Sozialberatung Hausen (anstelle der Jugendund Familienberatung Windisch)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialberatung Hausen (anstelle der Jugendund Familienberatung Windisch)"

Transkript

1 Gemeindeversammlung vom Gemeinderat Ausführlicher Bericht zum Traktandum 5 Sozialberatung Hausen (anstelle der Jugendund Familienberatung Windisch) Bewilligung einer Stellenplanerhöhung um 50 % für die Einrichtung einer Sozialberatung Hausen 1. Ausgangslage Im Bezirk Brugg existiert der Jugendfürsorgeverein, welcher Träger der Jugend- und Familienberatung (JFB) ist. Die Gemeinde Hausen ist seit Jahrzehnten Mitglied und stellt ihren Einwohnern damit ein niederschwelliges Beratungsangebot im Sozialberatungsbereich zur Verfügung. Ebenso übernimmt die JFB weitere gesetzliche Aufgaben für die Gemeinde. Die Stadt Brugg war seit jeher nicht Mitglied beim Jugendfürsorgeverein, weil sie über einen ausgebauten Sozialdienst verfügt, welcher auch Sozialarbeiter beschäftigt. Die Gemeinden Villigen und Windisch traten in den letzten Jahren aus dem Jugendfürsorgeverein aus und erbringen seither diese Dienstleistungen auch selbst. Parallel zum Jugendfürsorgeverein besteht noch der Verein "Kindes- und Erwachsenenschutzdienst" (KESD), wo sämtliche Bezirksgemeinden Mitglied sind. Seit längerer Zeit steht eine Fusion der beiden Vereine auf der Traktandenliste, jedoch waren ausser Ankündigungen bisher keine konkreten Tätigkeiten zu beobachten. Durch den Austritt der Gemeinde Windisch (und die Übertragung sämtlicher Kindesschutzmandate an den Verein KESD) hat sich die Situation verschärft. Die Gemeinde Hausen verlangte bereits im Frühjahr 2013 eine Klärung der Angelegenheit, insbesondere aus Gründen der Kostentransparenz und um ungeklärte Zuständigkeitskonflikte zu regeln. Weil die beiden Vereine bis Ende 2013 keine Gespräche aufnahmen, hat die Gemeinde Hausen ihre Mitgliedschaft beim Jugendfürsorgeverein vorsorglich auf gekündigt. Sieben weitere Gemeinden kündigten ihre Mitgliedschaft ebenso. Anfangs 2014 wurde schliesslich im Auftrag von Brugg Regio eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche das Ziel hatte, per die Gründung eines Gemeindeverbandes "soziale Dienstleistungen Bezirk Brugg" vorzubereiten. Aufgrund der unkooperativen Haltung der Gemeinde Windisch wurde das Projekt jedoch im April 2014 abgebrochen. Die ausgetretenen Gemeinden wurden gebeten, ihre Kündigung zu sistieren. Weil der Gemeinderat Hausen in dieser Sistierung keinen Sinn sah, hielt er an der Kündigung fest. Die Gemeinde Birr bleibt ebenso bei ihrer Kündigung. Während die Beistandschaften per durch den KESD übernommen werden, müssen für die übrigen Dienstleistungen (Pflegekinderaufsichten, Abklärungsaufträge, Sozialberichte, freiwillige Beratungen) Lösungen gefunden werden. Der Gemeinderat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema Sozialberatung in der Gemeinde Hausen auseinandergesetzt hat. Gemeindehaus Postfach 110 Tel: 056/ Gemeindekanzlei 5212 Hausen AG Fax: 056/ gemeindekanzlei@hausenag.ch

