Merkblatt Umweltschutz bei Betonanlagen

Ähnliche Dokumente
Umweltschutz in Milchverarbeitungsbetrieben

Gewässerschutz auf Baustellen Kurs Umweltschutz auf Baustellen 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene

Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz KVU Umwelt- und Gewässerschutz in Schwimmbäder

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l'ambient Ufficio per la natura e l'ambiente BM006. Über die Entwässerung von Baustellen.

Umweltschutz in Fleisch verarbeitenden Betrieben

Entsorgung von Abwässern und Abfällen im Malergewerbe

Merkblatt Bohrschlamm und Abwasser aus Erdwärmesonden-Bohrungen

Gewässerschutz auf Baustellen

Abwasser, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe

Gewässerverschmutzungen durch Baustellen

Merkblatt. Entsorgung von Rückständen aus Heizungen und Tankanlagen

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen.

Umweltschutz beim Unterhalt von Fahrzeugen

Gewässerschutz. bei Tankanlagen

Schmutzwasseraufbereitung Kehrichtverbrennung

UMWELTSCHUTZ AUF BOOTSLAGERPLÄTZEN

Kanal- und Kläranlagen. Damit aus Abwasser wieder Trinkwasser werden kann

Biologische Abwassereinigungsverfahren für Abwasser aus dem Auto- und Transportgewerbe (Kanton Zürich)

SVG Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik

A1. Anhang Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung. (Stand 1. Januar 2015)

351 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON GRUNDWASSER UND GEWÄSSERN

Getrübte Abwässer, Feststoffe

Probleme auf der Abwasserreinigungsanlage (ARA) durch ungenügende Baustellenentwässerung

Gewässerschutz auf Baustellen. Marcel Straumann ERZ Entsorgung + Recycling Zürich. Sursee, 15. April

Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen

Die neue Abfallverordnung Das wichtigste in Kürze für die Gemeinden

Entwässerung von Industrie & Gewerbearealen und Baustellen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW008. Wegweiser. Industrie- und Gewerbeabwasser

Wartung von Strassensammlern Umsetzung einer ziemlich alten Regel ab spätestens 2017

Elektrosmog in der Zentralschweiz

Weiterbildung FW-Kommandanten 2017

Baustellenabwässer TG 14

Erörterungstermin für CPB-Anlage Heßheim

15. CHEMISCHE BOILERENTKALKUNG

Grundlagen der Abwasserbehandlung

Entsorgung von Bohrschlamm

Baustellenabwässer 8

Richtlinien. Gewässerschutzmassnahmen bei Lageranlagen und Umschlagplätzen. Befüllen der Lagerbehälter. November 2011 KVU CCE CCA

Kunststoffsport- und Kunststoffrasenplätze

Merkblatt Bauten und Anlagen

ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017

OED Office des eaux et des déchets

Rapport Kontrollen Malereien

Die unten aufgeführten Punkte müssen bei der Projekteingabe berücksichtigt werden bzw. die Unterlagen sind dem Amt für Umwelt einzureichen.

Nutzung bis 1984 in Berlin. Rieselfelder

Arbeitsgruppe der Westschweizerkantone betreffend die Sanierung des Auto und Transportgewerbes

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Kataster der belasteten Standorte (KbS) Kanton Basel-Landschaft

UMWELT AARGAU. Kanalisation und Abwasserreinigungsanlage. aber nicht alles! Merkblatt zur Liegenschaftsentwässerung

"Flüssige Abfälle und Sonderabfälle - Herausforderungen bei der Entsorgung"

Abwasser Ratgeber Tipps und Hinweise rund um Ihre private Grundstücksentwässerung

Gewässerschutz auf Baustellen

AWA Amt für Wasser und Abfall OED Office des eaux et des déchets

P: osmotischer Druck [B]: Konzentration des gelösten Stoffes in mol/m 3 R: allgemeine Gaskonstante T: abs. Temperatur

Abwasserbewirtschaftung auf der Baustelle Entwässerungskonzept entsprechend dem Abwassertyp. März 2017 ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG

Lagerung gefährlicher Stoffe

Entwässerungs- und Gewässerschutzkonzept

Siedlungsentwässerung

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Merkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien

Vollzugsorganisation Umweltschutz im Malergewerbe Kanton Zürich

3. Aufgaben der Gemeinde

Erfahrungen des Gewässerschutz- Pikettdienstes mit Baustellen

Metallbe- und verarbeitende Betriebe

Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen

Antrag auf Genehmigung einer Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlage

S. Coray: Lagerung von gefährlichen Stoffen; Erdsonden-Wärmepumpen

Information an Unternehmer, die Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung einsetzen möchten.

OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL

Informationen für Liegenschaftsbesitzer/innen. Abwasserentsorgung bei privaten Liegenschaften. Tiefbauamt

Umgang mit Bohrschlämmen aus Erdwärmesondenbohrungen

> Partikelfilter bei Baumaschinen. Die saubere Lösung

Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung)

Station 6: Aktivkohle macht s sauber! Ein Experiment

Dauerüberwachung der Fliessgewässer in den Urkantonen

Information an Unternehmer, die Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung einsetzen möchten.

B E T R I E B S B E W I L L I G U N G

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Bauliche und gewässerschutztechnische Anforderungen an kommunale

Landwirtschaftliche Betriebe

Tankstellen, Kfz-Betriebe, Speditionen, Fahrzeugwaschanlagen

Regenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell. Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz

Was gehört in eine Baubewilligung, damit der Umweltschutz auf der Baustelle gewährleistet ist? oder

Entsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus

Gewässerschutz Kollegium Postfach Schwyz Telefon Telefax

Technische Richtlinien. Anforderungen an Abwässer der Fassadenreinigung

SCHIFFFAHRT FÜR DEN FREIZEITVERKEHR: Vollzugshilfe für den Umweltschutz

SCHIFFFAHRT FÜR DEN FREIZEITVERKEHR: Vollzugshilfe für den Umweltschutz

KippCleaner Modulare, mobile & wartungsarme Absetzbecken und Neutralisationssysteme

Dauerüberwachung der Fliessgewässer in den Urkantonen

alkalische Abwässer: 3. wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten GSchV, Anhang 2

ABFALLREGLEMENT DER GEMEINDE BÜHLER AR

Antrag. gemäß 14 der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Beverungen vom zur Zustimmung

2 NIEDERSCHLAGSQUALITÄT

Medikamente Der Weg ins Trinkwasser Station 2

Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen. Merkblatt

1 Beschreibung der Betriebsstätte

Transkript:

Merkblatt Umweltschutz bei Betonanlagen Bei Betonanlagen fallen Abwässer und Abfälle an, die eine spezielle Behandlung erfordern. Das Merkblatt zeigt, wie diese sachgemäss wiederverwertet, behandelt oder entsorgt werden müssen.

Abwässer Abwasserbehandlung Abwässer aus der Betonverarbeitung weisen stark alkalische ph-werte von 10 bis 14 auf. Wenn Werkzeuge abgesäuert werden, um Betonreste zu entfernen, fallen saure Abwässer an. Diese müssen neutralisiert werden. Feine Partikel und Schlamm bewirken hartnäckige Ablagerungen und Verstopfung in Leitungen sowie eine Kolmatierung der Gewässersohle. Fischlaich wird zugedeckt und Kiemen von Fischen werden verstopft. Die im Abwasser enthaltenen Feststoffe müssen entfernt werden. Gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sind Verursacher von Abwässern verpflichtet, diese sachgemäss zu entsorgen. Das anfallende Abwasser wird im Normalfall rezirkuliert, d. h. nach einem Absetzbecken wieder für die Betonherstellung verwendet. Problematisch kann die Wiederverwendung sein, wenn Beton- Zusatzstoffe oder Farbstoffe im Abwasser vorhanden sind. In diesem Fall muss das Abwasser vor der Einleitung behandelt werden. Abwasservorbehandlungsanlagen sind bewilligungspflichtig; setzen sie sich mit der Umweltschutzfachstelle ihres Kantons in Verbindung. Rezirkulation Beton- oder Zementaufbereitung stark alkalisches Abwasser Absetzbecken Neutralisation Reinigung von Betonmischern Schlamm Werkzeugreinigung saures Abwasser Deponie ARA Absetzbecken Absetzbecken sind so zu gestalten, dass sich Feststoffe wie Zementanteile, Kies und Sand auf dem Beckengrund absetzen. Wenn das Abwasser einen ph-wert von über 9 aufweist, muss es weiterbehandelt (Neutralisation) werden. Die abgesetzten Schlämme müssen auf die dafür geeignete Deponie entsorgt werden.

