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Transkript:

St. Pölten University of Applied Sciences Studium Finanzieren. Wie? Ihr Weg durch den Stipendien-Dschungel Überblick zu Stipendien und Zuschüssen in Österreich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den angeführten Links. Für deren Richtigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Martin Lifka Photography Viel Erfolg bei Ihrer Suche nach der passenden Fördermöglichkeit! www.fhstp.ac.at

Studienförderung Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Studienbeihilfe Für Ordentlich Studierende Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser noch kein abgeschlossenes Studium soziale Förderungswürdigkeit der Familie günstiger Studienerfolg Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf 35 Jahre erhöhen. Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für maximal zwei Semester. Die Studienbeihilfe beträgt max. EUR 8.148, pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679, ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112, pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01 60173-0 www.stipendium.at www.stipendienrechner.at Selbsterhalterstipendium Für Ordentliche Studierende, die sich zuvor mind. vier Jahre selbst erhalten haben. 2

Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser noch kein abgeschlossenes Studium soziale Förderungswürdigkeit günstiger Studienerfolg Einkommen von mind. EUR 7.272, jährlich durch vier Jahre vor dem ersten Beihilfenbezug (Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes gelten als Selbsterhalterzeiten) Das Höchstalter von 30 Jahren bei Antritt des jeweiligen Studiums kann sich unter bestimmten Umständen auf 35 Jahre erhöhen. falls eine Diplomarbeit/Masterarbeit anzufertigen ist diese bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden ist. Die Berufstätigkeit muss für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgegeben werden (Karenzierung gegen Entfall der Bezüge ist möglich). Studierende eines Doktoratsstudiums können kein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Stipendienstelle: www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/ studienabschluss-stipendium Was wird gefördert? Ein ordentliches Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Konservatorien sowie zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Personen für maximal zwei Semester. Das Selbsterhalterstipendium beträgt max. EUR 8.148, pro Jahr und wird in 12 Monatsraten zu je EUR 679, ausbezahlt. Für Studierende mit mind. einem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 112, pro Monat. Studierenden, welche die Familienbeihilfe bekommen, wird dieser Betrag (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) von der Gesamtsumme abgezogen. Eine Verringerung des Höchststipendiums kann durch die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Partnerin oder des Partners sowie durch die zumutbare Eigenleistung aus eigenen Einkünften erfolgen. Die Einkünfte der Eltern sind bei dem Bezug eines Selbsterhalterstipendiums nicht relevant. Förderungen des Bundesministeriums für Finanzen Familienbeihilfe Für Personen in Berufsausbildung Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung zu dieser Höchstalter 24 Jahre (Erweiterung der Altersgrenze um ein Jahr bei abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Geburt, Schwangerschaft oder Behinderung) bei Studierenden günstiger Studienerfolg zuständiges Wohnsitzfinanzamt Bundesministerium für Familie und Jugend T: 01 71100 www.bmfj.gv.at Stipendienstelle (zuständig für Wien, Niederösterreich, Burgenland) T: 01 60173-0 www.stipendium.at www.stipendienrechner.at Studienabschluss-Stipendium (SAS) Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass nur mehr wenige Prüfungen zum Studienabschluss fehlen, und Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten Studienbeiträge und sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten für ein ordentliches Studium können als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung anerkannt werden. www.bmf.gv.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/index.html 3

Stipendien der FH St. Pölten Leistungsstipendien Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (bmwfw) für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat. Stipendien und Förderungen der NÖ Landesregierung Stipendienstiftungen Die NÖ Landesregierung vergibt Stipendien aus sechs Stiftungen (Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich, Michael von Zoller-Stiftung, Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, Josef Haydn-Stiftung, Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung, Rosalia Czech'sche Stipendienstiftung) an SchülerInnen und StudentInnen. www.bmwfw.gv.at Förderstipendien Bachelor Studiengang Medientechnik An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik und Digitale Medientechnologien werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment. Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat. Karin Schachenhofer, Studiengangssekretärin Medientechnik (BA) E: karin.schachenhofer@fhstp.ac.at Die BewerberInnen müssen ordentliche SchülerInnen oder StudentInnen sein, bedürftig sein, österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen, den Schulbesuch bzw. das Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben, einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen, die österreichische Staatsbürgerschaft haben, ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder Wien haben. Die Einreichfrist für Ansuchen um ein solches Stipendium beginnt am 1. September und endet am 30. April des laufenden Schul- bzw. Studienjahres. TOP Stipendien Für Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten sponsored by Es stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung. NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) T: 02742 2757026 www.topstipendien.at 4

