Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

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Transkript:

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. September 2012 KR-Nr. 185/2012 962. Anfrage (Chronische Überlastung beim Amt für Jugend und Berufsberatung [AJB]) Kantonsrat Andreas Wolf, Dietikon, und Kantonsrätin Alma Redzic, Zürich, haben am 25. Juni 2012 folgende Anfrage eingereicht: Bei der letzten Budgetdebatte wurde der Antrag des Regierungsrats für zusätzliche Stellen im AJB von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt. AJB-internen Quellen zufolge sind die betroffenen Stellen weiterhin überlastet und können teilweise ihre Arbeit nicht mehr adäquat ausführen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie gross ist die aktuelle Fallverzögerung im AJB, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Fachstellen? 2. Wie viele Fälle werden aktuell pro Sachbearbeiter betreut? Wie viele waren es vor zehn, wie viele vor zwanzig Jahren? 3. Welche Aufgaben des AJB können aufgrund des Personalmangels momentan nicht oder nur ungenügend wahrgenommen werden? Welche Projekte mussten in den letzten fünf Jahren gestrichen oder reduziert werden? 4. Wie viele zusätzliche Arbeitsstellen (aufgeschlüsselt auf die Fachstellen) wären notwendig, um die chronische Überlastung des AJB zu beheben? 5. In welchen Bezirken ist der zusätzliche Stellenbedarf am höchsten? Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Stellenbedarf und dem Bevölkerungswachstum in den Bezirken? 6. Geht der Regierungsrat davon aus, dass sich mit der Einführung der neuen Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörden (KESB) die Fallzahlen pro Mitarbeiter der Jugend- und Familienberatungen (JFB) weiter erhöhen? Falls ja, wie wird dem entgegengewirkt? 7. Stimmt es, dass Sozialvorständekonferenzen aus den Bezirken aufgrund des Personalmangels bei den JFB an den Regierungsrat gelangt sind? Falls ja, wie hat der Regierungsrat darauf reagiert? 8. In einigen Bezirken sollen Mitarbeiter der JFB aufgrund der chronischen Überlastung gekündigt haben. Wie viele Kündigungen, aufgeschlüsselt auf die Bezirke, wurden im ersten Halbjahr 2012 eingereicht? Welche Gründe wurden dafür angeführt?

2 Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Anfrage Andreas Wolf, Dietikon, und Alma Redzic, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Im Februar 2011 reichten die Jugendkommissionen der Regionen und Bezirke dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) einen gemeinsamen Antrag für eine Erweiterung des Stellenplans ein. Sie beantragten insgesamt 59,5 Stellen, wovon 32 Fachstellen und neun Stellen für Mitarbeitende in Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, zehn Fachstellen im Bereich der Berufsberatung und 8,5 Stellen für das Verwaltungssekretariat. Die Stellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollten es ermöglichen, die bisherigen Leistungen weiterhin in der notwendigen Qualität und Menge erbringen zu können und die ins - besondere bei der Jugend- und Familienberatung hohe Fallbelastung zu senken. Zu Frage 1: Bei der Erziehungsberatung und bei der Jugend- und Familienberatung ist mit Wartezeiten von zwei bis sechs Wochen an allen Beratungsstellen zwischen Anmeldung und Erstberatung zu rechnen. Ausgenommen davon sind die gesetzlichen Mandate im Auftrag von Vormundschaftsbehörden und Fälle mit einer akuten Gefährdung des Kindeswohls. Die Arbeitsbelastung führt auch zu grossen Abständen zwischen den einzelnen Beratungsterminen und damit zu einer unerwünschten Verlängerung der Fallbearbeitungsdauer. Die mit der Führung von gesetzlichen Mandaten verbundenen administrativen Arbeiten, wie z. B. die Ablieferung der Rechenschaftsberichte, verzögern sich. Daten dazu werden nicht erhoben. Zu Frage 2: Daten über die Fallbearbeitung der Sachbearbeitenden bestehen seit zehn Jahren. Diese Daten haben jedoch nur eine beschränkte Aussagekraft, weil die in die Statistik einfliessenden «Fälle» sehr unterschied - liche Qualitäten und Merkmalskombinationen aufweisen. Zudem verändern sich auch die Vorgaben, was als «Fall» zu zählen oder wann ein solcher abzuschliessen ist. Fallzahlen pro Vollzeiteinheit (VZE) sagen ausserdem nichts darüber aus, dass die Komplexität der zu bearbeitenden Problemstellungen im Lauf der letzten Jahre erheblich zugenommen hat. In diesem Zusammenhang spielen auch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, die Zunahme des Bevölkerungsteils mit Migrationshintergrund und die wirtschaftliche Unsicherheit eine Rolle. Schliess-

