Budget-Gemeindeversammlung. 5. Dezember Geschäft. Einführung einer oder eines Familienbeauftragten
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- Robert Kraus
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1 Budget-Gemeindeversammlung 5. Dezember 2012 Geschäft 1 Einführung einer oder eines Familienbeauftragten Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites
2 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2012 die folgende Vorlage geprüft. Sie nimmt wie folgt Stellung: 1. Einführung einer oder eines Familienbeauftragten Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites Bericht Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2011 beauftragte den Gemeinderat, eine Vorlage zur Einführung einer neuen Stelle eines oder einer Familienbeauftragten auszuarbeiten. Für Familien soll eine leicht zugängliche Anlaufstelle geschaffen werden, wo Probleme besprochen werden und wo auf die richtige Stelle zur Problemlösung hingewiesen werden kann. Der Gemeinderat schlägt die Schaffung einer 40%-Stelle vor, welche wiederkehrende Kosten von jährlich Franken zur Folge hat. Durch die Nutzung bestehender Räumlichkeiten und der Infrastruktur der Jugend- und Schulsozialarbeit sollen keine weiteren Kosten entstehen. Die Schaffung neuer Stellen muss auch aus finanzieller Sicht besonders kritisch geprüft werden. So führen neue Ausgaben dazu, dass die Ausgaben der Gemeinde ungebremst wachsen. Zudem ist ungewiss, ob die geplanten jährlichen Ausgaben mit dem Stellenbeschrieb im Einklang sind. Die RPK ist der Ansicht, dass die angestrebten Wirkungsziele mit dem heutigen Angebot genügend abgedeckt sind und dass die Tätigkeiten, die vom Familienbeauftragten gefordert werden, bereits heute angeboten werden. Die Schaffung einer zusätzlichen Teilzeitstelle mit einem jährlich wiederkehrenden Aufwand von Franken erübrigt sich somit. Antrag Die RPK empfiehlt den Stimmberechtigten, die Einführung eines oder einer Familienbeauftragten abzulehnen. RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Präsident Andrea Müller Aktuar Werner Oehry Thalwil, 19. Oktober
3 Einführung einer oder eines Familienbeauftragten Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Kredites A N T R A G D E S G E M E I N D E R A T E S Die Gemeindeversammlung beschliesst: Der jährlich wiederkehrende Kredit von Franken für eine oder einen Familienbeauftragten wird ab dem Jahr 2013 zu Lasten der Laufenden Rechnung bewilligt. W E I S U N G 1. Auftrag Am 7. Dezember 2011 behandelte die Gemeindeversammlung die Einzelinitiative Familienstadt Thalwil und den Gegenvorschlag des Gemeinderates. Die Initiative verlangte vom Gemeinderat, die Schaffung der neuen Stelle einer/eines Familienbeauftragten zu prüfen und der Gemeindeversammlung bis Dezember 2012 einen entsprechenden jährlich wiederkehrenden Kredit zu beantragen. Der Gegenvorschlag des Gemeinderates unterstützte das Ansinnen der Initiative im Grundsatz. Er schlug jedoch vor, nicht eine neue Stelle zu schaffen, sondern die Aufgaben des Leiters Jugend- und Schulsozialarbeit im Sinne der Initiative auszuweiten. Auf diese Weise sollen Synergien besser genutzt werden und finanzielle und räumliche Ressourcen geschont werden. An der Gemeindeversammlung wurde die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Der Souverän beauftragte mit der Annahme des Gegenvorschlages den Gemeinderat, die Ausweitung der Aufgaben des Leiters Jugend- und Schulsozialarbeit im Sinne einer Familien- und Jugendbeauftragten zu prüfen und der Gemeindeversammlung bis zum 31. Dezember 2012 für die dabei entstehenden Kosten einen jährlich wiederkehrenden Kredit zu beantragen. 