NÖ Semesterticketgutschein Sonstige Fördergeber Für Ordentlich Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, die an einer öffentlichen Universität Privatuniversität Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren und vom Wohn- zum Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen müssen. ÖH-Sozialfonds Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit eine Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten. www.oeh.at/sozialfonds.at Österreichische oder EWR Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz Niederösterreich (seit min. sechs Monaten) Der finanzielle Zuschuss beträgt die EUR 50, übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch EUR 75, pro Semester. Städte und Gemeinden Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierdende, die ihren Haupwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien Weitere Infomationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat Amt der NÖ Landesregierung T: 02742 9005-9005 www.noe.gv.at/semesterticket Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen. www.grants.at 5

Förderungen für spezielle Zielgruppen Förderungen für Studierende mit Kindern Für studierende Mütter und Väter, die Studienbeihilfe beziehen, gibt es begünstigende Regelungen: erhöhte Studienbeihilfe und Zuverdienstgrenze, Verlängerung der Anspruchsdauer, Anhebung der Altersgrenze zu Studienbeginn, Kinderbetreuungskostenzuschuss in der Endphase des Studiums. www.stipendium.at/studienfoerderung/studieren-mit-kind/ Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50% verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung. Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe um EUR 160, monatlich für hochgradig sehbeeinträchtigte oder auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende EUR 420, monatlich für Studierende, welche hochgradig hörbeeinträchtigt sind oder ein Cochleaimplantat tragen www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/ behinderung/ Förderungen für berufstätige Studierende Bildungskarenz Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhältnissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. 6

Wie lange? Karenzierung im Ausmaß von mindestens zwei Monaten bis höchstens ein Jahr. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mindestens zwei Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) ein Jahr nicht überschreiten darf. Was wird gefördert? Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren reduziert sich das wöchentliche Mindestausmaß der Weiterbildungsmaßnahme, sofern keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, auf 16 Wochenstunden. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 4 Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS pro Semester erbringen müssen. Während der Bildungskarenz erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mindestens in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (dzt. EUR 14,53 täglich). Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 (Stand 2016) monatlich dazu verdienen. Sonstiges: ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz sind Unfall-, Krankenund Pensionsversichert. Durch die Inanspruchnahme der Bildungskarenz entsteht kein Kündigungsschutz. Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle www.ams.at oder noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ foerderungen/bildungskarenz.html Freistellung gegen Entfall der Bezüge Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen. Einverständnis der ArbeitgeberIn und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld Das Unternehmen muss eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und muss diese mehr als geringfügig beschäftigen. Wie lange? Freistellung im Ausmaß von mindestens sechs Monaten bis höchstens ein Jahr. Während dieser Zeit erhalten Freigestellte vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes von derzeit EUR 14,53 täglich. Darüber hinaus dürfen freigestellte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich (Stand 2016) dazu verdienen. Sonstiges: Der große Vorteil dieser Variante besteht darin, dass ArbeitnehmerInnen die Zeit der Freistellung völlig frei gestalten können. Es muss keine Weiterbildung nachgewiesen werden. Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle www.ams.at Bildungsteilzeit Für ArbeitnehmerInnen in privatrechtrechtlichen Dienstverhälntissen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte und öffentlich Bedienstete möglich). 7