2 2. Problemstellung 2.1 Niederschwelliges Beratungsangebot Mit dem Austritt aus der JFB fällt für die Einwohner von Hausen ein niederschwelliges Beratungsangebot weg, welches ohne Kostenfolge und neutral wahrgenommen werden konnte. 2.2 Pflichtaufgaben der Gemeinde Die Pflegekinderaufsicht (Dauerpflege und Tagespflege) sowie das Erstellen von Sozialberichten für das Familiengericht stellen gesetzliche Aufgaben der Gemeinde dar, welche bisher durch die JFB wahrgenommen wurden. Diese Dienste verlangen eine Fachperson (Sozialarbeiter/in). 2.3 Grenzen des Sozialdienstes der Gemeindekanzlei Die Begleitung von Sozialhilfebezügern ist "vom Schalter aus" nicht immer ganz einfach. Häufig wäre eine Begleitung "vor Ort" hilfreich und würden den Zielen der Sozialhilfe (Hilfe zur Selbsthilfe, möglichst schnell wieder selbständig, etc.) besser gerecht. Insbesondere Arbeitsintegrationsmassnahmen (Beschäftigungsprogramme) setzen eine hohe Eigenverantwortung und Selbstkompetenz des Klienten voraus; daran scheitern jedoch viele Programme. In einer redundanten Beratung könnten auch Auflagen (Arbeitssuche, Wohnungssuche, etc.) besser durchgesetzt werden. 2.4 Aussendienst Sozialhilfe Die Gemeinde Hausen bezieht seit einigen Jahren Dienstleistungen beim Kantonalen Sozialdienst unter dem Titel "Aussendienst". Hier geht es insbesondere um den Besuch der Sozialhilfeklienten zu Hause für Abklärungen (Vermögens- und Wohnverhältnisse, Familiensituation, Autohaltung etc.). Die Erwartungen des Sozialdienstes wurden aber nur mangelhaft erfüllt, weshalb auch hier eine andere Form der Leistungserbringung zu prüfen ist. 2.5 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Seit dem gilt gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), welches das Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Das KESR setzt viel mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen. Dadurch sind die Anzahl staatlicher Massnahmen (Beistandschaften) und Eingriffe deutlich verringert worden. Wo früher eine Beistandschaft auf eigenes Begehren mit Vermögens- und Einkommensverwaltung noch ohne grosse Formalitäten errichtet werden konnte, verzichtet das Familiengericht heute bewusst auf eine Massnahme. Darunter fallen auch Menschen, welche zwar nach Ansicht des Sozialdienstes auf Hilfe angewiesen wären, jedoch selbst keine Problemeinsicht haben (z.b. Alkoholiker, Drogensüchtige). Somit entsteht ein Vakuum in der Gesellschaft, welches durchaus in eine Verwahrlosung einzelner Menschen münden kann. Das Familiengericht vertritt die Haltung, dass solchen Personen im Sinne der "immateriellen Hilfe" durch den Sozialdienst jeder Gemeinde zu helfen ist. Somit kann klar festgestellt werden, dass durch die Einführung des KESR eine schleichende Aufgabenverschiebung von den Beiständen (KESD) an den kommunalen Sozialdienst erfolgt. 2.6 Veränderte Aufgabenwahrnehmung des KESD Als der Gemeinderat nebst der Sozialhilfebehörde auch Vormundschaftsbehörde war, konnten dadurch direkte Weisungen an die Beistände erfolgen, welche die Ziele der

3 Sozialhilfe unterstützten. So wurden insbesondere Lohnverwaltungen, Schuldensanierungen, die Durchsetzung von Auflagen und Weisungen, die Behebung von Obdachlosigkeit, die Begleitung von Alkohol- und Drogenentzugstherapien sowie Beschäftigungsprogrammen etc. von den Beiständen erledigt. Mit der Zuständigkeitsverschiebung vom Gemeinderat zu den Familiengerichten hat sich auch die Aufgabenwahrnehmung des KESD verändert. Angesichts der dauerhaften (Über-)Belastung der einzelnen Berufsbeistände verfolgt der KESD das Ziel, Beistandschaften für Personen, welche gleichzeitig Sozialhilfebezüger sind, aufzuheben oder deutlich abzuschwächen. Die Betreuung der Sozialhilfeklienten wird somit für den kommunalen Sozialdienst deutlich aufwändiger. 2.7 Gesellschaftliche Veränderungen Hausen hat sich in den letzten Jahren von einer ländlichen Vorortsgemeinde zu einer urbanen Agglomerationsgemeinde entwickelt. Die Bevölkerungsstruktur hat sich dadurch verändert. Auch in Hausen hält eine gewisse Anonymisierung Einzug. Es gibt zunehmend Einzelhaushalte, wo ein soziales Netz fehlt. Dort, wo früher die Familie o- der Freunde Verantwortung für Schutzbedürftige übernommen haben, wird heute eine staatliche Fürsorgepflicht erwartet. Andererseits hat die Gesellschaft eine Erwartungshaltung an die Prävention von Obdachlosigkeit, körperliche und geistige Verwahrlosung etc. Durch diese Faktoren haben die Aufgaben der Sozialhilfe in den letzten Jahren deutlich zugenommen. 3. Lösungsansätze 3.1 Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden Windisch und Brugg verfügen bereits über einen eigenen, ausgebauten Sozialdienst, in welchem die Sozialarbeit integriert ist. Die Gemeinde Birr besitzt einen eigenen Sozialdienst jedoch ohne Sozialarbeit und ist ebenfalls an der Ausarbeitung einer Lösung ab In den gemeinsamen Gesprächen zwischen Hausen und Birr wurde deutlich, dass eine bilaterale Zusammenarbeit nicht optimal ausgestaltet werden könnte. Ebenso wurde der Anschluss an die Sozialdienste Brugg und Windisch geprüft. Jedoch hat sich der Gemeinderat Hausen entschieden, diese Aufgabe in Zukunft eigenständig wahrzunehmen, da so das grösstmögliche Kosten- / Nutzenverhältnis erzielt werden kann. Jedoch könnte allenfalls eine gegenseitige Stellvertretung wahrgenommen werden und ein regelmässiger Austausch erfolgen. 3.2 Einrichtung einer kommunalen Sozialberatung Um den Bedürfnissen und Interessen der Gemeinde Hausen gerecht zu werden und im Sinne einer redundanten und funktionierenden Zusammenarbeit mit den verschiedenen (internen und externen) Stellen, ist die Einrichtung einer eigenen Sozialberatung die beste Lösung. Ziele der Einrichtung einer Sozialberatung sind die individuelle Beratung und Betreuung von Hausener Einwohnern, die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben (Sozialberichte und Aufsichtsfunktionen) sowie die bessere und engere Zusammenarbeit und Zielerreichung bei Sozialhilfeklienten (materielle Hilfe). Die eigene Sozialberatung bringt dadurch einen klaren Mehrwert für die Gemeinde Hausen. Jede/r Einwohner/in von Hausen ist berechtigt, bei der Sozialberatung Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Angebot steht kostenlos zur Verfügung.

