Sozialberatung Hausen (anstelle der Jugendund Familienberatung Windisch)
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- Henriette Hummel
- vor 7 Jahren
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1 Gemeindeversammlung vom Gemeinderat Ausführlicher Bericht zum Traktandum 5 Sozialberatung Hausen (anstelle der Jugendund Familienberatung Windisch) Bewilligung einer Stellenplanerhöhung um 50 % für die Einrichtung einer Sozialberatung Hausen 1. Ausgangslage Im Bezirk Brugg existiert der Jugendfürsorgeverein, welcher Träger der Jugend- und Familienberatung (JFB) ist. Die Gemeinde Hausen ist seit Jahrzehnten Mitglied und stellt ihren Einwohnern damit ein niederschwelliges Beratungsangebot im Sozialberatungsbereich zur Verfügung. Ebenso übernimmt die JFB weitere gesetzliche Aufgaben für die Gemeinde. Die Stadt Brugg war seit jeher nicht Mitglied beim Jugendfürsorgeverein, weil sie über einen ausgebauten Sozialdienst verfügt, welcher auch Sozialarbeiter beschäftigt. Die Gemeinden Villigen und Windisch traten in den letzten Jahren aus dem Jugendfürsorgeverein aus und erbringen seither diese Dienstleistungen auch selbst. Parallel zum Jugendfürsorgeverein besteht noch der Verein "Kindes- und Erwachsenenschutzdienst" (KESD), wo sämtliche Bezirksgemeinden Mitglied sind. Seit längerer Zeit steht eine Fusion der beiden Vereine auf der Traktandenliste, jedoch waren ausser Ankündigungen bisher keine konkreten Tätigkeiten zu beobachten. Durch den Austritt der Gemeinde Windisch (und die Übertragung sämtlicher Kindesschutzmandate an den Verein KESD) hat sich die Situation verschärft. Die Gemeinde Hausen verlangte bereits im Frühjahr 2013 eine Klärung der Angelegenheit, insbesondere aus Gründen der Kostentransparenz und um ungeklärte Zuständigkeitskonflikte zu regeln. Weil die beiden Vereine bis Ende 2013 keine Gespräche aufnahmen, hat die Gemeinde Hausen ihre Mitgliedschaft beim Jugendfürsorgeverein vorsorglich auf gekündigt. Sieben weitere Gemeinden kündigten ihre Mitgliedschaft ebenso. Anfangs 2014 wurde schliesslich im Auftrag von Brugg Regio eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Ziel hatte, per die Gründung eines Gemeindeverbandes "soziale Dienstleistungen Bezirk Brugg" vorzubereiten. Aufgrund der unkooperativen Haltung der Gemeinde Windisch wurde das Projekt jedoch im April 2014 abgebrochen. Die ausgetretenen Gemeinden wurden gebeten, ihre Kündigung zu sistieren. Weil der Gemeinderat Hausen in dieser Sistierung keinen Sinn sah, hielt er an der Kündigung fest. Die Gemeinde Birr bleibt ebenso bei ihrer Kündigung. Während die Beistandschaften per durch den KESD übernommen werden, müssen für die übrigen Dienstleistungen (Pflegekinderaufsichten, Abklärungsaufträge, Sozialberichte, freiwillige Beratungen) Lösungen gefunden werden. Der Gemeinderat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema Sozialberatung in der Gemeinde Hausen auseinandergesetzt hat. Gemeindehaus Postfach 110 Tel: 056/ Gemeindekanzlei 5212 Hausen AG Fax: 056/ gemeindekanzlei@hausenag.ch
2 2. Problemstellung 2.1 Niederschwelliges Beratungsangebot Mit dem Austritt aus der JFB fällt für die Einwohner von Hausen ein niederschwelliges Beratungsangebot weg, welches ohne Kostenfolge und neutral wahrgenommen werden konnte. 2.2 Pflichtaufgaben der Gemeinde Die Pflegekinderaufsicht (Dauerpflege und Tagespflege) sowie das Erstellen von Sozialberichten für das Familiengericht stellen gesetzliche Aufgaben der Gemeinde dar, welche bisher durch die JFB wahrgenommen wurden. Diese Dienste verlangen eine Fachperson (Sozialarbeiter/in). 2.3 Grenzen des Sozialdienstes der Gemeindekanzlei Die Begleitung von Sozialhilfebezügern ist "vom Schalter aus" nicht immer ganz einfach. Häufig wäre eine Begleitung "vor Ort" hilfreich und würden den Zielen der Sozialhilfe (Hilfe zur Selbsthilfe, möglichst schnell wieder selbständig, etc.) besser gerecht. Insbesondere Arbeitsintegrationsmassnahmen (Beschäftigungsprogramme) setzen eine hohe Eigenverantwortung und Selbstkompetenz des Klienten voraus; daran scheitern jedoch viele Programme. In einer redundanten Beratung könnten auch Auflagen (Arbeitssuche, Wohnungssuche, etc.) besser durchgesetzt werden. 