2. Lösungsansatz Familien erbringen über viele Jahre hinweg Leistungen von grundlegender Bedeutung für das Zusammenleben in der Gemeinde. Erwachsene und Jugendliche einer Familie engagieren sich in freiwilliger Arbeit in der Nachbarschaft, in Vereinen und Organisationen und tragen so zum aktiven Gesellschaftsleben bei. Sie haben eine grosse Fähigkeit zur Selbstorganisation und bedürfen nicht von vornherein staatlicher Hilfe. Familien sind jedoch auf eine familienfreundliche Umgebung angewiesen, die ihnen die Möglichkeit bietet, ihre vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen. Gesellschaftliche, strukturelle und wirtschaftliche Entwicklungen fordern von den Familien immer wieder Anpassungen. Die Verdrängung dörflicher Strukturen, die zunehmende Anonymität und die sozioökonomische Belastung erhöhen die Anforderungen zusätzlich. Wie in vielen Gemeinden wird es in Thalwil immer schwieriger, engagierte Freiwillige zu finden, welche die für Familien sehr wichtigen Vereine und Organisationen zu tragen vermögen. 3
4 Die Selbsthilfe der Familien ihrerseits ist dem Wandel unterworfen. Die Kinder von engagierten Eltern werden älter, wodurch die Eltern ihr Engagement aufgeben. Schlüsselpersonen ziehen sich aus ihren Funktionen zurück. Spielgruppen verlieren ihre Leiterinnen oder ihre Räume. Familien ziehen weg, neue ziehen zu. Dies verlangt, dass immer wieder neue Personen den Faden aufnehmen und das Netz flicken bzw. ausbauen. In Thalwil besteht dennoch bis heute bei allen Generationen ein breites Feld von Organisationen und Angeboten, die diese Tendenzen vermindern und ihnen bisher widerstehen konnten. Die von der Gemeinde unabhängigen Angebote sind vielfältig. Sie zeugen von einer Lebendigkeit, wie sie nicht in allen Gemeinden selbstverständlich ist. Diese Lebendigkeit und diesen Willen zur Selbsthilfe gilt es zu erhalten. Die Erfahrungen und Erfolge, die die Gemeinde Thalwil im Bereich der Freiwilligenarbeit vorweisen kann, lassen sich auf den Bereich der Familien übertragen. Familien, Familienorganisationen, Elternorganisationen wie auch informelle Netzwerke benötigen einen klaren Ansprechpartner in der Gemeinde, der ihnen Türen öffnet und ihre Anliegen weiterträgt und vertritt: eine Stelle, die Kontakte schafft, die das verzweigte Netz an Selbsthilfe, Aktivitäten, Beratung und Unterstützung kennt und weiter zu verdichten hilft. Gleichzeitig unterstützt die Gemeinde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und über diese hinaus Familien heute bereits auf vielfältige Art und Weise. In der Verwaltung sind die Tätigkeiten über verschiedene Abteilungen verteilt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten haben sich über die Jahre entwickelt, zum Teil ohne dass entsprechende personelle Ressourcen zugeteilt wurden. Familien benötigen eine leicht zugängliche Anlaufstelle, um Probleme zu besprechen und in der durchaus vorhandenen Vielfalt von Hilfsangeboten an die richtige Stelle geleitet zu werden. 3. Zielsetzungen und Arbeitsweise Wirkungsziele Die oder der Familienbeauftragte soll folgende Wirkung erzielen: - Thalwil verfügt über eine familienfreundliche Infrastruktur und ist dafür bekannt. - Eltern, Familien und deren Organisationen haben einen klaren Ansprechpartner bei der Gemeinde. - Die Leistungen der Familien insbesondere bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen werden anerkannt und unterstützt. - Bestehende Strukturen von Familien (Nachbarschaftshilfe, Vereine etc.) sowie Organisationen, die mit Kindern arbeiten, bleiben erhalten und entwickeln sich weiter. - Neue Organisationen entstehen und ergänzen die bestehenden. Die verschiedenen Angebote sind gut untereinander vernetzt. - Eltern und Familien finden leichten Zugang zu informellen Begegnungsorten und Erstberatung. - Behörden und Verwaltung verfügen über fachliche Unterstützung bei Projekten, die den Bereich von Kindern und Familien tangiert oder betrifft. Tätigkeiten Die oder der Familienbeauftragte - nimmt Anliegen und Anfragen von Familien und ihren Organisationen an die Gemeinde entgegen, leitet sie an die richtige Stelle weiter und unterstützt deren Bearbeitung - berät Familien, Organisationen und Netzwerke bezüglich organisatorischen und erzieherischen Fragen 4