4 4. Aufgaben der Sozialberatung Hausen Angelehnt an die bisherigen Dienstleistungen der JFB sowie an den Erfahrungen des Sozialdienstes hat die Sozialberatung in Hausen folgende Aufgaben: - Anlaufstelle für immaterielle Hilfe - Triage für weitere Beratungsangebote - Lebensberatungen - Eheberatungen - Familienberatungen - Erziehungsberatungen - Budgetberatungen / Schuldenberatungen - Unterstützung bei der Ausübung des Besuchsrechts - Gefährdungsmeldungen verfassen zu Handen des Familiengerichts - Sozialberichte erstellen im Auftrag des Familiengerichtes - Ausarbeiten von Unterhaltsverträgen - Ausarbeiten von Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge - Pflegekinderaufsicht (inkl. Berichte) - Koordinationsperson Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Enge Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit (bei Mehrfachproblematiken) - Enge Zusammenarbeit mit Sozialdienst ( bei Sozialhilfeklienten) - Hausbesuche bei Sozialhilfeklienten (bisher: Auftrag Aussendienst Kant. Sozialdienst) - Individuelle Abklärungen bei Gesuchen um materielle Hilfe - Mediation / Vermittlung bei schwierigen Klienten der Sozialhilfe - Unterstützung von Arbeitsintegrationsprogrammen (Begleitung) - Vorbeugung von Obdachlosigkeit - Einkommensverwaltung - Asylbewerberbetreuung - Integrationsfragen 5. Abgrenzung zur materiellen Hilfe Die Aufgaben der materiellen Hilfe werden weiterhin durch den kommunalen Sozialdienst bei der Gemeindekanzlei wahrgenommen. Mittels enger Zusammenarbeit können Synergien genutzt werden. 6. Pensum Angelehnt an die bisherigen Ausgaben für die JFB kann von einem Pensum im Bereich von 40 bis 50 % ausgegangen werden. Um dem Bevölkerungswachstum und dem erwarteten Mehrwert gerecht zu werden, wird ein Pensum von 50 % vorgeschlagen.

5 7. Infrastruktur/Räumlichkeiten Im Erweiterungsbau zum Lindhofschulhaus ist ein Raum für die Schulsozialarbeit vorgesehen, welcher genügend gross dimensioniert ist. Es ist vorgesehen, dass der/die Mitarbeiter/in für die Sozialberatung mit der Person für die Schulsozialarbeit im gleichen Raum arbeitet. Für Besprechungen steht ein eigener Raum zur Verfügung. 8. Finanzielle Auswirkungen Der Beitrag an die JFB beträgt Fr pro Einwohner. Bei aktuell 3'300 Einwohnern ergibt dies einen Betrag von Fr. 43' Gemäss Bevölkerungsprognose würde dieser bis 2017 bei voraussichtlich 3'833 Einwohnern auf Fr. 50' ansteigen. Dazu kommen die Kosten für den Aussendienst des Kantonalen Sozialdienstes im Betrag von Fr. 2' pro Jahr. Die Kosten für ein 50 % Pensum für die Sozialberatung betragen inkl. Sozialleistungen rund Fr. 59' Dies ergibt im Vergleich zur heutigen Lösung jährliche Mehrkosten von zwischen Fr. 7' und Fr. 12' Die Kosten für die Infrastruktur sind bereits im Kredit der Schulraumerweiterung abgedeckt. Antrag Die Stellenplanerhöhung um 50 % für den Bereich Sozialberatung sei zu genehmigen.

Aufgabenbereich. der Jugend-, Familien- und Seniorenberatungsstellen des Bezirks Baden

Aufgabenbereich. der Jugend-, Familien- und Seniorenberatungsstellen des Bezirks Baden Aufgabenbereich der Jugend-, Familien- und Seniorenberatungsstellen des Bezirks Baden Geltungsbereich Für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden l Dienstleistungen für Behörden Kinder-

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden

Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden Fricktal Regio Planungsverband 21. Januar 2015 Kindes- und Erwachsenenschutz als Querschnittsaufgabe kantonaler und kommunaler Behörden Jürg Lienhard, Oberrichter, Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. September 2012 KR-Nr. 185/2012 962. Anfrage (Chronische Überlastung beim Amt für Jugend und Berufsberatung [AJB]) Kantonsrat

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau Das neue Erwachsenenschutzrecht Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau 1 Inhalt 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Wozu dient eine Patientenverfügung und

Mehr

Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR)

Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR) Vom 30. Mai 2012 (noch nicht publiziert) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 91 Abs. 2 der Kantonsverfassung und die 63 Abs.

