1. Allgemeine Informationen : Schaum ist ein Gemisch aus Wasser, Schaummittel und Luft. Die Verschäumungszahl gibt das Verhältnis zwischen Flüssigkeitsmenge (Wasser/Schaummittel) und fertigem Schaum an. Schaumarten: Schwerschaum (Verschäumungszahl bis 20) Löschwirkung: Ersticken und Abkühlung Einsatzgebiete: Löschen von Bränden der Brandklassen A und B Schutz von brandgefährdeten Objekten bedingt bei Bränden in/an elektrischen Anlagen (Sicherheitsabstand!) nie bei Bränden der Brandklasse D nie bei Bränden von Chemikalien, die mit Wasser heftig reagieren Mittelschaum (Verschäumungszahl über 20 bis 200) / Leichtschaum (VZ über 200 bis 1000) Löschwirkung: Ersticken Einsatzgebiete: Löschen von Bränden der Brandklassen A und B Schutz von brandgefährdeten Objekten bedingt bei Bränden in/an elektrischen Anlagen (Sicherheitsabstand!) nie bei Bränden der Brandklasse D nie bei Bränden von Chemikalien, die mit Wasser heftig reagieren Im Freien die Gefahr des Wegwehens durch Windböen!
2. Berechnungsaufgaben zum Löschmittel Schaum : Schaummengen, Schaummittelmengen, Zeitbedarfe usw. 1. Wieviel m³ Schaum können mit der Normbeladung eines LF 8/6 erzeugt werden (Verschäumungszahl 15, Normzumischung, keine zusätzl. Löschwasserförderung)? 2. Wieviel m³ Schaum können mit der Normbeladung eines TLF 16/24-Tr erzeugt werden (Verschäumungszahl 15, Normzumischung, keine zus. Löschwasserförd.)? 3. Wieviel m³ Mittelschaum werden mit einem M4 Schaumstrahlrohr (Verschäumungszahl 75) bei einem Strahlrohrdruck von 5 bar innerhalb von 10 Minuten bei Normzumischung erzeugt? 4. Ein Kellerraum (Länge 10 m, Breite 7,5 m, Höhe 3 m), in dem sich mehrere Brandnester befinden, soll mit Mittelschaum geflutet werden. Dazu steht ein M4 - Schaumstrahlrohr (Verschäumungszahl 75) zur Verfügung. Das benötigte Löschwasser wird aus einem Löschwasserteich entnommen? 4.1. Wieviel Schaum wird für diese Maßnahme benötigt? 4.2. Wieviel Schaummittel wird dabei bei Normzumischung benötigt? 4.3. Kann diese Maßnahme mit einem LF 8/6 durchgeführt werden? Hilfestellung: Schaummittelvorrat der verschiedenen Löschfahrzeuge TSF TSF-W LF 8/6 TLF 16/24-Tr LF 16/12 LF 16-TS TLF 16/25 TLF 24/50 Schaummmittelkanister 2 x 20 l 3 x 20 l 6 x 20 l - Schaummittelbehälter - - - 500 l
3. Lösungen : Schaummengen, Schaummittelmengen, Zeitbedarfe usw. 1. Wieviel m³ Schaum können mit der Normbeladung eines LF 8/6 erzeugt werden (Verschäumungszahl 15, Normzumischung, keine zusätzliche Löschwasserförderung)? Schaummenge = Flüssigkeitsmenge * Verschäumungszahl Flüssigkeitsmenge= 600 l (Schaummittelmenge wird hierbei vernachlässigt) Verschäumungszahl = 15 Schaummenge = 600 l * 15 = 9.000 l = 9 m³ Kontrolle, ob mitgeführtes Schaummittel ausreicht: Flüssigkeitsmenge= 600 l Schaummittelmenge = 600 l * 3 % = 600 l * 3 / 100 = 18 l Mitgeführt werden 60 l Schaummittel; bei Normzumischung können also 9 m³ Schwerschaum (VZ 15) mit einem LF 8/6 erzeugt werden! 2. Wieviel m³ Schaum können mit der Normbeladung eines TLF 16/24-Tr erzeugt werden (Verschäumungszahl 15, Normzumischung, keine zusätzliche Löschwasserförderung)? Schaummenge = 2.400 l * 15 = 36.000 l = 36 m³ Kontrolle, ob mitgeführtes Schaummittel ausreicht: Schaummittelmenge = 2.400 l * 3 % = 2.400 l * 3 / 100 = 72 l Mitgeführt werden aber nur 60 l Schaummittel; die 36 m³ Schwerschaum können also mit einem TLF 16/24-Tr auf diese Weise nicht erzeugt werden!
