STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Tagesseminar mit dem Thema durch. INTERNATIONALES STEUERRECHT 2018 Das Internationale Steuerrecht nimmt an Bedeutung stetig zu und ist aus der täglichen Beratungspraxis schon längst nicht mehr wegzudenken. Der Trend, Arbeitnehmer verstärkt ins Ausland zu entsenden und sein Kapitalvermögen möglichst ertragsbringend außerhalb Deutschlands anzulegen, führt dazu, dass nahezu jeder Steuerberater mit Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen und eventuell sogar dem Außensteuergesetz konfrontiert wird. Auch im betrieblichen Bereich ist eine stetige Zunahme von Auslandsengagements zu verzeichnen, was abermals die Bedeutung des Internationalen Steuerrechts in der Beratungspraxis betont. Im Bereich der internationalen Arbeitnehmerbesteuerung hat die Finanzverwaltung mit seinem BMF- Schreiben vom 3. Mai 2018 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen, woraus sich im Verhältnis zum aufgehobenen BMF-Schreiben vom 12. November 2014 einige Änderungen ergeben, die in der Praxis beachtet werden sollten. Daneben war auch der BFH in vergangener Zeit nicht untätig und hat diverse Entscheidungen beispielsweise im Bereich des 6 AStG, der Anwendbarkeit des 8b Abs. 5 KStG in Bezug auf grenzüberschreitende Ausschüttungen sowie der Behandlung von Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht getroffen, die näher beleuchtet und auf ihre steuerlichen Auswirkungen untersucht werden sollen. Die steuerliche Arbeit mit Verrechnungspreisen lässt ebenfalls keine Langeweile aufkommen, so dass die Themen auf absehbare Zeit nicht ausgehen werden. Obwohl auf internationaler Ebene immer wieder über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und eine Formelhafte Gewinnaufteilung diskutiert wird, bleibt uns das in 1 AStG normierte Fremdvergleichsprinzip mit seinen Zweifelsfragen noch auf längere Sicht erhalten. Aus dem letzten Jahr sind im Bereich Verrechnungspreise insbesondere die EuGH-Entscheidung im Fall Hornbach Baumarkt, die Aufhebung des BMF-Schreibens zu Umlageverträgen und der neue OECD-Entwurf zum Thema Financial Transactions von Bedeutung. Aber auch die neuen Mitteilungspflichten nach 138 Abs. 2 und 138b AO werden den Steuerpraktiker beschäftigen. Ergänzend zu diesen für die Beratungspraxis wichtigen Themen wird das neue Zentrum für internationale Betriebsprüfungen, das dem Finanzministerium Baden-Württemberg zugeordnet ist, vorgestellt. Eine Präsentation von aktuellen Fällen aus der Betriebsprüfung rundet das Seminar ab. TERMIN UND ORT Dienstag, 4. Dezember 2018 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS (Themenauswahl) Begrüßung Die neue Anlage WA-ESt 2017 Ist sie wirklich neu? Internationale Arbeitnehmerbesteuerung Das BMF-Schreiben vom zur Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach dem EuGH-Urteil Bechtel Besteuerung des Bordpersonals österreichischer Fluggesellschaften Besteuerungsrecht nach Art. 13 DBA-Frankreich bei Dienstreisen ins Ausland; anhängiges Revisionsverfahren I R 66/17 Aktuelle Probleme bei Arbeitnehmerentsendungen nach China Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Sachstand zur Behandlung grenzüberschreitender Refinanzierungsaufwendungen eines Mitunternehmeranteils Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall; Urteil des BFH vom I R 58/15 Außensteuergesetz Aktuelles zur Wegzugsbesteuerung nach 6 AStG Sachstand zur Einbeziehung des Hinzurechnungsbetrages nach 10 AStG in die Gewerbesteuer Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf beschränkt steuerpflichtige Grundstücksgesellschaften Aktuelle Entwicklungen zur Europarechtskonformität des 7 Abs. 6 und 6a AStG; EuGH-Verfahren C-135/17 Die möglichen Auswirkungen der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung BFH-Beschluss vom zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermögensübertragungen auf eine ausländische Familienstiftung nach 15AStG Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA im Verhältnis zu 1 AStG der aktuelle Sachstand im Verhältnis zu 11 Abs. 2 Satz 3 BewG Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach 138 Abs. 2 und 138 b AO Einführung neuer Mitteilungspflichten Steueranrechnung nach 34c EStG Wie geht es nach dem BFH-Urteil vom weiter? Sonstiges aus Rechtsprechung und Verwaltung Anwendung des 8b Abs. 5 KStG bei grenzüberschreitenden Ausschüttungen und Anteilsveräußerungen Fälle der ZIV im VZ 2017 Aktuelles zum DBA-Schweiz in Bezug auf Künstler und leitende Angestellte Praktische Erfahrungen aus dem Bereich Verständigungsverfahren Aufdeckung stiller Reserven beim grenzüberschreitenden Hinausformwechsel einer Grundstücksgesellschaft Verrechnungspreise BMF-Schreiben vom ; Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung von Umlageverträgen EuGH vom : Die Entscheidung Hornbach Baumarkt

3 Praxisfragen zum Country-by-Country Reporting Verlustunternehmen im Konzern: ein Dauerbrenner in der Bp Neues von der OECD Finaler Report zur Revised Guidance on the Application of the Transactional Profit Split Method vom Discussion Draft on Financial Transactions vom Zentrum für internationale Betriebsprüfungen in Baden-Württemberg (ZiBp BW) Eine neue Einrichtung zum Nutzen der Wirtschaft? Aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung Kostenaufschlagsmethode: Behandlung von Durchlaufkosten Finale Betriebsstättenverluste Markteroberung: Verwendung einer bisher unbekannten Marke Schlusswort REFERENTEN Steueramtmann Andreas Kugler, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Regierungsrat Dipl.-Finanzwirt (FH) Günter Morlock, Leitender Konzernprüfer/Fachprüfer für Auslandsbeziehungen beim Zentralen Konzernprüfungsamt Stuttgart und Mitglied der Bund-/Länderarbeitsgruppe Verrechnungspreise TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft sowie für Berufsträger, die als freie Mitarbeiter tätig sind. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle.

4 Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum zuzuleiten. 22. November 2018 SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar ausführliche schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird bei Berufsangehörigen, welche die Fachberaterbezeichnung Fachberater für Internationales Steuerrecht führen, mit sechs Zeitstunden auf die gemäß 9 der Fachberaterordnung nachzuweisende Fortbildung angerechnet. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1 / S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten), Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei der Badnerlandhalle vorhanden. Karlsruhe im Oktober 2018 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

5 ANMELDUNG INTERNATIONALES STEUERRECHT 2018 Anmeldung erbeten bis 22. November 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Dienstag, 4. Dezember 2018 in der Badnerlandhalle in Karlsruhe melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: NAME VORNAME Berufs- Mitglieds-/ bezeichnung Kenn-Nr. 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 145,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffer 2 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis unserer Sozietät unserer Steuerberatungsgesellschaft unserer Partnerschaftsgesellschaft ist (sind). Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden für den Zweck der Planung, Durchführung des Seminars sowie für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung entsprechend erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Information nach Art. 13 DSGVO zur Datenerhebung beim Betroffenen ist auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden unter abrufbar. Mit den umseitig wiedergegebenen Hinweisen und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden erkläre(n) ich mich / wir uns bei Anmeldung einverstanden. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

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