Einverständnis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Wie lange und wie viele Stunden darf ich reduzieren? Reduzierung der Arbeitszeit im Ausmaß von mind. vier Monaten bis höchstens zwei Jahre. Die Bildungsteilzeit kann auch in Teilen vereinbart werden, wobei die Dauer eines Teiles mind. vier Monate betragen muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist (vier Jahre) zwei Jahre nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss mindestens um ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte reduziert werden. 10 Stunden an wöchentlicher Arbeitszeit und Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze müssen jedoch überbleiben. Was wird gefördert? Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 10 Wochenstunden bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Umfasst die Weiterbildungsmaßnahme nur eine geringere Wochenstundenanzahl, so kann eine vergleichbare zeitliche Gesamtbelastung auch durch zusätzliche Lern- und Übungszeiten nachgewiesen werden. Für Studierende gilt, dass diese einen Leistungsnachweis von 2 Semesterwochenstunden bzw. 4 ECTS pro Semester erbringen müssen. Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitsmarktservice einen Fixsatz von derzeit EUR 0,78 für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich. Die Berechnung erfolgt daher folgendermaßen: EUR 0,78 x der Anzahl der reduzierten Stunden x der Tage im Monat. Bsp.: EUR 0,78 x 10 Stunden (Reduktion) x 31 (Monat mit 31 Tagen) = EUR 241,80 in diesem Monat. Darüber hinaus dürfen ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 415,72 monatlich (Stand 2016) dazu verdienen. Zuständige, regionale AMS Geschäftsstelle www.ams.at bzw. noe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/ foerderungen/bildungsteilzeit.html Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund Liese Prokop Vollstipendium des Österreichischen Integrationsfonds Für in Österreich erfolgreich Studierende Für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt aus einen Nicht-EU/EWR-Land Für sozial Bedürftige ohne Anspruch auf Studienbeihilfe Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres (bei Nostrifikationen gibt es keine Altersgrenze) Monatliche Förderung von EUR 300, im Vorstudienlehrgang, im ordentlichen Studium sowie bei der Nostrifikation www.integrationsfonds.at/stipendium Förderungen für ein Auslandsstudium Auslandsbeihilfe für StudienbeihilfenbezieherInnen StudienbeihilfenbezieherInnen können bei Absolvierung von Auslandssemestern Auslandsbeihilfe bei der Stipendienstelle Wien beantragen. Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie das Formular SB-AS1 (Antrag auf Auslands beihilfe) der Stipendienstelle aus und schicken es gemeinsam mit der Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums (erhalten Sie vom International Office der FH St. Pölten) an die Stipendienstelle Wien. Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 2. Semester ihres Studiums sind, können die Auslandsstudienbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Die Antragsformulare für die Auslandsstudienbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/ 8

Oktober an die Stipendienstelle Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsstudienbeihilfe seitens der Stipendienstelle aus formalen Gründen abgelehnt werden muss. StudienbeihilfenbezieherInnen, die einen Erasmuszuschuss beantragt haben, müssen um Auslandsstudienbeihilfe ansuchen. Das Erasmus-Referat zahlt StudienbeihilfenbezieherInnen, die Auslandsstudienbeihilfe beziehen, ein Top-Up aus (= Ausgleichszahlung, wenn Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde niedriger als Erasmuszuschuss der LLP NA/ÖAD ist). Zusätzlich erhalten Studienbeihilfenbe zieherinnen einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Studierende müssen eine Kopie des Auslandsstudienbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde (egal ob positiv oder negativ) nach Erhalt an das Erasmus-Referat Wien senden. Sollte der Bescheid über den Erhalt der Auslandsstudienbeihilfe negativ ausfallen, so wird der Erasmuszuschuss gänzlich von der LLP NA/ÖAD ausbezahlt. Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten, muss das Formular SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium) unterschrieben an die Stipendienstelle Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss). www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/ auslandsbeihilfe Download: SB-AS2 Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium Auslandsstipendien der Bundesländer Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich Die NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) vergibt Stipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2011 in Niederösterreich haben und ein anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum oder ein postgraduales Studium absolvieren. www.topstipendien.at Stipendien anderer Bundesländer Auch andere Bundesländer vergeben Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z. B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des ÖAD. (www.grants.at) Auslandsstipendium des Fördervereins der Fachhochschule St. Pölten Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten vergibt einmalige Leistungsstipendien in der Höhe von je EUR 1.000, an Studierende, die im Rahmen ihres regulären Studiums an der FH St. Pölten ein anrechenbares Auslandsstudium oder Auslandspraktikum absolvieren. Zusätzlich werden auch wieder einmalige Förderstipendien an Studierende vergeben, die ein internationales Vorhaben im Studienjahr realisieren oder realisiert haben. Die Ausschreibung erfolgt im Laufe des jeweiligen Studienjahres. Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung (Auslandsstudium & Auslandspraktikum; Mindest-Aufenthaltsdauer: 1 Semester) Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademikerinnen und Akademiker. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden. http://www.stipendienfonds-julius-raab.at 9

