Jahreserhebung Pflegefamilien 2016
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- Günther Schuster
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1 Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Jahreserhebung Pflegefamilien 2016 Das Amt für Soziales hat die Aufgabe, die Eignung von Pflegeeltern abzuklären und die Pflegefamilien zu beaufsichtigen. Die Fachmitarbeitenden treffen in ihrer Aufsichtstätigkeit eine grosse Vielfalt an Pflegefamilien und Pflegekindern an. Der Bericht zeigt die Zahlen zu den Pflegefamilien, zur Anzahl und Art der Unterbringungen von Kindern in Pflegefamilien sowie Entwicklungstendenzen im Pflegekinderwesen auf. 1 Auswertungen 1.1 Pflegefamilien Anzahl Pflegefamilien per 1. Januar Anzahl Abschlüsse von Pflegefamilien im laufenden Jahr Anzahl neue Pflegefamilien mit Eignungsbescheinigung Anzahl bewilligte Pflegefamilien per 31. Dezember Anzahl gesuchstellende Familien in Abklärung mit Pflegeverhältnis 9 7 Anzahl gesuchstellende Familien in Abklärung ohne Pflegeverhältnis Anzahl Pflegefamilien-Dossiers per 31. Dezember davon sind: mit Pflegeverhältnis ohne Pflegeverhältnis durch Dienstleistungsangebote in Familienpflege (DAF) begleitet nicht durch DAF begleitet Verwandtenpflege Am 31. Dezember 2016 bestanden 330 Pflegefamilien-Dossiers. Davon hatten 313 Pflegefamilien eine Eignungsbescheinigung. Bei 17 Familien war die Eignungsabklärung am Stichtag 31. Dezember 2016 noch nicht abgeschlossen. Bei 7 dieser meist verwandten Familien, lebte das Kind bereits in der Pflegefamilie, 10 Familien befanden sich in der Abklärung für die zukünftige Aufnahme eines Kindes. Im Jahr 2016 haben 63 Familien ihre Tätigkeit als Pflegefamilie aufgenommen und 45 Pflegefamilien ihre Tätigkeit beendet. 1 nur bewilligte Pflegefamilien 2 bewilligte Pflegefamilien und Pflegefamilien in Abklärung 1/7
2 Begleitet durch DAF Verw andte Pflegefamilien nicht durch DAF begleitet durch DAF begleitet nicht verwandte Pflegefamilie verwandte Pflegefamilie 95 Pflegefamilien betreuten am 31. Dezember 2016 ein oder mehrere verwandte Kinder. 138 Pflegefamilien oder knapp 42 Prozent der Pflegeverhältnisse werden professionell durch Organisationen begleitet, die Dienstleistungsangebote in Familienpflege (DAF) erbringen. 1.2 Gesuche Anzahl eingegangene Gesuche im laufenden Jahr Anzahl offene Gesuche per 1. Januar Vorjahr Total bearbeitete Gesuche positive Eignungsbescheinigung kein Entscheid bis 31. Dezember Rückzug Gesuch, Verfahren eingestellt 6 9 negative Eignungsbescheinigungen 1 0 Im Jahr 2016 sind 70 Gesuche um eine Eignungsbescheinigung eingegangen. Im Vorjahr waren es 87 Gesuche. Ein Drittel der neu eingegangenen Gesuche betrafen Verwandtenpflegeverhältnisse. 1.3 Freie Pflegeplätze Anzahl freie Pflegeplätze im Pool per 31. Dezember Geeignete Pflegefamilien erhalten eine Eignungsbescheinigung und werden zur Vermittlung in einen Pflegeelternpool aufgenommen. Mit 94 freien Plätzen im Pflegeelternpool ist die Zahl der freien Pflegeplätze im Vergleich zu den Vorjahren erneut angestiegen. Dennoch kann es sein, dass es für bestimmte Kinder und Jugendliche kein passendes Betreuungsangebot gibt. Deshalb werden beispielsweise vereinzelt Pflegefamilien in einer 2/7