Neutralisation Umschlagplätze Eine Neutralisation kann durch Zugabe von Säure oder auch mittels Kohlendioxid (CO ² ) erfolgen. Die Neutralisation mit CO ² hat den Vorteil, dass der ph-wert auch bei Überdosierung nicht zu tief absinken kann, andererseits ist dies einiges teurer als die Neutralisation mit Säure. Zudem muss beachtet werden, dass CO ² schwerer ist als Luft und zum Tod durch Ersticken führen kann. Solche CO ² -Anlagen dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden. Bitte setzen Sie sich bezüglich der Sicherheitsmassnahmen mit der SUVA in Verbindung. Die Neutralisationsanlage muss über eine ph-endkontrolle mit Aufzeichnung verfügen. Reinigungsarbeiten Für den Umschlag von Gütern, von denen eine Gefahr für ober- oder unterirdische Gewässer ausgeht (Treibstoffe, Betonzusätze etc.), müssen gesicherte Plätze vorhanden sein. Der Umschlagplatz muss überdacht und abflusslos sein. Er muss mit einem dichten Belag befestigt, von den übrigen Flächen durch Gefällsbrüche oder Randabschlüsse getrennt sein sowie über ein Rückhaltevolumen (grösster umgeschlagener Behälter) verfügen. Rückhaltevolumen können beispielsweise abflusslose Schächte, beckenförmige Platzflächen etc. sein, in welche mittels Umlenkvorrichtungen oder Absperrschiebern Havarieflüssigkeiten umgeleitet werden. Die Rückhaltevorrichtungen müssen regelmässig überprüft werden. Reinigungsarbeiten an LKW-Betontrommelmischern, Umschlaggeräten, Mischbehältern, Gerätschaften etc. sind ausschliesslich auf einem separat ausgeschiedenen Platz durchzuführen. Dieser Platz muss über einen dichten Belag verfügen und ist mit einem Gefällsbruch so zu gestalten, dass anfallendes Reinigungswasser nicht in das umliegende Gelände abfliessen bzw. dem Platz kein Niederschlagswasser zufliessen kann. Das Abwasser ist vor der Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation den entsprechenden Vorbehandlungsanlagen zuzuleiten. Falls keine Überdachung möglich ist, muss der Umschlagplatz möglichst klein sein und über Abscheideanlagen an die Schmutzoder Mischwasserkanalisation angeschlossen werden. Abfälle Sonderabfälle dürfen weder in die Kanalisation noch mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden. Sie müssen separat gesammelt und an dafür geeignete Entsorgungsstellen weitergeleitet werden. Auch hierfür braucht es einen korrekt ausgefüllten Nachweis (VeVA-Begleitscheine). Rückstände aus dem Betonmischer müssen in der dafür geeigneten Deponie korrekt entsorgt werden.