2.4 Aussendienst Sozialhilfe Die Gemeinde Hausen bezieht seit einigen Jahren Dienstleistungen beim Kantonalen Sozialdienst unter dem Titel "Aussendienst". Hier geht es insbesondere um den Besuch der Sozialhilfeklienten zu Hause für Abklärungen (Vermögens- und Wohnverhältnisse, Familiensituation, Autohaltung etc.). Die Erwartungen des Sozialdienstes wurden aber nur mangelhaft erfüllt, weshalb auch hier eine andere Form der Leistungserbringung zu prüfen ist. 2.5 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Seit dem gilt gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), welches das Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Das KESR setzt viel mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen. Dadurch sind die Anzahl staatlicher Massnahmen (Beistandschaften) und Eingriffe deutlich verringert worden. Wo früher eine Beistandschaft auf eigenes Begehren mit Vermögens- und Einkommensverwaltung noch ohne grosse Formalitäten errichtet werden konnte, verzichtet das Familiengericht heute bewusst auf eine Massnahme. Darunter fallen auch Menschen, welche zwar nach Ansicht des Sozialdienstes auf Hilfe angewiesen wären, jedoch selbst keine Problemeinsicht haben (z.b. Alkoholiker, Drogensüchtige). Somit entsteht ein Vakuum in der Gesellschaft, welches durchaus in eine Verwahrlosung einzelner Menschen münden kann. Das Familiengericht vertritt die Haltung, dass solchen Personen im Sinne der "immateriellen Hilfe" durch den Sozialdienst jeder Gemeinde zu helfen ist. Somit kann klar festgestellt werden, dass durch die Einführung des KESR eine schleichende Aufgabenverschiebung von den Beiständen (KESD) an den kommunalen Sozialdienst erfolgt. 2.6 Veränderte Aufgabenwahrnehmung des KESD Als der Gemeinderat nebst der Sozialhilfebehörde auch Vormundschaftsbehörde war, konnten dadurch direkte Weisungen an die Beistände erfolgen, welche die Ziele der
3 Sozialhilfe unterstützten. So wurden insbesondere Lohnverwaltungen, Schuldensanierungen, die Durchsetzung von Auflagen und Weisungen, die Behebung von Obdachlosigkeit, die Begleitung von Alkohol- und Drogenentzugstherapien sowie Beschäftigungsprogrammen etc. von den Beiständen erledigt. Mit der Zuständigkeitsverschiebung vom Gemeinderat zu den Familiengerichten hat sich auch die Aufgabenwahrnehmung des KESD verändert. Angesichts der dauerhaften (Über-)Belastung der einzelnen Berufsbeistände verfolgt der KESD das Ziel, Beistandschaften für Personen, welche gleichzeitig Sozialhilfebezüger sind, aufzuheben oder deutlich abzuschwächen. Die Betreuung der Sozialhilfeklienten wird somit für den kommunalen Sozialdienst deutlich aufwändiger. 2.7 Gesellschaftliche Veränderungen Hausen hat sich in den letzten Jahren von einer ländlichen Vorortsgemeinde zu einer urbanen Agglomerationsgemeinde entwickelt. Die Bevölkerungsstruktur hat sich dadurch verändert. Auch in Hausen hält eine gewisse Anonymisierung Einzug. Es gibt zunehmend Einzelhaushalte, wo ein soziales Netz fehlt. Dort, wo früher die Familie o- der Freunde Verantwortung für Schutzbedürftige übernommen haben, wird heute eine staatliche Fürsorgepflicht erwartet. Andererseits hat die Gesellschaft eine Erwartungshaltung an die Prävention von Obdachlosigkeit, körperliche und geistige Verwahrlosung etc. Durch diese Faktoren haben die Aufgaben der Sozialhilfe in den letzten Jahren deutlich zugenommen. 3. Lösungsansätze 3.1 Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden Windisch und Brugg verfügen bereits über einen eigenen, ausgebauten Sozialdienst, in welchem die Sozialarbeit integriert ist. Die Gemeinde Birr besitzt einen eigenen Sozialdienst jedoch ohne Sozialarbeit und ist ebenfalls an der Ausarbeitung einer Lösung ab In den gemeinsamen Gesprächen zwischen Hausen und Birr wurde deutlich, dass eine bilaterale Zusammenarbeit nicht optimal ausgestaltet werden könnte. Ebenso wurde der Anschluss an die Sozialdienste Brugg und Windisch geprüft. Jedoch hat sich der Gemeinderat Hausen entschieden, diese Aufgabe in Zukunft eigenständig wahrzunehmen, da so das grösstmögliche Kosten- / Nutzenverhältnis erzielt werden kann. Jedoch könnte allenfalls eine gegenseitige Stellvertretung wahrgenommen werden und ein regelmässiger Austausch erfolgen. 3.2 Einrichtung einer kommunalen Sozialberatung Um den Bedürfnissen und Interessen der Gemeinde Hausen gerecht zu werden und im Sinne einer redundanten und funktionierenden Zusammenarbeit mit den verschiedenen (internen und externen) Stellen, ist die Einrichtung einer eigenen Sozialberatung die beste Lösung. Ziele der Einrichtung einer Sozialberatung sind die individuelle Beratung und Betreuung von Hausener Einwohnern, die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben (Sozialberichte und Aufsichtsfunktionen) sowie die bessere und engere Zusammenarbeit und Zielerreichung bei Sozialhilfeklienten (materielle Hilfe). Die eigene Sozialberatung bringt dadurch einen klaren Mehrwert für die Gemeinde Hausen. Jede/r Einwohner/in von Hausen ist berechtigt, bei der Sozialberatung Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Angebot steht kostenlos zur Verfügung.