5 - vermittelt bei Bedarf Kontakte zu bestehenden weitergehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten - fördert Treffpunkte für Familien und unterstützt damit die Selbsthilfe und die Integration - führt eine Informationsplattform für Familien - berät die Behörden und die Verwaltung bei familienrelevanten Themen. 4. Eingliederung in die Jugend- und Schulsozialarbeit Die Stelle der/des Familienbeauftragten soll in die Abteilung Jugend- und Schulsozialarbeit (JASSAT) eingegliedert werden. Bei der Entwicklung der neuen Strategie der Jugendarbeit Thalwil (JAT) haben sich bereits vor Abschluss einige Grundzüge herauskristallisiert: Die JAT wird in Zukunft weniger eigene Projekte haben und vermehrt andere Organisationen bei ihren Tätigkeiten mit Jugendlichen unterstützen. Die Tätigkeit der JAT geht folglich in die gleiche Richtung: vernetzen, koordinieren, unterstützen. Mit der Liegenschaft Tuchhof (Mühlebachstrasse 53) steht der JAT ein Gebäude zur Verfügung, in welchem sich die Wege der Jugendlichen und der Vereine kreuzen. Sie können hier Räume, Beratungen und Informationen erhalten. Der zentrale Ort, an welchem sich die Jugendlichen und die Akteure auch informell begegnen können, stärkt die Vernetzung untereinander und baut Schwellen ab. Der Tuchhof ist gross genug, um sowohl der Jugend- als auch der Familienarbeit zur Verfügung zu stehen insbesondere, weil sich die Benutzungszeiten der Jugendlichen auf bestimmte Nachmittage und Abende konzentrieren. Diese Räumlichkeiten sollen in Zukunft formellen und informellen Elterngruppen als Treffpunkt für Sitzungen, kleinere Veranstaltungen etc. dienen. Hier bietet die oder der Familienbeauftragte Erstberatungen an und führt eine Anlaufstelle mit Anlässen wie Elterncafés, Infoveranstaltungen usw. Im Ansatz sind die Arbeitsweise der JAT und der/des Familienbeauftragten gleich. Zusammen mit der Schulsozialarbeit erbringen sie gebündelt Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie arbeiten dabei innerhalb der Verwaltung eng mit den Fachstellen für Sport und Kultur sowie mit der Schule und dem Altersbeauftragten zusammen. 5. Kosten Die beschriebenen Aufgaben führen zu Kosten von Franken inkl. Personalkosten. Vorgesehen sind dafür 40 % Stellenprozente. Die oder der Familienbeauftragte entwickelt keine eigenen Projekte, welche weitere Kosten verursachen. Durch die Nutzung bestehender Räumlichkeiten und Infrastruktur der Jugend- und Schulsozialarbeit entstehen keine weiteren zusätzlichen Kosten. 6. Überlegungen zur Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeitsgestaltung bezieht die Aspekte Umwelt, Soziales und Finanzen mit ein. Die Tätigkeit einer oder eines Familienbeauftragten hat eine soziale Wirkung: Sie stärkt die Funktionen der Familien und ihrer Netzwerke, das Gemeinwesen und die Integration und trägt wesentlich zum gelungenen Heranreifen von Kindern in unserer Gemeinde bei. Damit ist sie auch finanziell nachhaltig, indem sie für die Zukunft Kosten insbesondere im Sozial- und im Gesundheitswesen zu reduzieren hilft. Derart eingesparte Kosten können bereits im Einzelfall die durch die Vorlage anfallenden Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. 5
6 7. Schlussbemerkung Das Anliegen der Initiative Familienstadt Thalwil bzw. des Gegenvorschlags des Gemeinderates kann unter der Nutzung von Synergien mit massvollen Kostenfolgen umgesetzt werden. Die Eigeninitiative der Familien steht im Zentrum: Der oder die Familienbeauftragte wird nicht mit eigenen Projekten tätig, sondern unterstützt die Familien und ihre Strukturen mit Vernetzung, Beratung und einer Informationsplattform. Bestehende Angebote und Strukturen werden nicht konkurrenziert. Vereine, Nachbarschaften und einzelne Familien haben einen Ansprechpartner und einen Türöffner zu Behörden und Verwaltung. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den jährlich wiederkehrenden Kredit für eine oder einen Familienbeauftragten zu bewilligen. 6
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