Kennzahlen Pflegefamilien 2017

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1 Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Kennzahlen Pflegefamilien 2017 Das Amt für Soziales hat die Aufgabe, die Eignung von Pflegeeltern abzuklären und die Pflegefamilien zu beaufsichtigen. Die Fachmitarbeitenden treffen in ihrer Aufsichtstätigkeit eine grosse Vielfalt an Pflegefamilien und Pflegekindern an. Der Bericht zeigt die Zahlen zu den Pflegefamilien, zur Anzahl und Art der Unterbringungen von Kindern in Pflegefamilien sowie Entwicklungstendenzen im Pflegekinderwesen auf. 1 Auswertungen 1.1 Pflegefamilien Anzahl Pflegefamilien per 1. Januar Anzahl neue Pflegefamilien mit Eignungsbescheinigung Anzahl Abschlüsse von Pflegefamilien im laufenden Jahr Anzahl bewilligte Pflegefamilien per 31. Dezember Anzahl gesuchstellende Familien in Abklärung mit Pflegeverhältnis 7 4 Anzahl gesuchstellende Familien in Abklärung ohne Pflegeverhältnis Anzahl Pflegefamilien-Dossiers per 31. Dezember davon sind: mit Pflegeverhältnis ohne Pflegeverhältnis durch Dienstleistungsangebote in Familienpflege (DAF) begleitet nicht durch DAF begleitet Verwandtenpflege Am 31. Dezember 2017 bestanden 335 Pflegefamilien-Dossiers. 320 Pflegefamilien verfügten über eine Eignungsbescheinigung. Bei 15 Familien war die Eignungsabklärung am Stichtag 31. Dezember 2017 noch nicht abgeschlossen. Bei 4 dieser Familien lebte das Kind bereits in der Pflegefamilie. Im Jahr 2017 haben 43 Familien ihre Tätigkeit als Pflegefamilie aufgenommen und 34 Pflegefamilien ihre Tätigkeit beendet. 1 Differenz zu Endbestand 2016 aufgrund von rückdatierten Abschlüssen von Pflegeplatzdossiers 2 bewilligte Pflegefamilien und Pflegefamilien in Abklärung 1/8

2 Begleitet durch DAF Verwandte Pflegefamilien nicht durch DAF begleitet durch DAF begleitet nicht verwandte Pflegefamilie verwandte Pflegefamilie 104 Pflegefamilien betreuten am 31. Dezember 2017 ein oder mehrere verwandte Kinder. 149 Pflegefamilien oder knapp 45 Prozent werden professionell durch Organisationen begleitet, die Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF) erbringen. 1.2 Gesuche Anzahl eingegangene Gesuche im laufenden Jahr Anzahl offene Gesuche per 1. Januar aus dem Vorjahr Total bearbeitete Gesuche positive Eignungsbescheinigungen kein Entscheid bis 31. Dezember Rückzug Gesuch, Verfahren eingestellt 9 8 negative Eignungsbescheinigungen 0 0 Im Jahr 2017 sind 51 Gesuche um eine Eignungsbescheinigung eingegangen. Im Vorjahr waren es 70 Gesuche. Fast die Hälfte der neu eingegangenen Gesuche betrafen Verwandtenpflegeverhältnisse. 1.3 Freie Pflegeplätze Anzahl freie Pflegeplätze im Pool per 31. Dezember Geeignete Pflegefamilien erhalten eine Eignungsbescheinigung und werden zur Vermittlung in einen Pflegeelternpool aufgenommen. Mit 86 freien Plätzen im Pflegeelternpool ist die Zahl der freien Pflegeplätze im Vergleich zu den Vorjahren erstmals etwas rückläufig. 2/8

