Aufgabenbereich. der Jugend-, Familien- und Seniorenberatungsstellen des Bezirks Baden

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1 Aufgabenbereich der Jugend-, Familien- und Seniorenberatungsstellen des Bezirks Baden

2 Geltungsbereich Für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden l Dienstleistungen für Behörden Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Gemeinderat Schulpflege / Schulleitung Bezirksgericht Kantonale Justizbehörde ll Freiwillige Beratungen Folgende Hauptprobleme fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich: - legale und illegale Drogen, Suchtberatung - geistige und starke körperliche Behinderungen

3 I Dienstleistungen für Behörden 1. Vormundschaftliche Massnahmen 2. Sachhilfe 3. Pflegekinderwesen 4. Namensänderungsverfahren 5. Beratung von Lehrpersonen, Schulleitung und Behörden 6. Strafverfahren bei Kindern und Jugendlichen 7. Schwierige Situationen wie Familienauflösungen etc. 8. Sozialhilfebetreuung/-abklärungen für Personen im Rentenalter

4 1. Vormundschaftliche Massnahmen - Abklärungen, Berichte und Anträge zuhanden der KESB - Führen von Erziehungsaufsichten nach Art. 307 ZGB 2. Sachhilfe 2.1 Materielle und immaterielle Hilfe - Beratung der Hilfesuchenden - Abklärung des Sozialhilfeanspruchs nach den gesetzlichen Richtlinien - Bericht und Antrag zur Leistung materieller Hilfe/Sozialhilfe 2.2 Alimentenbevorschussung / Elternschaftsbeihilfe - Erstabklärung des Anspruchs auf Alimentenbevorschussung oder Elternschaftsbeihilfe gemäss den gesetzlichen Grundlagen 2.3 Renten- und Versicherungsprobleme - Abklärung von Ansprüchen - Beratung 3. Pflegekinderwesen - Abklärung von Pflegeplätzen - Pflegekinderaufsichten 4. Namensänderungsverfahren - Abklärung von Situation und Motivation - Sozialbericht mit Empfehlung

5 5. Beratung von Lehrpersonen, Schulleitung, Behörden und Eltern - Bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen in Kindergarten und Schule, im Zusammenhang mit familiären Schwierigkeiten 6. Strafverfahren bei Kindern und Jugendlichen - Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft - Durchführung von Massnahmen (z.b. Familienbegleitung und Beratung) 7. Schwierige familiäre Situationen - Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien - Beratung, Begleitung und Betreuung in familiären Notsituationen oder bei strafbaren Handlungen - Ev. Antrag auf vormundschaftliche Massnahmen 8. Sozialhilfebetreuung/-abklärungen für Personen im Rentenalter - Überprüfung der finanziellen Situation und Erschliessung möglicher finanzieller Leistungen Dritter - Abklärungen aufgrund von Gefährdungsmeldungen

6 II Freiwillige Beratungen 1. Familiäre Schwierigkeiten jeder Art 2. Ehe- und Partnerschaftskonflikte oder Scheidungen 3. Persönliche Probleme von Einzelpersonen 4. Finanzielle Probleme 5. Triage und Zuweisung der Klientel an spezialisierte Fachstellen, Zusammenarbeit mit privaten und staatlichen Institutionen

7 1. Familiäre Schwierigkeiten jeder Art - Jegliche Art von Beziehungsschwierigkeiten zwischen Eltern und Kindern - Unsicherheiten bei der Erziehung - Erziehungsplanung - Neustrukturierung nach familiären Veränderungen wie Scheidung, Wiederverheiratung von Elternteilen, Tod usw. - Misshandlungen usw. - Ablösungsproblematik Jugendlicher - Delinquierende Kinder - Normabweichendes Verhalten bei Kindern oder Eltern - Erarbeitung von Verständnis für diverse Familienformen (z.b. Langzeitarbeitslose, Mehrgenerationenkonflikte) - usw. 2. Ehe- und Partnerschaftskonflikte oder Scheidungen - Beratung bei schwelenden Konflikten - Unterstützung bei der Überwindung festgefahrener Verhaltensmuster - Mithilfe bei der Neustrukturierung der Paarbeziehung nach schwierigen Erziehungsphasen oder im Hinblick auf den Weggang der Kinder - Suche nach konstruktiven Lösungen bei geplanter Trennung oder Scheidung - Begleiten und Stützen von Paaren und Kindern während und nach Trennungs- und Scheidungsprozessen - Vermittlung bei Besuchsrechtsschwierigkeiten - usw. 3. Persönliche Probleme von Einzelpersonen - Soziale Isolation und Randständigkeit - Lebenskrisen, berufliche Perspektivlosigkeit - usw.

8 4. Finanzielle Probleme - Budgetberatungen - Beratung bei einfachen Schuldensanierungen - Erschliessen von Hilfsquellen - usw. 5. Triage und Weitervermittlung der Klientinnen und Klienten an spezialisierte Fachstellen, Zusammenarbeit mit privaten und staatlichen Institutionen Zweigstellen der Jugend-, Familien- und Seniorenberatung Bezirk Baden 5400 Baden Haselstrasse 1 Telefon: Telefax: jfb@netwings.ch Zuständig für: Bergdietikon, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Turgi und Würenlingen 5507 Mellingen Kleine Kirchgasse 11 Telefon: Telefax: jfbm@netwings.ch Zuständig für: Bellikon, Künten, Mägenwil, Mellingen, Remetschwil, Stetten und Wohlenschwil Januar 2012

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