3 Anzahl Pflegeverhältnisse bestimmten Gemeinde gesucht, damit die Kinder weiterhin im gewohnten Umfeld leben und dieselbe Schule oder denselben Kindergarten besuchen können. 1.4 Pflegeverhältnisse Anzahl erfasste Pflegeverhältnisse per 1. Januar beendete Pflegeverhältnisse begonnene Pflegeverhältnisse Anzahl aktive Pflegeverhältnisse per 31. Dezember Dauerpflege regelmässige Wochenend- oder Ferienbetreuung Kriseninterventionen per Stichtag 23 8 durch Dienstleistungsangebot in Familienpflege (DAF) begleitet nicht durch DAF begleitet Verwandtenpflege Am 31. Dezember 2016 bestanden 343 Pflegeverhältnisse. Im Verlauf des Jahres 2016 wurden 136 Pflegeverhältnisse begonnen und 149 beendet. 42 Prozent der Pflegeverhältnisse werden durch eine Organisation, die Dienstleistungsangebote in Familienpflege macht, professionell begleitet Anzahl Pflegeverhältnisse Anzahl freie Pflegeplätze im Pool davon Verwandtenpflegeverhältnisse 3 einschliesslich nachträglich erfasste Pflegeverhältnisse 3/7
4 1.5 Pflegekinder Anzahl Pflegekinder per 31. Dezember weiblich männlich Alter 0 bis 2 Jahre Alter 3 bis 6 Jahre Alter 7 bis 11 Jahre Alter 12 bis 14 Jahre Alter 15 bis 18 Jahre Am 31. Dezember 2016 wurden 331 Pflegekinder von 264 Pflegefamilien betreut. 53 Prozent aller Pflegekinder sind über zwölf Jahre alt und lediglich 3 Prozent der Pflegekinder sind unter zwei Jahre alt. Pflegekinder nach Altersgruppen 10; 3% 55; 17% 93; 28% 0 bis 2 Jahre 3 bis 6 Jahre 7 bis 11 Jahre 12 bis 14 Jahre 15 bis 18 Jahre 83; 25% 90; 27% 2 Spezialauswertungen 2.1 Pflegekinder aus dem Ausland Anzahl Pflegefamilien mit Kindern aus dem Ausland Familien in Abklärung oder ohne Einreisebewilligung für das Kind 1 2 Anzahl Pflegeverhältnisse mit Kindern aus dem Ausland Pflegekinder sind aus dem Ausland, die aus wichtigen Gründen von meist verwandten Pflegefamilien in der Schweiz betreut werden. 4/7
5 2.2 Kriseninterventionen Anzahl Kriseninterventionsplatzierungen im laufenden Jahr weiblich männlich Alter 0 bis 2 Jahre 6 6 Alter 3 bis 6 Jahre Alter 7 bis 11 Jahre Alter 12 bis 14 Jahre Alter 15 bis 18 Jahre Dauer bis 1 Monat Dauer ab 1 Monat bis 3 Monate Dauer über 3 Monate durch DAF begleitet nicht durch DAF begleitet 5 13 Im Verlauf des Jahres 2016 wurden 70 Pflegekinder im Rahmen einer Krisenintervention kurzfristig in einer Pflegefamilie untergebracht, davon waren 39 Mädchen oder weibliche Jugendliche und 31 Knaben oder männliche Jugendliche. 38 Kriseninterventionen dauerten weniger als einen Monat, 18 zwischen einem und drei Monaten. 14 Kriseninterventionen dauerten länger als drei Monate und wurden teilweise in eine langfristige Unterbringung umgewandelt. Der grösste Anteil an Kriseninterventionen erfolgte in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen. Dauer einer Krisenintervention 14; 20% Dauer bis 1 Monat 18; 26% 38; 54% Dauer ab 1 Monat bis 3 Monate Dauer mehr als 3 Monate 5/7
6 2.3 Langfristige Pflegeverhältnisse Anzahl langfristige Pflegeverhältnisse per 31. Dezember weiblich männlich Am 31. Dezember 2016 waren 141 Mädchen und 138 Knaben langfristig in Pflegefamilien untergebracht. Rund 19 Prozent der insgesamt 279 langfristigen Pflegeverhältnisse bestehen seit mehr als zehn Jahren. 23 Prozent dauern zwischen fünf und zehn Jahren und rund 58 Prozent bestehen seit weniger als fünf Jahren. 