3 1.4 Pflegeverhältnisse Anzahl erfasste Pflegeverhältnisse per 1. Januar begonnene Pflegeverhältnisse beendete Pflegeverhältnisse Anzahl aktive Pflegeverhältnisse per 31. Dezember langfristige Familienpflege regelmässige Wochenend- oder Ferienbetreuung Kriseninterventionen per Stichtag 8 23 durch Dienstleistungsangebot in Familienpflege (DAF) begleitet nicht durch DAF begleitet Verwandtenpflege Am 31. Dezember 2017 bestanden 354 Pflegeverhältnisse. Im Verlauf des Jahres 2017 wurden 145 Pflegeverhältnisse begonnen und 141 beendet. 43 Prozent der Pflegeverhältnisse werden durch eine Organisation, die Dienstleistungsangebote in Familienpflege macht, professionell begleitet. Pflegeverhältnisse Anzahl aktive Pflegeverhältnisse Anzahl Plätze im Pool Verwandtenpflege 3 einschliesslich nachträglich erfasste Pflegeverhältnisse 3/8

4 1.5 Pflegekinder Anzahl Pflegekinder per 31. Dezember weiblich männlich Alter 0 bis 2 Jahre Alter 3 bis 6 Jahre Alter 7 bis 11 Jahre Alter 12 bis 14 Jahre Alter 15 bis 18 Jahre Am 31. Dezember 2017 wurden 344 Pflegekinder von 270 Pflegefamilien betreut. Mit 97 Kindern, gibt es am meisten Pflegekinder in der Altersgruppe der 7 bis 11 jährigen. 57 Prozent aller Pflegekinder sind über zwölf Jahre alt und knapp 4 Prozent der Pflegekinder sind unter zwei Jahre alt. Pflegekinder nach Altersgruppen 26% 4% 17% 25% 28% 0 bis 2 Jahre 3 bis 6 Jahre 7 bis 11 Jahre 12 bis 14 Jahre 15 bis 18 Jahre 2 Spezialauswertungen 2.1 Pflegekinder aus dem Ausland Anzahl Pflegefamilien mit Pflegekindern aus dem Ausland Familien in Abklärung oder ohne Einreisebewilligung für das Kind Anzahl Pflegeverhältnisse mit Pflegekindern aus dem Ausland /8

5 Die 14 Pflegekinder aus dem Ausland werden meist von Verwandten betreut. Es braucht einen wichtigen Grund, wie z.b. keine Angehörigen, die sie in ihrem Heimatland betreuen können, damit die Kinder eine Einreisebewilligung für die Schweiz bekommen. 2.2 Kriseninterventionen Anzahl Kriseninterventionsplatzierungen im laufenden Jahr weiblich männlich Alter 0 bis 2 Jahre 6 5 Alter 3 bis 6 Jahre 13 6 Alter 7 bis 11 Jahre Alter 12 bis 14 Jahre Alter 15 bis 18 Jahre Dauer bis 1 Monat Dauer ab 1 Monat bis 3 Monate Dauer über 3 Monate durch DAF begleitet nicht durch DAF begleitet Im Verlauf des Jahres 2017 wurden 73 Pflegekinder im Rahmen einer Krisenintervention kurzfristig in einer Pflegefamilie untergebracht, davon waren 24 Mädchen oder weibliche Jugendliche und 49 Knaben oder männliche Jugendliche. 28 Kriseninterventionen dauerten weniger als einen Monat, 16 zwischen einem und drei Monaten. 29 Kriseninterventionen dauerten länger als drei Monate und wurden teilweise in eine langfristige Unterbringung umgewandelt. Der grösste Anteil an Kriseninterventionen erfolgte in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen. 5/8

6 Dauer einer Kriseniintervention 40% 38% Dauer bis 1 Monat Dauer ab 1 Monat bis 3 Monate Dauer mehr als 3 Monate 22% 2.3 Langfristige Pflegeverhältnisse Anzahl langfristige Pflegeverhältnisse per 31. Dezember weiblich männlich seit mehr als 10 Jahren zwischen 6 und 10 Jahren zwischen 0 und 5 Jahren Am 31. Dezember 2017 waren 136 Mädchen und 141 Knaben langfristig in Pflegefamilien untergebracht. Rund 19 Prozent der insgesamt 277 langfristigen Pflegeverhältnisse bestehen seit mehr als zehn Jahren. 25 Prozent dauern zwischen fünf und zehn Jahren und rund 56 Prozent bestehen seit weniger als fünf Jahren. 3 Begriffsdefinitionen Pflegefamilie Die Pflegefamilie kann bis zu drei Pflegekinder im Alter von 0 bis 18 Jahren aufnehmen. Pflegefamilien können Dauerbetreuung und/oder Krisenintervention anbieten oder sich als Gastfamilie für Wochenenden und Ferien zur Verfügung stellen. Eignungsbescheinigung Pflegeeltern benötigen eine Eignungsbescheinigung, wenn sie sich für die bewilligungspflichtige Aufnahme von Pflegekindern zur Verfügung stellen. 6/8