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten Satzungen des Gemeindeverbands Berikon - Bremgarten - Büttikon - Dottikon - Eggenwil - Fischbach-Göslikon - Hägglingen - Jonen - Niederwil Sarmenstorf

Mehr

Palliative Care in der Schweiz. Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH

Palliative Care in der Schweiz. Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH Palliative Care in der Schweiz Christina Affentranger Weber Dipl. Gerontologin MAS/FH 1 Die Bedeutung von Palliative Care in der Schweiz Heutzutage sterben in der Schweiz ca. 60 000 Menschen jedes Alters

Mehr

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst Der Sozialdienst Ein Brückenbauer Sozialdienst EinLEITUng Wir bauen Brücken «Es gibt etwas, das höher und heiliger ist als alles Wissen, das Leben selbst.» Alice Salomon (deutsche Pionierin der Sozialarbeit)

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Wohngemeinschaft Alpenegg für Mutter und Kind. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie

Wohngemeinschaft Alpenegg für Mutter und Kind. Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Wohngemeinschaft Alpenegg für Mutter und Kind Schlossmatt Kompetenzzentrum Jugend und Familie Allgemeine Informationen Die Wohngemeinschaft Alpenegg für Mutter und Kind ist ein Angebot des Kompetenzzentrums

Mehr

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum:

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum: Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEIRATSCHAFT (samt allfälliger Kombination mit einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT) (altart. 395 ZGB, allenfalls kombiniert mit altart. 392-394 ZGB) in eine

Mehr

Planungsregion Alterspolitik Seetal

Planungsregion Alterspolitik Seetal Konzept für Informations- und Koordinationsstelle Hohenrain, 12. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und gesetzliche Rahmenbedingungen... 1 2. Informations- und Koordinationsstelle... 1 2.1. Organisation...

Mehr

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht St. Josef-Stiftung & insieme Freiamt Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Walter Küng, Fachrichter Pädagogik/Psychologie Bezirksgericht Aarau Inhalt Referat 1.ein paar Begriffe im sms-stil 2.ein

Mehr

Vormundschaftliche Massnahmen Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Merkblatt)

Vormundschaftliche Massnahmen Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Merkblatt) Hintere Hauptgasse 5 / Postfach 355 4800 Zofingen T 062 745 71 60 F 062 745 72 66 www.zofingen.ch Vormundschaftliche Massnahmen Erwachsenen- und Kindesschutzrecht (Merkblatt) 1. Um was geht es bei vormundschaftlichen

Mehr

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht C2 Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern V1.3.2015 Pflegekind Pflegefamilie

Mehr

Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was?

Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 1 / 14 Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Dr. Christian Zünd Direktion der Justiz und des Innern 26. Juni 2014 1 Integrationspolitische

Mehr

Was ist Schulsozialarbeit?

Was ist Schulsozialarbeit? Was ist Schulsozialarbeit? Schulsozialarbeit übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen,

Mehr

Budget-Gemeindeversammlung. 5. Dezember 2012. Geschäft. Einführung einer oder eines Familienbeauftragten

Budget-Gemeindeversammlung. 5. Dezember 2012. Geschäft. Einführung einer oder eines Familienbeauftragten Budget-Gemeindeversammlung 5. Dezember 2012 Geschäft 1 Einführung einer oder eines Familienbeauftragten Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Der Allgemeine Soziale Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst Geisteswissenschaft Mandy Dietrich Der Allgemeine Soziale Dienst Studienarbeit Hausarbeit ASD Seminar: Fallarbeit Autor: Mandy Dietrich 1 Einleitung...3 1.1. Die Stellung des ASD im Sozialwesen...3 2

Mehr

Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich

Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich Internationale Adoption durch Dritte*: Verfahren im Kanton Zürich Kind ist unbekannt und kommt aus einem Staat, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen in Kraft ist Die künftigen Adoptiveltern (Ae) möchten

Mehr

Bewerbung. Ursula Fuchs Luzernstr. 21a 6280 Hochdorf Natel: 078 789 71 07 E-Mail: u.fuchs@wilob.ch

Bewerbung. Ursula Fuchs Luzernstr. 21a 6280 Hochdorf Natel: 078 789 71 07 E-Mail: u.fuchs@wilob.ch 2014 Bewerbung Ursula Fuchs Luzernstr. 21a 6280 Hochdorf Natel: 078 789 71 07 E-Mail: u.fuchs@wilob.ch Ursula Fuchs Luzernstr. 21a 6280 Hochdorf u.fuchs@wilob.ch An alle Besucher der Website www.seetalpraxis.ch

Mehr

Die kostenlose und niederschwellige Beratung steht allen Personen offen, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Alter und Herkunft.