Berechnung, für welche Wassermenge das mitgeführte Schaummittel ausreicht: Flüssigkeitsmenge = Schaummittelmenge / Zumischung Schaummittelmenge = 60 l Flüssigkeitsmenge= 60 l / 3 % = 60 l / 3 * 100 = 2000 l Das bedeutet für die Schaummenge: Schaummenge = 2.000 l * 15 = 30.000 l = 30 m³ Da nur 60 l Schaummittel mitgeführt werden, können also bei Normzumischung nur 30 m³ Schwerschaum (VZ 15) mit einem TLF 16/24-Tr (ohne zusätzliche Löschwasserförderung) erzeugt werden, obwohl die Wassermenge eigentlich für 36 m³ Schaum ausreichen würde! 3. Wieviel m³ Mittelschaum werden mit einem M4 - Schaumstrahlrohr bei einem Strahlrohrdruck von 5 bar innerhalb von 10 Minuten erzeugt (Verschäumungszahl 75, Normzumischung)? Flüssigkeitsmenge = Flüssigkeitsmenge pro Zeit * Zeitdauer Schaummenge = Flüssigkeitsmenge * Verschäumungszahl Flüssigkeitsmenge/Zeit = 400 l/min Zeitdauer = 10 min Flüssigkeitsmenge= 400 l/min * 10 min = 4.000 l Flüssigkeitsmenge= 4.000 l Verschäumungszahl = 75 Schaummenge = 4.000 l * 75 = 300.000 l = 300 m³ Die Angabe, wie groß der Schaummittelanteil ist (-> Normzumischung ) ist unerheblich, wenn von einem ausreichenden Schaummittelvorrat ausgegangen wird. Will man die benötigte Schaummittelmenge wissen, rechnet man wieder Flüssigkeitsmenge= 4.000 l Schaummittelmenge = 4.000 l * 3 % = 4.000 l * 3 / 100 = 120 l
4. Ein Kellerraum (Länge 10 m, Breite 7,5 m, Höhe 3 m), in dem sich mehrere Brandnester befinden, soll mit Mittelschaum geflutet werden. Dazu steht ein M4 - Schaumstrahlrohr (Verschäumungszahl 75) zur Verfügung. Das benötigte Löschwasser wird aus einem Löschwasserteich entnommen? 4.1. Wieviel Schaum wird für diese Maßnahme benötigt? Die erforderliche Schaummenge entspricht dem Rauminhalt des Kellerraumes (vorhandenes Inventar wird vernachlässigt): Volumen = Länge * Breite * Höhe Länge = 10 m Breite = 7,5 m Höhe = 3 m Volumen = 10 m * 7,5 m * 3 m = 225 m³ Schaummenge = 225 m³ 4.2. Wieviel Schaummittel wird bei Normzumischung benötigt? Flüssigkeitsmenge = Schaummenge / Verschäumungszahl Schaummenge = 225 m³ Verschäumungszahl = 75 Flüssigkeitsmenge= 225 m³ / 75 = 3 m³ = 3.000 l Flüssigkeitsmenge= 3.000 l Schaummittelmenge = 3.000 l * 3 % = 3.000 l * 3 / 100 = 90 l 4.3. Kann diese Maßnahme mit einem LF 8/6 durchgeführt werden? Auf einem LF 8/6 werden nach Norm 60 l Schaummittel mitgeführt; die geforderte Menge Schaum kann also bei Normzumischung nicht erzeugt werden. Wird jedoch die Zumischung auf 2 % verringert, werden bei etwa gleicher Schaummenge lediglich 60 l Schaummittel benötigt; der Schaum ist allerdings auch weniger beständig. Auch mit Wasser aus einem offenen Gewässer kann Schaum erzeugt werden; allerdings ist in diesem Fall die Schaumqualität schlechter als bei Wasser aus der Versorgungsleitung. D.h.: Durch eine geringere Zumischung kann der Keller mit dem vorhandenen Löschgerät geflutet werden!