Sportförderung der Stadt Herten

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Transkript:

Sie sind hier: Herten Kultur + Freizeit Sport Sportförderung Sportförderung der Stadt Herten Die Stadt Herten fördert gemeinsam mit dem Stadtsportverband Herten und den Hertener Stadtwerken den Sport in Herten. Einen Schwerpunkt stellt hier die überwiegend kostenlose Bereitstellung von insgesamt 49 Sportstätten dar. Die Vereine sollen die Möglichkeit haben, attraktive und funktionsfähige Sportstätten zu nutzen. In Herten gibt es im Außenbereich: 6 Tennenplätze mit 2 Leichtathletikanlagen 2 Kunstrasenplätze

5 Rasenplätze 6 Sportplatzgebäude mit Umkleiden und Nebenräumen 6 Bolzplätze 2 Tennisanlagen mit insgesamt 6 Tennisplätzen 2 Skaterflächen 1 Beachvolleyball-Anlage. Die Turn- und Sporthallen gehören zu den gedeckten Sportstätten. Hier sind im Einzelnen vorhanden: 10 Einfachsporthallen 8 Doppelsporthallen 1 Dreifachsporthalle 1 Gymnastikraum 3 Krafträume 1 Schießsportanlage Neben den klassischen Sportstätten gibt es weitere attraktive Sporträume wie zum Beispiel das Backumer Tal. Vereinsförderung Der Stadtsportverband (SSV) unterstützt die rund 100 Hertener Sportvereine finanziell in vielen Bereichen. Einzelheiten und Voraussetzungen zu den Förderungen durch den SSV können den Richtlinien des Stadtsportverbandes zur Förderung des Sports in Herten entnommen werden. Diese finden Sie am Ende dieser Seite. Grundsportgeräte

Der Stadtsportverband fördert die Anschaffung von Grundsportgeräten in Höhe von 50 % des Anschaffungspreises, maximal jedoch 1000 Euro. Anträge können in einem Abstand von vier Jahren gestellt werden. Fahrtkosten Jugendmeisterschaften Hertener Sportvereine, die Jugendsportler zu Westfalen- und darüber hinausgehenden Jugendmeisterschaften entsenden, können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geforderten Qualifikationsleistungen erbracht haben und der Veranstaltungsort mehr als 100 Kilometer entfernt liegt. Übungsleiterausbildung Gefördert werden Übungsleiterlehrgänge, die entweder eine Fachlizenz C, eine C-Lizenz Freizeit- und Breitensport, eine Kampfrichter-, Wettkampfoder eine Jugendhelferausbildung zum Ziel haben (einschließlich deren Verlängerung). Die Förderung beträgt 50 % der entstehenden Lehrgangsgebühr, maximal jedoch 150 Euro pro Person. Die erfolgreiche Teilnahme muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Sportabzeichen-Wettbewerb der Schulen und Vereine Jährlich werden beim Sportabzeichen-Wettbewerb der Schulen und Vereine folgende Geldpreise ausgelobt: der 1. Platz erhält einen Betrag in Höhe von 300 Euro, der 2. Platz einen Betrag in Höhe von 200 Euro und der 3. Platz erhält 100 Euro. Außerdem übernimmt der Stadtsportverband

die Bearbeitungsgebühren für alle Kinder- und Jugendsportabzeichen. Förderung von Spitzensportlern und Talenten Einzelsportler, die dem A-, B-, oder C-Kader eines nationalen Fachverbandes angehören, werden für die Dauer eines Jahres gefördert. Beihilfe Vereinsneugründung Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe für neu gegründete Vereine und neu aufgestellte Abteilungen bestehender Sportvereine. Auf Antrag kann eine solche Hilfe in Höhe von 100 Euro zur Beschaffung der Erstausstattung gewährt werden. Geldspenden Sie möchten einen Verein finanziell unterstützen? Das ist mit einer Geldspende möglich. Bei dieser Art der Spende handelt es sich um die Übergabe eines Geldbetrages von einer Privatperson oder einer Firma an einen Verein. Der Betrag wird auf das Konto der Stadtkasse Herten bei der Sparkasse Vest Recklinghausen (IBAN: DE02426501500050002450, BIC: WELADED1REK) unter Angabe des Namen und der Anschrift des Spenders sowie des Vereins, der den Geldbetrag erhalten soll. Wer Details zum genauen Verfahren der Geldspende möchte, kann sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Martina Kroll wenden.

Download Richtlinien des Stadtsportverbandes Regiofreizeit.de Mit dem Freizeitportal für das Vest wird die Freizeitgestaltung ganz einfach. Veranstaltungskalender Konzerte, Theater oder Stadtfest - Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen in Herten. Zum Kalender Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Telefon: 0 23 66 / 303-0 Telefax: 0 23 66 / 303-255 stadtverwaltung@herten.de www.herten.de