Die kostenlose und niederschwellige Beratung steht allen Personen offen, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Alter und Herkunft. 2 Der kirchliche Sozialdienst des Seelsorgeraumes Dietikon-Schlieren wurde mit der Anstellung von Judith Hüppi am 15. November 2011 begründet. Ab Auflösung des Seelsorgeraumes Dietikon-Schlieren im September

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto:

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto: netzwerkfrauenc/o LAGH Orleansplatz 3 81667 München fon: 089-45 99 24 27 fax: 089-45 99 24 28 www.netzwerkfrauen-bayern.de mailto: info@netzwerk-bayern.de 1 Satzung des Netzwerkes von und für Frauen und

Mehr

Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit

Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit Integrierte Alkoholberatungsstelle im Sozialpsychiatrischen Dienst Von der Krisenintervention nach PsychKG bis zur Öffentlichkeitsarbeit Dr. Esther Muysers Michael Sahner Bärbel Kötschau Thomas Nehring

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich. 04. Juni 2005 Seite 1 von 5

STATUTEN. des Vereins. Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich. 04. Juni 2005 Seite 1 von 5 STATUTEN des Vereins Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich 04. Juni 2005 Seite 1 von 5 I. NAME UND SITZ Unter dem Namen Elternverein `Gemeinsam wachsen` besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB

Mehr

Altersleitbild der Gemeinde Egg (angepasst per ) Lebensqualität im Alter

Altersleitbild der Gemeinde Egg (angepasst per ) Lebensqualität im Alter Altersleitbild 2013-2016 der Gemeinde Egg (angepasst per 09.01.2015) Lebensqualität im Alter Vorwort Dem Gemeinderat Egg ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich auch die älteren Einwohnerinnen und Einwohner

Mehr

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kanton Aargau der Invalidenversicherung des Kantons Aargau und der Pro Infirmis Aargau

Mehr

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck: SATZUNGEN 1. ALLGEMEIN 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen Überregionale Musikschule Surbtal, nachfolgend ÜMS genannt, besteht mit Sitz in Lengnau ein Gemeindeverband im Sinne der 74 bis 82 des Gemeindegesetzes.

Mehr

AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014

AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014 AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014 Liebe Leserinnen und Leser Der letzte Newsletter dieses Jahres erreicht Sie. Wir blicken auf ein bewegtes Jahr 2014 zurück und informieren sie kurz über die wichtigsten

Mehr

im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ )

im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ ) Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ ) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Hessen November 2011 Grundverständnis Mindeststandards sollen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Mehr

Bedeutung eines Sorgerechts, das einem älteren Geschwister nach dem Ausfall der Eltern nach ausländischem Recht übertragen wurde

Bedeutung eines Sorgerechts, das einem älteren Geschwister nach dem Ausfall der Eltern nach ausländischem Recht übertragen wurde Bedeutung eines Sorgerechts, das einem älteren Geschwister nach dem Ausfall der Eltern nach ausländischem Recht übertragen wurde I. Ausgangslage Im Auftrag der KESB führe ich derzeit eine Abklärung zwecks

Mehr

Die Aufgaben der Kommunen. Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v.

Die Aufgaben der Kommunen. Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v. Die Aufgaben der Kommunen Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v. Kommunale Selbstverwaltung Artikel 28 (2) Grundgesetz Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle

Mehr

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Kurztitel: Sozialwesen Zuständig: Soziale Dienste Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Der Stadtrat

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte

Mehr

Organisation. Coworking Community Bern und Effinger Kaffeebar & Coworking Space. 1 Einleitung Formen der Mitgliedschaft...

Organisation. Coworking Community Bern und Effinger Kaffeebar & Coworking Space. 1 Einleitung Formen der Mitgliedschaft... Organisation Coworking Community Bern und Effinger Kaffeebar & Coworking Space Version 3, angenommen am 3. März 2016 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Formen der Mitgliedschaft... 3 3 Fällen von Entscheidungen...

Mehr

Ökumenische Wohnungslosenhilfe

Ökumenische Wohnungslosenhilfe Ökumenische Wohnungslosenhilfe Wohnraumprävention 1 Ausgangslagen Zunahme Thema Wohnraumsicherung in verschiedenen Beratungsdiensten Mehr als angespannte Wohnraumsituation in Stadt und Landkreis Neu-Ulm

Mehr

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Gemeinde Blumenstein Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Inkraftsetzung 01. Januar 2011/ Anpassung 13.09.2011 1 Richtlinien für die Vereinsunterstützung Inhalt: 1. Einleitung

Mehr

Elternvereinbarung. Musterstrasse Musterhausen. Musterweg Musterhausen

Elternvereinbarung. Musterstrasse Musterhausen. Musterweg Musterhausen Elternvereinbarung zwischen der Mutter: Anna Muster Musterstrasse 1 8000 Musterhausen und dem Vater: Max Muster Musterweg 17 8000 Musterhausen für die gemeinsamen Kinder: Miriam Muster, geb. 1.1.2000 David