7 Bei Pflegefamilien aus dem Umfeld des Kindes erfolgt die Eignungsabklärung ebenfalls in der Regel vor der geplanten Platzierung. Für die Beurteilung der Eignung ist eine enge Zusammenarbeit mit den für den Kindesschutz verantwortlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder den Beistandspersonen notwendig, die das Kind in eine bestimmte Pflegefamilie platzieren. Gesuch Ein Gesuch ist ein Antrag um eine Eignungsbescheinigung und damit um eine Bewilligung zur Aufnahme von Pflegekindern. Das Gesuch wird von den Pflegefamilien gestellt. Dossier Das Dossier wird eröffnet, wenn das Gesuch beim Amt für Soziales eingegangen ist oder wenn bei einer nicht bewilligten Pflegefamilie bereits ein Kind platziert ist. Für Pflegefamilien in der Abklärungsphase besteht bereits ein Dossier. Die Auswertungen erfolgen bei allen Dossiers. Aus diesem Grund betreffen die Auswertungen in Bezug auf die Pflegeverhältnisse auch Pflegefamilien, die sich noch in der Eignungsabklärung befinden. Pflegeplatz Im Kanton St.Gallen wird bei Familien, die sich für die Aufnahme von Minderjährigen zur Verfügung stellen, die Eignung unabhängig von einer geplanten Platzierung abgeklärt. Geeignete Pflegefamilien erhalten eine Eignungsbescheinigung und werden zur Vermittlung in einen Pflegeelternpool aufgenommen. Die «besetzten Plätze» sind als «Pflegeverhältnisse» ersichtlich. Die freien Plätze werden in den Pflegefamilienpool aufgenommen. Pflegefamilienpool Das Amt für Soziales führt ein Verzeichnis mit freien Plätzen in Pflegefamilien, den sogenannten Pflegefamilienpool. Der Pflegefamilienpool ist nicht öffentlich, wird aber den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den von den KESB für die Suche einer Pflegefamilie beauftragten Mandatstragenden zur Verfügung gestellt. Pflegeverhältnis Ein Pflegeverhältnis ist die vorübergehende oder dauerhafte Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie. Ein Kind kann in mehreren Pflegefamilien (Dauerpflege und Gastfamilie) gleichzeitig untergebracht sein. Wechselt ein Kind ein- oder mehrmals im Jahr den Pflegeplatz, wird jede Platzierung als neues Pflegeverhältnis gezählt. Es werden nur die Pflegeverhältnisse im Kanton St.Gallen in die Statistik aufgenommen. Ein Verwandtenpflegeverhältnis ist ein Pflegeverhältnis, das durch Pflegeeltern geführt wird, die mit dem Pflegekind verwandt sind. Pflegekinder Der Begriff Pflegekind wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verwendet. Das Pflegekind ist von einem Pflegeverhältnis oder mehreren Pflegeverhältnissen betroffen. Aufnahme von Kindern aus dem Ausland Ein ausländisches Kind, das bisher im Ausland gelebt hat, kann nur aufgenommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Art. 6 Pflegekinderverordnung, PAVO). Es handelt 7/8

8 sich meist um ein verwandtes Kind, das aufgenommen wird. Die Pflegeeltern müssen sich schriftlich verpflichten, ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Pflegeverhältnisses, für den Unterhalt des Kindes in der Schweiz aufzukommen. Kriseninterventionen Bei Kriseninterventionen dient der Aufenthalt in der Pflegefamilie zur Beruhigung einer schwierigen Situation und zur Planung der weiteren Betreuung und Bildung der Kinder. Kriseninterventionen dürfen nur in bereits bewilligten Pflegefamilien erfolgen. Amt für Soziales, April /8

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