Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 1 Anlage Segelflug Trainerin / Trainer - C Leistungssport (120 LE) Präambel Voraussetzung Trainerin/Trainer C Breitensport Vorstufenqualifikationen Die Trainerin/Trainer C Leistungssport in der Vorausbildung müssen über mindestens 150 Flugstunden und 250 Starts und Landungen nach der Lizenz sowie über einen 300 Km FAI- Dreiecksleistungsflug verfügen. Um für den Trainer-C-Lehrgang zugelassen zu werden, müssen sie außerdem 20 Ausbildungsflüge vom Lehrersitz, zwei Lehrproben und die schriftliche und theoretische Auswahlprüfung bestanden haben. Qualifikation Die Lizenzausbildung im Bereich des DAeC ist darauf ausgerichtet, auf der Grundlage praktischer Erfahrungen und theoretischer Kenntnisse Sport in seinen vielfältigen Formen und differenzierten, methodischen Vermittlungsverfahren gestalten zu können. Entsprechend der Zielgruppen sind Ausbildungsstruktur und -profile gegliedert sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung dargestellt. Die Rolle des Sports soll als Element zur Gestaltung eines sinnvollen Lebens in seinen gesellschaftlichen Zusammenhängen begriffen werden. Die C-Trainerausbildung im Segelflug schließt mit der behördlichen Fluglehrerprüfung im Segelflug ab. Handlungsfelder Die Tätigkeit der Trainerin/des Trainers C Leistungssport umfasst die Talentsichtung, -förderung und -bindung auf der Basis leistungssportlich orientierter Trainings- und Wettkampfangebote im Luftsport wie Höhengewinnspiele, Jugendvergleichfliegen, DMST und zentrale Wettbewerbe. Schwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Steuerung des Grundlagentrainings für Anfänger und Fortgeschrittene im Leistungssegelflug. Grundlage hierfür bilden die Rahmenkonzeptionen für Training und Wettkampf im Kinderund Jugendtraining im Luftsport. Ziele der Ausbildung Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz Die Trainerin/der Trainer:
Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 2 kann Gruppen führen, gruppendynamische Prozesse wahrnehmen und angemessen reagieren kennt und berücksichtigt die Grundregeln der Kommunikation kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße Besonderheiten speziell bei Kindern/Jugendlichen kennt und berücksichtigt geschlechtsspezifische Bewegungs- und Sportinteressen ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung von Kindern/Jugendlichen bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DOSB und DAeC kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer Fachkompetenz Die Trainerin/der Trainer: kennt Struktur, Funktion und Bedeutung im Segelflugsport als Leistungssport und setzt sie im Prozess der Talenterkennung und -förderung auf Vereinsebene um setzt die jeweilige Rahmenkonzeption für das Grundlagentraining sowie die entsprechenden Rahmentrainingspläne um kann leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren und die Sportler dabei innerhalb ihrer Trainingsgruppen anleiten, vorbereiten und betreuen kennt die Grundtechniken der jeweiligen Sportart und deren wettkampfmäßige Anwendung kennt die konditionellen und koordinativen Voraussetzungen für die jeweilige Sportart und kann sie in der Trainingsgestaltung berücksichtigen besitzt Grundkenntnisse über aktuelle Regeln, Sportgeräte und einschlägige Sporteinrichtungen schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot Berücksichtigung didaktisch/methodischer Grundsätze auf der Ebene der Konzeption Die Trainerin/der Trainer: verfügt über pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Trainingseinheiten verfügt über das Basisrüstzeug von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Grundlagentraining hat ein Lehr- und Lernverständnis, das den Teilnehmenden genügend Zeit zur Informationsverarbeitung und Gelegenheit für Eigeninitiativen lässt beherrscht die Grundprinzipien für zielorientiertes und systematisches Lernen im Sport Aspekte für die Erarbeitung von Ausbildungsinhalten Die weitere inhaltliche (verbandsspezifische) Gestaltung des Ausbildungsgangs orientiert sich an folgenden Aspekten: Personen- und gruppenbezogene Inhalte
Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 3 grundlegende Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang mit Jugend- und Erwachsenengruppen (meist heterogenen Gruppen) zielgruppenorientierte Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten auf der unteren Ebene des Leistungssports mittels didaktischem Raster Belastung, Entwicklung und Trainierbarkeit exemplarisch angepasst an die Entwicklungsstufe des Piloten Grundlagen der Kommunikation und bewährte Verfahren des Umgangs mit Konflikten Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming / Diversity Management) Grundlagen der Sportpädagogik: leiten, führen, betreuen und motivieren in der Sportpraxis Verantwortung von Trainerinnen und Trainern für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven im und durch Sport Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für die Grundausbildung und das Grundlagentraining im Leistungssport auf der Basis der Rahmenkonzeptionen des DAeC Zielandewettbewerbe, Höhengewinnspiele, Cats Craddle, DMST, Endanflüge, Teamflug, Doppelsitzer- und Einsitzertraining, Fuchsjagd Regeln (code sportif, DMST-WBO, WBO) und Wettkampfsysteme im Segelflugsport (Qualifikationswettbewerbe, Bezirks-Landesmeister Sportbiologie: Wie funktioniert der Körper? (Herz-Kreislaufsystem, Muskulatur, Trainingsanpassung) Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Gesundheit innerhalb bestimmter Zielgruppen und deren Risikofaktoren (gesundes Sporttreiben, Dosierung und Anpassungseffekte) Flugaufträge formulieren und erteilen und an die Fähig- und Fertigkeiten des Piloten anpassen, Flugabläufe beobachten, dokumentieren sowie auswerten (anhand von Flugrekorderaufzeichnungen und Wetter unter Zuhilfenahme von Programmen wie Strepla etc.) Vereins- und verbandsbezogene Inhalte Aufgaben des Sports und der Luftsortorganisationen und deren Bedeutung für den Vereinssport Basiswissen zu den Aufgaben von Trainerinnen und Trainern speziell in Nachwuchssportgruppen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Aufsichts-, Haft- und Sorgfaltspflicht, vereinsrechtliche Grundlagen (Luftverkehrsgesetz 33 und ff) Förderkonzeptionen von Landessportbünden und DAeCmitgliedorganisationen im Leistungssegelflugsport Qualifizierungsmöglichkeiten im Segelflugsport über Senioren-, Junioren- und Frauenmeisterschaften Sportstrukturen, Mitbestimmung und Mitarbeit (Seko, FAB, FAS und FAA) Antidopingrichtlinien Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer
Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 4 Kooperationsmodell Regelung von Inhalt und Form der Zusammenarbeit auf der Landesebene. Festschreibung der Zuständigkeit auf der Landesebene. Verbesserung der Transparenz und der Koordinationsmöglichkeiten auf der Landesebene. Erhöhung der Effizienz der Lehrgangsdurchführung für alle Beteiligten. Verfahren für die Abstimmung zwischen den beteiligten LSB und der jeweiligen der Landesfachverbände im Auftrag der Spitzenverbände, der Verbände mit besonderer Aufgabenstellung, der Sportjugend, der Bildungswerke, ggf. der anderen Ausbildungsträger auf regionaler Ebene. Ausbildungsordnung A.1 Die Grundlagen und Formen des Lehrens und Lernens 70 LE in Theorie und Praxis im Rahmen der Fluglehrertätigkeit beherrschen lernen Unterricht und Flugausbildung planen und durchführen Gruppen führen eine Lehrprobe von mindestens einer Unterrichtsstunde ausarbeiten und halten A.2 Spezielle fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der Fluglehrertätigkeit in Theorie und Praxis erwerben: 80 LE Rechtsstellung des Fluglehrers und -schülers Erwerb, Verlängerung und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen Ausbildungserlaubnis, Ausbildungshandbuch Dokumentationen (Flugbuch, Hauptflugbuch, Ausbildungsnachweis, Beantragungsverfahren, Flug- und Rettungsgeräte, Zulassung, Betriebshandbücher, Bordbuch mit Inhaltspapieren) Zulassung des Fluggeländes / Flugplatz Fragestellungen und Themen zu den Fachgebieten - Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und human factors in Fachvorträgen bearbeiten die simultane Fluglehrersprache zu den Flugübungen sowie das Dokumentieren und Korrigieren der Flugübungen Sprechfunkverkehr und seine Abwicklung Checkverfahren zur Erhöhung der Flugsicherheit B.1.3 Struktur und Funktion des Segelflugsportes kennen 10 LE Segelflugsport und seine Geschichte
Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 5 Organisation des Sportbetriebes Sportordnungen / Regelwerk Prüfungs- und Lizenzordnung Siehe Mantelteil Rahmenrichtlinien des DAeC Qualifikation der Lehrkräfte Die Ausbildungsträger berufen Lehrkräfte und bieten ihnen regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen an. Qualitätsmanagement Siehe Mantelteil Rahmenrichtlinien des DAeC. Qualitätsbeauftragter gem. Kapitel VI. / Abschnitt 1.2. Qualitätsstandards für die Umsetzung Name: Neumann Vorname: Jannes Anschrift: Hermann Blenk Str. 28, 38108 Braunschweig Tel.:0531-23540-57 E-Mail:j.neumann@daec.de Ansprechpartner/in: Für Rücksprachen steht zur Verfügung: Name: Huttel Vorname: Hubertus Sportorganisation: DAeC Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Straße: Friedrich-Alfred-Str. 25 PLZ: 47055 Ort: Duisburg.
Rahmenrichtlinien für den Bereich des DAeC 6 Tel. 0203-7784415 E-Mail:.huttel@aeroclub-nrw.de