Mehr

Zuständigkeit Rechtsgrundlagen

Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Zuständigkeit Rechtsgrundlagen Art. 21 ELG Organisation und Verfahren 1 Zuständig für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung ist der Kanton, in dem die Bezügerin oder der Bezüger Wohnsitz

Mehr

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen

L e i t f a d e n. Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Pflegekinderaufsichtspersonen L e i t f a d e n Leitfaden zur Abklärung der Eignung von Pflegeeltern und/oder der Passung zwischen Kind und Pflegeeltern im Rahmen eines Kantonales Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Mehr

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 2. Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 4. Genehmigung

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Pro Senectute die Fachstelle für Altersfragen Beratung für Seniorinnen und Senioren in St.Gallen

Pro Senectute die Fachstelle für Altersfragen Beratung für Seniorinnen und Senioren in St.Gallen Pro Senectute die Fachstelle für Altersfragen Beratung für Seniorinnen und Senioren in St.Gallen Darum lassen sich Seniorinnen und Senioren von Pro Senectute beraten Durch die Beratung wird ihr Handlungsspielraum

Mehr

Begleiten. Beraten. Bilden. Kranke Menschen begleiten, Angehörige entlasten.

Begleiten. Beraten. Bilden. Kranke Menschen begleiten, Angehörige entlasten. Begleiten. Beraten. Bilden. Kranke Menschen begleiten, Angehörige entlasten. Unterstützungsangebot für Menschen, die von Krankheit betroffen sind. GGG Voluntas vermittelt in der Region Basel qualifizierte

Mehr

Sozialdienst. der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau und der psychiatrischen Tagesklinik in Frauenfeld

Sozialdienst. der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau und der psychiatrischen Tagesklinik in Frauenfeld Sozialdienst der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau und der psychiatrischen Tagesklinik in Frauenfeld Sozialdienst des Psychiatriezentrums Frauenfeld Externe Psychiatrische Dienste Thurgau der Clienia

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

Verordnung für die externe familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Dänikon

Verordnung für die externe familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Dänikon Verordnung für die externe familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter (VOKV) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 4. April 06 - Antrag an die Gemeindeversammlung VO externe Betreuung Kindern

Mehr

6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb

6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb 6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb Die Kita - Leitung Die fachliche, organisatorische und personelle Führung der Kita. 2.1 Fachliche Bereiche Verantwortung für Erarbeitung und Umsetzung des pädagogischen

Mehr

Verein SLA Swiss Limousine Association mit Sitz in Zürich

Verein SLA Swiss Limousine Association mit Sitz in Zürich Statuten Verein SLA Swiss Limousine Association mit Sitz in Zürich 1. Name und Sitz Unter dem Namen Swiss Limousine Association kurz SLA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der

Mehr

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abteilung Sucht

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abteilung Sucht Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsdienste Abteilung Sucht Abteilung Sucht Unterstützung der Suchtpolitik Suchtberatung Case Management Aufsuchende Sozialarbeit im öffentlichen

Mehr

Präsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell

Präsentation von Barbara Petri. Kreisjugendamt Cochem-Zell Präsentation von Barbara Petri Kreisjugendamt Cochem-Zell 18.02.08 www.ak-cochem.de 1 Mitarbeiter der Beratungsstellen Richter Anwaltschaft Gutachter Sozialarbeiter/ -pädagogen der Jugendämter 18.02.08

Mehr

Familie und Sucht. Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH

Familie und Sucht. Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH Caritasverband Zwickau e.v. Suchtberatungsstelle/ SPFH Familie und Sucht Notwendige Unterstützungen für Kinder aus suchtbelasteten Familien SoFaSu-Sozialpädagogische Familienhilfe Sucht Gemeinsame Fachtagung

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

Förderung für Ihre zukünftigen Fachkräfte INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Berufsberatung. Qualifizierten Nachwuchs sichern. Logo

Förderung für Ihre zukünftigen Fachkräfte INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER. Berufsberatung. Qualifizierten Nachwuchs sichern. Logo Berufsberatung Förderung für Ihre zukünftigen Fachkräfte INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Qualifizierten Nachwuchs sichern Logo Qualifizierten Nachwuchs sichern Qualifizierte Fachkräfte sichern Ihre Zukunft.

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht

Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht UFS Pflanzschulstrasse 56 8004 Zürich Tel 043 540 50 41 (Montag und Mittwoch) info@sozialhilfeberatung.ch www.sozialhilfeberatung.ch 1.7.2013,

Mehr

Unterstützungsantrag und Anspruchsberechtigung. Workshop 1 SKOS-Forum IKS 12. Sept. 2016

Unterstützungsantrag und Anspruchsberechtigung. Workshop 1 SKOS-Forum IKS 12. Sept. 2016 Unterstützungsantrag und Anspruchsberechtigung Workshop 1 SKOS-Forum IKS 12. Sept. 2016 Themen Der Aufnahmeprozess als ein wesentlicher Leistungserbringungsprozess Chancen und Risiken im Aufnahmeprozess

Mehr

Checkliste für den Umgang

Checkliste für den Umgang Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen

Mehr

Grundsatzabstimmung Gemeindevereinigung. Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016

Grundsatzabstimmung Gemeindevereinigung. Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Grundsatzabstimmung Gemeindevereinigung Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Ausgangslage In der Schweiz und auch im Kanton St. Gallen nimmt die Zahl der Gemeinden stetig ab.