3 lich ist die Fallarbeit zunehmend durch rechtliche Problemstellungen geprägt, was die Unterstützung der Jugend- und Familienberatung durch die Rechtsdienste in vermehrtem Masse erforderlich macht. Ausgewiesen werden im Folgenden Kennzahlen für die Erziehungsberatung sowie für die Jugend- und Familienberatung für 2001, 2006 und 2011. Die Integration der gemeindeeigenen Stellen von Wädenswil und der Stadt Winterthur in die Strukturen der kantonalen Kinder- und Jugendhilfe erklärt die grosse Zunahme der Vollzeiteinheiten zwischen 2001 und 2006. 2001 2006 2011 Erziehungsberatung Vollzeiteinheiten (VZE) 7,75 10,90 10,90 unter 5-jährige Kinder 43 115 47 471 53 701 Beratungen (Familien) 1 673 1 888 2 095 erfasste Kinder 2 007 2 369 2 735 Beratungen pro VZE 216 173 192 Jugend- und Familienberatung Vollzeiteinheiten (VZE) 77,35 101,10 117,80 unter 20-jährige Kinder und Jugendliche 176 162 197 370 211 450 Abklärungen (Familien) 437 734 783 Beratungen (Kinder) 5 921 8 652 11 130 Mandate (Kinder) 3 545 5 413 6 086 Abklärungen pro VZE 6 7 7 Beratungen pro VZE 77 86 94 Mandate pro VZE 46 54 52 Zu Frage 3: Zu den Aufgaben des AJB gehören in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere auch präventive Massnahmen. Diese können als Folge fehlender Mittel zurzeit nicht oder nur ungenügend wahrgenommen werden. Nicht mehr angeboten werden beispielsweise die Beratung von Jugendlichen, länger dauernde Begleitungen von Familien oder Formen der aufsuchenden Arbeit, weil dies die Kapazitäten der Jugendhilfestellen bei Weitem übersteigt. Die Begleitung fremdplatzierter Kinder und Jugendlicher erfüllt nur die Mindeststandards. Nicht weitergeführt wurden die mobile Familienberatung, das Engagement für die Familienzentren, verschiedene Projekte in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendpsychologischen Dienst oder die Unterstützung der Gemeinden im Bereich der Pflegefamilien.

4 Zu Frage 4: Von den insgesamt beantragten 59,5 Stellen erachtet die Bildungs - direktion 35 Stellen als notwendig, um das bestehende Angebot der Kinder- und Jugendhilfe mit der erforderlichen Qualität zu sichern: Fachbereich Funktion Erziehungsberatung Psychologin/Psychologe 4,0 Jugend- und Sozialarbeiter/in 12,0 Familienberatung Mitarbeitende in Ausbildung 6,0 Rechtsdienste Jurist/in 4,0 Alimentenhilfe Verwaltungsassistent/in 6,0 Verwaltungssekretariat Verwaltungssekretär/in 3,0 Bei allen geforderten Stellen handelt es sich um solche, die operative Aufgaben «vor Ort» in den dezentralen Jugendhilfestellen wahrzunehmen haben. Mit den zwölf zusätzlichen Stellen für die Jugend- und Familienberatung würde eine rechnerische Senkung der durchschnittlichen Fallbelastung um rund 10% gegenüber heute ermöglicht. Stellen für Mitarbeitende in Ausbildung (Sozialarbeitende) gibt es bisher im Bereich der Jugend- und Familienberatung im Gegensatz zur stationären Kinder- und Jugendhilfe nicht. Studierende in berufs - begleitender Ausbildung an einer Fachhochschule bleiben in der Regel drei bis vier Jahre im Betrieb und können damit ebenfalls einen Entlastungsbeitrag leisten. Zu Frage 5: In Gebieten mit einem starken Bevölkerungswachstum ist grundsätzlich eher mit Überlastungen zu rechnen. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe hängt jedoch nur zum Teil von der Bevölkerungsgrösse bzw. der Grösse der massgebenden Zielgruppen ab. Die sozioökonomischen Verhältnisse und die Zusammensetzung der Bevölkerung spielen ebenso eine wichtige Rolle. Im Bereich der Jugendund Familienberatung haben auch die Haltungen der zuständigen Vormundschaftsbehörden und anderer Entscheidungsträger sowie das Vorhandensein oder das Fehlen anderer Beratungsangebote einen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen. Die dem AJB zur Verfügung gestellten Stellen werden regelmässig nach einem Schlüssel, in welchem Bevölkerungsdaten neben fachspezifischen Faktoren eine Rolle spielen, den Bezirken und Regionen bzw. den einzelnen Standorten zugewiesen. Dieser Verteilschlüssel wird zurzeit überprüft. Ziel ist es, einen stärker an den sozialen Verhältnissen orientierenden Schlüssel zu entwickeln.

5 Zu Frage 6: Zurzeit ist noch nicht abschätzbar, welche Auswirkungen die Einführung der neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gemäss dem Einführungsgesetz zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht vom 25. Juni 2012 (EG KESR) auf die Auftragssituation der Jugendhilfestellen, insbesondere der Jugend- und Familienberatung, haben werden. Zu Frage 7: Dem Regierungsrat sind keine Eingaben von Sozialvorständekon - ferenzen der Bezirke zum Personalmangel der Jugend- und Familien - beratungen bekannt. Zu Frage 8: Im ersten Halbjahr 2012 kam es im Bereich der Jugend- und Fami - lienberatung bei insgesamt 175 Anstellungen zu 29 Kündigungen. Die Kündigungen und die von den Mitarbeitenden angeführten Kündigungsgründe verteilten sich wie folgt auf die vier Jugendhilferegionen: Angegebene Kündigungsgründe Anstel- Kündi- Über- Neuorien- Alters- Berufs- Andere lungen gungen lastung tierung rücktritt aufgabe Andelfingen-Winterthur 34 7 1 1 1 4 Hinwil-Meilen-Pfäffikon-Uster 61 7 2 2 3 Affoltern-Dietikon-Horgen 43 5 1 1 1 2 Bülach-Dielsdorf 37 10 3 7 Total 175 29 5 11 2 2 9 Jede sechste Anstellung wurde im untersuchten Halbjahr durch Kündigung aufgelöst. Die Kündigungen erfolgten praktisch ausschliesslich durch die Mitarbeitenden selber. Am häufigsten wurde eine berufliche Neuorientierung als Grund angegeben. In neun der elf Fälle mit dieser Begründung bedeutete dies den Wechsel zu einer der im Aufbau begriffenen KESB. Den zweitwichtigsten Kündigungsgrund fünf Fälle bildete die Überlastungssituation. II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion. Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi