3. Thema Rassismus im Umgang mit den Zwangsarbeitern Lagerausweis des polnischen Zwangsarbeiter Walenty Lyko Quelle: Industriemuseum Geschichtswerkstatt Herrenwyk Quellen: - Monatliche Lageberichte der NSDAP-Kreisleiter an die Gauleitung Schleswig-Holstein vom 19.12.1941 - Polen- und Ostarbeiter-Abzeichen - Behandlungsgrundsätze für Polen und Russen - Brief von Irena S. aus Lübeck Aufgaben: - Beschreibe die besondere Situation von Menschen aus Polen und Russland. (Polen- und Ostarbeitererlasse, Monatliche Lageberichte) - Stelle hierfür auch den Brief der jungen Polin Irena S. vor. (Brief) Quelle: Vor etwa 14 Tagen erhielten wir einen Transport von 70 Arbeitskräften, darunter 45 Mädchen, die aus dem russischen Teil Polens kamen, die einen recht guten Eindruck machten. Es soll sich hier zum größten Teil um Ukrainer handeln. Nach der bisherigen Anweisung waren die Ukrainer wie Deutsche zu behandeln. Nach neuen Auslassungen ist jedoch damit zu rechnen, dass diese den Russen gleichgestellt werden. Vorläufig sind diese jedoch nicht besonders gekennzeichnet und bekommen auch höhere Löhne wie die Polen.... den Russen gleichgestellt. aus: Monatliche Lageberichte der NSDAP-Kreisleiter an die Gauleitung Schleswig-Holstein vom 19.12.1941, Quelle: Landesarchiv Schleswig, Abt. 454 NSDAP, Nr. 4
Polen- und Ostarbeiter-Abzeichen Polen- und Ostarbeiterabzeichen Die Arbeitskräfte aus dem altsowjetrussischen Gebiet haben während Ihres Aufenthaltes im Reich auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstückes ein mit diesem fest verbundenes Kennzeichen stets sichtbar zu tragen. Das Kennzeichen besteht aus einem hoch stehenden Rechteck von 70 x 77 mm und zeigt bei 10mm breiter blau weißer Umrandung auf blauem Grunde in weißer Schrift das Kennwort»OST«(siehe nach geheftetes Muster). Die Durchführung der Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Kennzeichnung der Polen und wird durch die Kreispolizeibehörde veranlasst." [aus: Erlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 20.02.1942.]
Quelle Behandlungsgrundsätze für Russen Was ist ein Ostarbeiter? Quelle: Industriemuseum Geschichtswerkstatt Herrenwyk
Behandlungsgrundsätze für Polen [aus dem Polenerlass vom 8. März 1940]
Brief einer polnischen Zwangsarbeiterin in die Heimat Am 12. Januar 1942 schrieb die junge polnische Zwangsarbeiterin Irena S. aus dem Lager Gothmund in Lübeck an eine Freundin in ihrer Heimat. Im Zielort Prezemysl wurde der Brief von der deutschen Sicherheitspolizei abgefangen und übersetzt: Lübeck, den 12.1.1942 Liebe Halinka! Dein Brief hat aus meinen Augen viel Tränen hervorgebracht. Ihr könnte Euch in der Heimat gar nicht vorstellen, was ein Brief aus der Heimat in der Fremde bedeutet.... Hier tun sie uns behandeln wie die Juden in Lemberg. Hier müssen wir kräftig das P auf dem Mantel und dem Kleid tragen,... Was es sich um Essen handelt, laufen wir dauernd hungernd herum. Denn ein Pole braucht nicht zu essen, er kann höchstens krepieren.... Polen und Polinnen gibt es hier über 4000 aus ganz Polen. Wir werden hier am schlimmsten betrachtet.... Wir tun uns deshalb nicht sehr kränken und tragen mit Stolz unser P und halten es für eine Ehre, dass wir Polen sind. Wenn wir irgendwo gehen, so singen wir und sind voll Humor, um den Deutschen zu zeigen, dass sie uns nicht so schnell vernichten können.... Ich gehe höchstens einmal in zwei Wochen in die Kirche, da hier einmal in zwei Wochen eine polnische Messe abgehandelt wird. Dir ist doch bekannt, dass den deutschen Frauen und Männern der Verkehr mit Polen verboten ist.... Das Leben ist hier nicht zum aushalten. Ich selbst weiß nicht wie lange ich noch hier aushalten werde, ich gehe oft an den Strand und denke nach, ob ich hinein springen soll und meinem Leben in dieser Hölle ein Ende machen soll.... Es grüßt und küsst Dich Deine Irena. [...] Irena S. Lübeck-Siems, Gothmundlager Das Schleswig-Holsteinische Sondergericht Kiel verurteilt Irena S. aufgrund des Briefinhalts wegen Deutschfeindlicher Gesinnung zu drei Jahren verschärftem Straflager. Ihr weiterer Verbleib ist in der Akte nicht überliefert und konnte nicht ermittelt werden. Quelle: Landesarchiv Schleswig, Abteilung 358: Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Sondergericht Kiel, Akte Nr. 5397.