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Informationsbroschüre des Sozialdienstes

Informationsbroschüre des Sozialdienstes Informationsbroschüre des Sozialdienstes Poststrasse 7 5082 Kaisten Tel 062 869 10 50 Fax 062 869 10 59 Mail sozialdienst@kaisten.ch Homepage www.kaisten.ch/sozialdienst Schalteröffnungszeiten: Montag

Mehr

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Landesberufsschule Waldegg

Landesberufsschule Waldegg Landesberufsschule Waldegg Schuljahr 2008/2009 Allgemein Die Landesberufsschule Waldegg wird seit März 2006 durch auftrieb Schulsozialarbeit (Fr. DSA Tamandl Katrin) betreut, und war die erste Berufsschule

Mehr

E-Lotsen-Geisenheim. Anlaufstelle und Netzwerk Wohnberatung. Beratung vor Ort zum selbstständigen Wohnen im Alter - professionell, neutral

E-Lotsen-Geisenheim. Anlaufstelle und Netzwerk Wohnberatung. Beratung vor Ort zum selbstständigen Wohnen im Alter - professionell, neutral E-Lotsen-Geisenheim Anlaufstelle und Netzwerk Wohnberatung Beratung vor Ort zum selbstständigen Wohnen im Alter - professionell, neutral E-Lotsen Geisenheim B. Lipp März 2013 1 Kommunalpolitische Perspektiven

Mehr

Arche Kind & Familie. Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern

Arche Kind & Familie. Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern Arche Kind & Familie Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern Inhaltsverzeichnis 1 // AUSGANGSLAGE 2 // ZIELGRUPPE 3 // ZIELE 4 // ANGEBOTE 5 // ARBEITSWEISE 6 // TEAM 7 // TRÄGERSCHAFT

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Ehrenamtliches Engagement in Ahnatal

Ehrenamtliches Engagement in Ahnatal Ehrenamtliches Engagement in Ahnatal Viele Menschen möchten sich gerne freiwillig engagieren, wissen jedoch oft nicht, wo ihre Hilfe gebraucht wird und an wen sie sich wenden können. Andererseits suchen

Mehr

LEGISLATURZIELE SCHULPFLEGE SURSEE

LEGISLATURZIELE SCHULPFLEGE SURSEE LEGISLATURE SCHULPFLEGE SURSEE Schwerpunkte 2013 2016 Daniela Bucher Claudia Bossert-Brunner Manuela Battaglia Gick Heidi Schilliger Menz Hannes Blatter Vorwort Die letzten Jahre waren geprägt durch viele

Mehr

Ehe- und Familienberater/in

Ehe- und Familienberater/in Ehe- und Familienberater/in Zusatzausbildung für Lebens- und Sozialberater/innen IFAP Diese Zusatzausbildung ist im Zusammenhang mit der vom I.F.A.P zur Lehrgangsnummer ZA-LSB 046.0/2003 zertifizierten

Mehr

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz FSJ Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz Stand: März 2009 Seite 1 von 7 Grundverständnis Mindeststandards sollen über

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM STATUTEN des ROCINANTE POLO TEAM 1 I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen ROCINANTE POLO TEAM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf

Mehr

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Mehr

Niedrigschwellige Angebote

Niedrigschwellige Angebote Niedrigschwellige Angebote Barbara Lischka Angehörigenberatung e.v. Nürnberg www.angehoerigenberatung-nbg.de 1 Inhalte Die Angehörigenberatung e.v. Nürnberg Hintergrund: Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus

E I N L A D U N G. zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung. Budget 2014. auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Zullwil E I N L A D U N G zur Einwohner- und Bürgergemeindeversammlung Budget 2014 auf Donnerstag, 28. November 2013 20.00 Uhr im Gemeindehaus Das Protokoll der letzten Versammlung, das vollständige

Mehr

Angaben zu Einrichtung und Träger

Angaben zu Einrichtung und Träger Pfaffengasse 7 63739 Aschaffenburg Telefon 06021-92150320 Fax 06021-921503100 E-Mail: info@ehrenamt-ab.de Angaben zu Einrichtung und Träger 1.Name der Einrichtung:... Träger:... Kontaktperson für die Freiwilligen-Agentur:...