Marshallplan Stipendium (Auslandsstudium) Förderungen für Master-, Doktorratsstudien und Dissertationen Technik-Studierende, die ein mindestens dreimonatiges anrechenbares Studium an einer Universität in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben. Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000, Die Nominierung erfolgt im International Office. Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). In diesem Kapitel können Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst nachlesen. www.marshallplan.at www.stipendium.at/studienfoerderung/master-doktoratsstudien FKTG-Stipendium für Studierende der Technik (Auslandsstudium & Auslandspraktikum) AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Masterund Diplomarbeiten Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.v. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000, betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkuation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt. www.fktg.org/stipendien-fuer-auslandsstudien Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederöstereich ansuchen. Behandlung eines arbeitsrelevenatenthemas; Erarbeitung neuer Erkenntnisse, die für die ExpertInnenarbeit der AK Niederösterreich herangezogen werden können; Fertigstellung der Arbeit in einem gewissen Zeitrahmen (relevant hierfür ist der Zeitpunkt der Genehmigung der Förderung von Seiten der AK Niederösterreich): Bachelor nach max. 6 Monaten; Master/Diplom nach max. 18 Monaten; Approbation der Arbeit von der Uni/FH/PH; Präsentation der Arbeit und ihrer Ergebnisse in der AK. Förderhöhe Bachelorarbeiten: einmalig 200, Master- und Diplomarbeiten: einmalig 500, http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen 10

AK Niederösterreich Wissenschaftspreis Studierende an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, privaten Einrichtungen/ Hochschulen, TeilnehmerInnen von Universitätslehrgängen sowie JungwissenschafterInnen können um den AK Niederösterreich Wissenschaftspreis ansuchen. Es können Abschlussarbeiten des jeweils laufenden sowie des vorangegangenen Studienjahres von Bachelor- oder Masterstudien, Diplom- oder Doktoratsstudien sowie andere gleichwertige wissenschaftliche Arbeiten prämiert werden. netidee.at Die IPA fördert auf Antrag Projekte sowie Abschlussarbeiten von Studierenden österreichischer Hochschulen (Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen/PhD), die den Ausbau, die weitere Verbreitung und die vielseitige Nutzung des Internet in Österreich fördern und einen freien und geordneten Zugang zu dessen Netzen und Diensten ermöglichen. www.netidee.at NÖ-Bezug (eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein): der/die AntragstellerIn ist ArbeitnehmerIn und/oder hat einen Wohnsitz in NÖ; die besuchte Bildungseinrichtung befindet sich in NÖ; das Thema der Arbeit weist einen überwiegenden NÖ-Bezug auf. Die Arbeiten müssen in Bezug auf die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AKG 1), die in den unmittelbaren Arbeits- und Aufgabenbereich der AK Niederösterreich fallen, einen entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs sowie neue Lösungsansätze für Probleme bieten. Die Arbeiten dürfen nicht bereits anderweitig von der AK Niederösterreich oder einer anderen AK gefördert oder angekauft worden sein. talent.awards talent.awards bietet Studierenden, AbsolventInnen, WissenschaftlerInnen und GründerInnen eine umfassende Auswahl an nationalen und inter nationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbe werben und Ausschreibungen für Innovative Ideen und (Forschungs-)fragen Bachelor-/ Master-/ Diplomarbeiten Unternehmensgründungen www.fhstp.ac.at/alumni/talentawards fh st. pölten talent.awards Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis Innovationspreis: je EUR 1.500, Förderpreis: je EUR 300, http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbeihilfen Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlossene Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der Integration von MigrantInnen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Kernthema aus. Johann Böhm Fonds Förderung von Diplomarbeiten und Dissertationen Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr 4-6 Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000, dotiert sind. www.integrationsfonds.at/stipendium www.oegb.at/stipendien 11