3 Begriffsdefinitionen Pflegefamilie Die Pflegefamilie kann bis zu drei Pflegekinder im Alter von 0 bis 18 Jahren aufnehmen. Pflegefamilien können Dauerbetreuung und/oder Krisenintervention anbieten oder sich als Gastfamilie für Wochenenden und Ferien zur Verfügung stellen. Eignungsbescheinigung Pflegeeltern benötigen eine Eignungsbescheinigung, wenn sie sich für die bewilligungspflichtige Aufnahme von Pflegekindern zur Verfügung stellen. Bei Pflegefamilien aus dem Umfeld des Kindes erfolgt die Eignungsabklärung ebenfalls in der Regel vor der geplanten Platzierung. Für die Beurteilung der Eignung ist eine enge Zusammenarbeit mit den für den Kindesschutz verantwortlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder den Beistandspersonen notwendig, die das Kind in eine bestimmte Pflegefamilie platzieren. Gesuch Ein Gesuch ist ein Antrag um eine Eignungsbescheinigung und damit um eine Bewilligung zur Aufnahme von Pflegekindern. Das Gesuch wird von den Pflegefamilien gestellt. Dossier Das Dossier wird eröffnet, wenn das Gesuch beim Amt für Soziales eingegangen ist oder wenn bei einer nicht bewilligten Pflegefamilie bereits ein Kind platziert ist. Für Pflegefamilien in der Abklärungsphase besteht bereits ein Dossier. Die Auswertungen erfolgen bei allen Dossiers. Aus diesem Grund betreffen die Auswertungen in Bezug auf die Pflegeverhältnisse auch Pflegefamilien, die sich noch in der Eignungsabklärung befinden. 6/7
7 Pflegeplatz Im Kanton St.Gallen wird bei Familien, die sich für die Aufnahme von Minderjährigen zur Verfügung stellen, die Eignung unabhängig von einer geplanten Platzierung abgeklärt. Geeignete Pflegefamilien erhalten eine Eignungsbescheinigung und werden zur Vermittlung in einen Pflegeelternpool aufgenommen. Die «besetzten Plätze» sind als «Pflegeverhältnisse» ersichtlich. Die freien Plätze werden in den Pflegefamilienpool aufgenommen. Pflegefamilienpool Das Amt für Soziales führt ein Verzeichnis mit freien Plätzen in Pflegefamilien, den sogenannten Pflegefamilienpool. Der Pflegefamilienpool ist nicht öffentlich, wird aber den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den von den KESB für die Suche einer Pflegefamilie beauftragten Mandatstragenden zur Verfügung gestellt. Pflegeverhältnis Ein Pflegeverhältnis ist die vorübergehende oder dauerhafte Platzierung eines Kindes in einer Pflegefamilie. Ein Kind kann in mehreren Pflegefamilien (Dauerpflege und Gastfamilie) gleichzeitig untergebracht sein. Wechselt ein Kind ein- oder mehrmals im Jahr den Pflegeplatz, wird jede Platzierung als neues Pflegeverhältnis gezählt. Es werden nur die Pflegeverhältnisse im Kanton St.Gallen in die Statistik aufgenommen. Ein Verwandtenpflegeverhältnis ist ein Pflegeverhältnis, das durch Pflegeeltern geführt wird, die mit dem Pflegekind verwandt sind. Pflegekinder Der Begriff Pflegekind wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verwendet. Das Pflegekind ist von einem Pflegeverhältnis oder mehreren Pflegeverhältnissen betroffen. Aufnahme von Kindern aus dem Ausland Ein ausländisches Kind, das bisher im Ausland gelebt hat, kann nur aufgenommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Art. 6 Pflegekinderverordnung, PAVO). Es handelt sich meist um ein verwandtes Kind, das aufgenommen wird. Die Pflegeeltern müssen sich schriftlich verpflichten, ohne Rücksicht auf die Entwicklung des Pflegeverhältnisses, für den Unterhalt des Kindes in der Schweiz aufzukommen. Kriseninterventionen Bei Kriseninterventionen dient der Aufenthalt in der Pflegefamilie zur Beruhigung einer schwierigen Situation und zur Planung der weiteren Betreuung und Bildung der Kinder. Kriseninterventionen dürfen nur in bereits bewilligten Pflegefamilien erfolgen. Amt für Soziales, April /7
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