Lagerung wassergefährdende Flüssigkeiten Grenzwerte bei der Einleitung in die Kanalisation: Wassergefährdende Flüssigkeiten in Gebinden grösser als 20 l wie Fässer, Kannen usw. sind über Auffangwannen zu lagern. Falls der Raum nicht über Bodenabläufe verfügt und wenn eine Türschwelle sowie ein dichter Bodenbelag vorhanden sind, gilt auch der Raum als Auffangwanne. ph-wert: 6.5 9.0 Kohlenwasserstoff: 20 mg/l Durchsichtigkeit: 30 cm (nach Snellen) bei Einleitung in ein Gewässer (Meteorwasserkanalisation) ph-wert Der ph-wert zeigt an, ob eine Lösung neutral, sauer oder basisch (alkalisch) reagiert. Auf der 14-stufigen Skala steht der Wert 7 für reines Wasser oder eine neutrale Lösung. Werte unter 7 signalisieren den sauren solche über 7 den basischen (alkalischen) Bereich. Kohlenwasserstoffe Kohlenwasserstoffe sind Treibstoffe oder Schmiermittel. Sie können mit Mineralölabscheidern oder Koaleszenzabscheidern (bei Verwendung von Hochdruck) aus dem Abwasser entfernt werden, sofern keine Reinigungsmittel verwendet werden. Luftreinhaltung Staubentwicklungen können mit wenig Aufwand verhindert werden, indem Transportwege asphaltiert und die Kieskomponenten berieselt werden. Durchsichtigkeit/Trübung Abwasser, das der Kanalisation zugeführt wird, soll möglichst klar sein. Für die Einleitung in ein Gewässer muss die Durchsichtigkeit (nach Snellen) mindestens 30 cm betragen. Zur Senkung der Feinstaubbelastungen müssen auf Baustellen Maschinen mit Dieselmotoren mit einem geprüften Partikelfilter ausgerüstet sein. Dies gilt für Neumaschinen mit einer Leistung über 18 kw. Bis zum 01.05.2015 müssen solche Maschinen über 37 kw auch in Betonwerken nachgerüstet sein.

Umwelteinwirkungen einzelner Inhaltsstoffe Stoff/Stoffgruppe Problem / problematische Wirkung Säuren/Laugen führen zu ph-stössen in der kommunalen Kläranlage oder in einem Gewässer. Biologische Systeme reagieren auf ph-stösse sehr empfindlich. Säuren führen zudem in zementgebundenen Kanalisationsleitungen zur Korrosion und Zerstörung der Leitungen, was extrem teure Sanierungen zur Folge hat. können die empfindlichen Kiemen von Fischen verätzen und andere Wasserlebewesen schädigen. Feststoffe In Gewässern führen die Partikel zur Verstopfung (Kolmatierung) der Gewässersohle. Dadurch ersticken der Fischlaich und die Fischnährtiere. Abwässer, die in ein Gewässer eingeleitet werden, müssen mindestens eine Durchsichtigkeit von 30 cm haben. D. h. durch eine Wassersäule von 30 cm muss ein bestimmter Text noch gelesen werden können. Feststoffe können in Kanalisationsleitungen abrasiv wirken. Dies führt dazu, dass Kanalisationsleitungen schneller ersetzt werden müssen. Feststoffe führen zu Ablagerungen in Kanalisationen und können Leitungen verstopfen. Die Leitungen müssen öfters gespült werden. In Kläranlagen führen grössere Mengen an Feststoffen zu Störungen in der biologischen Stufe und zu einem erhöhten Schlammanfall. Kohlenwasserstoffe aus Treibstoffen und Schmiermitteln stören die biologischen Abbauprozesse in den Kläranlagen. können in Kläranlagen nicht abgebaut werden und gelangen daher zum Teil in die Gewässer. führen zu Störungen des Kläranlagenbetriebes. Betonzusätze Generell: Sicherheitsdatenblätter beachten. Die Angaben darauf sind verbindlich. Kläranlagen Kommunale Kläranlagen können nur biologisch abbaubare Stoffe aus dem Abwasser entfernen. Nicht abbaubare Stoffe können nicht entfernt werden, sie gelangen in die Gewässer.

Die Aufnahmen wurden bei der Firma Küttel Beton AG in Weggis gemacht. Rechtliche Grundlagen Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01) Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005 (VeVA, SR 814.610) Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV, SR 814.318.142.1) Für Fragen und weitere Auskünfte Ausgabe: Mai 2013 Fotos: Tamara Muff-Levis Amt für Umweltschutz Uri 041 875 24 30 afu@ur.ch Amt für Umweltschutz Schwyz 041 819 20 35 afu@sz.ch Amt für Umwelt Nidwalden 041 618 75 04 afu@nw.ch Amt für Landwirtschaft und Umwelt Obwalden 041 666 63 27 umwelt@ow.ch Dienststelle Umwelt und Energie Luzern 041 228 60 60 uwe@lu.ch Amt für Umweltschutz Zug 041 728 53 70 info.afu@zg.ch www.umwelt-zentralschweiz.ch