Förderungen für FH Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungsoder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen Stipendien des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendium siehe Seite 2. Förderungen des Landes NÖ NÖ Bildungsförderung - Berufsreifeprüfung Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert: vollversicherungspflichtige ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete sowie WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, Personen nach der Elternkarenz) Kursinstitut ist vom Land Niederösterreich zertifiziert bzw. anerkannt Vorgegebene Einkommensgrenzen werden nicht überschritten Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich Antragsfrist: frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungskurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn (Online-Antrag) Was wird gefördert? Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung Gefördert werden nur die persönlich entstandenen Kurskosten (sollten auch Förderungen von anderen Stellen in Anspruch genommen werden, so darf die Gesamthöhe der Fördersumme die Kurskosten nicht überschreiten). Voraussetzungen Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mind. 1 Jahr vor Kursbeginn Wie hoch ist die Förderung? Förderhöhe EUR 1.000, bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis EUR 2.000,. 12

Förderhöhe EUR 500, bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über EUR 2.000,. Die Auszahlung erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung. Amt der NÖ Landesregierung T: 02742 9005-9555 www.noe.gv.at/bildungsfoerderung Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Berufsreifeprüfung Für Mitglieder der AK Niederösterreich Es darf keine weitere Förderung der Arbeiterkammer Niederösterreich in Anspruch genommen worden sein. Es sind nur Personen anspruchsberechtigt, welche nicht mit einer vollständigen Refundierung der Kurskosten (z. B. Förderung Lehre mit Matura ) rechnen können. Förderungen der AK Niederösterreich Was wird gefördert? Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung AK plus Bildungsbonus Jedes Mitglied der Niederösterreichischen Arbeiterkammer kann den Bildungsbonus nach Abschluss eines AK plus-gekennzeichneten Kurses beantragen. Mit dem AK plus-bildungsbonus können alle Kurse gefördert werden, die mit dem AK plus-logo gekennzeichnet sind. Was wird gefördert? Bei den geförderten Kursen handelt es sich unter anderem um Kurse aus den Bereichen Sprachen, EDV, Basisbildung, Nachholen von Bildungsabschlüssen (z. B. Studienberechtigungsprüfungskurse), Gesundheitskursen usw. Der Bildungsbonus vergütet Ihnen nach Kursabschluss 50% der Kurskosten bis max. EUR 120, pro Kalenderjahr. AK Niederösterreich Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, können bis zu EUR 170, refundiert bekommen und Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS beziehen, erhalten sogar 100% der Kurskosten bis zu EUR 220,. AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline T: 05 7171/29000 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus EUR 120, für positiv abgeschlossene Module, für Kurskosten, welche selbst zu tragen waren. AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline T: 05 7171/29000 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Für jedes Modul muss ein eigener Antrag gestellt werden. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden. Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs Für Mitglieder der AK Niederösterreich Mindestens zehn Übungseinheiten an einer anerkannten/ zertifizierten Bildungseinrichtung oder an jener Bildungseinrichtung, an der die weitere Ausbildung stattfindet. Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen. Hinweis: Personen mit einem aktuellen Leistungsbezug des AMS NÖ (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) können nur gefördert werden, wenn sie zuvor in NÖ AK-zugehörig beschäftigt waren. 13