4 4. Aufgaben der Sozialberatung Hausen Angelehnt an die bisherigen Dienstleistungen der JFB sowie an den Erfahrungen des Sozialdienstes hat die Sozialberatung in Hausen folgende Aufgaben: - Anlaufstelle für immaterielle Hilfe - Triage für weitere Beratungsangebote - Lebensberatungen - Eheberatungen - Familienberatungen - Erziehungsberatungen - Budgetberatungen / Schuldenberatungen - Unterstützung bei der Ausübung des Besuchsrechts - Gefährdungsmeldungen verfassen zu Handen des Familiengerichts - Sozialberichte erstellen im Auftrag des Familiengerichtes - Ausarbeiten von Unterhaltsverträgen - Ausarbeiten von Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge - Pflegekinderaufsicht (inkl. Berichte) - Koordinationsperson Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit (bei Mehrfachproblematiken) - Enge Zusammenarbeit mit Sozialdienst ( bei Sozialhilfeklienten) - Hausbesuche bei Sozialhilfeklienten (bisher: Auftrag Aussendienst Kant. Sozialdienst) - Individuelle Abklärungen bei Gesuchen um materielle Hilfe - Mediation / Vermittlung bei schwierigen Klienten der Sozialhilfe - Unterstützung von Arbeitsintegrationsprogrammen (Begleitung) - Vorbeugung von Obdachlosigkeit - Einkommensverwaltung - Asylbewerberbetreuung - Integrationsfragen 5. Abgrenzung zur materiellen Hilfe Die Aufgaben der materiellen Hilfe werden weiterhin durch den kommunalen Sozialdienst bei der Gemeindekanzlei wahrgenommen. Mittels enger Zusammenarbeit können Synergien genutzt werden. 6. Pensum Angelehnt an die bisherigen Ausgaben für die JFB kann von einem Pensum im Bereich von 40 bis 50 % ausgegangen werden. Um dem Bevölkerungswachstum und dem erwarteten Mehrwert gerecht zu werden, wird ein Pensum von 50 % vorgeschlagen.
5 7. Infrastruktur/Räumlichkeiten Im Erweiterungsbau zum Lindhofschulhaus ist ein Raum für die Schulsozialarbeit vorgesehen, welcher genügend gross dimensioniert ist. Es ist vorgesehen, dass der/die Mitarbeiter/in für die Sozialberatung mit der Person für die Schulsozialarbeit im gleichen Raum arbeitet. Für Besprechungen steht ein eigener Raum zur Verfügung. 8. Finanzielle Auswirkungen Der Beitrag an die JFB beträgt Fr pro Einwohner. Bei aktuell 3'300 Einwohnern ergibt dies einen Betrag von Fr. 43' Gemäss Bevölkerungsprognose würde dieser bis 2017 bei voraussichtlich 3'833 Einwohnern auf Fr. 50' ansteigen. Dazu kommen die Kosten für den Aussendienst des Kantonalen Sozialdienstes im Betrag von Fr. 2' pro Jahr. Die Kosten für ein 50 % Pensum für die Sozialberatung betragen inkl. Sozialleistungen rund Fr. 59' Dies ergibt im Vergleich zur heutigen Lösung jährliche Mehrkosten von zwischen Fr. 7' und Fr. 12' Die Kosten für die Infrastruktur sind bereits im Kredit der Schulraumerweiterung abgedeckt. Antrag Die Stellenplanerhöhung um 50 % für den Bereich Sozialberatung sei zu genehmigen.
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