Tatsache G. Rechtsänderungen für Kapitalanleger Verluste aus der Veräußerung von Aktien Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften in Rahmen der Günstigerprüfung Abgeltungsteuer auf Zinserträge bei mittelbarer Beteiligung Tarifoption bei verdeckter Gewinnausschüttung Verluste aus Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Verlust aus Rückkauf einer Sterbegeldversicherung Investmentbesteuerung ab 2018 Schlusswort Die beschlossenen und die geplanten Rechtsänderungen, ihre Konsequenzen sowie Gestaltungshinweise für die Praxis werden anwendungsbezogen erläutert. Die wichtigsten Rechtsänderungen werden anhand von Fällen dargestellt. REFERENTEN Steuerberater Rechtsanwalt Prof. Dr. Eberhard Schlarb, Bad Kreuznach Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Patrick E. Schlarb, Bad Kreuznach Steuerberater Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Marcus Scholz, Mannheim
4 TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 240,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) auf 175,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE 16. Januar 2018 Die Teilnehmer erhalten eine umfangreiche Textausgabe des Seminarstoffes. Die Referenten stellen die Seminarunterlage zusätzlich auf CD-ROM (der Print-Ausgabe beigefügt) zur Verfügung. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, sie verfügen über ausreichende (in Mannheim und Pforzheim kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Karlsruhe im November 2017 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
5 ANMELDUNG ÄNDERUNGEN IM STEUER- UND GESELLSCHAFTSRECHT 2017/2018 Anmeldung erbeten bis 16. Januar 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am 29. Januar 2018 in Karlsruhe / 7. Februar 2018 in Mannheim / 26. Februar 2018 in Pforzheim und 5. März 2018 in Karlsruhe melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort 1. Praxisinhaber - Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 240,-- 2. Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis der Einzelpraxis - Sozietät Partnerschaftsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 240,-- 3. Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis der Einzelpraxis - Sozietät Partnerschaftsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 175,-- Für Praxisinhaber, Sozietätspartner, Partner der Partnerschaftsgesellschaft, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft sowie generell den 1. angemeldeten Teilnehmer beträgt die Teilnahmegebühr 240,--, für weitere angemeldete Teilnehmer (Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis) 175,--. Ich (Wir) versichere(n), dass die genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät unserer Partnerschaftsgesellschaft - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich/sind wir einverstanden. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung über die Teilnahmegebühren wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift
6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung (bzw. SEPA-Mandat) erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung (bzw. SEPA-Mandat) vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
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