Was wird gefördert? Kosten für Vorbereitungskurse für den Besuch einer Fachhochschule bzw. eines Kollegs/Aufbaulehrgangs (Kosten für Nächtigungen sowie allfällige sonstige Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen) 50 % der Kurskosten bis zu max. EUR 400,. AK Niederösterreich Bildungsbeihilfenhotline T: 05 7171/29000 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus Das Antragsformular steht auf der Homepage der AK Niederösterreich unter http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus als Download zur Verfügung oder kann bei jeder Bezirksstelle abgeholt werden. Bildungsbonus Spezial - Schwerpunkt Nostrifikation Für Mitglieder der AK Niederösterreich Die Kosten für die Nostrifikation bzw. Nostifizierung und Gleichhaltung waren selbst zu tragen. 100% der entstandenen förderbaren Kosten bis zu EUR 300, pro Person und zu nostrifizierendem Abschluss. AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfenhotline T: 05 7171/29000 noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus WEITERBILDUNG zahlt sich aus! AK-BILDUNGSBERATUNG T 05 7171-27000 E bildungsberatung@aknoe.at WIR BERATEN SIE GERNE!» Welche finanziellen Unterstützungen sind für Ihr Studium möglich?» Wollen Sie studieren oder Ihre berufliche Position verändern? Das Angebot an Bildungsmaßnahmen (Studien, Kurse, Seminare etc.) ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Das erschwert vielen Weiterbildungsinteressierten die Orientierung. Genaue Informationen sind für die Wahl der richtigen Bildungsmaßnahme wichtig. Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich informieren Sie gerne über folgende Themen:» Beratung von Studierenden» Finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- oder Weiterbildung» Bildungskarenz und Bildungsteilzeit» Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.)» Studieren ohne Matura» Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, des Landes Niederösterreich und der Arbeiterkammer Niederösterreich. Zertifiziert für anbieterneutrale Information, Beratung u. Orientierung für Beruf u. Bildung. BILDUNGSBERATUNG noe.arbeiterkammer.at/bildung 14

Förderungen der Gewerkschaft Für Gewerkschaftsmitglieder Je nach Fachgewerkschaft wird eine Mitgliedschaft von unterschiedlicher Dauer vorausgesetzt. Was wird gefördert? Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird. Förderungen werden in unterschiedlicher Höhe gewährt. Österreichischer Gewerkschaftsbund T: 01/53 444 www.oegb.at Stipendien, Beratung, Service beratende Stellen bzw. Plattformen: Unverbindliches Berechnungsprogramm der AK unter: www.stipendienrechner.at Bildungsförderungen noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html Förderungen für Studierende noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/bildung/index.html ÖH Sozialbroschüre www.oeh.ac.at/#/rundumsgeld Stipendien und Beihilfen Niederösterreich www.noel.gv.at/bildung/stipendien-beihilfen.html Stipendienstelle für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland www.stipendium.at Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung www.grants.at 15

www.facebook.com/fhstp twitter.com/fh_stpoelten Foto Kraus Die FH St. Pölten Die Fachhochschule St. Pölten steht für qualitätsvolle Hochschulausbildung, Praxisbezug und Internationalität. Theorie und Praxis werden in den Bachelor sowie Master Studiengängen der Themengebiete Medien & Wirtschaft, Medien & Digitale Technologien, Informatik & Security, Bahntechnologie & Mobilität, Gesundheit und Soziales ideal vereint. Modern ausgestattete Labors, eigene Campus Medien, wie das Campus & City Radio 94.4, das zur Gänze von Studierenden gestaltete Magazin SUMO und das Ausbildungsfernsehen c-tv, stehen zur Verfügung. Die Fachhochschule ist nur 25 Minuten mit der Bahn von Wien entfernt. Landesklinikum St. Pölten Mühlweg Mühlbach P Matthias Corvinus-Straße Hauptgebäude Matthias Corvinus-Straße Heinrich Schneidmadl-Straße Standort BIZ Heinrich- Schneidmadl-Straße Eybnerstraße Daniel Gran-Straße Version: September 2016 Studierendenheim CampusVilla Studierendenheim Campus Domus Studierendenheim WIHAST Standort Herzogenburger Straße Fachhochschule St. Pölten GmbH Matthias Corvinus-Straße 15, 3100 St. Pölten T: +43 2742 313 228, F: +43 2742 313 228-339 E: csc@fhstp.ac.at, I: www.fhstp.ac.at Fuß- und Radweg Ausgang: Mühlweg Hauptbahnhof St. Pölten Herzogenburger Straße