Mehr

Richtlinien für die Entschädigung und den Spesenersatz der Beiständinnen und Beistände

Richtlinien für die Entschädigung und den Spesenersatz der Beiständinnen und Beistände Richtlinien für die Entschädigung und den Spesenersatz der Beiständinnen und Beistände (gestützt auf die kantonale Verordnung über Entschädigung und Spesenersatz bei Beistandschaften vom 3. Oktober 2012,

Mehr

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41

Mehr

Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts)

Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts) Der Fünf-Stufenplan (Anhang 2 des Suchtpräventionskonzepts) 1. Stufe: Vertrauliches Gespräch Beteiligte: Beschäftigte/r und unmittelbare/r Vorgesetzte mit Personalverantwortung Anlass des Gesprächs Vernachlässigt

Mehr

3.05 Stand am 1. Januar 2013

3.05 Stand am 1. Januar 2013 3.05 Stand am 1. Januar 2013 Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Allgemeines 1 Leistungen der AHV/IV (Renten, Hilflosenentschädigungen), der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz

Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Unterstützungsbedarf und rechtliche Handlungsfähigkeit aus Sicht der Schweiz Daniel Rosch MLaw/dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management sozialrecht@danielrosch.ch / www.danielrosch.ch / ++41

Mehr

Kantonaltag Schulsozialarbeitende. 6. November Einführung des neuen. Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) im Kanton Aargau

Kantonaltag Schulsozialarbeitende. 6. November Einführung des neuen. Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) im Kanton Aargau HERZLICH WILLKOMMEN Kantonaltag Schulsozialarbeitende 6. November 2012 Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) im Kanton Aargau lic. iur. Daniel Aeschbach, Fürsprecher, geschäftsführender

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Referat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang

Referat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang Referat SKOS-Richtlinien I. Begrüssung und Übergang Sie haben bereits von Herrn Raschle Einiges gehört betreffend den Neuerungen, welche mit den neuen SKOS-Richtlinien eingeführt werden sollen und welche

Mehr

Lehrpersonenbefragung zur Schulsozialarbeit

Lehrpersonenbefragung zur Schulsozialarbeit Instrument S128 Lehrpersonenbefragung r Schulsozialarbeit Dieser Fragebogen kann als Item-Pool für die Erstellung eines eigenen bedürfnisgerechten Fragebogens r Befragung von Lehrpersonen eingesetzt werden.

Mehr

Muster einer Satzung

Muster einer Satzung Muster einer Satzung Satzung des 1. FCK-Fan-Club Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Club führt den Namen 1. FCK-Fan-Club und hat seinen Sitz in. Die Anschrift lautet 1. FCK-Fan-Club 2. Geschäftsjahr

Mehr

Die Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal; Erteilung eines Mandats und Projektierungskredit über brutto CHF 42'500.00

Die Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal; Erteilung eines Mandats und Projektierungskredit über brutto CHF 42'500.00 Traktandum 2 Die Zukunft der Gemeinden im mittleren Fricktal; Erteilung eines Mandats und Projektierungskredit über brutto CHF 42'500.00 Ausgangslage Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Gemeinden inskünftig

Mehr

Die Sozialhilfestatistik als Gradmesser der Armutsbekämpfung

Die Sozialhilfestatistik als Gradmesser der Armutsbekämpfung Direktion der Justiz und des Inneres Die Sozialhilfestatistik als Gradmesser der Armutsbekämpfung 15.9.2016 Schweizerische Statistiktage Marc Dubach, BFS, Sektion Sozialhilfe Verena Gerber, Inhalt 1) Die

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Belastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet

Belastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet Belastung in der Pflege Selbsthilfe entlastet Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen in Bremen und Bremerhaven Bei aller Liebe... Belastung und Überlastung in der Pflege von Angehörigen - Und

Mehr

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Leitfaden Gesetz Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz: Informations- und Datenschutzgesetz

Mehr

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg

Mehr

Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz

Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz Freiwillig und unentgeltlich, aber nicht umsonst. Herausforderungen und Perspektiven Bürgerschaftlichen Engagements in Rheinland-Pfalz Birger Hartnuß, Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei

Mehr

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1

Statuten. A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Statuten A. Name, Sitz und Zweck der Talgemeinschaft (TSW) Art. 1 Unter dem Namen «Talgemeinschaft Sarganserland-Walensee» (TSW) besteht mit Sitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten ein Verein im Sinne

Mehr

Armut und Pflege. Zusammenhänge, Problemstellungen, Best Practice Beispiele. Mag. (FH) Erich Fenninger

Armut und Pflege. Zusammenhänge, Problemstellungen, Best Practice Beispiele. Mag. (FH) Erich Fenninger Armut und Pflege Zusammenhänge, Problemstellungen, Best Practice Beispiele Mag. (FH) Erich Fenninger Outline Volkshilfe Österreich Armut Pflege Problemstellungen Forderungen Best Pratice Beispiele Volkshilfe

Mehr

Sozialarbeit in der Rehabilitation

Sozialarbeit in der Rehabilitation Reha 2020 Berufsgruppen in der Reha II Aktuelle Situation und zu erwartende Entwicklung Sozialarbeit in der Rehabilitation 1 Gliederung: Soziale Arbeit in der Rehabilitation Aktuelle Situation Auftrag

Mehr